Bußgeld bei geringem Abstand: Bußgeldkatalog für die Autobahn

Das Wichtigste in Kürze

  • Der ausreichende Abstand zum Vordermann erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr.
  • Gerade außerhalb von Ortschaften gilt die Faustregel des halben Tachoabstands nach vorne.
  • Parallel zu einem Bußgeld kommt es bei Abstandsverstößen auch zu Punkten und möglicherweise einem Fahrverbot.

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1Sicherheitsabstand: Warum legt die StVO so viel Wert darauf?

Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in Deutschland rund 291.000 Unfälle mit Personenschaden, also Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Auslöser ist dabei meist menschliches Fehlverhalten. Bei etwa 15 Prozent dieser Unfälle wurde einem Beteiligten vorgeworfen, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Der zu geringe Abstand zählt damit zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Das erklärt, warum die Straßenverkehrsordnung der Einhaltung des Sicherheitsabstands einen so hohen Stellenwert einräumt. (Destatis-Pressemitteilung vom 09.07.2025)

Achten Sie als Autofahrer nicht auf den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, riskieren Sie bei einem abrupten Bremsmanöver des Vordermanns einen Auffahrunfall – mit teils gravierenden Folgen. Insbesondere auf den Autobahnen hat ein zu geringer Sicherheitsabstand bei den hohen Geschwindigkeiten schnell erhebliche Konsequenzen. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat oder ein solches Risiko vermeiden will, findet hier die wichtigsten rechtlichen Regeln und Sanktionen im Überblick.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 4 Absatz 1 klar, dass der Abstand zum vorausfahrenden Verkehr so groß sein muss, dass eine Notbremsung immer noch möglich ist. Fahrzeuge können nur dann rechtzeitig anhalten, wenn der Abstand ausreicht. Verstoßen Sie als Autofahrer gegen dieses Gebot, wird es nicht nur teuer. Ihnen drohen Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Gerade die Punkte dürften unangenehm werden, wenn das Konto im FAER bereits einige Einträge aufweist.

2Wie viel Abstand ist einzuhalten?

Innerhalb von Ortschaften (hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h) sollte der Abstand zum vorausfahrenden Verkehr etwa drei Fahrzeuglängen entsprechen – was circa 15 Metern entspricht. Außerhalb von Ortschaften kann als Hilfsmittel die Tacho-Regel benutzt werden.

Diese teilt die gefahrene Geschwindigkeit (den Tachowert) einfach durch zwei. Bei 80 km/h wären dies 40 Meter, bei 100 km/h etwa 50 Meter. Es ist im fließenden Verkehr nicht immer einfach, den Abstand einzuhalten. Dafür gibt es ein Hilfsmittel.

Wollen Sie den korrekten Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten, nutzen Sie einfach die Leitpfosten. Rechts und links der Fahrbahn aufgestellt, liegen zwischen zwei Pfosten auf gerade Strecke immer circa 50 Meter. Damit haben Autofahrer hier eine zuverlässige Orientierungshilfe. Eine zweite Möglichkeit sind Fahrassistenz-Systeme, mit denen automatisch ein Sicherheitsabstand eingehalten wird.

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3Wie hoch ist das Bußgeld bei geringem Abstand?

Autofahrer, die zum Beispiel auf der Autobahn einen zu geringen Abstand zum Vordermann haben, müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Welche Strafen bei solchen Abstandsvergehen drohen, hängt einerseits von der gefahrenen Geschwindigkeit, auf der anderen Seite aber auch vom Ausmaß der Abstandsunterschreitung ab.

Die Bußgelder bei Abstandsverstößen liegen je nach Fall zwischen 25 und 400 Euro.

Beispiel: Bei 100 km/h würde ein Abstand von nur 25 Metern bedeuten, einen Punkt in Flensburg zu erhalten und eine Geldbuße von 100 Euro zu bezahlen. Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h drohen dabei regelmäßig Bußgelder von 75 bis 400 Euro. Bei nur noch einer Fahrzeuglänge (was circa fünf Metern oder 1/10 entspricht) sind die Folgen sehr viel drastischer. Hier verhängt der Bescheid eine Strafe von 400 Euro als Bußgeld wegen des geringen Abstands, zwei Punkte und sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Ein A-Verstoß in der Probezeit kann bei Fahranfängern zu einer Verlängerung führen, vor allem ab einer Geldstrafe von mindestens 60 Euro.

