1Wann droht ein Fahrverbot? Die wichtigsten Grenzwerte
Im Straßenverkehr gelten strikte Regeln, was Geschwindigkeit, den Abstand zum Vordermann und das Thema Alkohol betrifft. Autofahrern drohen bei Verstößen empfindliche Strafen – inklusive Fahrverbote. Ab wann werden diesenach einer Ordnungswidrigkeit ausgesprochen? Die Antwort hängt von der Art des Verstoßes und wo er begangen wurde. Der Bußgeldkatalog sieht ein abgestuftes Sanktionssystem vor, das sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit richtet.
Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind besonders häufig und treffen Autofahrer mitunter unerwartet. Bei geringfügigen Verstößen sieht der Bußgeldkatalog zunächst nur Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen. Allerdings verschärfen sich die Strafen mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten besonders strenge Regeln. Hier droht bereits ab einer Überschreitung von 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot. Bei wiederholten Verstößen kann dieses bereits bei 26 km/h durch die zuständige Bußgeldstelle verhängt werden. Der Grund: In geschlossenen Ortschaften liegt eine erhöhte Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern vor, insbesondere Fußgängern und Radfahrern.
Fahrverbot bei zu hoher Geschwindigkeit innerorts - die aktuellen Grenzwerte und Fahrverbote im Überblick:
26-30 km/h – 180 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot im Wiederholungsfall
31-40 km/h – 260 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
41-50 km/h – 400 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
51-60 km/h – 560 Euro, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
Über 61 km/h – ab 700 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Ab wann ein Fahrverbot außerorts droht, hängt wie im Fall der Verstöße in Ortschaften von der Situation ab – sprich der gemessenen Geschwindigkeit. Grundsätzlich gilt außerhalb von Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ersttäter müssen ab 41 km/h Überschreitung mit einem Fahrverbot rechnen. Wer in den letzten 12 Monaten bereits aufgefallen ist, sieht sich einem einmonatigen Fahrverbot bereits ab 26 km/h gegenüber.
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen Ortschaft:
26-30 km/h – 150 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot bei Wiederholung
31-40 km/h – 200 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot bei Wiederholung
41-50 km/h – 320 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
51-60 km/h – 480 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
61-70 km/h – 600 Euro, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
Über 70 km/h – 700 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
Wichtig: Die per Gesetz (über die Straßenverkehrsordnung) verankerten 100 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten nicht für alle Verkehrsteilnehmer. Der Lastverkehr (Lkw und Gespanne) unterliegen strengeren Beschränkungen. Zudem spielt das Wetter eine Rolle. Bei sehr schlechten Sichtverhältnissen kann bereits eine Geschwindigkeit von 75 km/h deutlich zu hoch sein (bei unter 50 Metern Sichtweite).
2Alkohol am Steuer: Wann wird es kritisch?
Ein Fahrverbot wegen Alkohol kann in Prinzip jeden treffen, der nicht nüchtern im Straßenverkehr unterwegs ist. Hintergrund: Dass erst ab der 0,5-Promille-Grenze Strafen drohen, ist genauso eine falsche Annahme wie die Vermutung, dass volltrunken mit dem Fahrrad gefahren werden darf. Ob es wegen Trunkenheit zu einem Fahrverbot kommt, entscheidet sich an den Umständen, unter denen der Alkoholwert gemessen wurde. Im Verkehrsrecht existieren mehrere Promillegrenzen mit unterschiedlichen Konsequenzen.
Die 0,5-Promille-Grenze
Ab 0,5 Promille Alkohol im Straßenverkehr liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Das Alkohol-Fahrverbot kann sich dabei auf bis zu drei Monate erstrecken. Die hier genannten Strafen gelten nur, wenn keine weiteren Auffälligkeiten zu erkennen sind.
