Verkehrszentralregister

Der Begriff des Verkehrszentralregisters ist inzwischen veraltet. Seit 2014 wird das in Flensburg geführte Register, in dem Einträge aus Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Punkteverstöße) gesammelt werden, als Fahreignungsregister (kurz FAER) bezeichnet.

2014 hat es der Gesetzgeber aber nicht nur bei einer Umbenennung belassen, sondern auch grundlegende Änderungen hinsichtlich der Bewertung der Verkehrsverstöße vorgenommen. Dies betrifft einerseits die Anzahl der Punkte in Flensburg, die den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen, wie auch die Tilgungsfristen in Flensburg.

Was speichert das Verkehrszentralregister/ Fahreignungsregister?

Über das ehemalige Verkehrszentralregister werden verschiedene Daten zur Fahreignung gespeichert. Dies umfasst beispielsweise Straftaten, die in den Anlagen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) präzisiert werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • fahrlässige Tötung und Körperverletzung
  • Nötigung
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • illegale Autorennen
  • Trunkenheit im Straßenverkehr.

Aber auch Entscheidungen zur Entziehung des Führerscheins werden über das Fahreignungsregister gespeichert – genauso wie Ordnungswidrigkeiten, die eine Geldbuße nach sich ziehen.

Gut zu wissen:

Nicht jede Ordnungswidrigkeit zieht automatisch ein Bußgeld nach sich. Der Gesetzgeber räumt den Ordnungsbehörden im Verkehrsrecht die Möglichkeit ein, bis zu einer Höhe von 55 Euro ein Verwarnungsgeld auszusprechen. Diese Verstöße werden nicht im FAER aufgeführt.

Anders als bis zur Reform des Registers werden Punkte hinsichtlich der Löschung nicht mehr verknüpft. Jeder Punkt in Flensburg hat eine individuelle Tilgungsfrist, die von der Art der Ordnungswidrigkeit bestimmt wird.

Wer hat Zugriff auf die Informationen im Register?

Die Informationen in der Register-Datei enthalten sensible Informationen. Gespeist werden die Datensätze durch Informationen der Bußgeldstellen und Fahrerlaubnisbehörden sowie durch Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften. Einsicht erhalten aber nur Betroffene und berechtigte Stellen.

Letztere können unter anderem die Polizei oder Zollbehörden sein. Dabei beschränken sich die Auskunftsmöglichkeiten nicht nur auf deutsche Behörden. Auch ausländische Stellen können Einsicht in die Daten nehmen. Damit kann sichergestellt werden, dass für Autofahrer der Führerscheinentzug auch im Ausland klar ersichtlich ist.

Wer führt das Verkehrszentralregister/ Fahreignungsregister?

Für die Verwaltung und Führung des Fahreignungsregisters ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig. Dessen Sitz liegt in Flensburg und führt nicht nur das FAER, sondern auch das Fahrzeugregister (mit den in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen) und das Fahrerlaubnisregister geführt.

Wer zum berechtigten Personenkreis gehört, kann Informationen aus dem Eignungsregister auch direkt online abrufen. Diese Möglichkeit wird digital eingeräumt, setzt aber ein NFC-fähiges Smartphone (einen Kartenleser für den PC als Alternative), einen Online-Ausweis (mit sechsstelliger PIN) und eine spezielle Software zum Auslesen des Ausweises voraus.

Die Registerauskunft kann anschließend nicht nur eingesehen, sondern auch direkt im PDF-Format als Dokument heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Parallel ist eine Auskunft auch auf dem Postweg oder direkt vor Ort im KBA möglich.

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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