Die Sanktionen bei einem Abstandsverstoß bei 100 km/h:

Abstand zum vorausfahrenden
Fahrzeug
Bußgeld
(Euro)
Punkte
in Flensburg
Fahrverbot?
Unter 5/10
100
1
Nein
Unter 4/10
180
1
Nein
Unter 3/10
240
1
Nein
Unter 2/10
320
1
Nein
Unter 1/10
400
2
1 Monat

Zu den jeweiligen Bußgeldern sind noch die Verwaltungsgebühren und Zuschläge für die Zustellung (mit Zustellungsurkunde, persönlich durch Bedienstete oder Einschreiben) hinzuzurechnen. Die Grundlage bildet dafür § 107 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz). Bei der Verwaltungsgebühr werden fünf Prozent des festgesetzten Bußgeldes – aber mindestens 25 Euro – erhoben. Die Versandpauschale ist auf 3,50 Euro festgelegt.

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Bußgelder und Punkte bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h:

Abstand zum vorasfahrenden
Fahrzeug
Bußgeld
(Euro)
Punkte
in Flensburg
Fahrverbot?
Unter 3/10
320
1
Nein
Unter 2/10
400
1
Nein
Unter 1/10
480
2
1 Monat

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Abstandsmessung auf einer Autobahnbrücke

Wie wird der Abstand auf der Autobahn gemessen?

Gemessen wird der Abstand auf der Autobahn meist per Videoaufzeichnung von einer Brücke aus, dabei kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz. Neben Brückenmessungen kommen auch mobile und stationäre Messsysteme zum Einsatz. Eine Kamera filmt den Verkehr über eine vorab vermessene Strecke, und aus dem Bildmaterial lassen sich Geschwindigkeit und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sekundengenau bestimmen. Eine optische Abstandsmessung kann außerdem mit einer Laserpistole erfolgen. Im Einsatz sind dafür Systeme wie VKS oder ViBrAM-BAMAS, die von geschultem Personal bedient werden.

Aus den Messwerten ergibt sich der eigentliche Vorwurf. Die Behörde setzt den gemessenen Abstand ins Verhältnis zum halben Tachowert und rechnet ihn in Zehnteln um. Wer bei 100 km/h nur 25 Meter Abstand hält, liegt bei der Hälfte des Sollwerts von 50 Metern, also bei 5/10. Die Messdaten werden dabei je nach System durch das Gerät oder von den Messbeamten ausgewertet und kontrolliert. Von der gemessenen Geschwindigkeit zieht die Auswertung vorab einen Toleranzwert von oft 5 Prozent ab, damit Messungenauigkeiten zugunsten des Fahrers wirken.

Ein Bußgeld hat jedoch nur dann Bestand, wenn der zu geringe Abstand nicht lediglich für einen kurzen Moment bestand. Ein kurzfristiges Unterschreiten genügt regelmäßig nicht, etwa wenn ein anderes Fahrzeug dicht vor Ihnen einschert oder der Vordermann plötzlich abbremst. Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich, dass die Abstandsunterschreitung über eine gewisse Strecke oder Dauer andauerte. An diesem Punkt setzen viele erfolgreiche Einsprüche an. Häufige Einwände betreffen eine zu kurze Messstrecke oder einen Einschervorgang kurz vor der Messung.

Auch Fehlerquellen und Messfehler bei der Bedienung und Auswertung des Messsystems kommen als Angriffspunkte in Betracht. Fehlt eine saubere Dokumentation oder der Schulungsnachweis des Messpersonals, lässt sich die Verwertbarkeit der Messung im Einzelfall ebenfalls infrage stellen. Eine Verwechslung mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist dabei zwar abzugrenzen, zeigt aber ebenfalls, wie wichtig eine präzise Zuordnung des Vorwurfs ist.

4Abstand nicht eingehalten – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Als Autofahrer bzw. Halter eines Fahrzeugs müssen Sie den Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes nicht akzeptieren. Das Verkehrsrecht bietet in diesem Fall die Möglichkeit zum Einspruch. Dieser ist allerdings an Fristen gebunden, die unbedingt einzuhalten sind. Sobald Sie den Bescheid erhalten, bleiben zwei Wochen, um darauf zu reagieren.

Den Einspruch begründen vor allem zwei Konstellationen. Zum einen Formfehler im Bescheid, etwa falsche Angaben zur Person oder zum Fahrzeug. Zum anderen die Verfolgungsverjährung: Reagiert die Bußgeldstelle bei der Ermittlung des Fahrers nicht schnell genug, kann der Verstoß nicht mehr geahndet werden. Weil sich Verfahrensfehler und Fristen im Einzelfall nur schwer beurteilen lassen, ist die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt sinnvoll.

Häufige Fragen zu „Bußgeld bei geringem Abstand”

Ist Drängeln nur ein einfacher Abstandsverstoß?

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Was mache ich, wenn ich den Führerschein brauche, aber nach dem Verstoß laufen muss?

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"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
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"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
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  • 500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
  • Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt

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