Das Überfahren einer roten Ampel zählt im Verkehrsrecht zu den schwerwiegendsten Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr. Ampelblitzer dokumentieren die Verstöße sehr präzise und haben für Autofahrer erhebliche Folgen. Laut § 37 StVO (Straßenverkehrsordnung) bedeutet das rote Licht der Lichtzeichenanlage „Halt vor der Kreuzung“. Als Autofahrer müssen Sie dann vor der Haltelinie zum Stehen kommen und dürfen die Kreuzung erst bei der nächsten Grünphase passieren.
Allerdings passiert es im Straßenverkehr immer wieder, dass die Signalzeichen einer Ampel übersehen werden. Mitunter einfach aufgrund von Unaufmerksamkeit, weil die Ampel durch andere Verkehrsteilnehmer versperrt war oder mit Vorsatz – wenn man als Autofahrer meint, die Gelbphase noch zu schaffen – wird schnell die rote Ampel überfahren.
Über Kontakte (induktiven Messschleifen) in der Fahrbahn kann ein Blitzer (Rotlichtüberwachungsanlage) sehr genau auslösen und den Verkehrsverstoß dokumentieren. Im Bußgeldkatalog wird der Rote-Ampel-Blitzer unterschiedliche behandelt – je nach Zeit, die zwischen dem Verstoß und dem Umschalten der Ampel auf Rot vergangen ist. Wichtig ist für die Bewertung der Ordnungswidrigkeit außerdem, ob die Messschleifen nur ein Überfahren der Haltelinie bei Rot oder auch die Weiterfahrt in den Kreuzungsbereich registrieren.
Einfacher vs. qualifizierten Rotlichtverstoß
Ein Blitzer für die rote Ampel ist so konzipiert, dass er zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterscheidet. Beide werden durch das Verkehrsrecht sanktioniert, der qualifizierte Verstoß wird aber wesentlich strenger bestraft.
Einfacher Rotlichtverstoß: Wenn die Ampel Rot über weniger als eine Sekunde zeigt, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Dieser wird in seiner einfachsten Form mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, bei einer Sachbeschädigung auf 240 Euro.
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Deutlich schwerwiegender ist der qualifizierte Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot gezeigt hat – zu bewerten. Dieser schwerwiegende Verstoß kostet 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ist mit einem einmonatigen Fahrverbot verbunden. Auch hier steigt bei Gefährdung das Bußgeld – auf 320 Euro, bei Sachbeschädigung sogar auf 360 Euro. Das Fahrverbot bleibt in beiden Fällen bei einem Monat.
Fakt ist: Die Trennung zwischen den beiden Verstößen ist für den Bußgeldbescheid, die Strafen und damit auch die Reaktionen der Autofahrer entscheidend. Und es muss nicht bei den genannten Strafen bleiben. Wenn durch den Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar ein Unfall verursacht werden, droht eine Verschärfung der Strafen.
Wichtig: Die Dokumentation erfolgt durch mindestens zwei Lichtbilder: Das erste zeigt das Fahrzeug beim Überfahren der Haltelinie bei Rotlicht, das zweite dokumentiert die Position des Fahrzeugs im Kreuzungsbereich. Diese Beweisführung ist für die rechtliche Verfolgung des Verstoßes essentiell.
Zusammenfassung der Strafen für einen Blitzer an der roten Ampel
Verstoßart
Bußgeld (€)
Punkte
Fahrverbot
Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde Rotphase)
90
1
Nein
mit Gefährdung
200
2
1 Monat
mit Sachbeschädigung
240
2
1 Monat
Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rotphase)
200
2
1 Monat
mit Gefährdung
320
2
1 Monat
mit Sachbeschädigung
360
2
1 Monat
2Roter Ampel-Blitzer und das Thema Geschwindigkeit
Autofahrer wundern sich mitunter, dass sie an einer Ampel geblitzt werden – obwohl die Lichtzeichenanlage eigentlich gar nicht auf Rot steht. Die Erklärung: Einige der verwendeten Geräte können auch die Geschwindigkeit messen. Hierzu wird unter anderem die Lidartechnologie verwendet.
Deren Einsatzspektrum geht über die bloße Dokumentation eines Rotlichtverstoßes hinaus. Neben festen Geräten, die ortskundige Fahrer häufig sehr gut kennen, kann die Polizei aber auch zu mobilen Ampelblitzern greifen. Für den Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung gelten die Verwarnungsgelder und Bußgelder (inklusive der Punkte in Flensburg und Fahrverbote).
3Welche Probleme verursacht der Blitzer an der roten Ampel in der Probezeit?
Fahranfänger werden für eine überfahrene rote Ampel von der Bußgeldstelle genauso wie jeder andere Autofahrer bestraft. Zum Bußgeld kommen weitere Sanktionen hinzu. Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist ein sogenannter A-Verstoß im Straßenverkehr. Innerhalb der Probezeit wird zwischen den wenigerschwerwiegenden B- und den A-Verstößen unterschieden.
Während ein B-Verstoß fahrerlaubnisrechtlich noch irrelevant ist, wird beim ersten A-Verstoß die Probezeit verlängert – von 24 auf 48 Monate. Zusätzlich muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilgenommen werden. Wird mit dem Blitzer die Geschwindigkeit gemessen, gelten Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h als A-Verstoß.
Wichtig:
Sollte der Blitzer bereits der zweite A-Verstoß sein, kommt es zu einer Verwarnung und verkehrspsychologischen Beratung. Handelt es sich bereits um den dritten entsprechenden Verstoß, wird die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis wieder einziehen.
Häufige Fragen zu „Rote Ampel geblitzt”
Kann ich Punkte aus einem Rote-Ampel-Blitzer auch wieder abbauen?
Ja, Autofahrer können Punkte aus einem Rote-Ampel-Blitzer durch ein Fahreignungsseminar (FES) abbauen. Dieser Schritt baut allerdings nicht alle Punkte im FAER ab, maximal einer lässt sich auf diese Weise tilgen. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine solche Möglichkeit nur besteht, wenn nicht mehr als fünf Punkte eingetragen sind.
Wie lange habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Zeit?
Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dieser ist allerdings an eine Frist gebunden. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt muss der Einspruch schriftlich der Bußgeldstelle zugeschickt oder zur Niederschrift angezeigt worden sein.
Wie lange kann ein Rotlicht-Blitzer verfolgt werden?
Als Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr gilt für den Blitzer an der roten Ampel eine Verfolgungsverjährung von drei Monaten. Nach dieser Zeit kann die Bußgeldstelle den Anspruch nicht mehr durchsetzen. Es sei denn, in der Zwischenzeit sind Sachverhalte aufgetreten, die zur Unterbrechung der Verjährung geführt haben.
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