Auf der Autobahn drohen Bußgelder vor allem bei Geschwindigkeitsüberschreitung (20–700 €), zu geringem Abstand (75–400 €) und Fehlverhalten wie Rettungsgassen-Missbrauch (ab 240 €); die Strafen reichen dabei von Verwarnungen bis zu hohen Geldbußen, jeweils zusätzlich mit Punkten in Flensburg und ab bestimmten Grenzen mit einem Fahrverbot.
Deutschland leistet sich den Luxus, auf Autobahnen Geschwindigkeitsbegrenzungen an vielen Stellen aufzuheben. Was einige Autofahrer (auch aus dem Ausland) mitunter als Freibrief zum schnellen Fahren verstehen, kann teuer werden – etwa, wenn es zu einem Unfall kommt und sich nicht an die empfohlene Geschwindigkeit gehalten wurde.
Es droht zwar kein Bußgeld und auch kein Fahrverbot. Allerdings droht eine anteilige Verteilung der Schuldfrage und damit von der Kfz-Versicherung Ärger, wobei auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu schnell gefahrene Fahrer mit Sanktionen rechnen müssen und die Folgen eines Verstoßes schwerer wiegen können. Zudem gibt es genug Situationen, in denen auch die Autobahn ein teures Bußgeld nach sich ziehen kann. Neben der Tatsache, dass es viele Abschnitte mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, können Sie als Autofahrer sehr schnell einen Abstandsverstoß begehen.
Besonders bitter werden Bußgelder und Punkte der Probezeit. Die Autobahn schützt Fahranfänger nicht davor, ein Aufbauseminar besuchen zu müssen oder im schlimmsten Fall den Führerschein wieder abzugeben.
Auf der Autobahn geblitzt? Starten Sie jetzt den kostenlosen Bußgeldcheck und finden Sie heraus, ob sich ein Einspruch lohnt.
2Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: Bußgelder und Punkte
Wer auf der Autobahn zu schnell fährt, zahlt zwischen 20 € (bis 10 km/h zu viel) und 700 € (über 70 km/h zu viel); für Geschwindigkeitsverstöße gilt: Je nach Höhe der Überschreitung kommen ab 21 km/h oder mehr Punkte hinzu, ab 41 km/h ein Fahrverbot. Eine Autobahn mit drei Spuren verleitet schnell dazu, etwas stärker aufs Gas zu treten. Autofahrer müssen sich bewusst sein, dass auch hier ein Blitzer für Überraschungen sorgen kann; wer deutlich zu schnell gefahren ist, muss je nach Höhe der km/h zu schnell mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Geschwindigkeitskontrollen finden aber nicht nur über temporär aufgestellte Blitzer statt. Auf den Autobahnen ist mit ProViDa-Überwachungsfahrten zu rechnen.
Für die Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn gilt eine Besonderheit. Ab 100 km/h werden nicht mehr pauschal drei Kilometer pro Stunde abgezogen, sondern eine Differenz von drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit. Bei einer ProViDa-Überwachung beträgt der Toleranzwert fünf Prozent. Die nach diesem Abzug verbleibende Geschwindigkeit ist für das Bußgeld und die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg maßgeblich (laut Bußgeldkatalog fällt bis 15 km/h regelmäßig nur ein Verwarngeld an). Bei 26 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften kann im Bereich 26–30 km/h bei einer Wiederholung innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot drohen.
Gerade die Fahrverbote und Punkte werden sehr schnell zu einem Problem. Wer beruflich auf das Auto bzw. den Führerschein angewiesen ist, hat noch die Chance zur Umwandlung in eine höhere Geldstrafe. Aber: Dieser Schritt wird immer vom Einzelfall abhängig gemacht – und ist an das Vorliegen eines Härtefalls gebunden. Im Bußgeldkatalog zeigt sich das schon bei kleineren und mittleren Stufen: Wer 11–15 km/h drüberliegt, wird anders behandelt als bei 16–20 km/h, bei 21–25 km/h kommen Punkte hinzu, und 31–40 km/h markieren nochmals eine deutlich strengere Sanktion.
