Hannoversche Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden als Kundin oder Kunde immer selbst, ob und wann Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung kündigen. Sie müssen allerdings Form und Frist, die der Versicherer im Vertragswerk festlegt, beachten
  • Die Kündigung einer Rentenversicherung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes. Dabei entsteht bei zahlreichen Kunden ein Verlust, weil die bis zur Kündigung anfallenden Kosten höher sind als die bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Renditen
  • Mit dem „ewigen Widerruf“ holen Sie wesentlich mehr aus Ihrer Rentenversicherung heraus. Denn Fehler in zahllosen Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass Versicherer nahezu alle eingezahlten Beiträge und einbehaltenen Kosten wieder auszahlen müssen

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1Gibt es Unterschiede zwischen Renten- und Lebensversicherungen?

Kurze Frage, kurze Antwort: Ja und nein. Denn im Grundsatz ist auch eine private Rentenversicherung eine Lebensversicherung im rechtlichen Sinne, da sie der Altersvorsorge dient. Lebensversicherungen sind alle Policen, die biometrische Risiken absichern oder zur Altersvorsorge der versicherten Person abgeschlossen werden. Der wesentliche Unterschied zwischen der „klassischen“ kapitalbildenden Lebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung besteht aber in der Auszahlung des Vertragsvermögens: 

  • Die sogenannte Ablaufleistung wird bei der kapitalbildenden Lebensversicherung in einer Summe überwiesen. Im Anschluss endet der Vertrag mit dem Versicherer
  • Bei der Rentenversicherung gibt es ebenfalls eine Ablaufleistung („eine Summe X“), diese wird aber nicht auf einmal, sondern als monatliche und lebenslange Rente gezahlt 

Es folgt:

Damit sichert die Rentenversicherung das Langlebigkeitsrisiko ab, da die Rente auch dann weiterfließt, wenn das Vermögen rechnerisch bereits aufgebraucht ist. Diese Option bietet die Kapitallebensversicherung mit Auszahlung in einer Summe nicht. 

Damit hat die private Rentenversicherung eine andere Aufgabe als eine kapitalbildende Police, da sie eher der Zukunftsvorsorge und weniger dem reinen Vermögensaufbau dient. Viele Versicherer bieten mittlerweile allerdings auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht an. Mit diesem entscheiden Sie kurz vor Fälligkeit der Versicherung selbst, ob Sie die Ablaufleistung lieber als lebenslange Rente oder in einer Summe erhalten! 

Tipp: Achten Sie bei jeder Form der Lebens- und Rentenversicherung auf ein gutes Verhältnis zwischen Kosten, Rendite und Flexibilität. So vermeiden Sie teure Überraschungen während oder am Ende der Laufzeit. 

2Warum immer mehr Kunden ihre Hannoversche Rentenversicherung kündigen 

Bereits seit einigen Jahren entscheiden sich immer mehr Kunden dazu, ihre Hannoversche Rentenversicherung zu kündigen. Knapp 70 Prozent aller Rentenversicherungen werden bereits vor dem Ende der eigentlich geplanten Laufzeit aufgelöst – und das sind statistisch gesehen die häufigsten Gründe

  • Oft sind es die hohen Kosten, welche eine solche Police mit sich bringt. Bei Vertragsabschluss erhalten Sie darüber oft keine ausreichende Information, was Sie später vor unangenehme Überraschungen stellt. Die Kosten für eine private Rentenversicherung belaufen sich auf etwa drei Prozent, während die Rendite etwa bei einem Prozent liegt – Sie machen mit dieser Police also zwangsläufig am Ende einen Verlust 
  • Die meisten Versicherer sind mit ihren Policen sehr intransparent. Ihnen werden zwar Gewinne und eine hohe Rendite versprochen, wann diese eintreten und mit welchem konkreten Gewinn Sie rechnen könne, das wird jedoch nicht gesagt. Das macht es sehr schwierig, mit der Police zu planen und mindert zudem das Vertrauen der Kunden. Die Versicherer begründen dieses Vorgehen mit dem kollektiven Ansparen, bei dem alle Mitglieder gleich viel verdienen 
  • Wer sich für eine private Rentenversicherung entscheidet, der muss sich auch gleichzeitig für eine lange Zeit an die Police binden. Die meisten Versicherungen haben Laufzeiten von 30 oder mehr Jahren, so weit im Voraus können Sie nicht wissen, wie Ihr Leben aussieht. Sollte es dann doch einmal finanziell knapp werden oder Sie gehen in den Vorruhestand, benötigen Sie eventuell das angesparte Geld. Auch das ist ein wesentlicher Kündigungsgrund 

