Kosten Anwalt Arbeitsrecht: Vermeiden Sie Überraschungen

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste zum Thema "Anwalt für Arbeitsrecht"

  • Maßgeblich für die Kosten Ihres Fachanwalts für Arbeitsrecht ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es regelt, wie die Gebühren für Anwälte berechnet werden. Einzelvertraglich sind aber auch höhere Vergütungen als die RVG-Mindestwerte möglich
  • Anders als im Zivilprozess ist es im Arbeitsrecht nicht vorgesehen, dass der „Verlierer“ vor Gericht die Kosten der Gegenseite mitträgt. Stattdessen zahlt jede Partei ihre individuellen Anwalts- und Gerichtsgebühren
  • Gegebenenfalls übernimmt die Gewerkschaft oder ein Arbeitnehmerverband die Kosten des Verfahrens oder zumindest einen Teil davon

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1Warum muss die unterlegene Partei die Kosten des Gegners nicht übernehmen?

Rechtsgrundlage dafür, dass alle Beteiligten – also sowohl Kläger als auch Beklagte – ihre Kosten für das Verfahren selbst tragen müssen, ist § 122 Abs.1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG). Der Gedanke des Gesetzgebers hinter dieser Vorschrift war und ist, dass in den meisten Fällen der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber vorgeht. 

Das heißt:

Verliert der Arbeitnehmer vor Gericht, würde er – zusätzlich zu den Folgen beispielsweise der Kündigung – auch noch die Anwalts- und Gerichtsgebühren des Arbeitgebers zahlen müssen.

Je nach Umfang und Dauer des Verfahrens können hier fünfstellige Summen zusammenkommen, die eine erhebliche Belastung für die unterlegene Partei darstellen würden. Um hier Sicherheit zu schaffen, wurde die genannte Regelung eingeführt. Damit aber gleichzeitig dem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen werden kann, müssen für beide Seiten dieselben Voraussetzungen gelten – und daher dürfen auch Arbeitnehmer die Kosten nicht von ihrem Arbeitgeber verlangen. 

2Berechnung der Anwaltsgebühren: Die Grundlagen

Was Anwälte für ihre Leistungen verlangen dürfen, ist gesetzlich durch das RVG festgelegt. So möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Rechtsanwälte ihre Leistungen zu günstig anbieten oder versuchen, weniger zu verlangen als die Konkurrenz. Der Hintergrund: Niedrigere Preise bedeuten oft auch schlechtere oder weniger sorgfältige Leistungen, schließlich muss der Anwalt dann entsprechend mehr Fälle bearbeiten. 

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Daher gilt:

Die Gebührensätze im RVG sind Mindestwerte. Sie dürfen über-, aber nicht unterschritten werden. Das RVG greift bei allen anwaltlichen Leistungen, also nicht nur im Arbeitsrecht.

Grundsätzliches zur Gebührenberechnung

Nehmen Sie anwaltliche Leistungen in Anspruch, wird zunächst eine Gebühr für die Erstberatung fällig. Sie ist immer gleich hoch und deckt die erste Einschätzung des Sachverhalts und je nach Umfang auch der Erfolgschancen vor Gericht ab.

Im weiteren Verfahren, etwa für das Verfassen von Schreiben an den Arbeitgeber oder die Erhebung der Klage, richten sich die Anwaltsgebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser kann mehr oder weniger schwer zu ermitteln sein: 

  • Geht es um eine reine Forderung, etwa auf Schadensersatz, ist der Gegenstandswert der Geldbetrag, um den gestritten wird
  • Geht es hingegen um nicht-materielle Ansprüche, etwa die Rechtmäßigkeit einer Kündigung, ist der Gegenstandswert schwerer zu ermitteln. Für diese Fälle sieht das RVG bestimmte Pauschalberechnungsmethoden vor, auf die wir im Abschnitt „Streitwert“ näher eingehen 

Wer zahlt die Anwaltsgebühren?

