Im Zusammenhang mit Bußgeldbescheiden können neben den Bußgeldern Gebühren entstehen.
Autofahrer unterschätzen schnell die Höhe der Verwaltungsgebühren.
Für gerichtliche Verfahren und die Umwandlung des Fahrverbots fallen zusätzliche Gebühren an.
Inhaltsübersicht
1Bußgeldbescheid: Blitzer, Abstand oder Alkohol
Der Straßenverkehr ist kein rechtsfreier Raum, in dem nur das Recht des Stärkeren zählt. Wer sich als Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen bewegt, muss sich an Regeln halten. Nicht jeder Verstoß wird bemerkt, aber wenn ein Blitzer die zu hohe Geschwindigkeit dokumentiert oder die Polizei – beispielsweise als Zivilstreife – einen Abstandsverstoß feststellt, wird es teuer. Der Bußgeldbescheid übernimmt die Funktion einer amtlichen Mitteilung über eine Ordnungswidrigkeit.
Im Rahmen dieser Aufgabenstellung informiert er den Empfänger einerseits über den Tatvorwurf, hat auf der anderen Seite auch die Aufgabe, die Sanktionen darzulegen. Der Kern ist das Bußgeld, das dem Bescheid zu seinem Namen verholfen hat. Parallel geht es um Nebenstrafen, die als dessen Folge verhängt werden. Dazu zählen einmal die Punkte in Flensburg und auf der anderen Seite das Fahrverbot. Bei besonders schweren Verstößen, wie illegalen Autorennen oder im Straßenverkehr zu einer Gefahr für Menschenleben wird, kann sich auch direkt die Entziehung der Fahrerlaubnis ergeben.
Übrigens:
Nicht jede Ordnungswidrigkeit führt automatisch zu einem Bußgeld. Dem Gesetzgeber liegt daran, die Straf-Gebühr entsprechend der Schwere des Tatvorwurfs zu verhängen. Gerade sehr einfach gelagerte Delikte ziehen oft nur ein Verwarnungsgeld nach sich.
Verhängt wird ein Bußgeld (basierend auf den Festlegungen des Bußgeldkatalogs) für sehr unterschiedliche Tatvorwürfe. Die Palette umfasst in diesem Zusammenhang unter anderem:
zu hohe Geschwindigkeit innerorts oder auf der Autobahn
Überblick zu häufigen Verstößen im Straßenverkehr und den Bußgeldern als Strafgebühr
Verstoß
Bußgeld (Euro)
Punkte in Flensburg
Fahrverbot
21-25 km/h zu schnell (außerorts)
100
1
Nein
31-40 km/h zu schnell (innerorts)
260
2
1 Monat
rote Ampel überfahren (>1 Sekunde)
200
2
1 Monat
Handy am Steuer
100
1
Nein
Sicherheitsabstand unterschritten
ab 75
1-2
ab 1 Monat
Alkohol (0,5-1,09 Promille)
ab 500
2
1 Monat
Eine besonders hohe Strafgebühr im Bußgeldbescheid droht, wenn es um Alkoholverstöße geht, die Geschwindigkeit erheblich überschritten wird oder der Abstand gravierend zu niedrig ist. Gravierend heißt, dass bei 130 km/h (der Mindestabstand außerorts sollte etwa dem halben Tachowert entsprechen – also knapp 70 Meter) weniger als zwei Zehntel des vorgeschriebenen Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. In diesem Fall geht es um ein Bußgeld von 320 Euro.
2Gebühren im Bußgeldbescheid: Was droht Autofahrern?
Ordnungswidrigkeiten werden auf verschiedene Arten sanktioniert. Wer als Autofahrer mit einem Fahrverbot belegt wird, bekommt dessen Folgen deutlich zu spüren. Aber auch die Geldbuße erzielt ihre Wirkung. Je nach Vergehen geht es um einige hundert Euro. War die Ampel mehr als eine Sekunde rot und wurde trotzdem losgefahren, winken bei einem Sachschaden 360 Euro.
Aber: Das Bußgeld als Strafgebühr der Bußgeldstelle ist nur ein Aspekt. Es wird für Autofahrer – neben möglichem Ärger mit der Kfz-Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit – noch teurer. Zu den Bußgeldern aus dem Bescheid kommen regelmäßig:
Verwaltungsgebühren
Versandkosten.
Diese Gebühren aus dem Bußgeldbescheid werden natürlich nicht willkürlich festgesetzt, sie folgen klaren Regeln. Maßgebend ist in diesem Zusammenhang § 107 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetzes). Hierin ist festgelegt, dass fünf Prozent des festgesetzten Bußgelds als Gebühr durch die Bußgeldbehörde erhoben werden können – aber mindestens 25 Euro. Ab 500 Euro erhöhen sich damit die Verwaltungsgebühren. Gedeckelt ist das Ganze bei einer Summe von 7.500 Euro. Hinzukommen noch 3,50 Euro, welche für die Zustellung angesetzt werden.
Beispiel: Für einen Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot) mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeld von 320 Euro festgesetzt. Da hier die Grenze nach der 5-Prozent-Regel für die Strafgebühr noch nicht erreicht ist, werden 25 Euro Verwaltungsgebühr und die 3,50 Euro für die Zustellung des Bescheids mit der Zustellurkunde erhoben. Inklusive aller Gebühren stehen im Bußgeldbescheid also 348,50 Euro.
3Gebühren für den Einspruch gegen den Bescheid und die Umwandlung des Fahrverbots
Autofahrer haben die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Diese Chance muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen genutzt werden. Wirklich teuer wird der Einspruch erst bei einer Ablehnung – weil sich dann die Frage stellt, inwiefern sich ein gerichtliches Verfahren rechnet.
In diesem Zusammenhang entstehen aus dem Bußgeldbescheid wieder neue Gebühren in Form von:
Gerichts- und Verfahrensgebühren
Anwaltsgebühren.
Gutachterkosten.
Die Höhe der Kosten lässt sich in diesem Zusammenhang nicht pauschal festhalten. Ausschlaggebend ist unter anderem die Höhe des Bußgelds und wie das Verfahren im Detail abläuft.
Häufige Fragen zu Bußgeldbescheid & Gebühren
Ab welcher Höhe handelt es sich um ein Bußgeld?
Kann der Anwalt Gebühren frei festlegen?
Muss ich in der Probezeit mit speziellen Gebühren im Bußgeldbescheid rechnen?
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