Versicherungsschein

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist der Versicherungsschein? 

Der Versicherungsschein, der auch als Versicherungspolice oder schlicht als „Police“ bezeichnet wird, ist eine Urkunde zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Sie dokumentiert die vertraglich vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen, die von den jeweiligen Vertragsparteien zu erbringen sind. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie einen Anspruch darauf, den Versicherungsschein schriftlich zu erhalten. 

Beim Versicherungsschein handelt es sich um eine Urkunde. Sie dokumentiert die wesentlichen Inhalte des Versicherungsvertrags, den Sie mit der Versicherungsgesellschaft geschlossen haben. Die Police ist eines von mehreren Dokumenten, die Ihnen beim Abschluss der Police gemeinsam zugehen und unter anderem für den Lauf der Widerrufsfrist von Bedeutung sind.

Generell gilt aber: Der Versicherungsschein ist das Herzstück jeder Police. Hier sind die konkreten Leistungen der Versicherung, die Versicherungsfälle, Leistungsausschlüsse und -einschränkungen sowie die Höhe der Prämien geregelt. 

Einseitige Änderungen der Versicherungspolice sind zwar möglich, als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämien erhöht, den Leistungsumfang aber nicht entsprechend anpasst

Besonderheiten des Versicherungsscheins bei der Lebensversicherung

Mit dem Versicherungsschein einer Lebensversicherung ist das unmittelbare Bezugsrecht der Versicherungsleistungen verbunden. Die Person, die den Versicherungsschein physisch in den Händen hält, kann ihn bei der Versicherungsgesellschaft einreichen und erhält die vertraglichen Leistungen ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Person tatsächlich um den Bezugsberechtigten handelt oder ob die Police etwa gestohlen wurde. 

Unser Rat daher:

Bewahren Sie die Originalpolice Ihrer Lebensversicherung gut, am besten verschlossen, auf. Sorgen Sie dafür, dass Sie keinesfalls in falsche Hände gerät – denn auch die Unwirksamkeitserklärung und Neuerstellung der Urkunde ist mit viel Nerven- und Zeitaufwand verbunden.

Was passiert beim Verkauf mit der Police? 

Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung, gehen der Versicherungsschein und das Bezugsrecht auf den Ankäufer der Police über. Die Versicherungsgesellschaft stellt eine entsprechend neue Urkunde aus, sobald der Verkauf wirksam ist – Sie als ehemaliger Versicherungsnehmer also insbesondere den Kaufpreis erhalten haben. 

Aber Achtung: Die Änderung der Police erfolgt nur, wenn der Versicherer auch etwas davon weiß. Teilen Sie ihm den Verkauf daher unbedingt mit; die Versicherungsgesellschaft darf ihn nicht verhindern oder einschränken. 

Versicherungsschein und Widerrufsfrist 

Sobald Sie Ihre Lebens- oder sonstige Versicherung abgeschlossen haben, liegt ein wirksamer Vertrag vor. Innerhalb von 14 Tagen können Sie Ihre Willenserklärung aber widerrufen, das heißt rückwirkend für unwirksam erklären. Die Folge ist, dass Sie so gestellt werden, als wäre der Vertrag mit dem Versicherer niemals zustande gekommen. 

Die 14-Tages-Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie Versicherungsschein (Police), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Informationen nach der VVGInfoV erhalten haben (§ 8 Abs.2 Nr.1 Versicherungsvertragsgesetz; VVG). Außerdem müssen Sie deutlich über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sein (Nr.2). 

Hier können also jede Menge Fehler passieren, die im Ergebnis dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt und Sie als Verbraucherin oder Verbraucher ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht haben.

In diesen Fällen hat der BGH 2014 entschieden, dass zahllose Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 wegen rechtlicher Fehler noch heute widerrufen werden können. Nutzen Sie hier die kostenfreie helpcheck-Onlineberatung und lassen Sie auch Ihren Vertrag auf den Prüfstand stellen – ohne jedes Kostenrisiko! 

Besitzen Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung? Mit einem erfolgreichen Widerruf Ihres Vertrages erhalten Sie bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück - das gilt auch für bereits gekündigte und ausgelaufene Verträge.

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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