Da wie eingangs erwähnt im Arbeitsrecht jede Partei ihre Kosten selbst übernehmen muss, kommt schnell die Frage nach eventuellen Übernahmemöglichkeiten auf. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, durch die Arbeitnehmer nicht die vollen Anwalts- und Gerichtsgebühren selbst tragen müssen. 

Die selbstständige Prozessführung 

Bei der selbstständigen Prozessführung suchen Sie sich „auf eigene Faust“ einen Anwalt, vereinbaren eine Beratung und in der Folge möglicherweise weitere Schritte. So haben Sie zwar unter Umständen mehr Chancen, sich gegen Ihren Arbeitgeber durchzusetzen, die Kosten für den Rechtsanwalt und das Arbeitsgericht müssen Sie aber auch selbst übernehmen.

Tipp:

Kosten für Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis sind – auch wenn der Arbeitsvertrag nicht mehr besteht – als Werbungskosten steuerlich abziehbar. Hier kommt entweder der Abzug als laufende (bestehender Arbeitsvertrag) oder nachträgliche Werbungskosten (bereits aufgelöster Arbeitsvertrag) in Betracht. Wichtig für die Abziehbarkeit ist, dass Sie keine Erstattung von dritter Seite erhalten haben. 

Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft 

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, anwaltliche Leistungen unter vollständigem Kostenersatz des Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbands in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist lediglich die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Vereinigung, die bereits vor dem Anlass für das Gerichtsverfahren bestand. 

In der Regel übernehmen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften die Kosten aber nur, wenn eine realistische Chance auf die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche besteht oder wenn es sich um eine relevante Grundsatzentscheidung handelt, die in der Rechtsprechung so noch nicht geklärt wurde. 

Prozesskostenhilfe 

Jede und jeder Deutsche hat die Möglichkeit, die Gerichte zur Durchsetzung ihrer oder seiner Ansprüche anzurufen. Damit auch Menschen mit keinem oder geringem Einkommen nicht auf dieses Grundrecht verzichten müssen, kann der Staat die sogenannte Prozesskostenhilfe gewähren. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu bzw. die vollständige Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie der Gerichtskasse nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, die Gebühren selbst zu tragen. Gelingt dieser erste Schritt, reichen Sie später die Rechnungen Ihres Anwalts bei der zuständigen Stelle ein und erhalten die Kosten erstattet. Allerdings kommt auch eine direkte Abrechnung der Gebühren mit dem Anwalt in Betracht. 

Achtung:

Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um eine Leistung, die unter dem Vorbehalt der Rückforderung erbracht wird. Sobald Sie finanziell in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen, kann das Gericht die Prozesskostenhilfe auch noch Jahre später wieder zurückverlangen!

Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung, die explizit auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt, sind Sie auf der sicheren Seite. Sie sollten lediglich eine sogenannte Deckungszusage einholen, bevor Sie Ihren ersten Termin beim Anwalt wahrnehmen. Damit sichert Ihnen die Versicherungsgesellschaft zu, die anfallenden Gebühren vollständig zu übernehmen – unabhängig übrigens vom Ausgang des Verfahrens. 

3Streitwert im Arbeitsrecht: Wie wird er berechnet?

Der Streitwert ist der „Gegenstandswert“ im Gerichtsverfahren. Handelt es sich um eine bloße Forderung oder einen anderen in Geld messbaren Betrag, ist dieser gleichzeitig der Streitwert. In anderen Fällen wird es etwas komplizierter.

Daher hat der Gesetzgeber als Erweiterung des RVG sogenannte Streitwertkataloge geschaffen. In ihnen ist der Streitwert bestimmter Verfahren, bei denen es nicht um Geldbeträge oder bewertbare Gegenstände geht, eine Pauschale für den Streitwert festgelegt. Einige Beispiele aus dem Katalog für das Arbeitsrecht: 

  • Bei der Auseinandersetzung darüber, ob eine Abmahnung gerechtfertigt war, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt
  • Möchte der Arbeitnehmer prüfen lassen, ob das Arbeitszeugnis fair und objektiv ausgestellt wurde, beträgt der Streitwert ebenfalls einen Monatslohn
  • Geht es um die Wirksamkeit einer Kündigung (gleich welcher Art), wird ein Streitwert in Höhe von drei Monatsgehältern angesetzt 

