Bußgeldbescheid: Lohnt sich anfechten oder nicht?

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Bußgeldbescheid werden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geahndet.
  • Zu den Sanktionen gehören neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
  • Einen Bußgeldbescheid anfechten kann sich auf formelle Fehler und Verjährung stützen.

erhalten durch bgh-urteil

1Bußgeldbescheid: Wann ist ein Anfechten sinnvoll

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, sitzt der Schreck erst einmal tief. Mitunter wissen Autofahrer schon sehr genau, warum der Bescheid gerade von der zuständigen Behörde verschickt wurde. Mitunter sind Sie sich keiner Schuld bewusst. Verschickt wird der Bescheid über ein Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit oder ein Abstandsverstoß auf der Autobahn sind typische Verkehrsdelikte, die jeden Tag auf den Straßen passieren. Gerade bei zu hoher Geschwindigkeit haben Sie manchmal Glück – und kommen mit einem Verwarnungsgeld davon. Alkoholfahrten sind mit 500 Euro für einen Erstverstoß sehr viel teurer.

Sollten Autofahrer dem ersten Impuls nachgeben und einen Bußgeldbescheid anfechten? Nein, genauso wie eine sofortige Zahlung nicht die beste Idee ist, muss der Einspruch gegen den Bescheid geprüft werden. Hintergrund: Bußgeldbescheide müssen sowohl formell als auch hinsichtlich der Fristwahrung bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann dann sinnvoll sein, wenn der Bescheid selbst fehlerhaft ist oder eine fehlerhafte Messung durchgeführt wurde. Je stärker die Auswirkungen der verhängten Strafen sind, desto mehr Sinn hat es, sich den Bußgeldbescheid sehr genau anzusehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Fahrverbot droht oder durch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eine Entziehung der Fahrerlaubnis wahrscheinlich ist.

Eine Blitzersäule am Straßenrand.

2Wie ist ein formell falscher Bußgeldbescheid zu erkennen?

Formell falsch bedeutet für einen Bußgeldbescheid, dass grobe Fehler enthalten sind. Zum Beispiel kann eine fehlende Rechtsmittelbelehrung zur Grundlage dafür werden, den Bußgeldbescheid anzufechten. Es gibt aber noch eine ganze Reiher weiterer Fehler.

  • Falsche Personenangaben: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden grundsätzlich immer einer konkreten Person vorgeworfen. Stimmen persönliche Daten im Bescheid nicht mit denen des Empfängers überein, ist dies eine mögliche Grundlage der Anfechtung.
  • Fehlerhafte Kennzeichen: Werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Fahrzeug begangen, muss dies klar zuordenbar sein. Ein falsches Kfz-Kennzeichen, zum Beispiel bei einem Geschwindigkeitsverstoß, wäre ein formeller Fehler.
  • Unstimmigkeiten im Tatvorwurf: Als formeller Fehler werden auch Unstimmigkeiten hinsichtlich Ort, Zeit und Tatbestand gewertet. Liegt zum Beispiel der Tattag nach dem Ausfertigungsdatum des Bußgeldbescheides, ist der Bußgeldstelle ein grober Fehler unterlaufen.

Wichtig:

Wer als Halter nicht gefahren ist, aber einen Bescheid erhält, muss in jedem Fall reagieren, da andernfalls das Bußgeld rechtskräftig wird. Dazu dient unter anderem der Anhörungsbogen. Keine konkreten Aussagen hinsichtlich des Fahrers zu machen (etwa um Angehörige zu schützen), kann eine Fahrtenbuchauflage nach sich ziehen.

Den Bußgeldbescheid wegen Verjährung anfechten

Die Anfechtung eines Bußgeldbescheides kann nicht nur auf formellen Fehlern beruhen. Was Autofahrer mitunter unterschätzen, sind die Fristen, welche für die Gültigkeit der Bescheide gelten. Laufen diese ab, gilt der Tatvorwurf als verjährt. Dabei ist zwischen der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.

Verfolgungsverjährung tritt nach einer Frist von drei Monaten ein – bezogen auf den Tatzeitpunkt. Niedergelegt ist die Verjährungsfrist in § 26 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Bedeutet: Erhalten Sie einen Bescheid nach Ablauf der dreimonatigen Frist, ist der Tatvorwurf möglicherweise verjährt, was für den Bußgeldbescheid eine Anfechtung erfolgreicher werden lässt.

Gut zu wissen:

Verschiedene Situationen können verhindern, dass die Verfolgungsverjährung tatsächlich in drei Monaten abläuft. Besonders wichtig ist der Versand eines Anhörungsbogen. Damit wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt mit der Zustellung erneut abzulaufen. Neben dem Anhörungsbogen kann auch eine Vernehmung des Beschuldigten zur Hemmung der Verjährungsfrist führen.

Die Verjährung nach drei Monaten ist allerdings nicht die einzige Frist, die Verkehrsteilnehmer zu beachten haben. Für eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Alkohol greift eine Verjährungsfrist von 12 Monaten. Hinsichtlich der Vollstreckungsverjährung ist die Höhe der Geldbuße entscheidend. Bei weniger als 1.000 Euro tritt die Verjährung nach drei Jahren ein, bei höheren Geldbußen sind es fünf Jahre, bis zu deren Ablauf die Geldbuße vollstreckt werden kann.

Wie kann der Bußgeldbescheid angefochten werden?

Um einen Bußgeldbescheid anzufechten, müssen Sie als Halter entweder schriftlich Einspruch erheben oder geben diesen bei der zuständigen Bußgeldstelle an. Beides erreicht das gleiche Ziel: Die Behörde prüft den Bescheid. Das mögliche Ergebnis kann eine Abänderung des Bescheids sein oder dass dieser komplett zurückgenommen wird.

Natürlich besteht auch die reale Möglichkeit, dass die Bußgeldstelle an dem Bescheid unverändert festhält. Als Halter haben Sie die Möglichkeit, nach der Anfechtung auf juristischem Weg vorzugehen. Da die Gründe für eine Anfechtung sehr komplex sind, sind weitere Schritte ohne Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrs-/Verwaltungsrecht aus Haltersicht durchaus ein Risiko.

Häufige Fragen zu Bußgeldbescheid anfechten

Kann ich über die Anfechtung des Bußgeldbescheids einen Führerscheinentzug verhindern?

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Kann ich den Bußgeldbescheid wegen einer fehlenden Unterschrift anfechten?

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