Karlsruher Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

Magnus KaminskiGeprüft Symbol
geprüft von 
Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihre Karlsruher Rentenversicherung kündigen. Beachten Sie dabei lediglich Form und Frist, die der Versicherer verbindlich vorgeben kann 
  • Folge der Kündigung ist die Auszahlung des sogenannten Rückkaufswertes. Da in dessen Berechnung auch alle Kosten einfließen, führt die Kündigung einer privaten Rentenversicherung bei den meisten Kunden zu einem Verlust 
  • In den Jahren 1994 bis 2007 wurden zahllose Rentenversicherungen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung verkauft. Bei diesen Verträgen ist die Widerrufsfrist mitunter bis heute nicht abgelaufen, sodass Sie das Widerrufsrecht immer noch ausüben können. Hierbei darf der Versicherer kaum Kosten vom Vertragsvermögen abziehen

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Warum immer mehr Kunden ihre private Karlsruher Rentenversicherung kündigen 

Seit einigen Jahren gibt es einen Aufwärtstrend bei Kündigungen der Karlsruher Rentenversicherung. Immer mehr Menschen lösen ihre Policen auf und entscheiden sich für andere Investitionsmöglichkeiten. Zu den häufigsten Kündigungsgründen gehören unter anderem folgende: 

  • Ein wichtiger Faktor sind die immer weiter sinkenden Zinsen. Zwischen 2000 und 2022 hat die EZB (Europäische Zentralbank) den Leitzins immer weiter abgesenkt. Während dieser 2000 noch bei vier Prozent lag, sind es 2022 nur noch 0,25 Prozent. Gleichzeitig haben die Versicherer die Kosten für ihre Policen allerdings auch erhöht, für Sie als Kunden ist es also oft nicht mehr sinnvoll, einen solchen Vertrag einzugehen
  • Die private Rentenversicherung ist zudem nicht gerade transparent, worauf besonders junge Menschen wertlegen. Der Versicherer gibt nicht klar an, wie viel mit der Police verdient wird und wie lange es genau dauert, bis sich der Vertrag lohnt. Während die Versicherer dieses Vorgehen mit dem System des kollektiven Sparens begründen, vertrauen immer weniger Kunden auf diese strikten Vorgaben
  • Wer eine private Rentenversicherung abschließt, muss mit hohen Kosten rechnen. Diese liegen in der Regel bei zwei bis drei Prozent, während die zu erwartende Rendite bei Vertragende sich etwa bei einem Prozent einpendelt. Zusammen mit der Inflation und verschiedenen Gebühren des Versicherers ist es am Ende meist ein Minusgeschäft für den Kunden 

Diese negativen Punkte gelten aber nicht für alle Rentenversicherungen. Viele Versicherer haben sich mittlerweile angepasst und bieten beispielsweise Policen, bei welchen Sie in Aktien und ETFs investieren können. Mit diesen sind Sie deutlich besser und zukunftssicherer aufgestellt! 

2Was unterscheidet eigentlich eine Lebens- von einer Rentenversicherung? 

Im Alltag wird immer wieder zwischen den Begriffen „Lebensversicherung“ und „Rentenversicherung“ unterschieden. Mit „Lebensversicherung“ ist dabei die kapitalbildende Lebensversicherung, die den Vermögensaufbau insbesondere für die eigene Altersvorsorge zum Zweck hat, gemeint. Allerdings bleibt hier festzuhalten, dass beide Policen zu den Versicherungen auf biometrische Risiken und damit zu den Lebensversicherungen gehören. 

Der Unterschied besteht daher in der Auszahlung der Versicherungsleistung, denn 

  • bei der kapitalbildenden Lebensversicherung erhalten Sie die sogenannte Ablaufsumme in einem Betrag überwiesen, und 
  • bei der Rentenversicherung wird die Ablaufleistung verrentet und entsprechend lebenslang ausgezahlt.

