Glücksspielstaatsvertrag

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist der Glücksspielstaatsvertrag?

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist ein gemeinsames Regelwerk aller deutscher Bundesländer. Es schreibt vor, unter welchen Voraussetzungen Glücksspiel – vor Ort und virtuell – angeboten werden darf und welche Lizenzen der Betreiber benötigt. Neben der Durchführung von Casinospielen regelt der GlüStV auch staatliche und private Lotterien, den Datenschutz und die Spielersicherheit, vor allem mit Blick auf die Suchtgefahr

Grundlagen des Staatsvertrags 

Mit dem GlüStV wollen die Bundesländer eine einheitliche Behandlung und Vorgehensweise bei Glücksspiel aller Art erreichen. Denn gerade in Zeiten der Online-Casinos ist es für Spieler ein leichtes, sich einfach bei einem Anbieter in einem anderen Bundesland anzumelden. Leben Sie beispielsweise in Bayern und melden sich bei einem Casino in Hamburg an, würden für Sie unter Umständen andere Regelungen gelten.

Um dies zu vereinheitlichen, gibt es den Glücksspielstaatsvertrag. Er schreibt zunächst vor, dass für die Gültigkeit des Vertrags stets der Wohnsitz des Spielers ausschlaggebend ist. Auch ausländische Anbieter, die ihre Spiele im Inland anbieten, brauchen daher eine deutsche Lizenz. Ohne sie ist das Glücksspiel illegal. 

Regelungsinhalte im Glücksspielstaatsvertrag

Zu den wichtigsten Regelungen, die der GlüStV trifft, gehören die folgenden: 

  1. Lizenzpflicht: Ohne gültige Lizenz der Glücksspielaufsichtsbehörde ist kommerzielles Glücksspiel in Deutschland untersagt. Private Pokerrunden und sonstige Veranstaltungen im privaten Kreis sind hiervon ausgenommen, wichtig ist der Zugang für die Öffentlichkeit. 
  2. Spielersperrsystem: Anbieter sind verpflichtet, Spieler, bei denen sie eine Gefahr der Abhängigkeit erkennen, dauerhaft oder vorübergehend zu sperren. Außerdem müssen Spieler von sich aus die Möglichkeit haben, sich vom Spiel auszuschließen. Hat die Spielerin oder der Spieler von dieser Option Gebrauch gemacht, darf auch kein anderer Anbieter das Glücksspiel zulassen. Erreicht wird dieser Zweck über eine zentrale Sperrdatei. 
  3. Sozialkonzept: Betreiber von Glücksspielen müssen ein Sozialkonzept vorlegen. Es muss angeben, wie der Anbieter Spieler zu einem verantwortungsvollen Spiel anhalten und vor übermäßigen Risiken schützen will. Außerdem muss ein Konzept zur aktiven Suchtvermeidung vorliegen. 
  4. Werbung: Grundsätzlich gilt kein Werbeverbot, die Werbung muss aber angemessen sein. Anbieter dürfen insbesondere keine falschen „Lockangebote“ machen und Spieler in die Irre führen, um sie zu einem möglichst hohen Einsatz zu bewegen. Zwischen 6 und 21 Uhr gilt ein beschränktes Werbeverbot für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. 
  5. Informationsrecht: Spieler müssen jederzeit die Möglichkeit haben, Gewinne, Verluste und Spielstände einzusehen. Der Anbieter hat eine entsprechende Auskunftspflicht. Die Auskunft muss jede einzelne Einzahlung, jeden Gewinn, jeden Verlust und jede Auszahlung erhalten. Die reine Angabe des „Totalgewinns“ oder „Totalverlusts“ ist nicht ausreichend. 

Über die Grundlagen hinaus unterscheidet der Glücksspielstaatsvertrag noch nach Casinospielen, Lotterien sowie Sport- und Pferdewetten. Hier gelten also nochmal individuelle Vorschriften. 

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