Weihnachtsgeld bei Kündigung: Das steht Ihnen zu

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Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

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1Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers. Sie ergibt sich entweder aus einer arbeits- oder vertraglichen Regelung oder aus der sogenannten betrieblichen Übung. Letztere liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld über mindestens drei Jahre ohne besondere Verpflichtung gezahlt hat und die Arbeitnehmer daher darauf vertrauen können, die Sonderzahlung auch im vierten, fünften und weiteren Jahren zu erhalten. 

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Hinweis:

Durch die betriebliche Übung schafft der Arbeitgeber also einen Vertrauenstatbestand, auf den Sie sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter berufen können. Sie haben dann einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld.

2Was passiert mit dem Weihnachtsgeld bei einer Kündigung?

In den meisten Unternehmen ist Voraussetzung für die Auszahlung des Weihnachtsgeldes, dass der Mitarbeiter zu einem bestimmten Zeitpunkt im Unternehmen beschäftigt ist (Stichtagsprinzip). In der Regel handelt es sich hier um den 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Kündigen Sie vorher, hätte diese Entscheidung grundsätzlich zur Folge, dass Sie dem Unternehmen am Stichtag nicht mehr angehören und keine Sonderzahlung erhalten. 

Doch so einfach ist es nicht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 13.11.2013, Az. 10 AZR 848/12, entschieden, dass es auf den Charakter des Weihnachtsgeldes ankommt. Handelt es sich lediglich um die Belohnung der Betriebstreue, besteht tatsächlich kein Anspruch auf die Auszahlung. Sollen mit der Sonderzahlung aber die Leistungen der Mitarbeiter honoriert werden, muss der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung anteilig bis zum Kündigungszeitpunkt auszahlen.

Hintergrund des Urteils:

Ein Widerspruch zu § 611 Abs.1 BGB. Denn hier wird dem Mitarbeiter Lohn entzogen, den er sich bereits erarbeitet hat. Aus demselben Grund müssen auch bestehende Urlaubsansprüche bei einer Kündigung abgegolten werden, da Sie als Angestellter zunächst mehr Zeit zur Verfügung stellen, als Sie eigentlich – Urlaubstage abgezogen – müssten.

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Häufige Fragen zu Weihnachtsgeld bei Kündigung

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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