Die Höhe der monatlichen Rente bestimmt der Versicherer dabei anhand der sogenannten Sterbetafel, die die statistische Lebenserwartung von Personen beider Geschlechter ausweist. Lebt eine versicherte Person im Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung statistisch beispielsweise noch 30 Jahre, wird das Vertragsvermögen durch 30 geteilt. Dies ergibt die jährliche Rente, durch erneute Division durch 12 (Monate) erhält der Versicherer dann die monatliche Rentenleistung. 

Das sogenannte Langlebigkeitsrisiko trägt dabei der Versicherer. Denn er zahlt die Rente auch dann weiter, wenn er mit einer kürzeren Lebensdauer kalkuliert hat. Erhalten Sie das Vertragsvermögen in einer Summe ausgezahlt, liegt dieses entsprechende Risiko bei Ihnen. 

Private Rentenversicherungen haben durch diesen Aufbau durchaus ihre Daseinsberechtigung, zumal Sie bei vielen Versicherern mittlerweile die Möglichkeit haben, zwischen Rente und Einmalauszahlung zu wählen (Kapitalwahlrecht). Allerdings sollten Sie darüber hinaus auf eine ordentliche Rendite, faire sowie transparente Kostenstrukturen und eine ordentliche Flexibilität – vor allem was den Wechsel der Anlageform angeht – achten!

3Karlsruher Rentenversicherung kündigen: Diese Form gilt es zu beachten

Sie möchten Ihre Karlsruher Rentenversicherung kündigen? Damit dies auch wirksam gelingt, sollten Sie die Form, die der Versicherer für die Kündigung vorschreibt, beachten. Sie ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie aus dem Versicherungsschein oder Versicherungsvertrag, der eigentlichen Police. Praktisch wird hier zwischen Schrift- und Textform unterschieden: 

  • Ist die Schriftform vorgeschrieben, können Sie Ihre Rentenversicherung nur per Brief oder Fax kündigen. Wichtig ist, dass dem Versicherer ein „echtes Schreiben“ zugeht, was elektronische Kündigungen ausschließt 
  • Die Textform umfasst neben Kündigungen per Brief und Fax auch solche auf elektronischem Wege, also zum Beispiel per Mail oder über das Online-Portal der Versicherungsgesellschaft 

Bei der Karlsruher Rentenversicherung ist die Textform vorgegeben. Achten Sie aber auf die individuellen Vereinbarungen mit dem Versicherer, denn ältere Verträge lassen sich ausschließlich schriftlich kündigen. 

Grundsätzlich sind Sie als Absenderin oder Absender in der Pflicht, den Zugang der Kündigung beim Versicherer im Zweifel zu beweisen. Dies gilt allerdings nur bei schriftlichen Kündigungen, da bei der Textform eine Beweislastumkehr stattfindet. Sollten Sie Ihre Karlsruher Rentenversicherung per Brief oder Fax kündigen, empfehlen wir Ihnen, das Einschreiben zu wählen respektive den Faxbericht gut aufzubewahren. So sind Sie auf der sicheren Seite. 

4Was gilt für den Inhalt meines Kündigungsschreibens? 

Anders als bei der Form, müssen Sie bezüglich des Inhalts der Kündigung keine spezifischen Vorgaben des Versicherers beachten. Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass es weder Missverständnisse gibt noch zu zeitaufwendigen Rückfragen der Versicherungsgesellschaft kommt. helpcheck empfiehlt daher, die Kündigung mindestens in folgendem Umfang auszugestalten respektive auf diese Punkte einzugehen: 

  1. Geben Sie alle relevanten persönlichen Daten, insbesondere Anschrift, Name und Kontaktdaten an. Denken Sie außerdem an Ihre Vertragsinformationen, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer – so kann der Versicherer Ihre Kündigung direkt zuordnen. 
  2. Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“. So vermeiden Sie, dass es bei der Auslegung Ihres Anliegens zu Fehlern kommt. 
  3. Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin oder kündigen Sie Ihre Rentenversicherung alternativ zum nächstmöglichen Zeitpunkt – also dem Ende der Versicherungsperiode.
  4. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung am besten schriftlich zu bestätigen, sowie um Auszahlung des Rückkaufswertes.
  5. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, sofern Sie Ihre Karlsruher Rentenversicherung schriftlich kündigen. 

