Beim Überfahren einer auf Rot umgeschalteten Ampel handelt es sich um einen Verstoß, der mindestens ein Bußgeld nach sich zieht.
Das Verkehrsrecht unterscheidet hier zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Sofern es sich um Fehlverhalten mit Gefährdung oder Unfallfolgen handelt, entstehen auch Fahrverbote.
Inhaltsübersicht
1Bußgeld und rote Ampel – welche Strafen drohen
Das Überfahren einer roten Ampel ist – neben zu hoher Geschwindigkeit – eine der häufigsten und gleichzeitig gefährlichsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die Folgen des Verstoßes reichen von Bußgeldern über Punkte bis hin zu Fahrverboten. Besonders gravierend sind die Folgen eines Bußgeldbescheids nach Rotlichtverstößen in der Probezeit.
Entscheidend für die Strafen ist letztlich die Schwere des Rotlichtverstoßes. Als Autofahrer müssen Sie wissen, welche Konsequenzen das eigene Verhalten hat. Beim Thema überfahrene Ampel gibt es zwei grundsätzliche Kategorien – den einfachen und den qualifizierten Rotlichtverstoß.
Gut zu wissen:
An dieser Stelle ist wichtig, den Rotlichtverstoß genauer zu definieren. Eine überfahrene Ampel wird im verkehrsrechtlichen Zusammenhang anders ausgelegt als im Vergleich zur allgemeinen Wahrnehmung vieler Verkehrsteilnehmer. Der Rotlichtverstoß beginnt erst mit dem Einfahren in den Gefahrenbereich (oft ein Kreuzungsbereich). Kommt das Auto vor dem Gefahrenbereich, aber nach der Haltelinie zum Stehen, begehen Autofahrer einen Haltelinienbereich.
2Der einfache Rotlichtverstoß
Über Lichtsignale den Verkehrsfluss zu steuern, ist keine deutsche Erfindung. Nach allgemeiner Auffassung wurde die erste Lichtsignalanlage in den USA (genauer in Cleveland) aufgestellt. Das Farbsystem Rot – Gelb – Grün ist inzwischen international Standard und hilft dabei, sich im Ausland zurechtzufinden.
Grün kennzeichnet, dass gefahren werden darf, Gelb ist das Achtungssignal und Rot signalisiert „Stopp“. Dieses Signal zu überfahren, ist eine Ordnungswidrigkeit mit Konsequenzen. Einfache Verstöße werden beim Überfahren einer roten Ampel begangen, die weniger als eine Sekunde auf Rot steht,
In diesem Fall kommen Autofahrer noch relativ glimpflich davon. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro bestraft. Zusätzlich gibt es noch einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Fahrverbote werden in diesem Fall (wenn keine besondere Gefährdung entsteht) nicht ausgesprochen. Aber: Wer vor dem Überfahren der Ampel im FAER schon in einer kritischen Punkte-Zone unterwegs war, muss durch den Punkt in der Verkehrssünderkartei mit dem Entziehen der Fahrerlaubnis rechnen.
Für den Fall einer Gefährdung oder eines Unfalls durch den einfachen Rotlichtverstoß verändern sich die mit dem Bußgeldbescheid verhängten Strafen. Es werden Geldstrafen von 200 Euro bzw. 240 Euro verhängt. Zusätzlich verändern sich auch Sanktionen wie das Fahrverbot und die Punkte in Flensburg (zwei Punkte und das einmonatige Fahrverbot).
3Der qualifizierte Rotlichtverstoß
Steht die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß – der in seinen Konsequenzen deutlich schwerer wiegt. Das Bußgeld steigt auf 200 Euro. Außerdem werden zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat gegen den betreffenden Autofahrer verhängt.
Die Bußgelder für diesen Verstoß können noch höher werden – wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar einem Unfall kommt. Im Zusammenhang mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werden aus den 200 Euro Bußgeld plötzlich 320 Euro. Bei den Punkten ändert sich nichts. Kommt es zu einem Unfall, verhängt der Bescheid 360 Euro.
Achtung:
Autofahrer müssen an Ampeln mit einem grünen Pfeil mit Besonderheiten rechnen. Das Nicht-Anhalten an der Haltelinie und Abbiegen mit grünem Pfeil wird als Überfahren eines Stoppschildes geahndet und zieht ein Bußgeld zwischen 70 und 180 Euro nach sich. Zusätzlich wird ein Punkt im FAER verhängt.
Verstoßart
Bußgeld (€)
Punkte
Fahrverbot
Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde Rotphase)
90
1
Nein
mit Gefährdung
200
2
1 Monat
mit Sachbeschädigung
240
2
1 Monat
Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rotphase)
200
2
1 Monat
mit Gefährdung
320
2
1 Monat
mit Sachbeschädigung
360
2
1 Monat
4Verwaltungsgebühren und Auslagen: So setzt sich die Gesamtsumme zusammen
Zum eigentlichen Bußgeld aus dem Rotlichtverstoß kommen zusätzlich noch Verwaltungsgebühren und Auslagen für den Postversand hinzu. Diese Kosten werden im Bußgeldbescheid separat ausgewiesen und können die Gesamtsumme deutlich erhöhen.
Nach § 107 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) beträgt die Gebühr für einen Bußgeldbescheid mindestens 25 Euro oder fünf Prozent des festgesetzten Bußgeldes (die Gebühren werden bei 7.500 Euro gedeckelt). Zusätzlich können Auslagen für Zustellung mit Zustellungsurkunde, Einschreiben oder durch Bedienstete der Bußgeldbehörde mit 3,50 Euro abgerechnet werden.
Beispiel: Begeht ein Autofahrer eineneinfachen Rotlichtverstoß, erhöht sich das hieraus zu zahlende Bußgeld von 90 Euro um 25 Euro Verwaltungsgebühr und die Portokosten. Im Ergebnis kostet der Verstoß 118,50 Euro. Sofern gegen den Bescheid ein Einspruch eingelegt wird, kommen weitere Kosten hinzu. Gleiches gilt für den Versuch, das Fahrverbot aus dem Bescheid umzuwandeln.
Häufige Fragen zu Bußgeld für rote Ampel
Wie muss ich auf den Bußgeldbescheid reagieren?
Wie gehe ich mit dem Fahrverbot um, wenn ich das Auto beruflich brauche?
Was passiert bei einer roten Ampel in der Probezeit?
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