0,5 bis 1,09 Promille (Erstverstoß) – 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
0,5 bis 1,09 Promille (Zweitverstoß) – 1.000 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
0,5 bis 1,09 Promille (Drittverstoß) – 1.500 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
Die 1,1-Promille-Grenze: Straftat statt Ordnungswidrigkeit
Ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Es drohen nicht nur Fahrverbote und Punkte, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Diese können folgende Sanktionen für die betroffenen Autofahrer umfassen:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Entziehung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von mindestens 6 Monate
drei Punkte in Flensburg
Über die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird beim Antrag auf Wiedererteilung entschieden
Eine sehr wichtige Promillegrenze wird von Autofahrern immer wieder übersehen. Wer im Straßenverkehr mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Volltrunkenheit, die mehrfach (auch ohne hinterm Steuer zu sitzen) auffällt, kann die zuständigen Behörden an der Fahreignung zweifeln und zum Entzug der Fahrerlaubnis greifen lassen. Eine Tatsache, mit der sich Autofahrer auch bei einem Drogenverstoß konfrontiert sehen.
Die Besonderheiten bei Fahranfängern
Für Fahranfänger in der Probezeit greifen besondere Regeln. Dieser Personengruppe unterstellt der Gesetzgeber eine gewisse Unerfahrenheit. Daher werden viele Aspekte im Verkehrsrecht strenger ausgelegt, was der Begriff Probezeit verdeutlicht. Es gilt eine absolute Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol, die 0,0-Promille-Grenze. Bereits geringe Mengen Alkohol können hier zu drastischen Konsequenzen führen:
Teilnahme an einem Aufbauseminar (dazu ist der Fahranfänger verpflichtet)
Sollte es sich bei dem Verstoß nicht um das erste Vergehen handeln, sondern bereits um den zweiten Fehltritt, droht eine MPU und beim dritten Verstoß nicht nur das Fahrverbot, sondern direkt der Entzug des Führerscheins.
3Andere Verstöße im Straßenverkehr mit Fahrverbot-Risiko
Im Straßenverkehr gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, mit denen es Autofahrer nicht immer so genau nehmen. Ein Aspekt ist der Abstand, welcher zum Beispiel auf der Autobahn sehr oft schlicht zu niedrig ist. Aber auch das richtige Verhalten beim Linksabbieger-Pfeil an roten Ampeln wird gern vergessen. Gibt es in diesem Zusammenhang Verstöße, die besonders schnell ein Fahrverbot nach sich ziehen?
Rotlichtverstöße
Wer bei Rot geblitzt wird, muss mit Fahrverboten rechnen. Besonders bei qualifizierten Rotlichtverstößen bleibt das Auto einige Wochen stehen. Zeigt die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot an, werden 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot von der Bußgeldstelle verhängt. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall verschärfen sich die Strafen noch einmal erheblich. Hat die Ampel gerade umgeschaltet, können Autofahrer mit einem „blauen“ Auge davonkommen.
Abstandsverstöße
Ein zu geringer Sicherheitsabstand führt zu Fahrverboten, wenn er deutlich unterschritten wird. Mit den geltenden Abstandsregeln will der Gesetzgeber eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreichen. Je mehr Abstand zum Vordermann gehalten wird, desto wahrscheinlicher kommt das Auto auch zum Stehen.
Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h kostet die Unterschreitung nicht nur Geld und es drohen Punkte und einige Wochen als Fußgänger. Autofahrer müssen bei:
weniger als 3/10 der Geschwindigkeit einen Monat
weniger als 2/10 der Geschwindigkeit zwei Monate
weniger als 1/10 der Geschwindigkeit drei Monate
laufen. Damit bewegen sich viele Halter, die auf der Straße unterwegs sind, außerorts und auf den Autobahnen im Fahrverbotsbereich.
