Lizenz

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist eine Glücksspiellizenz? 

Wer in Deutschland öffentliche Glücksspiele anbieten und veranstalten möchte, braucht dafür eine Glücksspiellizenz. Die Lizenz erteilt die zuständige Behörde, die in der Regel bei den jeweiligen Landratsämtern vor Ort angesiedelt ist. Bestimmte Zuständigkeiten sind außerdem bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verankert. 

Relevant und maßgeblich für die Erteilung einer Glücksspiellizenz ist der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Er gilt länderübergreifend, da es sich bei ihm um einen Vertrag zwischen allen Bundesländern handelt. Der Vorteil für Unternehmer ist, dass eine beispielsweise in Bayern erteilte Lizenz im gesamten Bundesgebiet gültig ist. Gleichzeitig stellt der Gesetzgeber so eine einheitliche und faire Behandlung aller Veranstalter sicher. 

Um eine Lizenz zu erhalten, muss der Anbieter des Glücksspiels unter anderem nachweisen, dass 

  • er über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt.
  • ausreichende finanzielle Mittel für den Betrieb des Unternehmens vorhanden sind. 
  • er laut Gutachten persönlich – vor allem charakterlich – geeignet ist, Glücksspiele anzubieten. 
  • das Unternehmen über ein Spielerschutzkonzept verfügt und notwendige Maßnahmen zur Suchtprävention verfügt. Details hierzu regelt der GlüStV im ersten Abschnitt. 

Nach der Antragsstellung erfolgen Prüfung und Erteilung bzw. Versagung der Lizenz. Der gesamte Vorgang kann dabei mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. Je detaillierter der Antrag, desto schneller erfolgt in der Regel auch die Ausstellung der benötigten Lizenz. 

Was kostet eine Glücksspiellizenz? 

Die Kosten für die Erteilung der Lizenz variieren je nach Art des Glücksspiels, Art der Lizenz und Bundesland, in dem sie beantragt wird. Im Schnitt können Unternehmer dabei mit Kosten von rund 15.000 Euro rechnen. Allerdings müssen Anbieter auch über die notwendigen Mittel verfügen – scheitert es hier bereits an den ersten Gebühren, könnte die Behörde misstrauisch werden. Generell ist Deutschland bei der Erteilung von Lizenzen vergleichsweise streng.

Aber: Mit einer ausländischen Lizenz dürfen Veranstalter in Deutschland kein Glücksspiel anbieten – zumindest dann nicht, wenn nicht alle Voraussetzungen des GlüStV erfüllt sind.

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