Wenn Sie alle diese Punkte integrieren, sind Sie auf der sicheren Seite. Der Versicherer kann Ihre Kündigung schnell bearbeiten.

Entsorgen Sie die Zugangsbestätigung Ihrer Kündigung immer erst dann, wenn der Versicherer Ihre Kündigung bestätigt hat – so kann auch hier nichts schiefgehen. Alle anderen Unterlagen sollten Sie in einem separaten Ordner aufbewahren, denn auch nach Jahren und Jahrzehnten kann es noch zu einem Rechtsstreit kommen!

5Karlsruher Rentenversicherung kündigen: So sind Sie auf der sicheren Seite! 

Vor der Kündigung Ihrer Karlsruher Rentenversicherung müssen Sie sich immer über die Konditionen erkundigen. Denn in vielen Altverträgen kann es vorkommen, dass eine Kündigung nur in Schriftform möglich ist – also per Post oder Fax. Die Textform ermöglicht auch eine Kündigung per Mail. 

Empfehlung:

Sofern Sie sich für eine Kündigung Ihres Vertrages entscheiden, empfehlen wir Ihnen, zur Sicherheit immer einen Brief an Ihren Vertragspartner zu schicken. So sind Sie auf der sicheren Seite und Ihre Kündigung ist wirksam!

Als Absender sind Sie immer in der Pflicht, die Zustellung zu beweisen. Sollten Sie das Schreiben also per Post verschicken, dann immer im Einschreiben mit Rückschein. Auch ein Faxbericht gilt als Nachweis der Zustellung vor Gericht, den Sie immer aufbewahren sollten!

Bei einer Mail geht der Gesetzgeber automatisch von der Zustellung aus. Sollte Ihr Versicherer etwas anderes behaupten, ist er auch in der Pflicht, das zu beweisen. 

Maßgeblich für die Wirksamkeit der Kündigung nach den geltenden Fristen ist immer der Eingang beim Versicherer. Es spielt also keine Rolle, wann der Vertragspartner das Schreiben öffnet oder mit der Bearbeitung beginnt. 

6Karlsruher Rentenversicherung kündigen – Todesfall beim Versicherungsnehmer 

Leider kommt es immer wieder vor: Die Karlsruher Rentenversicherung läuft noch, aber der Versicherungsnehmer ist bereits vor dem Beginn der ersten Rentenzahlung verstorben. Anders als zum Beispiel eine private Kranken- oder Unfallversicherung, wird die Rentenversicherung in diesen Fällen nicht einfach aufgelöst. Stattdessen geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die gesetzlichen oder im Testament bestimmten Erben über.

Sie treten in die Stellung des früheren Versicherungsnehmers ein und führen den Vertrag fort. Während die Erben also auf der einen Seite Beiträge zahlen, erhalten sie auf der anderen Seite das Bezugsrecht für die versicherten Leistungen – also die lebenslange Rente. Dabei sollten Sie aber beachten, dass gegebenenfalls ein abweichendes Bezugsrecht nach § 159 VVG vereinbart wurde. Hier stehen die Leistungen nicht dem Versicherungsnehmer selbst, sondern einer anderen Person – etwa dem Ehe- oder Lebenspartner – zu. 

Allerdings können Sie als Erbin oder Erbe der Karlsruher Rentenversicherung diese jederzeit kündigen. Beachten Sie dabei zusätzlich die folgenden Punkte: 

  • Legen Sie den entsprechenden Nachweis vor und informieren Sie den Versicherer über den Erbfall
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht und holen Sie – sofern es unwiderruflich vereinbart wurde – die nach § 159 Absatz 3 VVG notwendige Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten ein
  • Ändern Sie die Bankverbindung, wenn noch die des früheren Versicherungsnehmers beim Versicherer hinterlegt ist 

So vermeiden Sie auch hier, dass es zu umständlichen Rückfragen mit dem Versicherer kommt. Im Übrigen löst der Todesfall kein Sonderkündigungsrecht aus, Sie führen die vom Verstorbenen begonnen Fristen für die ordentliche Kündigung aber fort. 

