1Wann lohnt es sich, einen Bußgeldbescheid anzufechten?
Einen Bußgeldbescheid anzufechten, lohnt sich vor allem dann, wenn der Bescheid fehlerhaft ist oder die Folgen schwer wiegen. Bei einem geringen Bußgeld ohne Punkte oder Fahrverbot scheint der Aufwand zunächst hoch – mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung entfällt das Kostenrisiko jedoch weitgehend, und eine kostenlose Erstprüfung verursacht ohnehin keinen Aufwand. Sobald Sanktionen wie Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis im Raum stehen, sollten Sie den Bußgeldbescheid in jedem Fall genau prüfen lassen.
Weder die sofortige Zahlung noch der reflexhafte Einspruch sind die beste Reaktion. Sinnvoll ist ein nüchterner Blick auf die Erfolgsaussichten; entscheidend ist, ob der Einspruch im konkreten Fall überhaupt Sinn ergibt: Drohen Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) , die zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen können, wiegt jeder Punkt schwerer – und der Einspruch gewinnt an Bedeutung. Steht ein Fahrverbot im Raum, kann zudem die Frage relevant werden, ob sich dieses in eine Geldstrafe umwandeln lässt.
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Für einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid braucht es einen konkreten Ansatzpunkt. Rund 56 Prozent der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. In der Praxis lassen sich diese als typische Angriffspunkte im Bußgeldverfahren in drei Kategorien einteilen: formelle Fehler im Bescheid, Mess- bzw. materielle Fehler und die Verjährung des Tatvorwurfs.
Anfechtungsgrund
Was dahintersteckt
Beispiel
Formeller Fehler
Fehler im Bescheid selbst; bestimmte Informationen müssen enthalten sein
nicht geeichtes Gerät, fehlerhafter Blitzer, lückenhafte Lichtbilder
Verjährung
Fristen sind abgelaufen
Bescheid kommt erst nach Ablauf der Verfolgungs- verjährung
Formelle Fehler im Bußgeldbescheid
Formelle Fehler betreffen den Bescheid selbst. Schon solche Mängel können einen Einspruch begründen und sie kommen häufiger vor, als viele denken.
Falsche Personenangaben: Stimmen die persönlichen Daten im Bescheid nicht mit denen des Empfängers überein, ist das ein möglicher Anfechtungsgrund.
Fehlerhaftes Kennzeichen: Ein falsches Kfz-Kennzeichen verhindert die eindeutige Zuordnung des Verstoßes und gilt als formeller Fehler.
Unstimmigkeiten im Tatvorwurf: Widersprüche bei Ort, Zeit oder Tatbestand - etwa wenn der Tattag nach dem Ausfertigungsdatum des Bescheids liegt.
Messfehler und materielle Fehler
Nicht jede Messung ist korrekt. Ein nicht geeichtes Gerät, ein fehlerhaft ausgelöster Blitzer oder eine lückenhafte Beweisführung können den Vorwurf ins Wanken bringen. Gerade bei Blitzer-Fällen lohnt der genaue Blick auf die Messung, wie etwa bei einem Rote-Ampel-Blitzer oder einer Geschwindigkeitsmessung, deren Höhe Sie mit dem Geblitzt-Rechner einordnen können.
Verjährung des Bußgeldbescheids
Läuft die Verfolgungsverjährung ab, kann der Verstoß nicht mehr geahndet werden – regulär drei Monate ab der Tat, nach Erlass des Bescheids sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Verschiedene Verfahrensschritte können diese Frist allerdings unterbrechen, etwa der Versand eines Anhörungsbogens. Wie sich ein Einspruch im Detail auf die einzelnen Fristen auswirkt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Verjährung des Bußgeldbescheids nach Einspruch. Einen Überblick über alle relevanten Fristen bietet zudem der Beitrag Bußgeldbescheid: Wichtige Fristen.
3Den Bußgeldbescheid wegen Verjährung anfechten
Die Anfechtung eines Bußgeldbescheides kann nicht nur auf formellen Fehlern beruhen. Was Autofahrer mitunter unterschätzen, sind die Fristen, welche für die Gültigkeit der Bescheide gelten, und welche Rolle dabei die Bußgeldbehörde als zuständige Stelle spielt. Wird der Bescheid ins Haus zugestellt, sollten Verjährungs- und Einspruchsfristen besonders genau geprüft werden. Laufen diese ab, gilt der Tatvorwurf als verjährt. Dabei ist zwischen der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.
Verfolgungsverjährung tritt nach einer Frist von drei Monaten ein – bezogen auf den Tatzeitpunkt. Niedergelegt ist die Verjährungsfrist in § 26 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Bedeutet: Erhalten Sie einen Bescheid nach Ablauf der dreimonatigen Frist, ist der Tatvorwurf möglicherweise verjährt, was eine Anfechtung des Bußgeldbescheids erfolgreicher werden lässt.
Gut zu wissen:
Verschiedene Situationen können verhindern, dass die Verfolgungsverjährung tatsächlich in drei Monaten abläuft. Besonders wichtig ist der Versand eines Anhörungsbogens: Damit wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt mit der Zustellung erneut. Neben dem Anhörungsbogen kann auch eine Vernehmung des Beschuldigten zur Unterbrechung der Frist führen.