Moderne Rentenversicherungen sind jedoch deutlich zeitgemäßer und bieten mehr Spielraum für individuelle Anpassungen, auch nach Vertragsabschluss. Viele Versicherer bieten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie, durch die sich die monatliche Rente auch im Nachhinein noch anpassen lässt. Informieren Sie sich hier zu den Konditionen immer bei Ihrem Versicherer direkt!

3So gehen Sie bei der Kündigung Ihrer Rentenversicherung richtig vor! 

Möchten Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung kündigen, müssen Sie bestimmte Vorgaben der Versicherungsgesellschaft einhalten. Zu ihnen gehört allen voran die Form, die der Versicherer im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen kann. Er muss allerdings eine Form wählen, die Sie als Kundin oder Kunde auch tatsächlich einhalten können. Etabliert haben sich daher die folgenden Formen für eine Kündigung der Hannoversche Rentenversicherung: 

  • Schriftform: Bei der Schriftform ist eine Kündigung nur durch einen Brief oder ein Fax an den Versicherer möglich. Alternativ können Sie das „echte Schreiben“ auch persönlich abgeben 
  • Textform: Die Textform geht über die Schriftform hinaus. Neben Brief und Fax können Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung auch elektronisch kündigen. Dies umfasst beispielsweise Kündigungen per E-Mail oder über ein Online-Portal der Versicherungsgesellschaft 

Dazu:

Bei älteren Verträgen der Hannoversche Rentenversicherung ist die Schriftform vorgegeben, neuere Policen lassen sich aber auch elektronisch kündigen. Schauen Sie zur Sicherheit in Ihren individuellen Versicherungsschein. 

Beachten Sie die Nachweispflicht des Absenders, sollte der Versicherer behaupten, er habe Ihre Kündigung nicht erhalten. Bei schriftlichen Kündigungen bieten sich hierfür der Faxbericht und das Einschreiben mit Rückschein an. Sofern Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung in Textform (elektronisch) kündigen, ist der Versicherer in der Beweispflicht, sollte er behaupten, er habe Ihr Anschreiben nicht erhalten. 

Halten Sie die Form unbedingt ein. Sie riskieren sonst die Unwirksamkeit der Kündigung, auf die Sie der Versicherer in der Regel nicht hinweisen wird. Fragen Sie zur Sicherheit zeitnah nach Versand Ihrer Kündigung nach dem Bearbeitungsstand. 

Was den Inhalt der Kündigung angeht, machen Versicherer in der Regel keine bestimmten Vorgaben. Sie sollten aber daran denken, dass Ihr Anschreiben leicht und ohne Probleme zu verstehen sein sollte. Daher empfehlen wir Ihnen, mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen, wenn Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung kündigen: 

  1. Wichtige persönliche Daten wie Name, Anschrift und Telefonnummer. So kann der Bearbeiter Sie schnell erreichen und wie auch bei einem Tippfehler in der Vertragsnummer, von wem diese Kündigung kommt. 
  2. Kundennummer und Vertragsinformationen. Nennen Sie am besten immer beide Daten, vor allem wenn Sie mehrere Versicherungen bei der Hannoverschen abgeschlossen haben. Denn alle Policen werden unter Ihrer Kundennummer gespeichert. 
  3. Kündigung der Rentenversicherung. Verwenden Sie am besten genau diese Formulierung, denn dann kann Ihr Versicherer das Schreiben nicht falsch auslegen. Eine Begründung ist nicht notwendig, Sie dürfen jedoch gerne eine hinzufügen.
  4. Bitten Sie den Versicherer am Ende Ihres Schreibens um eine Kündigungsbestätigung sowie die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufwertes
  5. Unterschreiben Sie jede Kündigung unbedingt händisch, denn eine gedruckte oder kopierte Unterschrift reicht hier nicht aus.

