Fristgerechte Kündigung

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist die fristgerechte Kündigung?

Die fristgerechte Kündigung bezeichnet die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen. Sie ist zu unterscheiden von der fristlosen Kündigung, bei der beide Seiten den Arbeitsvertrag ohne Beachtung der entsprechenden Fristen auflösen können. 

Die Kündigungsfristen 

Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis. Als Arbeitnehmer stellen Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung und erhalten dafür eine monatliche Vergütung. Durch dieses gegenseitige Vertrauensverhältnis wäre es für jede der beiden Vertragsparteien schädlich, wenn der Arbeitsvertrag von heute auf morgen – praktisch „nach Lust und Laune“ – aufgelöst werden könnte. Daher gibt es bestimmte Kündigungsfristen, die der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt hat.

Dabei regelt § 622 Abs.1 BGB den Grundfall. Er besagt, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats ordentlich gekündigt werden kann. Dabei ist immer das frühere Datum maßgeblich

In § 622 Abs.2 und den einzelnen Nummern der Vorschrift sind die Abweichungen von Absatz 1 geregelt. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen, gelten für die ordentliche Kündigung ab einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren verlängerte Kündigungsfristen. Je nachdem, wie lange Sie bereits ununterbrochen bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind, kann die Kündigungsfrist dann bis zu sieben Monate betragen.

Zwei praktische Beispiele

  1. Arbeitnehmer, ein Jahr Betriebszugehörigkeit, Kündigung am 05.01.2022 eingereicht. Vier Wochen später, also am 02.02.2022, ist aber weder der 15. noch das Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung würde also erst zum 15. Februar wirksam werden.
  2. Arbeitnehmer, 15 Jahre Betriebszugehörigkeit, Kündigung am 05.01.2022. Nach § 622 Abs.2 Nr.6 beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats. Damit würde die Kündigung erst am 31. Juli 2022 wirksam werden. 

Wann sind Abweichungen möglich? 

Abweichungen von den Absätzen 1 und 2 des § 622 BGB sind in folgenden Fällen möglich: 

  • Probezeit: Während der Probezeit, längstens aber für sechs Monate (unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Probezeit), beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien zwei Wochen (§ 622 Abs.3 BGB)
  • Tarifvertrag: In einem Tarifvertrag können abweichende Regelungen besonders zu den Fristen des § 622 Abs.2 BGB getroffen werden (§ 622 Abs.4 BGB)
  • Arbeitsvertrag: Eine wirksame Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist als der vierwöchigen ist auch im Arbeitsvertrag möglich. Dazu muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter aber entweder zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt haben oder insgesamt nicht mehr als 20 Angestellte beschäftigen. 

Praxistipp:

Vereinbarungen zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind immer zulässig, Vereinbarungen zuungunsten der Beschäftigten aber besonders kritisch zu prüfen.

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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