Die Verjährung nach drei Monaten ist allerdings nicht die einzige Frist, die Verkehrsteilnehmer zu beachten haben. Für eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Alkohol greift eine Verjährungsfrist von 12 Monaten. Hinsichtlich der Vollstreckungsverjährung ist die Höhe der Geldbuße entscheidend. Bei weniger als 1.000 Euro tritt die Verjährung nach drei Jahren ein, bei höheren Geldbußen sind es fünf Jahre, bis zu deren Ablauf die Geldbuße vollstreckt werden kann.
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Um einen Bußgeldbescheid anzufechten, müssen Sie als Betroffener fristgerecht Einspruch einlegen - entweder schriftlich oder bei der zuständigen Bußgeldstelle zur Niederschrift. Eine sofortige Begründung ist dafür in der Regel noch nicht erforderlich. Bei der schriftlichen Einlegung gilt zudem: Eine einfache E-Mail genügt der Schriftform meist nicht, es sei denn, die Behörde eröffnet diesen Übermittlungsweg ausdrücklich. Beides erreicht dasselbe Ziel: die Behörde prüft den Bescheid.
Der rechtzeitige Einspruch verhindert, dass der Bescheid rechtskräftig und damit vollstreckbar wird; die Geldbuße ist erst mit Eintritt der Rechtskraft fällig (§ 89 OWiG). Bis dahin müssen Sie also zunächst nicht zahlen. Das mögliche Ergebnis der Prüfung kann eine Abänderung des Bescheids sein oder dessen vollständige Rücknahme.
Natürlich besteht auch die reale Möglichkeit, dass die Bußgeldstelle an dem Bescheid unverändert festhält. In diesem Fall wird das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht abgegeben, das erneut entscheidet. Gerade beim Einspruch führen Formfehler oder versäumte Fristen schnell zu Nachteilen. Da die Gründe für eine Anfechtung sehr komplex sind, sind weitere Schritte ohne Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrs- bzw. Verwaltungsrecht aus Sicht des Betroffenen durchaus ein Risiko.
4Was tun, wenn ich als Halter gar nicht gefahren bin?
Auch wer den Verstoß nicht selbst begangen hat, muss reagieren, sonst wird der Bescheid rechtskräftig. Entscheidend ist die richtige Reaktion auf den Anhörungsbogen: Wer keine Angaben zum Fahrer macht (etwa um Angehörige zu schützen), riskiert unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage. Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen, lesen Sie im Ratgeber Bußgeldbescheid: Bei falschem Tatvorwurf richtig verhalten.
Häufige Fragen zu „Bußgeldbescheid anfechten”
Wann muss ich einen Bußgeldbescheid spätestens anfechten?
Erhalten Halter einen Bußgeldbescheid, bleibt für dessen Anfechtung bzw. den Einspruch nur eine begrenzte Frist. In § 67 OWiG wird ein Zeitrahmen von zwei Wochen festgelegt. Diese wird ab der Zustellung berechnet. Hier brauchen Halter besonders viel Aufmerksamkeit, da die Bescheide oft mit Postzustellurkunde verschickt werden, der Zustelltag also bekannt ist. Verstreicht die 2-Wochen-Frist ohne Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wird er rechtskräftig – und damit auch bei Nichtzahlung vollstreckt werden.
Kann ich über die Anfechtung des Bußgeldbescheids einen Führerscheinentzug verhindern?
Autofahrer, die einen Bußgeldbescheid anfechten, verfolgen damit mehrere Ziele. Einerseits spielt der finanzielle Aspekt eine zentrale Rolle. Schwerwiegende Verstöße – etwa Alkoholdelikte – ziehen hohe Geldbußen von mindestens dreistelligen Eurobeträgen nach sich. Auf der anderen Seite ist die Anfechtung nicht selten der Versuch, einen Führerscheinentzug zu verhindern, bei einer kritischen Anzahl an Punkten im Fahreignungsregister.
Allerdings werden die Eintragungen in Flensburg nicht sofort nach der Tilgungsfrist gelöscht, sondern bleiben über zusätzliche 12 Monate gespeichert. Diese Überliegefrist erleichtert die Nachvollziehbarkeit, ob ein Autofahrer bei einem Verstoß bereits eine kritische Anzahl an Punkten beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) gespeichert hat. Da im Verkehrsrecht das Tattagprinzip gilt, lässt sich ein Führerscheinentzug über die Anfechtung nicht ohne Weiteres verhindern.
Kann ich den Bußgeldbescheid wegen einer fehlenden Unterschrift anfechten?
Die Ansicht, dass ein Bescheid immer unterschrieben werden muss, hält sich hartnäckig und wird in der Rechtspraxis aber regelmäßig nicht bestätigt. Grundsätzlich muss ein Bußgeldbescheid nach OWiG in Schriftform erstellt werden, was heute meist maschinell geschieht. In dieser Form ist keine Unterschrift erforderlich.
Timo Schell ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
Timo Schell ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
Inhaltsübersicht
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Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
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August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
Mai 2023
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November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
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Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
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“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
September 2022
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“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
Januar 2021
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