Nicht jeder Tempo- oder Abstandsverstoß wird bemerkt. Erfasst aber ein Blitzer die zu hohe Geschwindigkeit oder hält die Polizei, etwa per Zivilstreife, einen zu geringen Abstand fest, wird es teuer. Dann ergeht ein Bußgeldbescheid, die amtliche Mitteilung über eine Ordnungswidrigkeit. Er nennt dem Empfänger den Tatvorwurf und legt zugleich die Sanktionen fest.
Den Kern bildet das Bußgeld, das dem Bescheid seinen Namen gibt. Hinzu kommen Nebenfolgen: Punkte in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Bei besonders schweren Verstößen kann die Fahrerlaubnis direkt entzogen werden, beispielsweise bei illegalen Autorennen oder einer konkreten Gefahr für andere.
Übrigens:
Nicht jede Ordnungswidrigkeit führt automatisch zu einem Bußgeld. Dem Gesetzgeber liegt daran, die Straf-Gebühr entsprechend der Schwere des Tatvorwurfs zu verhängen. Gerade sehr einfach gelagerte Delikte ziehen oft nur ein Verwarnungsgeld nach sich.
Verhängt wird ein Bußgeld (basierend auf den Festlegungen des Bußgeldkatalogs) für sehr unterschiedliche Tatvorwürfe. Bußgelder gibt es u. a. für:
zu hohe Geschwindigkeit innerorts oder auf der Autobahn
Überblick zu häufigen Verstößen im Straßenverkehr und den Bußgeldern als Strafgebühr
Verstoß
Bußgeld (Euro)
Punkte in Flensburg
Fahrverbot
21-25 km/h zu schnell (außerorts)
100
1
Nein
31-40 km/h zu schnell (innerorts)
260
2
1 Monat
rote Ampel überfahren (>1 Sekunde)
200
2
1 Monat
Handy am Steuer
100
1
Nein
Sicherheitsabstand unterschritten
ab 75
1-2
ab 1 Monat
Alkohol (0,5-1,09 Promille)
ab 500
2
1 Monat
Eine besonders hohe Strafgebühr im Bußgeldbescheid droht, wenn es um Alkoholverstöße geht, die Geschwindigkeit erheblich überschritten wird oder der Abstand gravierend zu niedrig ist. Gravierend heißt, dass bei 130 km/h (der Mindestabstand außerorts sollte etwa dem halben Tachowert entsprechen, also knapp 70 Meter) weniger als zwei Zehntel des vorgeschriebenen Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. In diesem Fall geht es um ein Bußgeld von 320 Euro.
2Bußgeldbescheid Gebühren: Welche Kosten entstehen zusätzlich zum Bußgeld?
Bei den Bußgeldbescheid Gebühren entstehen für Betroffene neben dem eigentlichen Bußgeld zusätzliche Gebühren und Auslagen, die den Gesamtbetrag deutlich erhöhen können. Denn ein Bußgeldbescheid besteht nicht nur aus der Geldbuße selbst, sondern umfasst in der Regel auch Verwaltungsgebühr sowie Zustellkosten.
Diese Kosten werden nicht willkürlich festgesetzt, sondern folgen den Rechtsgrundlagen im Gesetz. Maßgebend ist §107 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetzes), der die Erhebung durch die Verwaltungsbehörde beziehungsweise die Behörde regelt. Hierin ist festgelegt, dass fünf Prozent des festgesetzten Bußgelds als Bearbeitungsgebühren erhoben werden können, aber mindestens als 25 Euro Gebühr beim Bußgeldbescheid. Ab 500 Euro erhöhen sich damit die Verwaltungsgebühren. Gedeckelt ist das Ganze bei einer Summe von 7.500 Euro. Hinzukommen noch 3,50 Euro, die als Zustellungspauschale angesetzt werden.
Beispiel: Für einen Rotlichtverstoß (Ampel war länger als eine Sekunde rot) mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeld von 320 Euro festgesetzt. Da hier die Grenze nach der 5-Prozent-Regel für die Strafgebühr noch nicht erreicht ist, werden 25 Euro Verwaltungsgebühr und die 3,50 Euro für die Zustellung des Bescheids per Postzustellungsurkunde erhoben. Inklusive aller Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen stehen im Bußgeldbescheid also 348,50 Euro; in Standardfällen betragen die Gesamtkosten beim Bußgeldbescheid regelmäßig 28,50 Euro.
Übersicht der Bußgeldbescheid Gebühren
Kostenposition
Höhe
Rechtsgrundlage
Bußgeld (Geldbuße)
je nach Verstoß (Bußgeldkatalog)
BKat / StVO
Verwaltungsgebühr
5 % der Geldbuße, mind. 25 €, max. 7.500 €
§ 107 Abs. 1 OWiG
Zustellung (Auslagen)
3,50 € pauschal
§ 107 Abs. 3 OWiG
Aktenversendung (optional)
12 € (entfällt bei elektronischer Akte)
§ 107 Abs. 5 OWiG
3Wie teuer wird der Einspruch und lohnt er sich?
Autofahrer haben die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Diese Chance muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen genutzt werden, der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden und innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde eingehen. Wirklich teuer wird der Einspruch erst bei einer Ablehnung. Dann stellt sich die Frage, inwiefern sich ein gerichtliches Verfahren rechnet.
Fehlerhafte Bußgeldbescheide sind häufig anzutreffen, weshalb sich eine Prüfung lohnen kann.
In diesem Zusammenhang entstehen aus dem Bußgeldbescheid wieder neue Gebühren in Form von:
Gerichts- und Verfahrensgebühren
Anwaltsgebühren.
Gutachterkosten.
Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von der Bußgeldhöhe und dem Verfahrensverlauf ab. Gerichtskosten können dabei zwischen 50 und 15.000 Euro betragen.
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Strafgebühren für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden bis zu einer Höhe von 55 Euro allgemein als Verwarnungsgeld ausgesprochen. Alles darüber ist ein Bußgeld und zieht auch die entsprechenden Gebühren im Bescheid nach sich. Wichtig ist für Autofahrer zu wissen, dass gegen ein Verwarnungsgeld kein Einspruch nötig ist. Erst, wenn ein Bußgeldbescheid ergeht (nachdem die Zahlungsfrist verstrichen ist), kann dieser Schritt in Erwägung gezogen werden.
Kann der Anwalt Gebühren frei festlegen?
Anwälte sind für die Abrechnung ihrer Leistungen an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Das gilt auch für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Hier sind Grund- und Verfahrensgebühren geregelt und wie mit zusätzlichen Auslagen zu verfahren ist. Generell sollte mit dem Anwalt in der Erstberatung darüber gesprochen werden, wie teuer das gesamte Verfahren in den verschiedenen Konstellationen werden kann.
Muss ich in der Probezeit mit speziellen Gebühren im Bußgeldbescheid rechnen?
Grundsätzlich unterscheidet sich die Höhe der Gebühren im Bußgeldbescheid nicht zwischen einem Autofahrer, der seit 20 Jahren auf der Straße unterwegs ist, und dem Fahranfänger, der seinen Führerschein seit sechs Monaten hat. Was klar sein muss: Gerade beim A-Verstoß zieht das Bußgeld gewisse Konsequenzen nach sich – wie das Aufbauseminar. Die Teilnahmegebühr für das Seminar, welches sich aus dem Bußgeldbescheid ergibt, liegt im Normalfall zwischen 200 Euro und 500 Euro.
Timo Schell ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
Lutz Hartmann ist Rechtsanwalt mit Sitz in Düsseldorf und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
Inhaltsübersicht
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