Wenn Sie alle diese Punkte beachten, sind Sie auf der sicheren Seite. Die Hannoversche Rentenversicherung kann Ihre Kündigung nicht falsch auslegen und direkt zuordnen. Entsorgen Sie die Zugangsbestätigung erst dann, wenn Ihr Versicherer die Kündigung bestätigt hat. Alle weiteren Unterlagen sollten Sie aufbewahren, denn auch nach Jahren kann es noch zu einem Rechtsstreit kommen.

4Hannoversche Rentenversicherung kündigen: Die geltenden Fristen

Bevor Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung kündigen, sollten Sie sich über die jeweils geltenden Fristen informieren. Diese sind gesetzlich normiert, sodass die einzelnen Versicherer nur in geringem Umfang von den allgemeinen Vorgaben abweichen können. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird dabei zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite unterschieden. 

Dabei gilt:

Nur für die außerordentliche Kündigung benötigen Sie einen Grund. Ordentlich können Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung jederzeit und ohne bestimmte Begründung kündigen. 

Hannoversche Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Eine ordentliche Kündigung wird nach § 168 Absatz 1 VVG immer zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode – auch Versicherungsjahr genannt – wirksam. Das Versicherungsjahr dauert nach § 12 VVG 12 Monate. Es beginnt mit dem Abschluss der Versicherung und kann vom Versicherer kürzer, aber niemals länger bestimmt werden. 

Üblich ist bei einem unterjährigen Abschluss daher, das erste Versicherungsjahr bereits am 31.12. des Abschlussjahres enden zu lassen. Alle weiteren Versicherungsperioden beginnen dann am 01.01. des jeweiligen Jahres und entsprechen dem Kalenderjahr. 

Beispiele

  • Sie haben Ihre Hannoversche Rentenversicherung am 01.06. abgeschlossen, ein abweichendes Versicherungsjahr wurde vom Versicherer nicht bestimmt. Die Versicherungsperiode endet daher am 31.05. des jeweiligen Jahres 
  • Wie das vorherige Beispiel, mit dem Versicherer wurde aber vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode am 31.12. des Abschlussjahres endet. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen damit dem jeweiligen Kalenderjahr 

Hinweis:

Bei der Hannoversche Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist nach § 11 Absatz 3 VVG drei Monate. Diese Angabe bezieht sich stets auf das Ende der Versicherungsperiode, von dem an Sie zurückrechnen. 

Maßgeblich für die Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Wann Sie die Kündigung absenden oder wann der Versicherer mit der Bearbeitung beginnt, spielt keine Rolle. 

Da Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung immer nur zum Ende einer Versicherungsperiode kündigen können, führt ein Versäumnis der Kündigungsfrist dazu, dass die Kündigung erst ein Jahr später wirksam wird. Möchten Sie beispielsweise zum 30.04.2023 kündigen, geht Ihre Kündigung aber erst am 29.03.2023 beim Versicherer ein, endet der Vertrag erst am 30.04.2024 

Achten Sie daher zwingend auf die Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfristen. Sie riskieren sonst, dass Ihre Kündigung nicht oder erst später wirksam wird und dass Vertrag und Kosten entsprechend weiterlaufen.  

Ordentliche Kündigung der privaten Hannoversche Rentenversicherung

Die Sonderkündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die Sie entsprechend außerhalb und unabhängig von den sonst üblichen Kündigungsfristen aussprechen können. Die konkreten Voraussetzungen regelt § 40 Absatz 1 VVG

Demnach muss der Versicherer die Leistungen reduzieren, ohne den Beitrag anzupassen. Alternativ wird der Beitrag zwar erhöht, die Leistungen steigen aber nicht oder nicht im selben Ausmaß.

Die Versicherungsgesellschaft ist nach § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG verpflichtet, Sie spätestens einen Monat vor Umsetzung der geplanten Änderung auf das Sonderkündigungsrecht, das mit ihr verbunden ist, hinzuweisen. Sie haben dann entsprechend lange Zeit, Ihre Hannoversche Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Verwenden Sie dabei unbedingt den Passus „außerordentliche Kündigung“, damit der Versicherer nicht von einer ordentlichen Kündigung ausgeht. 

