Unbefristeter Arbeitsvertrag: Wie bekommen Sie ihn?

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer finanzielle und persönliche Sicherheit. Der Arbeitgeber profitiert seinerseits von einer besseren Planbarkeit, da Sie ihm ohne zeitliche Beschränkung zur Verfügung stehen
  • Befristete Verträge müssen, sofern kein sogenannter Sachgrund vorliegt, nach spätestens zwei Jahren in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden. Möchte der Arbeitgeber dies nicht, muss er den Beschäftigten entlassen und einen neuen Kollegen einstellen 
  • Alle Vorschriften zum Arbeitsschutz, zu Kündigungsfristen und zum Kündigungsschutz gelten unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet geschlossen wurde 

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1Inhalt eines unbefristeten Arbeitsvertrags 

Der unbefristete Arbeitsvertrag unterscheidet sich inhaltlich nicht vom befristeten Arbeitsvertrag. Auch in ihm finden Sie also unter anderem folgende Punkte:

  • Anschrift und Name des Arbeitsgebers sowie des Arbeitnehmers (Vertragspartner) 
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses 
  • Probezeit 
  • Arbeitszeiten (pro Tag, Woche, Monat oder Jahr) 
  • Urlaubsregelungen 
  • Kündigungsvorschriften 
  • Konkret auszuführende Tätigkeiten 

Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist beim unbefristeten Arbeitsvertrag nicht bekannt und daher in der Regel als „offen“ oder schlicht „unbefristet“ bezeichnet. Eine Klausel könnte hier so lauten:

„Herr Müller wird bei der Firma XY ab dem 01.10.2023 unbefristet eingestellt. Die Probezeit beträgt sechs Monate.“ 

Auch während der Probezeit sind Sie bereits unbefristet beschäftigt. Der Unterschied liegt aber darin, dass der Arbeitgeber Sie vereinfacht kündigen kann. Auch Sie können den Arbeitsvertrag ohne besondere Gründe und die Einhaltung langer Fristen auflösen. Dauert die Probezeit länger als sechs Monate, gelten diese Vereinfachungen nicht mehr – für keine der beiden Seiten. 

2Die Wartezeit im unbefristeten Arbeitsvertrag

Die Wartezeit ist von der Probezeit zu unterscheiden und in § 23 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) geregelt. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie unabhängig von einer vereinbarten Probezeit erst ab dem siebten Beschäftigungsmonat den vollen Kündigungsschutz. Daher ist es in der Praxis üblich, Probe- und Wartezeit miteinander identisch zu vereinbaren. 

Möchte Sie der Arbeitgeber also in der Wartezeit, aber außerhalb der Probezeit kündigen, muss er zwar die Kündigungsfristen, nicht aber das KSchG beachten. Dieser Fall ist relevant, wenn die Probezeit etwa nur drei Monate beträgt, im vierten Monat aber eine Kündigung im Raum steht. 

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3Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitsvertrag nur dann ohne sachlichen Grund befristen, wenn die Befristung maximal zwei Jahre dauert. Mehrere Befristungen sind dabei zwar zulässig, dürfen in Summe aber den Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. 

Läuft die zweijährige Befristung aus, haben Sie einen Anspruch auf Umwandlung des befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Möchte der Arbeitgeber dies nicht, kann er den Arbeitsvertrag nur erneut befristen, wenn ein sogenannter Sachgrund vorliegt. Zu den Sachgründen gehören etwa ein nur vorübergehender Produktionsbedarf, eine Elternzeitvertretung oder der krankheitsbedingte Ausfall von Kollegen. 

Liegt kein Sachgrund vor, wandelt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag entweder in einen unbefristeten Vertrag um oder löst ihn auf. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht, da die Befristung automatisch dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis mit ihrem Ablauf endet.

Eine Person wird zum unterschreiben aufgefordert

Achtung:

Wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt, obwohl die Befristung ausgelaufen ist, gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet. Sie sind rechtlich dann so gestellt, als wären Sie als unbefristete Arbeitnehmerin oder unbefristeter Arbeitnehmer tätig.

Häufige Fragen zu Unbefristeter Arbeitsvertrag

Welche Vorteile hat der unbefristete Arbeitsvertrag?

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Gibt es Besonderheiten bei den Kündigungsfristen?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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