Kündigungsschreiben Arbeitgeber: Darauf kommt es an
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste zum Thema "Kündigungsschreiben des Arbeitgebers"
Damit eine Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam ist, müssen die gesetzlichen, tarif- oder individualvertraglichen Fristen eingehalten werden. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit unterscheiden sich diese deutlich voneinander.
Für eine rechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers muss ein Kündigungsgrund vorhanden sein. Die Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen fallen dabei geringer aus, als wenn es sich um eine personen- bzw. verhaltensbedingte Kündigung handelt.
Die Angabe des Kündigungsgrundes muss im Kündigungsschreiben durch den Arbeitgeber nicht genannt werden. Auch ein Arbeitszeugnis ist nur auf Verlangen hin auszustellen.
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht.
Wenn Sie als Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben verfassen möchten, so gibt es viele Fallstricke, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können.
Besonders wichtig ist die Einhaltung der Kündigungsfrist, die sich sowohl aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder aber arbeitsvertraglicher Details unterscheiden kann.
Grundsätzlich gilt dabei die folgende Reihenfolge hinsichtlich der Relevanz der jeweiligen Regelungen:
Tarifvertrag: Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen des Lebens gehen die Regeln des Tarifvertrags gesetzlichen Vorschriften vor. Dies führt in einigen Fällen dazu, dass die Regelungen im Tarifvertrag härter ausfallen als es gesetzlich vorgesehen ist.
Arbeitsvertrag: Grundsätzlich lassen sich Verträge in Deutschland stets individuell gestalten. Diese speziellen Regeln gehen allgemeinen Regeln vor, sofern sie die gesetzlichen Kündigungsschutzregeln nicht aushebeln. Für kleinere Betriebe (mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern) können gem. § 622 Abs. 5 Nr. 2 BGB auch kürzere Fristen (nicht weniger als 4 Wochen) vereinbart werden.
Gesetzliche Vorschriften: Vielfach werden der Einfachheit halber gesetzliche Regeln zum Gegenstand des Arbeitsvertrags gemacht. Die Kündigungsfristen fallen hier (besonders bei langjährigen Mitarbeitern) teils sehr hoch aus.
Beachten Sie:
Die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber darf niemals kürzer ausfallen als die für den Arbeitnehmer geltende Frist.
2Kündigungsarten im Überblick
In jedem Kündigungsschreiben müssen Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben. Ohne einen entsprechenden Grund ist eine Kündigung unwirksam und hat vor dem zuständigen Arbeitsgericht keinen Bestand.
Teilweise ist ein Aushebungsvertrag, mit welchem sich sofort rechtliche Sicherheit erlangen lässt, die bessere Wahl.
Zu den gesetzlichen Kündigungsarten zählen:
betriebsbedingte Kündigungen: Die Gründe müssen betrieblicher Natur sein. Dies ist bei einer Umstrukturierung, schlechten Umsatzzahlen, wegfallenden Kunden oder Rationalisierungsmaßnahmen gegeben.
personenbedingte Kündigungen: Diese Art der Kündigung ist eher selten, kommt jedoch vor allem bei längeren Krankheiten in Betracht. Versetzungsmöglichkeiten können jedoch dazu führen, dass die Kündigung rechtlich nicht haltbar ist.
verhaltensbedingte Kündigungen: Bestimmtes Fehlverhalten eines Mitarbeiters kann eine Abmahnung rechtfertigen, die es erleichtert, eine verhaltensbedingte Kündigung durchzusetzen. Bei Diebstählen und ähnlichen gravierenden Problemen kann jedoch auch eine sofortige, fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
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3Form und Inhalt des Kündigungsschreibens des Arbeitgebers
Damit ein Kündigungsschreiben seitens des Arbeitgebers Wirkung entfaltet, müssen gewisse Grundbestandteile enthalten sein.
Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung
Die wichtigsten Merkmale haben wir in der folgenden Auflistung für Sie zusammengefasst:
Schriftlichkeit: Als Arbeitgeber dürfen Sie ein Kündigungsschreiben nicht per E-Mail oder Fax versenden. Sie können es persönlich übergeben oder aber per Brief übersenden, wobei der Zugang nachgewiesen werden muss.
Betreff: Der Betreff des Kündigungsschreibens muss klar verständlich sein und sollte den Begriff „Kündigung“ beinhalten.
Eindeutigkeit: Das Schreiben selbst muss eindeutig formuliert werden. Es sollte möglichst kurz und sachlich ausfallen. Gründe für die Kündigung selbst müssen Sie als Arbeitgeber im Kündigungsschreiben nicht angeben.
Datum: Ein Datum darf nicht fehlen, da ansonsten eine Berechnung der korrekten Kündigungsfrist unmöglich ist.
Eigenhändige Unterschrift: Jeder Arbeitgeber bzw. der zuständige Personalleiter muss das Kündigungsschreiben persönlich unterzeichnen.
Muster eines Kündigungsschreibens für Arbeitgeber
In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen ein allgemeines Muster für ein Kündigungsschreiben des Arbeitgebers vor, welches alle obigen Voraussetzungen erfüllt:
Absender (Adresse und Personennennung)
An(Name und Adresse des Mitarbeiters; im Idealfall ergänzen Sie die Personalnummer sowie das Geburtsdatum, um eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen)
Ort und Datum
Betreff: Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrter Herr X, sehr geehrte Frau Y,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, welches durch den Arbeitsvertrag (Nummer und Datum des Arbeitsvertrags) eingegangen wurde, ordentlich (alternativ auch außerordentlich) fristgerecht zum (Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses).
Hilfsweise kündige ich das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt (dient der Absicherung, falls Sie die Kündigungsfrist irrtümlich falsch berechnet haben sollten oder das Schreiben beispielsweise zu spät angekommen ist).
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
4Müssen Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten?
Grundsätzlich steht Arbeitnehmern nur in einigen Fällen eine Abfindung zu. Dies ist beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung gegeben, sofern dringende betriebliche Gründe die Kündigung rechtfertigen.
Als Arbeitgeber sollten Sie im Kündigungsschreiben immer dann auf einer Abfindung hinweisen, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Zahlung einer Abfindung kann jedoch auch dann sinnvoll sein, wenn es schwierig ist, das Arbeitsverhältnis ansonsten zu kündigen.
In diesem Fall lassen sich viele Arbeitnehmer dazu bewegen, eine Abfindung anzunehmen. So kann Rechtssicherheit geschaffen werden, da auf eine drohende Kündigungsschutzklage verzichtet werden muss.
Hinweis:
Als Alternative zur regulären Kündigung kann auch ein gegenseitig abgeschlossener Aufhebungsvertrag in Betracht kommen.
5Rechtliche Unterstützung einholen
Der Bereich des Arbeitsrechts ist sehr komplex und nicht nur durch gesetzliche Vorschriften, sondern vor allem durch die aktuelle Rechtsprechung geprägt.
Da es immer wieder zu Änderungen kommt, die teils massiven Einfluss auf die Wirksamkeit eines Kündigungsschreibens haben können, bietet es sich an, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nutzen Sie dabei gern unseren Service auf helpcheck.de, um Ihre Situation im Detail zu beleuchten. So lässt sich Rechtssicherheit erzielen und Sie sparen sich unnötige Kosten.
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