1Gesetzliche Grundlagen und Bedeutung des Toleranzabzugs
Der Toleranzabzug ist gesetzlich vorgeschrieben und hat den Zweck, einen Ausgleich von Messfehlern zu erreichen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) legt die Toleranzwerte für Geschwindigkeitsmessungen fest, um einheitliche Standards zu gewährleisten und Messfehler zu minimieren. Die konkreten Abzugswerte sind in den bundesweit einheitlichen Richtlinien für Geschwindigkeitsmessungen geregelt. Fehlt der Toleranzabzug im Bußgeldbescheid, kann dieser anfechtbar sein.
Welchen Wert die zuständigen Behörden abziehen, ist strikt geregelt und richtet sich nach dem Messverfahren und der gemessenen Geschwindigkeit. Verfahrensrechtlich relevant (für die Festlegung einer Strafe für die Ordnungswidrigkeit) ist immer der um den Toleranzabzug geminderte Geschwindigkeitswert.
Toleranzabzug bei Blitzern wegen zu hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr - das müssen Autofahrer unbedingt wissen:
- Gemessene Geschwindigkeit unter 100 km/h = immer 3 km/h Toleranzwert
- Über 100 km/h = Abzug einer Toleranz von 5 Prozent
- Messtoleranz steigt bei Messungen durch Nachfahren
- Fehleranfälligkeit variiert zwischen den verschiedenen Messverfahren
- Toleranzwert kann zwischen Verwarnungs- und Bußgeld entscheiden
Was bedeutet Toleranzabzug bei Blitzern?
Der Toleranzabzug basiert auf der Tatsache, dass jedes physikalische Messverfahren abhängig von Aufbau und Durchführung hinsichtlich der Messtechnik fehlerbehaftet ist. Verschiedene Messarten wie Radar, Laser oder Video weisen dabei unterschiedliche Toleranzbereiche und Toleranzgrenzen auf. Diese machen sich in Abweichungen (Messtoleranzen) bemerkbar. Die Technik der eingesetzten Messgeräte und mögliche Ungenauigkeiten, etwa durch äußere Einflüsse wie Wetter oder Sichtverhältnisse, können einen Nachteil für den Fahrer bedeuten, wenn sie nicht durch entsprechende Toleranzabzüge ausgeglichen werden. Vor dem Hintergrund, dass bei Messungen der Geschwindigkeit im Straßenverkehr davon die Schwere der Strafen beeinflusst werden kann, wird zum Toleranzabzug gegriffen. Die Toleranzen bei Geschwindigkeitsmessungen basieren auf strengen wissenschaftlichen und technischen Vorgaben und werden nicht willkürlich bestimmt.

Gut zu wissen:
Wenn ein Blitzer auslöst, erfasst er zunächst einen Geschwindigkeitswert, den sogenannten Rohmesswert. Dieses Messergebnis wird dokumentiert, ist aber nicht identisch mit der Geschwindigkeit, die im Bußgeldbescheid als Grundlage für den Tatvorwurf auftaucht. Erst nach Abzug der Toleranz, die je nach Messart und Toleranzbereich variiert, ergibt sich die sogenannte verwertbare Geschwindigkeit, die als Grundlage der Strafen dient. So werden Ungenauigkeiten bei der Messung minimiert.
Ein Unterschied besteht zudem zwischen den Messarten: Stationäre, mobile und Video-Nachfahrsysteme haben jeweils eigene Toleranzgrenzen, die sich auch durch Faktoren wie Tageszeit, Sichtverhältnisse oder Witterung verändern können. Diese äußeren Bedingungen beeinflussen den Toleranzbereich und damit die rechtliche Bewertung der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Auch die im Fahrzeug angezeigte Geschwindigkeit ist nicht immer exakt: Auto Tachos und Tachometer unterliegen der sogenannten Tacho-Toleranz und Tachovoreilung. Das bedeutet, dass der Tacho meist eine etwas höhere Geschwindigkeit anzeigt, als tatsächlich gefahren wird - beeinflusst durch gesetzliche Vorgaben, Reifenabmessungen und den Abrollumfang. Diese Abweichungen sind wichtig, um die eigene Geschwindigkeit im Verhältnis zu Blitzern und der rechtlichen Bewertung richtig einzuschätzen.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als oberste Prüfbehörde für Messgeräte in Deutschland. Unter anderem legt die PTB fest, welche technischen Anforderungen die Geschwindigkeitsmessgeräte erfüllen müssen und welche Messunsicherheiten bei verschiedenen Verfahren zu berücksichtigen sind.
