Es geht relativ schnell: Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit – und man darf sich als Autofahrer ein neues Foto „einrahmen“. Blitzerfotos verschwinden gerne in Schubladen. Aber: Mit dem Blitzer sind schnell hohe Geldstrafen verbunden. Zudem kommen immer wieder Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und bei einer deutlichen Überschreitung auch Fahrverbote hinzu.
Fahranfänger müssen in Bezug auf die Strafen mit den gleichen Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten wie jeder andere Autofahrer rechnen, der bereits mehrere Jahre Fahrerfahrung hat. Allerdings gibt es Besonderheiten, die erhebliche Auswirkungen haben.
Darunter fällt die Probezeit. Hierunter wird der Zeitraum verstanden, der sich direkt an den erstmaligen Erhalt der Fahrerlaubnis anschließt. Es geht um 24 Monate, in denen Fahranfänger „unter besonderer Beobachtung“ stehen. Die Grundlage bildet § 2a Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz), der sich nicht nur mit der Dauer, sondern auch verschiedenen Situationen beschäftigt, die den Ablauf hemmen.
Was will der Gesetzgeber mit der Probezeit erreichen? Fahranfänger fallen aufgrund der mangelnden Erfahrung häufiger im Straßenverkehr auf – auch durch die Beteiligung am Unfallgeschehen. Um Fahranfänger zur nötigen Umsicht anzuhalten, entstehen im Rahmen der Probezeit besondere Rahmenbedingungen. Dazu gehören:
die Verlängerung auf 48 Monate
stufenweise Verschärfung von Sanktionen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis
Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Weitere Besonderheit:
Mit der Probezeit entsteht noch eine weitere Besonderheit: Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren stehen vor einem strengen Alkoholverbot am Steuer, das 0,0 Promille vorschreibt.
Welche Strafen drohen, wenn Autofahrer in der Probezeit geblitzt werden?
Wenn es in der Probezeit blitzt, sind verschiedene Situationen denkbar. Bei einer geringfügigen Übertretung der geltenden Höchstgeschwindigkeit bleibt es oft bei einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro. Bis 15 km/h kommen Fahranfänger sozusagen mit „einem blauen Auge“ davon. Ab 16 km/h Überschreitung drohen die ersten Bußgelder – allerdings immer noch ohne Punkte.
Eine zu hohe Geschwindigkeit ab 21 km/h oder mehr wird nicht nur teuer: In diesem Zusammenhang handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Was bedeutet dies genau? Das Verkehrsrecht unterscheidet bei Fahranfängern zwischen den A- und B-Verstößen. Letztere sind weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, wie:
das Fahren mit abgefahrenen Reifen
eine Mitnahme von Kindern ohne vorschriftsmäßige Sicherung oder
die Überziehung der Hauptuntersuchung.
Die Konsequenzen dieser Verstöße werden erst nach dem zweiten Verstoß spürbar. Ein B-Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf Probezeit oder Führerschein.
2Was sind A-Verstöße und deren Folgen?
Wer als Fahranfänger mit weniger als 20 km/h in der Probezeit geblitzt wird, hat Glück. Darüber handelt es sich um einen A-Verstoß. Und dieser zieht schwere Konsequenzen nach sich. Um was handelt es sich bei A-Verstößen im Straßenverkehr?
Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h
Qualifizierte Rotlichtverstöße (Ampel ist bereits länger als eine Sekunde auf Rot gestellt)
Verstöße wegen eines zu geringen Abstands
Verstoß gegen das Alkoholverbot (0,0 Promille bei Fahranfängern)
Nutzung des Smartphones am Steuer
Der Blitzer zieht die Probezeitverlängerung nach sich. Zusätzlich muss an einem Aufbauseminar teilgenommen werden (dessen Kosten sich auf mehrere hundert Euro belaufen).
In der Probezeit gilt im Hinblick auf die A-Verstöße eine stufenweise Eskalation der Maßnahmen.
Ein A-Verstoß zieht die Probezeitverlängerung um zwei Jahre und die Teilnahme am Aufbauseminar nach sich.
Bei zwei A-Verstößen kommt es zu einer Verwarnung und der verkehrspsychologischen Beratung.
Begeht ein Fahranfänger einen dritten A-Verstoß, wird durch die zuständige Bußgeldstelle mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geantwortet.
3In der Probezeit geblitzt: Mit welchen Strafen müssen Fahranfänger rechnen?
Die verschärften Regeln für Blitzer in der Probezeit sind eine Seite der Medaille. Zusätzlich zu den Konsequenzen aus einem A-Verstoß gelten die Regelungen aus dem Bußgeldkatalog, die Geldstrafen bzw. Sanktionen bis hin zu Fahrverboten vorsehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Trennung zwischen dem Geschwindigkeitsverstoß innerhalb einer Ortschaft und wenn es in der Probezeit außerhalb geschlossener Ortschaften blitzt.
Zusammenfassung der Strafen für Blitzer
Tabelle 1: Bußgelder innerorts
Überschreitung (km/h)
Bußgeld (Euro)
Punkte in Flensburg
Fahrverbot (Monate)
bis 10
30
0
0
11 - 15
50
0
0
16 - 20
70
0
0
21 - 25
115
1
0
26 - 30
180
1
1*
31 - 40
260
2
1
41 - 50
400
2
1
51 - 60
560
2
2
61 - 70
700
2
3
über 70
800
2
3
Tabelle 2: Sanktionen für einen Verstoß außerhalb von Ortschaften
Überschreitung (km/h)
Bußgeld (Euro)
Punkte in Flensburg
Fahrverbot (Monate)
bis 10
20
0
0
11 - 15
40
0
0
16 - 20
60
0
0
21 - 25
100
1
0
26 - 30
150
1
1**
31 - 40
200
1
1**
41 - 50
320
2
1
51 - 60
480
2
2
61 - 70
600
2
2
über 70
700
2
3
* Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr droht ein Fahrverbot von 1 Monat, wenn innerhalb von 12 Monaten ein solcher Verstoß zum zweiten Mal begangen wird (§ 4 Abs. 2 BKatV).
Häufige Fragen zu „Geblitzt Probezeit”
Muss ich nach einem Fahrverbot in der Probezeit wegen eines Blitzers den Führerschein neu beantragen?
Nein, ein grundlegender Unterschied zwischen dem Fahrverbot und dem Entziehen der Fahrerlaubnis ist die Tatsache, dass im Anschluss an ein abgeleistetes Fahrverbot wieder am Straßenverkehr teilgenommen werden kann. Bei der Entziehung kann der Führerschein nur auf Antrag wieder gewährt werden.
Müssen Fahranfänger für den Einspruch in der Probezeit gegen einen Blitzer etwas beachten?
Wer sich als Fahranfänger mit einem Blitzer konfrontiert sieht, kann dagegen wie jeder andere Autofahrer Einspruch erheben. Dieser bedarf der Schriftform (auch als Niederschrift in der Bußgeldstelle). Wichtig ist, dass für den Einspruch nur zwei Wochen nach Bekanntgabe als Frist verbleiben. Um rechtlich alle Details zu berücksichtigen, ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll.
Pausiert die Probezeit bei einem Fahrverbot?
Nein, grundsätzlich ist das Fahrverbot keine Situation, in der die Probezeit pausiert und erst nach Ablauf des Verbots weiterläuft. Etwas anderes ist die Entziehung der Fahrerlaubnis.
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