Was übrigens nicht funktioniert: Gegen den Bescheid und die Punkte Einspruch erheben, um deren Eintragung ins Fahreignungsregister aufzuschieben – weil hier bereits sieben Punkte stehen. In Deutschland gilt das Tattagprinzip. Außerdem gibt es nach dem Verfallen der Punkte noch eine 12-monatige Überliegefrist, welche genau dies verhindern soll.
3Abstandsverstöße auf der Autobahn: Bußgeld und Fahrverbot
Zu dichtes Auffahren auf der Autobahn kostet je nach Unterschreitung 75 bis 400 € und kann ab einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten nach sich ziehen (§ 4 StVO). Auch dieser Verstoß beeinträchtigt die Verkehrssicherheit unmittelbar, weil bei hohem Tempo schon ein kurzer Moment ohne ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gravierende Folgen haben kann.
Auf Autobahnen werden oft Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h gefahren. Ein zu geringer Abstand zum Vordermann zählt dabei zu den häufigen Vergehen auf der Autobahn. In Notfallsituationen bleibt nicht nur wenig Zeit zum Reagieren, jeder Meter Abstand zum Vordermann erhöht die Chance, mit „einem blauen Auge“ davonzukommen. Ein geringer Sicherheitsabstand erhöht das Unfallrisiko dagegen massiv. Der Gesetzgeber ahndet diese Verstöße nach § 4 der StVO (Straßenverkehrsordnung).
Als Faustregel gilt: Der Sicherheitsabstand sollte etwa die Hälfte des Tachowerts in Metern betragen („halber Tacho-Abstand“).
Wie hoch ist das Bußgeld bei zu geringem Abstand?
Das Bußgeld richtet sich nach dem Abstand im Verhältnis zum halben Tachowert: ab 75 € bei geringer Unterschreitung, bis zu 400 € und drei Monaten Fahrverbot bei extrem dichtem Auffahren über 130 km/h.
Überschreitung (km/h)
Bußgeld (Euro)
Punkte in Flensburg
Fahrverbot?
bis 10
20
0
Nein
11 - 15
40
0
Nein
16 - 20
60
0
Nein
21 - 25
100
1
Nein
26 - 30
150
1
1 Monat (bei Wiederholung)
31 - 40
200
1
1 Monat (bei Wiederholung)
41 - 50
320
2
1 Monat
51 - 60
480
2
1 Monat
61 - 70
600
2
2 Monate
über 70
700
2
3 Monate
4Verwaltungsgebühren – es wird noch teurer
Zur Geldstrafe kommen in einem Bußgeldbescheid weitere Kosten hinzu. Diese ergeben sich nach § 107 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) aus den Verwaltungsgebühren und den Zuschlägen unter anderem für den Versand. Die Gebühr für einen Bußgeldbescheid ist dabei auf fünf Prozent des festgesetzten Bußgeldes (mindestens aber 25 Euro) bemessen. Auslagen für eine Zustellung mit Zustellungsurkunde oder Einschreiben darf die Behörde mit 3,50 Euro ansetzen.
Der erste Schritt zur Verteidigung: kostenloser Bußgeldcheck – schnell und digital.
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsunterschreitungen sind nicht die einzigen Verstöße, bei denen Autofahrer auf der Autobahn mit Bußgeldern rechnen müssen; auch das Befahren des Standstreifens ist grundsätzlich verboten und nur im Notfall erlaubt. Dazu gehören das auf der rechten Fahrspur überholen (100 Euro und 1 Punkt), ein Missbrauch der Rettungsgasse (ab 240 Euro sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot; mit Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro) oder die Nutzung des Smartphones während der Fahrt (100 Euro Bußgeld mit 1 Punkt; bei einer bis 200 Euro; 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot). Für Lkw über 7,5 Tonnen gelten auf Autobahnen außerdem an Sonn- und Feiertagen Fahrverbote, teils auch bei Fahrzeugen mit Anhänger.
