Kündigungsfrist

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist die Kündigungsfrist? 

Die Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ernstzunehmende Folgen haben. Denn während ersterer auf seine Mitarbeiter angewiesen ist, verliert letzterer womöglich seine wirtschaftliche Existenzgrundlage. Um die Folgen einer Kündigung etwas abzumildern, hat der Gesetzgeber einheitliche Fristen festgelegt, die bei jeder ordentlichen Kündigung einzuhalten sind. 

Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen der Erklärung der Kündigung und ihrer tatsächlichen Wirksamkeit. Ohne jegliche Fristen hätte weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer eine faire Chance, sich nach einem neuen Vertragspartner umzusehen. Wegen der großen Bedeutung der Kündigungsfrist hat der Gesetzgeber sie in unterschiedlichen Vorschriften, allen voran im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), definiert. 

Achtung:

Die Kündigungsfrist gilt nur bei ordentlichen Kündigungen. Außerordentliche Kündigungen zeichnen sich gerade dadurch aus, dass hier die üblichen Fristerfordernisse nicht vorliegen.

Diese Kündigungsfristen gibt es

Die Grundsätze der Kündigungsfrist regelt § 622 BGB. Gemäß § 622 Abs.1 BGB können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und innerhalb einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Ausnahmen vom Grundsatz sind möglich, wenn sie in einem Tarifvertrag festgelegt wurden (§ 622 Abs.4 BGB). Hier können also auch für Beschäftigte nachteilige Bedingungen festgeschrieben werden. 

Für Arbeitgeber gelten strengere Voraussetzungen. Denn auf der einen Seite brauchen sie einen triftigen Grund für die ordentliche Kündigung (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt), zum anderen verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Betriebszugehörigkeit. Hier ist § 622 Abs.2 BGB relevant. Nach dieser Vorschrift beträgt die Kündigungsfrist in den ersten vier Jahren ebenfalls vier Wochen oder einen Monat. Ab dem fünften Beschäftigungsjahr verlängert sie sie aber auf zwei bis sieben Monate, wobei letzteres bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren oder länger erreicht wird.

Ausnahme: Die Probezeit 

Die einzige Ausnahme von der mindestens einmonatigen Kündigungsfrist ist – abgesehen von außerordentlichen Kündigungen – die Kündigung in der Probezeit. Hier kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden; die Sonderregelung gilt aber maximal für sechs Monate (§ 622 Abs.3 BGB). 

Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Die Kündigungsfrist beginnt, sobald der Vertragspartner die Kündigung tatsächlich erhalten hat. Hier sind mehrere Punkte zu beachten: 

  • Der Absender hat den Zugang grundsätzlich nachzuweisen. Neben der persönlichen Übergabe empfiehlt sich daher die Versendung via Einschreiben
  • Die Kündigung muss in Schriftform – nicht in Textform – erfolgen (§ 623 BGB)
  • Der Tag des Zugangs zählt bei der Fristberechnung nicht mit (§ 187 BGB), sondern sie beginnt erst am Folgetag 

Praktisches Beispiel: Sie reichen Ihre Kündigung am 03.02.2022 ein. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und beginnt am 04. Februar zu laufen. Damit würde die Kündigung zwar grundsätzlich am 04.03.2022 wirksam werden, durch die gesetzliche Regelung (15. des Kalendermonats) verschiebt sich dieser Zeitpunkt aber um 11 Tage nach hinten. Ihr Arbeitsvertrag endet damit am 15. März.

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