Alkohol im Straßenverkehr oder zu schnell gefahren - ab wann droht ein Fahrverbot?

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen bereits ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts (bei Ersttätern)
  • Bei Alkohol am Steuer kann schon ab 0,5 Promille ein Fahrverbot verhängt werden.
  • Fahrverbote und Punkte gehen oft Hand in Hand und können zum Führerscheinentzug führen.

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1Wann droht ein Fahrverbot? Die wichtigsten Grenzwerte

Im Straßenverkehr gelten strikte Regeln, was Geschwindigkeit, den Abstand zum Vordermann und das Thema Alkohol betrifft. Autofahrern drohen bei Verstößen empfindliche Strafen – inklusive Fahrverbote. Ab wann werden diese nach einer Ordnungswidrigkeit ausgesprochen? Die Antwort hängt von der Art des Verstoßes und wo er begangen wurde. Der Bußgeldkatalog sieht ein abgestuftes Sanktionssystem vor, das sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit richtet.

Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind besonders häufig und treffen Autofahrer mitunter unerwartet. Bei geringfügigen Verstößen sieht der Bußgeldkatalog zunächst nur Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen. Allerdings verschärfen sich die Strafen mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten besonders strenge Regeln. Hier droht bereits ab einer Überschreitung von 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot. Bei wiederholten Verstößen kann dieses bereits bei 26 km/h durch die zuständige Bußgeldstelle verhängt werden. Der Grund: In geschlossenen Ortschaften liegt eine erhöhte Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern vor, insbesondere Fußgängern und Radfahrern.

Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit innerorts - die aktuellen Grenzwerte und Fahrverbote im Überblick:

  • 26-30 km/h – 180 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot im Wiederholungsfall
  • 31-40 km/h – 260 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h – 400 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h – 560 Euro, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
  • Über 61 km/h – ab 700 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

Ab wann ein Fahrverbot außerorts droht, hängt wie im Fall der Verstöße in Ortschaften von der Situation ab – sprich der gemessenen Geschwindigkeit. Grundsätzlich gilt außerhalb von Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ersttäter müssen ab 41 km/h Überschreitung mit einem Fahrverbot rechnen. Wer in den letzten 12 Monaten bereits aufgefallen ist, sieht sich einem einmonatigen Fahrverbot bereits ab 26 km/h gegenüber.

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen Ortschaft:

  • 26-30 km/h – 150 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot bei Wiederholung
  • 31-40 km/h – 200 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot bei Wiederholung
  • 41-50 km/h – 320 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h – 480 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h – 600 Euro, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h – 700 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

Wichtig: Die per Gesetz (über die Straßenverkehrsordnung) verankerten 100 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten nicht für alle Verkehrsteilnehmer. Der Lastverkehr (Lkw und Gespanne) unterliegen strengeren Beschränkungen. Zudem spielt das Wetter eine Rolle. Bei sehr schlechten Sichtverhältnissen kann bereits eine Geschwindigkeit von 75 km/h deutlich zu hoch sein (bei unter 50 Metern Sichtweite).

2Alkohol am Steuer: Wann wird es kritisch?

Ein Fahrverbot wegen Alkohol kann in Prinzip jeden treffen, der nicht nüchtern im Straßenverkehr unterwegs ist. Hintergrund: Dass erst ab der 0,5-Promille-Grenze Strafen drohen, ist genauso eine falsche Annahme wie die Vermutung, dass volltrunken mit dem Fahrrad gefahren werden darf. Ob es wegen Trunkenheit zu einem Fahrverbot kommt, entscheidet sich an den Umständen, unter denen der Alkoholwert gemessen wurde. Im Verkehrsrecht existieren mehrere Promillegrenzen mit unterschiedlichen Konsequenzen.

Die 0,5-Promille-Grenze

Ab 0,5 Promille Alkohol im Straßenverkehr liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Das Alkohol-Fahrverbot kann sich dabei auf bis zu drei Monate erstrecken. Die hier genannten Strafen gelten nur, wenn keine weiteren Auffälligkeiten zu erkennen sind.

  • 0,5 bis 1,09 Promille (Erstverstoß) – 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 0,5 bis 1,09 Promille (Zweitverstoß) – 1.000 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
  • 0,5 bis 1,09 Promille (Drittverstoß) – 1.500 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

Die 1,1-Promille-Grenze: Straftat statt Ordnungswidrigkeit

Ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Es drohen nicht nur Fahrverbote und Punkte, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Diese können folgende Sanktionen für die betroffenen Autofahrer umfassen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Entziehung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von mindestens 6 Monate
  • drei Punkte in Flensburg
  • Über die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird beim Antrag auf Wiedererteilung entschieden

Eine sehr wichtige Promillegrenze wird von Autofahrern immer wieder übersehen. Wer im Straßenverkehr mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Volltrunkenheit, die mehrfach (auch ohne hinterm Steuer zu sitzen) auffällt, kann die zuständigen Behörden an der Fahreignung zweifeln und zum Entzug der Fahrerlaubnis greifen lassen. Eine Tatsache, mit der sich Autofahrer auch bei einem Drogenverstoß konfrontiert sehen.