Handy am Steuer
In Deutschland ist die Verbreitung von Mobiltelefonen inzwischen sehr hoch. Deren Nutzung während der Fahrt ist allerdings nur unter bestimmten Rahmenbedingungen, nämlich mit einer Freisprecheinrichtung, gestattet. Wo diese nicht genutzt wird, droht bei einer Gefährdung oder einem Unfall nicht nur ein hohes Bußgeld. Neben den Punkten ist mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen.
4Fahrverbot und Führerscheinentzug: Wann droht was?
Fahrverbote sind konkret im Bußgeldkatalog festgelegte Nebenstrafen aus dem Bußgeldbescheid und haben einen verkehrserzieherischen Zweck. Sie sind im Verkehrsrecht eine der schwerwiegenden Sanktionen. Allerdings gibt es noch die Entziehung der Fahrerlaubnis – als Ausdruck, dass Führerscheinstellen ernste Zweifel an der Fahreignung haben.
Diese Maßnahme kann bei besonders schweren Verstößen wie Straftaten im Straßenverkehr ergriffen werden oder resultiert aus dem Punktesystem. Im Fahreignungsregister (FAER), das im Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt wird, sind schwerwiegende Verstöße erfasst.
Bis zu fünf Punkte gibt es keine verbindlichen Sanktionen trotz Ermahnung (das Punktesystem sieht aber die Möglichkeit zum Abbau eines Punktes über ein Fahreignungsseminar vor). Bis sieben Punkte kann dies nach einer Verwarnung immer noch (ohne abbauende Wirkung) in Anspruch genommen werden. Ab acht Punkten ist allerdings Schluss, der Führerschein wird entzogen.
Anders als beim Fahrverbot gibt es die Fahrerlaubnis dann noch auf Antrag zurück. Dafür ist allerdings die vorgeschriebene Sperrfrist einzuhalten. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass ein Fahrverbot nur zum Ruhen der Fahrerlaubnis führt, während die Entziehung ein generelles Verbot bedeutet.
Der erste Schritt zur Verteidigung: kostenloser Bußgeldcheck – schnell und digital.
Kann ich während eines Fahrverbots im Ausland Auto fahren?
Nein, ein in Deutschland ausgesprochenes Fahrverbot gilt auf Umwegen auch im Ausland. Prinzipiell erstreckt es sich zwar nur auf Deutschland. Da der Führerschein aber für die Dauer abzugeben ist, können Betroffene keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Damit sind Autofahrer für die Dauer des Fahrverbots rechtlich ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, was hohe Strafen bedeutet.
Was passiert, wenn ich mein Fahrverbot nicht rechtzeitig antrete?
Wer sein Fahrverbot nicht fristgerecht antritt, macht sich strafbar. Das Weiterfahren nach Ablauf der Frist zum Antreten des Fahrverbots gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird mit den gleichen Strafen geahndet wie das Fahren während des Fahrverbots. Behörden können zusätzlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängen und den Führerschein zwangsweise einziehen lassen.
Gilt ein Fahrverbot auch für Fahrräder und E-Scooter?
Das Fahrverbot gilt grundsätzlich nur für Kraftfahrzeuge, nicht für Fahrräder. E-Bikes bis 25 km/h (Pedelecs) gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen weiterhin genutzt werden. S-Pedelecs ab 25 km/h und E-Scooter werden jedoch als Kraftfahrzeuge eingestuft - hier greift das Fahrverbot.
Inhaltsübersicht
Aktuelle Urteile
September 2022
Landgericht Zwickau
1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
Oktober 2022
Landgericht Oldenburg
3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
Mai 2023
Landgericht Stuttgart
500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Aktuelle Urteile & Bewertungen
November 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
October 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
September 2022
Amtsgericht Aachen
Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung
Aktuelle Urteile & Bewertungen
April 2022
Oberlandesgericht Frankfurt
Klage gegen Bwin
Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
Januar 2021
Oberlandesgericht München
Klage gegen Mr. Green
Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
Juni 2021
Landgericht Coburg
Klage gegen BWIN
BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt