Bußgeldbescheid: Welche Fristen sind besonders wichtig?

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Zusammenhang mit Bußgeldbescheiden sind verschiedene Verjährungsfristen zu beachten.
  • Wer einen Bescheid wegen eines Blitzers oder Abstandsverstößen erhält, hat zwei Wochen zum Einspruch Zeit.
  • In der Probezeit ist der Bußgeldbescheid besonders wichtig, da er den Fristablauf der Probezeit deutlich verlängern kann.

erhalten durch bgh-urteil

1Fristen rund um den Bußgeldbescheid

Verkehrsteilnehmer müssen bei Ordnungswidrigkeiten mit Strafen rechnen, die sich vom Verwarnungsgeld über das Bußgeld und Fahrverbote bis zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis erstrecken. Geahndet werden damit neben Geschwindigkeitsverstößen auch:

  • Alkohol und Drogen am Steuer,
  • Rotlichtverstöße,
  • ein zu geringer Abstand usw.

Bis 55 Euro handelt es sich dabei um Verstöße, bei denen Autofahrer mit „einem blauen Auge“ davonkommen (dem Verwarnungsgeld). Darüber wird es nicht nur teurer, für den Bußgeldbescheid gelten unterschiedliche Fristen, die Verkehrsteilnehmer im Hinterkopf behalten müssen.

Hierbei handelt es sich um:

  • Verjährungsfristen
  • den Zeitraum, der für einen rechtskräftigen Einspruch einzuhalten ist.

Es ist durchaus auch für Nicht-Juristen wichtig, die Unterschiede zu kennen und welche Bußgeld-Fristen einzuhalten sind.

2Verfolgungsverjährung: Was bedeutet das?

Der Begriff Verfolgungsverjährung bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb der eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist darf kein Bußgeldbescheid mehr erlassen werden, da der Anspruch auf staatliche Sanktion verstrichen ist. Die rechtliche Grundlage dazu ergibt sich aus:

Allgemein bekannt ist vielen Verkehrsteilnehmern, dass an dieser Stelle eine Verjährung von drei Monaten gilt. Aber: Für verschiedene Verkehrsverstöße – zum Beispiel Alkohol am Steuer – gelten mitunter andere Fristen.

Beispiele zu den Verjährungsfristen

Die Verfolgungsverjährung beträgt 3 Monate, sofern in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid erlassen und zugestellt wurde. Begeht ein Autofahrer am 1. Januar einen Verstoß und wird ihm bis zum 1. April kein Bußgeldbescheid zugestellt, tritt Verfolgungsverjährung ein.

Handelt es sich dagegen um einen Alkoholverstoß, gilt eine abweichende Frist von sechs Monaten. Wird der Autofahrer am 1. Januar erwischt, tritt die Verfolgungsverjährung erst mit Ablauf des Monats Juni ein.

Im Zusammenhang mit der Verfolgungsverjährung gibt es eine Besonderheit. Durch verschiedene Situationen kann es zu einer Unterbrechung kommen. Hierzu gehören unter anderem der Versand einer Anhörung, das Beauftragen eines Sachverständigen oder die Vernehmung des Betroffenen. Mitunter kommt es durch die einzelnen Sachverhalte zum Neubeginn der Verjährungsfrist.

Bußgeldbescheid und deutscher Führerschein – Symbolbild für die Umwandlung von 1 Monat Fahrverbot in eine Geldstrafe

3Verjährung vs. Rechtskraft: Wichtiger Unterschied

Die Verfolgungsverjährung ist nur ein Aspekt, wenn es um die Fristen rund um den Bußgeldbescheid geht. Was passiert für den Fall, dass der Bescheid Rechtskraft erhält? In diesem Moment kann er nicht mehr durch Verjährung aufgehoben werden. Was jetzt greift, ist die sogenannte Vollstreckungsverjährung (die Frist, ab der ein rechtskräftig festgesetztes Bußgeld nicht mehr vollstreckt werden darf) beträgt in der Regel drei Jahre.

Aber auch hier können sich bei bestimmten Verstößen Abweichungen ergeben. Hintergrund: An diesem Punkt ist die Höhe der Geldstrafe ausschlaggebend. Bis 1.000 Euro greift die 3-Jahresfrist. Bei höheren Strafen erhöht sich die Verjährung auf fünf Jahre. Für die Fahrtenbuchauflage (nach § 31a StVZO) sind ebenfalls drei Jahre vorgesehen.

4Einspruchsfrist: Bußgeld und Fahrverbot abwenden

Autofahrer müssen einen Bußgeldbescheid und die sich daraus ergebenden Straßen nicht einfach hinnehmen. Im Verkehrs- bzw. Verwaltungsrecht ist die Möglichkeit verankert, den Bescheid anzufechten. Dieser Schritt muss aus mehreren Gründen gut durchdacht sein. Erstens: Für den Einspruch bleibt nur ein knappes Zeitfenster. Nach der Zustellung sind zwei Wochen dafür vorgesehen.

Lässt ein Autofahrer diese verstreichen, erhält der Bescheid Rechtskraft. Und damit bleiben dann noch einmal zwei Wochen, in denen das Bußgeld bezahlt werden muss. Dessen Anfechtung ist nur in den zwei vorhergehenden Wochen möglich. Anschließend kann gegen den Bescheid nicht mehr vorgegangen werden.

Was passiert bei einem Einspruch? Sofern sich Anleger dazu entscheiden, den Bescheid anzufechten, wird dieser durch die Bußgeldstelle überprüft. Wichtig ist im Hinterkopf zu behalten, dass der Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen muss.

Wichtig:

Autofahrer, die der Meinung sind, für das Antreten eines Fahrverbots auf ein flexibles Zeitfenster zurückzugreifen, haben nicht ganz Unrecht. Innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft muss das Verbot umgesetzt werden. Allerdings greift diese Frist nur bei Ersttätern. Wer bereits ein Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid „abgesessen“ hat (also als Wiederholungstäter gilt), muss das Verbot umgehend nach dessen Rechtskraft antreten.

5Besondere Fristen für das Bußgeld in der Probezeit

Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Führerscheinneulinge ihre Fahrerlaubnis auf Probe gemäß § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz). Die Probezeit dauert grundsätzlich 2 Jahre. Während dieser Zeit steht das Verhalten im Straßenverkehr unter besonderer Beobachtung. Bei einem A-Verstoß kommt es zur Verlängerung der Probezeit von 24 auf 48 Monate. Zudem droht ein Aufbauseminar. Dafür ist eine Teilnahmefrist von in der Regel 8 Wochen ab Zugang der Anordnung vorgesehen. Bei wiederholten Verstößen ist mit einer verkehrspsychologischen Beratung zu rechnen. In letzter Konsequenz kann hier sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Häufige Fragen zu Bußgeldbescheid: Wichtige Fristen

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Wann beginnt die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

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