Beachten Sie, dass der Versicherer auch bei der Sonderkündigung Vorgaben zur Form machen kann. In der Regel können Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung ebenfalls nur schriftlich kündigen, weshalb Sie für einen entsprechenden Zugangsnachweis sorgen sollten. 

Im Übrigen:

Es gibt mit Blick auf die außerordentliche Kündigung keine relevanten Unterschiede zur regulären Kündigung. Auch hier erhalten Sie den Rückkaufswert der Police zum entsprechenden Zeitpunkt (Wirksamkeit Ihres Kündigungsschreibens) ausgezahlt. 

5Hannoversche Rentenversicherung kündigen – Auszahlung des Rückkaufswerts

Wenn Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer – so regelt es § 169 Absatz 1 VVG – den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Bei ihm handelt es sich um den versicherungsmathematisch berechneten Gesamtwert des Vertragsvermögens aus Sicht der Versicherungsgesellschaft. Nach § 169 Absatz 3 VVG sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik, nachzulesen in den Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers, anzuwenden. 

Außerdem müssen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer die Berechnung durch den Versicherer nachvollziehen können. Die Überprüfbarkeit muss mindestens durch einen sachkundigen Dritten, etwa einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, gegeben sein. Grundsätzlich wendet jeder Versicherer eine eigene Berechnungsformel an; die einzelnen Ermittlungswege ähneln sich allerdings. Die vereinfacht dargestellte „Basisformel“ lautet: 

Formel:

Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge ohne Risikoanteile (etwa für einen BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Zinsen und Überschüsse – Stornogebühr

Dabei gelten nach dem VVG die folgenden Einschränkungen und Grundlagen für Berechnung sowie Auszahlung: 

  • Der Rückkaufswert muss bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, ebenfalls ohne Risikoanteile, liegen (Untergrenze)
  • Risikoanteile sind Teile des gezahlten Beitrags, die sich nicht auf die eigentliche Rente, sondern auf zusätzliche Absicherungsoptionen beziehen. Bei Rentenversicherungen sind vor allem zusätzliche Todesfallabsicherungen üblich, der hierauf entfallende Anteil des Gesamtbeitrags ist aber in jedem Fall verloren und wird bei der Ermittlung des Rückkaufswerts nicht berücksichtigt. Hintergrund ist, dass Sie für die gezahlten Beiträge bereits eine Gegenleistung in Form des Versicherungsschutzes erhalten haben
  • Eine Stornopauschale (zusätzliche Gebühr für die Kündigung) darf der Versicherer nur abziehen, wenn der Abzug der Höhe nach angemessen ist und vertraglich vereinbart wurde. Die entsprechende Vereinbarung muss nach § 169 Absatz 5 VVG bereits im Vorfeld bestehen

Die Versicherungsgesellschaft ermittelt den final auszuzahlenden Rückkaufswert nach dem Stichtagsprinzip. Maßgeblich ist dabei der Tag der Wirksamkeit Ihrer Kündigung, sprich das Ende der Versicherungsperiode. Die Auszahlung erfolgt an den Bezugsberechtigten respektive auf dessen Bankkonto, soweit es der Versicherungsgesellschaft bekannt ist. Im Schnitt warten Sie – gerechnet ab dem Ende der Versicherungsperiode – rund zwei Wochen auf die Auszahlung des Rückkaufswertes. 

6Versicherungsnehmer verstorben: Was passiert mit der Hannoversche Rentenversicherung?

Viele Policen, die ebenfalls zu den Lebensversicherungen gehören – zum Beispiel private Kranken- und Unfallversicherungen – werden bei Tod der versicherten Person (die oftmals dem Versicherungsnehmer entspricht) einfach aufgelöst. Dies ist bei einer Hannoversche Rentenversicherung allerdings nicht der Fall, da hier ein Vertragsvermögen besteht, das auch durch einen Todesfall nicht einfach verloren gehen kann. 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im BGB wird die Rentenversicherung daher von den Erben fortgeführt. Sie übernehmen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Eventuelle Zusatzbausteine, zum Beispiel ein BU-Schutz, gehen allerdings verloren. 