Hinweis:

Erst wenn der Streitwert feststeht, kann der Anwalt seine eigentlichen Gebühren ausrechnen. Diese bemessen sich neben dem Wert der Streitsache auch nach den konkreten Leistungen des Rechtsanwalts. Im „Gesamtkostenblock“ aus Anwalts- und Gerichtsgebühren machen erstere regelmäßig den deutlich größeren Teil aus.

4Die Kosten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

Auch bei einer Kündigungsschutzklage bestehen die Verfahrenskosten zunächst nur aus den Gebühren für die Erstberatung durch Ihren Anwalt. Im Weiteren setzen sich die Gesamtkosten aus Anwalts- und Gerichtsgebühren zusammen. Bei einer Kündigungsschutzklage steht die Kündigung im Mittelpunkt, weshalb sich alle Gebühren nach dem Streitwert in Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern richten.

Übrigens:

Das Gerichtskostengesetz (GKG) schreibt an vielen Stellen eine ähnliche Berechnungsweise vor. Bei Kündigungsschutzklagen ist sie identisch mit den Regelungen im RVG. Auch die Gerichtsgebühren richten sich nach einem Streitwert in Höhe von drei Monatsgehältern. 

Während die Gerichtskosten zunächst gleich bleiben, erhöhen sich die Anwaltskosten nach folgenden Faktoren

  • Faktor 1,3 bei Klageerhebung
  • Faktor 1,2 bei Vertretung vor dem Arbeitsgericht 

5Kosten einer anwaltlichen Beratung

Rechtlicher Beistand ist besonders bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber sinnvoll, kann aber auch hohe Kosten verursachen. Denn selbst wenn Sie vor Gericht gewinnen, müssen Sie Anwalts- und Gerichtsgebühren voll selbst tragen – die entsprechenden Aufwendungen stehen also schon fest, bevor das Verfahren überhaupt eröffnet wird. 

Viele Anwälte verzichten ganz oder teilweise auf die Sätze des RVG, da sie der Höhe nach nicht ausreichen, um rentabel und dem Risiko angemessen zu handeln. Daher vereinbaren sie mit ihren Mandaten etwa eine Vergütung auf Stundenbasis, wobei ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht im Schnitt zwischen 180 und 280 Euro pro Beratungs- oder Leistungsstunde in Rechnung stellt. Unternehmen, also der Arbeitgeber, zahlen gerne noch etwas mehr. 

Ein Anwalt liest an seinem Schreibtisch

Es gilt:

Aber auch mit einer Vergütung rein nach dem RVG wird es beim Anwalt nicht unbedingt günstig. Beispiel: Kündigungsschutzklage, Bruttomonatsgehalt 3000 Euro. Das Anwaltshonorar wird inklusive gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung, Verhandlung und Schriftführung bei rund 2100 Euro liegen. Bei einem Vergleich erhalten Anwälte zusätzlich noch die „Einigungsgebühr“.

Unser Tipp daher: Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung durch die helpcheck-Kooperationsanwälte. Unsere erfahrenen Partner arbeiten sich in Ihren Fall ein und geben Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche erste Auskunft.

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6Anwalt bei Kündigung: Schnell reagieren!

Haben Sie die Kündigung erhalten, müssen Sie schnell reagieren. Denn eine Kündigungsschutzklage ist innerhalb der ersten drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen – verpassen Sie diesen Termin, kann das Gericht die Klage sofort und ohne Prüfung als unzulässig verwerfen!

Lassen Sie Ihren Fall daher unbedingt von unseren Partneranwälten einschätzen. Dafür fallen keinerlei Gebühren an!

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Häufige Fragen zu Kosten Anwalt Arbeitsrecht

Sind Anwaltskosten steuerlich absetzbar?

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Lohnt sich eine Klage nach Kündigung?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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