Wie schnell darf man auf der Autobahn ohne Tempolimit fahren?
Auf Autobahnabschnitten ohne Tempolimit gibt es keine zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern nur die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese ist nicht verpflichtend – wer schneller fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit und erhält kein Bußgeld. Kommt es jedoch zu einem Unfall, kann das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit zu einer anteiligen Mithaftung führen.
Wird man auf der Autobahn überhaupt geblitzt?
Ja. Auf Autobahnen wird sowohl mit stationären und mobilen Blitzern als auch mit ProViDa-Überwachungsfahrzeugen und teilweise per Section Control (Abschnittskontrolle) gemessen. Ab 100 km/h gilt eine Toleranz von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit, bei einer ProViDa-Messung sind es 5 %.
Was kostet zu dichtes Auffahren auf der Autobahn?
Zu dichtes Auffahren auf der Autobahn kostet zwischen 75 € und 400 €. Maßgeblich ist, wie stark der Abstand den halben Tachowert unterschreitet: Bei weniger als 3/10 drohen zusätzlich 1 Punkt und ein Monat Fahrverbot, bei weniger als 1/10 über 130 km/h sind es 400 €, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Lohnt sich ein Einspruch gegen ein Bußgeld von der Autobahn?
Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn der Bußgeldbescheid Fehler enthält: etwa ein falsches Kennzeichen, fehlerhafte Messprotokolle oder eine bereits abgelaufene Verfolgungsverjährung (im Straßenverkehr oft drei Monate). Für den Einspruch bleiben nur zwei Wochen ab Zustellung. Ein kostenloser Bußgeldcheck zeigt schnell, ob sich rechtliche Schritte im Einzelfall lohnen.
Muss ich den Bußgeldbescheid als Halter hinnehmen?
Halter, die einen Bußgeldbescheid erhalten, reagieren mitunter erschrocken. Grundsätzlich ist zu empfehlen, den Bescheid intensiv zu prüfen. Es besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit, dabei auf Fehler zu stoßen, wie falsche persönliche Daten oder ein falsches Kennzeichen. Gerade in der Probezeit sollte ein A-Verstoß besonders sorgfältig geprüft werden. Auch B-Verstöße können Probezeitmaßnahmen auslösen, wenn sie sich häufen. Aber auch Fristen, die nicht eingehalten werden (für Bußgeldbescheide im Straßenverkehr gilt in vielen Fällen eine Verfolgungsverjährung von drei Monaten), können den Einspruch begründen. Wichtig: Um diesen Schritt in Erwägung zu ziehen, bleiben nur zwei Wochen Zeit.
Was passiert, wenn ich gar nicht selbst gefahren bin?
Gerade bei Fahrzeugen mit wechselnden Fahrern, etwa in Familien oder bei gemeinsam genutzten Fahrzeugen wie einem Motorrad, passiert es immer wieder, dass der Halter selbst nicht gefahren ist. Hier sollte unbedingt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Oder: Die Bußgeldstelle verschickt vor dem eigentlichen Bescheid einen Anhörungsbogen, mit dem sich der Sachverhalt klären lässt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Zeugnisverweigerungsrecht für Familienangehörige. Allerdings kann, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, vom Halter zukünftig das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt werden, damit die Behörde das betroffene Fahrzeug der jeweiligen Fahrtrichtung und Nutzung genauer zuordnen kann.
Timo Schell ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
Timo Schell ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
Inhaltsübersicht
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"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
Oktober 2022
Landgericht Oldenburg
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Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
Mai 2023
Landgericht Stuttgart
500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
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November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
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October 2021
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Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
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“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
September 2022
Amtsgericht Aachen
Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
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Klage gegen Bwin
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“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
Januar 2021
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“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
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