Besonderheiten gelten bei abweichenden Bezugsrechten, da diese auch dann bestehen bleiben, wenn – etwa durch den Todesfall – eine Änderung bei der Person des Versicherungsnehmers eintritt. Hier ist dann eine manuelle Anpassung des Bezugsrechtes (§ 159 Absatz 2 und 3 VVG) notwendig. Im Übrigen führen Sie die Fristen des Verstorbenen fort, sodass Sie die Hannoversche Rentenversicherung nur im Rahmen der regulären Fristen kündigen können. 

7Hannoversche Rentenversicherung kündigen – oder „ewig widerrufen“? 

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie grundsätzlich selbst, ob Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung kündigen oder widerrufen. Allerdings können Sie als Laie regelmäßig nicht selbst einschätzen oder berechnen, welcher der beiden Wege der am Ende lukrativere ist. Lassen Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung daher bei helpcheck prüfen, um hohe Verluste zu vermeiden. Wir geben einen Überblick.

Unterlagen noch heute einreichen und Rentenversicherung von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen lassen! 

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Die Kündigung: Meist mit Verlusten verbunden 

Kündigen Sie Ihre private Rentenversicherung, entstehen dabei oft hohe Verluste. Hintergrund sind die Berechnungsmethoden der Vertragskosten und deren Abzug bei einer vorzeitigen Kündigung der Rentenversicherung. Der Versicherer ermittelt alle Gebühren, darunter 

  • Abschlusskosten,
  • Verwaltungskosten und
  • Stornopauschalen

bereits bei Abschluss der Police, wobei er das voraussichtliche Endvermögen in der Hannoversche Rentenversicherung als Referenz nimmt. Dieses wiederum wird auf Grundlage Ihrer Einzahlungen und der vertraglich garantierten Zinsen berechnet. Am Ende steht der „Kostenblock“ bereits in voller Höhe fest, wenn Sie den ersten Beitrag für Ihre private Rentenversicherung entrichten. 

Der Haken: Auch bei einer vorzeitigen Kündigung zieht der Versicherer alle berechneten Kosten ab. Dadurch stehen die Gebühren regelmäßig außer Verhältnis zum Vertragsvermögen, da es längst nicht die anfangs kalkulierte Höhe erreicht hat. „Geschützt“ werden Sie als Kundin oder Kunde nur durch die 50-Prozent-Untergrenze für den Rückkaufswert; so ist maximal die Hälfte Ihrer Beiträge verloren. 

Unser Tipp:

helpcheck rät daher dringend davon ab, eine Hannoversche Rentenversicherung vorschnell zu kündigen. Lassen Sie erst die möglichen Alternativen prüfen!

Ein paar schaut enttäuscht auf ihre Vertragsunterlagen

Der Widerruf: Ihr Ass im Ärmel 

Nach §§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG haben Sie grundsätzlich 30 Tage Zeit, Ihre Hannoversche Rentenversicherung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 VVG, wenn Ihnen Versicherungsschein, Pflichtinformationen und Widerrufsbelehrung zugegangen sind – keinesfalls früher. An die Widerrufsbelehrung stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen, die unter anderem im Deutlichkeitsgebot des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG zum Ausdruck kommen. 

Fehlt es an einer der zwingenden Inhalte der Widerrufsbelehrung, so ist diese unwirksam. Eine unwirksame Widerrufsbelehrung führt widerum dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnen – und damit auch nicht (mehr) enden – kann. Der BGH hat das daraus resultierende, „ewige“ Widerrufsrecht unter anderem mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Durch einen Widerruf Ihrer Hannoversche Rentenversicherung profitieren Sie vor allem im Gegensatz zur Kündigung von gleich mehreren starken Vorteilen

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge in voller Höhe wieder ausgezahlt 
  • Der Versicherer darf keine Kosten abziehen, bereits einbehaltene Gebühren zahlt er wieder aus
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam

Kunden, die ihre Hannoversche Rentenversicherung nicht kündigen und sich stattdessen für den Widerruf entscheiden, erhalten in der Regel mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Damit ist der Widerruf ein echter Geheimtipp – ein Joker, den Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Lassen Sie Ihre Hannoversche Rentenversicherung noch heute ohne Kostenrisiko von erfahrenen Partneranwälten von helpcheck prüfen! Dabei tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, denn ein Honorar fällt nur an, wenn wir mi dem Widerruf einer Auszahlung erzielten, die höher als der Rückkaufswert ist. 

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Über den Autor
Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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