Wie hoch ist die Toleranz innerorts und auf der Landstraße?
Bei Geschwindigkeitsmessungen bis 100 km/h - also innerhalb von Ortschaften und auf der Landstraße (außerorts) – wird pauschal ein Toleranzwert von 3 km/h abgezogen. Diese Blitzer-Toleranz gilt unabhängig davon, ob die Messung innerorts oder außerorts erfolgt; entscheidend ist ausschließlich die gefahrene Geschwindigkeit. Die Regelung gilt für alle Messverfahren wie Radar, Laser, Video, Nachfahrsysteme & Co. und ist die Standardtoleranz für stationäre bzw. mobile Blitzer. Bei bestimmten Messarten, etwa Nachfahrsystemen, wird ein Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5 Prozent angewendet. Die konkreten km/h Abzüge (z.B. 3 km/h ab) und die km/h bzw. Werte können je nach Messart und gefahrenen Geschwindigkeiten variieren. Geschwindigkeitsbegrenzungen und Tempolimits sind im Straßenverkehr strikt einzuhalten; die Toleranzabzüge beim Blitzen dienen dazu, Messungenauigkeiten auszugleichen, beeinflussen aber nicht die grundsätzliche Pflicht zur Einhaltung der vorgeschriebenen Limits.

Beispiel:
Ein Autofahrer wird innerorts mit 62 km/h geblitzt, obwohl nur 50 km/h als Tempolimit gilt. Nach Abzug des Toleranzwerts von 3 km/h verbleiben 59 km/h als gefahrene Geschwindigkeit. Die bußgeldrelevante Überschreitung beträgt somit 9 km/h, was mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro geahndet wird. Die Blitzer-Toleranz wird dabei je nach Messart (Radar, Laser, Video, Nachfahrsysteme & Co.) angewendet.
Das Thema Toleranz bei Blitzern auf der Autobahn
Sobald Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h gemessen werden, erfolgt der Toleranzabzug nicht mehr pauschal, sondern prozentual. Es werden 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit (also 3 km/h bzw. 3 Prozent km/h ab) abgezogen. Diese Anpassung trägt der Tatsache Rechnung, dass bei höheren Geschwindigkeiten (hohem Tempo) auch die absolute Messungenauigkeit zunimmt. Blitzer auf der Autobahn wenden diese speziellen Toleranzwerte an, um Messfehler bei besonders hohem Tempo auszugleichen. Je nach Stand der Messung - also ob stationär, mobil oder durch Videonachfahrsysteme - kann die Toleranz unterschiedlich ausfallen.
Ein typisches Beispiel ist zu schnelles Fahren auf der Autobahn: Ein Fahrzeug wird mit 145 km/h in einer 120-km/h-Zone geblitzt. Die Toleranz beträgt (basierend auf der 3-Prozent-Regel) 4,35 km/h (dieser Wert wird auf 4 km/h abgerundet). Nach dem Toleranzabzug verbleiben 141 km/h als Geschwindigkeit für den Bußgeldbescheid, was einer Überschreitung von 21 km/h entspricht - und mit 100 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg geahndet wird.
Die prozentuale Berechnung führt dazu, dass bei sehr hohen Geschwindigkeiten auch größere Toleranzwerte abgezogen werden. Bei einer Messung von 200 km/h werden 6 km/h abgezogen, bei 250 km/h sind es bereits 7,5 km/h. Zu beachten ist, dass die Toleranzabzüge (z.B. 3 km/h ab, 3 Prozent bzw. km/h bzw.) im Ausland abweichen können, dann viele europäische Länder haben eigene Regelungen für die Toleranz bei Geschwindigkeitsmessungen.
2Welchen Einfluss haben die Messverfahren auf den Toleranzwert?
Für Geschwindigkeitskontrollen verwenden Ordnungsämter und Polizei sehr unterschiedliche Geräte und Verfahren. Die jeweilige Messart, etwa Radar, Laser, Video oder Co., beeinflusst dabei den Toleranzbereich und die Toleranzgrenze, die bei der Geschwindigkeitsmessung durch Blitzer berücksichtigt werden. Die Technik der eingesetzten Messgeräte kann zu Ungenauigkeiten führen, die einen Nachteil für den Fahrer bedeuten, wenn sie nicht durch entsprechende Toleranzabzüge ausgeglichen werden. Wichtig zu wissen: Die Toleranzabzüge gelten unabhängig davon, ob geblitzt wird, also ob der Blitzer mobil oder stationär ist; die Regelungen sind für alle Messgeräte einheitlich. Aber: Die verschiedenen Verfahren bieten durchaus Ansätze, um den Einspruch gegen ein Bußgeld auf Fehler in der Handhabung zu stützen.
