Tarifvertrag

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

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Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist ein Tarifvertrag? 

Der Tarifvertrag ist eine besondere Form der Vereinbarung im kollektiven Arbeitsrecht. Im Gegensatz zum „reinen“ Arbeitsvertrag regelt er nicht nur die Rechte und Pflichten der einzelnen Arbeitnehmerin oder des einzelnen Arbeitnehmers, sondern gilt für eine Gruppe von Beschäftigten. Ob in Ihrem Unternehmen ein Tarifvertrag anwendbar ist, hängt davon ab, ob ein solcher für die Branche überhaupt besteht und davon, ob der Betrieb tarifgebunden ist. 

Das regelt der Tarifvertrag

Auch ein Tarifvertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen. Auf der einen Seite stehen die Arbeitnehmervertretungen (Gewerkschaften), auf der anderen Seite die Arbeitgebervertretungen. Sie können in einem Tarifvertrag unter anderem folgende Punkte regeln: 

  • Die Höhe der Vergütung und eventuelle Boni sowie Zuschläge und Zulagen
  • Die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch
  • Das Verfahren bei Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen und den Aufstieg
  • Die Vorgehensweise bei Kurzarbeit, Insolvenz und Kündigung
  • Den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Sonstige Ansprüche der Arbeitnehmer, etwa auf Teilzeitarbeit, Home-Office oder eine Abfindung

Einzige Grundlage für den Tarifvertrag sind gesetzliche Mindestbestimmungen, die bis auf wenige Ausnahmen nicht zum Nachteil der Beschäftigten festgelegt werden dürfen. Im Übrigen unterliegen die Vertragsparteien der Vertragsfreiheit. 

Wann gelten Tarifverträge?

Der Tarifvertrag muss im Betrieb zur Anwendung kommen, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden, also Mitglied der jeweiligen Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertretung, die den Vertrag ausgehandelt haben, sind. 

In diesen Fällen ist der Tarifvertrag zwingende Grundlage für den Arbeitsvertrag. Regelungen, die gegen den Tarifvertrag verstoßen, sind dann unzulässig. Gilt etwa ein branchenspezifischer Mindestlohn, darf im Einzelarbeitsvertrag keine niedrigere Vergütung vereinbart werden. Regelungen zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sind natürlich immer zulässig. Dies wird als „Günstigkeitsprinzip“ bezeichnet. 

Tarifvertrag und Streiks: Was gilt wann?

Ist der Arbeitgeber nicht bereit, dem Tarifvertrag oder seiner Änderung zuzustimmen, haben Beschäftigte das kollektive Streikrecht. Ein Streik ist aber nur dann zulässig, wenn er von einer Gewerkschaft organisiert wird – ist das nicht der Fall, liegt ein sogenannter „wilder Streik“ vor, der als Arbeitsverweigerung und damit als Kündigungsgrund gelten kann. 

Der Arbeitgeber muss während eines Streiks kein Gehalt und keinen Lohn zahlen. Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotzdem Druck ausüben können, zahlen Gewerkschaften ein sogenanntes Streikgeld, das den Verdienstausfall abfedert. Diese Leistungen werden aus den monatlichen oder jährlichen Beiträgen der Gewerkschaftsmitglieder finanziert und extra für Streikzwecke zurückgelegt. 

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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