Die Besonderheiten bei Fahranfängern

Für Fahranfänger in der Probezeit greifen besondere Regeln. Dieser Personengruppe unterstellt der Gesetzgeber eine gewisse Unerfahrenheit. Daher werden viele Aspekte im Verkehrsrecht strenger ausgelegt, was der Begriff Probezeit verdeutlicht. Es gilt eine absolute Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol, die 0,0-Promille-Grenze. Bereits geringe Mengen Alkohol können hier zu drastischen Konsequenzen führen:

  • Mindestens 250 Euro über den Bußgeldbescheid
  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar (dazu ist der Fahranfänger verpflichtet)

Sollte es sich bei dem Verstoß nicht um das erste Vergehen handeln, sondern bereits um den zweiten Fehltritt, droht eine MPU und beim dritten Verstoß nicht nur das Fahrverbot, sondern direkt der Entzug des Führerscheins.

Ein Mann erschreckt sich während der Autofahrt.

3Andere Verstöße im Straßenverkehr mit Fahrverbot-Risiko

Im Straßenverkehr gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, mit denen es Autofahrer nicht immer so genau nehmen. Ein Aspekt ist der Abstand, welcher zum Beispiel auf der Autobahn sehr oft schlicht zu niedrig ist. Aber auch das richtige Verhalten beim Linksabbieger-Pfeil an roten Ampeln wird gern vergessen. Gibt es in diesem Zusammenhang Verstöße, die besonders schnell ein Fahrverbot nach sich ziehen?

Rotlichtverstöße

Wer bei Rot geblitzt wird, muss mit Fahrverboten rechnen. Besonders bei qualifizierten Rotlichtverstößen bleibt das Auto einige Wochen stehen. Zeigt die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot an, werden 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot von der Bußgeldstelle verhängt. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall verschärfen sich die Strafen noch einmal erheblich. Hat die Ampel gerade umgeschaltet, können Autofahrer mit einem „blauen“ Auge davonkommen.

Abstandsverstöße

Ein zu geringer Sicherheitsabstand führt zu Fahrverboten, wenn er deutlich unterschritten wird. Mit den geltenden Abstandsregeln will der Gesetzgeber eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreichen. Je mehr Abstand zum Vordermann gehalten wird, desto wahrscheinlicher kommt das Auto auch zum Stehen.

Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h kostet die Unterschreitung nicht nur Geld und es drohen Punkte und einige Wochen als Fußgänger. Autofahrer müssen bei:

  • weniger als 3/10 der Geschwindigkeit einen Monat
  • weniger als 2/10 der Geschwindigkeit zwei Monate
  • weniger als 1/10 der Geschwindigkeit drei Monate

laufen. Damit bewegen sich viele Halter, die auf der Straße unterwegs sind, außerorts und auf den Autobahnen im Fahrverbotsbereich.

Handy am Steuer

In Deutschland ist die Verbreitung von Mobiltelefonen inzwischen sehr hoch. Deren Nutzung während der Fahrt ist allerdings nur unter bestimmten Rahmenbedingungen, nämlich mit einer Freisprecheinrichtung, gestattet. Wo diese nicht genutzt wird, droht bei einer Gefährdung oder einem Unfall nicht nur ein hohes Bußgeld. Neben den Punkten ist mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. 

4Fahrverbot und Führerscheinentzug: Wann droht was?

Fahrverbote sind konkret im Bußgeldkatalog festgelegte Nebenstrafen aus dem Bußgeldbescheid und haben einen verkehrserzieherischen Zweck. Sie sind im Verkehrsrecht eine der schwerwiegenden Sanktionen. Allerdings gibt es noch die Entziehung der Fahrerlaubnis – als Ausdruck, dass Führerscheinstellen ernste Zweifel an der Fahreignung haben.

Diese Maßnahme kann bei besonders schweren Verstößen wie Straftaten im Straßenverkehr ergriffen werden oder resultiert aus dem Punktesystem. Im Fahreignungsregister (FAER), das im Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt wird, sind schwerwiegende Verstöße erfasst.

Bis zu fünf Punkte gibt es keine verbindlichen Sanktionen trotz Ermahnung (das Punktesystem sieht aber die Möglichkeit zum Abbau eines Punktes über ein Fahreignungsseminar vor). Bis sieben Punkte kann dies nach einer Verwarnung immer noch (ohne abbauende Wirkung) in Anspruch genommen werden. Ab acht Punkten ist allerdings Schluss, der Führerschein wird entzogen.

Anders als beim Fahrverbot gibt es die Fahrerlaubnis dann noch auf Antrag zurück. Dafür ist allerdings die vorgeschriebene Sperrfrist einzuhalten. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass ein Fahrverbot nur zum Ruhen der Fahrerlaubnis führt, während die Entziehung ein generelles Verbot bedeutet.

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Häufige Fragen zu „Ab wann droht ein Fahrverbot?”

Was passiert, wenn ich mein Fahrverbot nicht rechtzeitig antrete?

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Gilt ein Fahrverbot auch für Fahrräder und E-Scooter?

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