Mobile Lasermessungen mit Handmessgeräten
Werden mit Handlasermessgeräten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, gelten die gleichen Toleranzwerte wie bei stationären Anlagen. Die verwendete Technik dieser Geräte kann jedoch zu Ungenauigkeiten im Toleranzbereich führen, da Handmessgeräte anfälliger für Bedienfehler sind. Solche Ungenauigkeiten können einen Nachteil für den Fahrer bedeuten, wenn sie zu falschen Messergebnissen und damit zu einer ungerechtfertigten Bußgeldfestsetzung führen. PTB-zugelassene Geräte müssen grundsätzlich immer bestimmte technische Standards erfüllen.
Bei einer mobilen Lasermessung von 83 km/h werden die 3 km/h Toleranz beim Blitzer abgezogen, es bleiben 80 km/h verwertbare Geschwindigkeit übrig. Damit dieser Wert am Ende aber Bestand hat, müssen die Kalibrierung des Messgeräts und der Messwinkel den Vorgaben entsprechen.
Zudem ist zu beachten, dass je nach Bundesland gewisse Mindestabstände für die Messung einzuhalten sind. Fehler bei der Handhabung mobiler Handmessgeräte machen die Messung angreifbar.
Abschnittskontrollen und die Toleranz beim Blitzer
Abschnittskontrollen messen nicht die Momentangeschwindigkeit in einem Punkt auf der gefahrenen Strecke, sondern bilden die Geschwindigkeit über eine längere Wegstrecke ab. Dazu werden über Kameras an Beginn und Ende die Kennzeichen und Zeitstempel****erfasst, die Geschwindigkeit wird damit berechnet.
Das Messergebnis hängt dabei maßgeblich von der verwendeten Technik der Abschnittskontrolle ab. Da technische Geräte nie vollkommen exakt arbeiten, können bei der Messung Ungenauigkeiten auftreten, die das Messergebnis beeinflussen. Werden diese Ungenauigkeiten nicht durch einen entsprechenden Toleranzabzug ausgeglichen, kann dies einen Nachteil für den Fahrer bedeuten, da es zu einer ungerechtfertigten Bußgeldfestsetzung kommen kann.
Im Vergleich zu Einzelbildaufnahmen drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nicht bei einer kurzen Überschreitung der Geschwindigkeit, sondern wenn die gesamte Wegstrecke zu schnell gefahren wird. Der Toleranzabzug für den Blitzer beruht auch hier auf den bekannten Regeln.
Fehler, die eine Messung ungültig machen können, lassen sich aber auch hier nicht ausschließen, wie zum Beispiel die Witterung, eine falsche Bedienung der Messanlage oder fehlerhafte Justierung.
Sonderfall: ProViDa-Messung durch Nachfahren
Ein Sonderfall ist die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ProViDa-Systemen. Bei dieser Messart, die auf Videoaufzeichnung basiert (ProViDa, Co.), gilt ein größerer Toleranzbereich und eine höhere Toleranzgrenze als bei anderen Messverfahren. Hierbei erfolgt die Messung über eine längere Strecke mit einer Videoauswertung. Aufgrund der erhöhten Fehleranfälligkeit werden bei dieser Messart 5 km/h bzw. 5 Prozent (km/h ab, km/h bzw.) von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Wird der Tacho des Polizeifahrzeugs zur Messung genutzt, kann der Abzug aufgrund der höheren Ungenauigkeit sogar bis zu 20 % betragen. Diese höhere Fehleranfälligkeit kann einen Nachteil für den Fahrer darstellen, da technische Fehler bei der Messung zu ungerechtfertigten Bußgeldern führen können.
Wurde ein Fahrzeug auf der Autobahn mit 130 km/h verfolgt, werden 6,5 km/h abgezogen (aufgerundet 7 km/h), sodass 123 km/h als verwertbare Geschwindigkeit verbleiben. Die höhere Toleranz berücksichtigt Faktoren wie:
- schwankende Abstände zwischen den Fahrzeugen,
- Tachoungenauigkeiten und
- die Komplexität des Messverfahrens (unter anderem durch den fließenden Verkehr).