7Kündigen – oder widerrufen: Ihre Möglichkeiten! 

Grundsätzlich entscheiden Sie jederzeit selbst, ob und wann Sie Ihre Karlsruher Rentenversicherung kündigen. Sie sollten aber beachten, dass die Kündigung zwar komfortabel ist, aber im Vergleich zu diversen Alternativen regelmäßig den teuersten Weg darstellt, den bestehenden Vertrag aufzulösen. Insbesondere der „ewige“ Widerruf ist eine lukrative Möglichkeit, sogar noch mit Gewinn aus dem Versicherungsverhältnis herauszukommen!

Meist hohe Verluste bei der Kündigung 

Wenn Sie Ihre Karlsruher Rentenversicherung kündigen, müssen Sie mitunter hohe Verluste in Kauf nehmen. Hintergrund ist der Weg, auf dem der Versicherer den Rückkaufswert respektive die finale Auszahlungssumme berechnet. Denn hier werden alle anfangs berechneten Kosten in voller Höhe vom Vertragsvermögen abgezogen, auch wenn dieses den tatsächlichen Endwert längst nicht erreicht hat. Die Kostenquote steigt damit deutlich an und liegt nicht selten über 50 Prozent. 

Am Ende erhalten Sie eine Auszahlung, die deutlich unterhalb der eingezahlten Beiträge liegt und damit einen Verlust verursacht. Sehen Sie daher zunächst von der Kündigung ab und lassen Sie die verfügbaren Alternativen prüfen. 

Jetzt prüfen

Reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen am besten noch heute bei helpcheck ein. Hier prüfen erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht, ob sich die Kündigung im Vergleich zu den anderen Optionen lohnt. Sie selbst tragen dabei keinerlei Kostenrisiko! 

Ein Sparschwein steht neben gestapelten Münzen

Der „ewige Widerruf“ als Joker in der Hinterhand 

Generell ist der Widerruf einer Rentenversicherung nur innerhalb von 30 Tagen nach dem Zugang der Vertragsunterlagen möglich. Voraussetzung dafür, dass die Widerrufsfrist überhaupt beginnt, ist nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG aber auch eine wirksame und deutliche Widerrufsbelehrung. Erfüllt diese nicht die gesetzlichen Anforderungen, kommt es gar nicht erst zu einem Beginn der Widerrufsfrist. 

Wichtig:

Fristen, die nicht beginnen, haben auch kein Ende. So entsteht das „ewige Widerrufsrecht“ bei Versicherungsverträgen vor allem aus den Jahren 1994 bis 2007 (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

Der Widerruf hat für Sie als Kundin oder Kunde gleich mehrere Vorteile, insbesondere im direkten Vergleich mit der meist teuren und unrentablen Kündigung: 

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Der Abzug von Kosten ist unzulässig, sodass Sie auch diese wieder zurückerhalten. Ausgenommen sind lediglich Risikoanteile, die im Beitrag enthalten waren
  • Ihnen steht die tatsächliche Verzinsung in Form der Rendite, die der Versicherer mit Ihren Einzahlungen erwirtschaftet hat, zu 
  • Der Widerruf ist sofort wirksam, Sie müssen nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten

Kunden, die ihre Karlsruher Rentenversicherung nicht kündigen und stattdessen den „ewigen Widerruf“ nutzen, erhalten schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem eigentlichen Rückkaufswert. Damit ist der Widerruf eine echte und rentable Alternative!

Jetzt prüfen

Vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin bei helpcheck! Ein Honorar fällt nur an, wenn wir den Widerruf erfolgreich für Sie durchsetzen können und hierbei tatsächlich ein Mehrwert entsteht. Erfahren Sie jetzt mehr! 

Häufige Fragen zu Karlsruher Rentenversicherung kündigen

Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Faq Icon

Was ist der ,,Stichtag“?

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon

Unsere Kunden bewerten helpcheck.de mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.86 von 5 Sternen, basierend auf 1040 Bewertungen.