3Welche Strafen drohen nach dem Toleranzabzug für Blitzer?
Bleibt nach dem Abzug der Toleranz eine Überschreitung der Geschwindigkeit bestehen, handelt es sich um einen Geschwindigkeitsverstoß. Solche Geschwindigkeitsverstöße werden anhand der Bußgeldtabelle und der Blitzer Strafen geahndet. Die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung sind im Bußgeldkatalog geregelt. Dabei spielen verschiedene Schwellenwerte (inner- und außerorts) eine zentrale Rolle:
- ab 21 km/h werden Punkte eingetragen,
- ab 31 km/h innerorts/außerorts ab 41 km/h droht ein Fahrverbot.

Übrigens:
Die Grenzwerte für Fahrverbote gelten nur für Ersttäter. Kommt es innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zu einer zweiten Überschreitung von mindestens 26 km/h, kann die „Zwangspause“ auch früher angeordnet werden.
Eine innerorts gemessene Geschwindigkeit von 84 km/h bei erlaubten 50 km/h entspricht zunächst einer Überschreitung von 34 km/h. Nach Abzug von 3 km/h verbleiben 31 km/h Überschreitung. Dies führt zu einem Bußgeld von 260 Euro (zuzüglich der Verwaltungsgebühr und Nebenkosten 288,50 Euro), zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Aus Sicht des Autofahrers sind die Punkte besonders gefährlich, da sich diese bei mehreren Verstößen im Verkehrszentralregister addieren und mit dem Erreichen von acht Punkten ein Entziehen der Fahrerlaubnis verbunden ist. Anders als beim Fahrverbot muss diese dann (nach Ablaufen einer Sperrfrist) neu beantragt werden (häufig in Verbindung mit der MPU).
4Gibt es den Toleranzabzug auch bei anderen Verkehrsdelikten?
Mit dem Abzug der Toleranz bei einem Blitzer kann ein Geschwindigkeitsverstoß innerhalb der Grenzbereiche für Autofahrer zu einem „blauen Auge“ werden. Gibt es ähnliche Regelungen auch in anderen Deliktbereichen? Bei anderen Verkehrsdelikten wie Alkohol am Steuer oder Abstandsmessungen wird nichts von den jeweiligen Grenzwerten abgezogen. Die Werte gelten absolut und es gibt keinen Toleranzabzug wie bei der Geschwindigkeitsmessung. Diese Regelungen dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden und sollen faire Bedingungen im Straßenverkehr gewährleisten.
- Alkohol am Steuer: Anders als bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es bei Alkoholkontrollen keinen Toleranzabzug bei der Promillegrenze zugunsten des Fahrers. Die Grenzwerte von 0,5 Promille, 1,1 Promille und 1,6 Promille gelten absolut. Die verwendeten Messgeräte arbeiten zwar ebenfalls mit technischen Toleranzen, diese werden aber nicht systematisch abgezogen.
- Abstandsverstöße: Auch bei Abstandsmessungen erfolgt kein standardisierter Toleranzabzug wie bei Geschwindigkeitsverstößen. Der Stand der Messung, also der genaue Punkt, an dem der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gemessen wird, ist dabei entscheidend für die Bewertung des Verstoßes. Allerdings werden häufig bei videobasierten Brückenmessungen sicherheitsbedingte Abschläge vorgenommen, die auf verschiedene Parameter gestützt werden. In der Regel ist der Abzug bei optischen Einschätzungen besonders umfassend.
- Rotlichtverstöße: Bei Rotlichtverstößen erfolgt kein Toleranzabzug. Moderne Ampelblitzer arbeiten mit Induktionsschleifen, die genau erfassen, wann ein Fahrzeug die Haltelinie überquert und wie lange die Ampel bereits Rot zeigt. Die Unterscheidung zwischen einfachem Rotlichtverstoß (Rotphase unter einer Sekunde) und qualifiziertem Rotlichtverstoß (über eine Sekunde) beruht auf der Zeitmessung über das Kontrollsystem. Verkehrsschilder geben nichts anderes an als die dargestellten Geschwindigkeitsbegrenzungen; bei der Messung werden keine anderen Faktoren berücksichtigt, die nichts mit den Limits zu tun haben.