Es geht relativ schnell: Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit und man darf sich als Autofahrer ein neues Foto „einrahmen“. Blitzerfotos verschwinden gerne in Schubladen. Aber: Mit dem Blitzer sind schnell hohe Geldstrafen verbunden. Zudem kommen immer wieder Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und bei einer deutlichen Überschreitung auch Fahrverbote hinzu. Gerade in der Probezeit geblitzt zu werden, kann problematisch sein, denn es gibt Besonderheiten, die erhebliche Auswirkungen haben.
In der Probezeit geblitzt: Was bedeutet die Probezeit überhaupt?
Die Probezeit ist der Zeitraum, der direkt nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis beginnt. Sie dauert grundsätzlich 24 Monate - in dieser Zeit stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung. Geregelt ist das in § 2a Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Das Gesetz legt nicht nur die Dauer fest, sondern beschreibt auch Situationen, die den Ablauf der Probezeit hemmen können.
Der Hintergrund: Fahranfänger sind durch ihre fehlende Erfahrung häufiger in Verkehrsverstöße und Unfälle verwickelt. Die Probezeit soll sie deshalb zu besonders umsichtigem Fahren motivieren. Wer sich in dieser Phase etwas zuschulden kommen lässt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen:
Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 48 Monate
stufenweise Verschärfung der Sanktionen - bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis
Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
Weitere Besonderheit:
Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren stehen vor einem strengen Alkoholverbot am Steuer, das 0,0 Promille vorschreibt.
Welche Strafen drohen, wenn Autofahrer in der Probezeit geblitzt werden?
Wenn es in der Probezeit blitzt, sind verschiedene Situationen denkbar. Bei einer geringfügigen Übertretung der geltenden Höchstgeschwindigkeit bleibt es oft bei einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro. Bis 15 km/h kommen Fahranfänger sozusagen mit „einem blauen Auge“ davon. Ab 16 km/h Überschreitung drohen die ersten Bußgelder - allerdings immer noch ohne Punkte. Bei einer Überschreitung von maximal 20 km/h können zwar Verwarnungs- oder Bußgelder drohen, aber keine Probezeitmaßnahmen ausgelöst werden; solche Vergehen gelten nicht als relevante Verstöße in der Probezeit.
Eine zu hohe Geschwindigkeit ab 21 km/h oder mehr wird nicht nur teuer: In diesem Zusammenhang handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Was bedeutet dies genau? Das Verkehrsrecht unterscheidet bei Fahranfängern zwischen den A- und B-Verstößen. Letztere sind weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, wie:
das Fahren mit abgefahrenen Reifen
eine Mitnahme von Kindern ohne vorschriftsmäßige Sicherung oder
die Überziehung der Hauptuntersuchung.
Die Konsequenzen dieser Verstöße werden erst nach dem zweiten Verstoß spürbar. Ein B-Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf Probezeit oder Führerschein; zwei B-Verstöße können jedoch dieselben Folgen wie ein A-Verstoß haben.
2Geblitzt in der Probezeit: A-Verstoß und seine Konsequenzen
Wer in der Probezeit geblitzt wird und dabei weniger als 20 km/h zu schnell war, hat vergleichsweise Glück: Es handelt sich um einen Verstoß, der für sich allein keine unmittelbaren Folgen für die Probezeit hat. Anders sieht es bei mehr als 21 km/h aus - dann liegt ein A-Verstoß vor, und der zieht schwere Konsequenzen nach sich.
Was ist ein A-Verstoß im Straßenverkehr?
Zu den A-Verstößen (schwerwiegende Zuwiderhandlungen) zählen unter anderem:
Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h
Qualifizierte Rotlichtverstöße (die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot)
Verstöße gegen das Alkoholverbot (für Fahranfänger gilt 0,0 Promille)
Nutzung des Smartphones oder vom Handy am Steuer
Folgen, wenn Sie in der Probezeit geblitzt werden
Wird ein A-Verstoß festgestellt, verlängert sich die Probezeit. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, und Fahrverbote gelten auch für Führerscheinneulinge in der Probezeit uneingeschränkt. Für A-Verstöße gilt dabei eine stufenweise Eskalation der Maßnahmen:
Stufe (ein A-Verstoß): Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und Anordnung eines verpflichtenden Aufbauseminars mit vier Sitzungen von je 135 Minuten; die Kosten liegen meist zwischen 200 und 500 Euro, anschließend erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Stufe (ein weiterer A-Verstoß): schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Zusätzlich können je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung weitere Sanktionen aus dem Bußgeldrecht drohen; innerorts sind bei mehr als 30 km/h auch Fahrverbote möglich.
3Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit: Mit welchen Strafen müssen Fahranfänger rechnen?
Die verschärften Regeln für Blitzer in der Probezeit sind eine Seite der Medaille. Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids kann geprüft werden, ob Messung und Vorwurf korrekt sind. Zusätzlich zu den Konsequenzen aus einem A-Verstoß gelten die Regelungen aus dem Bußgeldkatalog, die je nach Geschwindigkeitsüberschreitung unter Berücksichtigung der 3 km/h Toleranz in der Regel ein Bußgeld, einen Punkt oder ein Fahrverbot vorsehen. Für Fahrer ist dabei wichtig, dass die Höhe der Sanktionen und die jeweilige Geldbuße davon abhängen, ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde, und dass bei Schnellfahren neben Bußgeld und Punkt je nach Höhe auch ein Fahrverbot drohen kann. Einen vertiefenden Artikel zum Bußgeldkatalog oder zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid finden Sie bei Bedarf ebenfalls.
Zusammenfassung der Strafen für Blitzer
Tabelle 1: Bußgelder innerorts
Überschreitung (km/h)
Bußgeld (Euro)
Punkte in Flensburg
Fahrverbot (Monate)
bis 10
30
0
0
11 - 15
50
0
0
16 - 20
70
0
0
21 - 25
115
1
0
26 - 30
180
1
1*
31 - 40
260
2
1
41 - 50
400
2
1
51 - 60
560
2
2
61 - 70
700
2
3
über 70
800
2
3
Tabelle 2: Sanktionen für einen Verstoß außerhalb von Ortschaften
Überschreitung (km/h)
Bußgeld (Euro)
Punkte in Flensburg
Fahrverbot (Monate)
bis 10
20
0
0
11 - 15
40
0
0
16 - 20
60
0
0
21 - 25
100
1
0
26 - 30
150
1
1**
31 - 40
200
1
1**
41 - 50
320
2
1
51 - 60
480
2
2
61 - 70
600
2
2
über 70
700
2
3
* Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr droht ein Fahrverbot von 1 Monat, wenn innerhalb von 12 Monaten ein solcher Verstoß zum zweiten Mal begangen wird (§ 4 Abs. 2 BKatV).
Häufige Fragen zu „Geblitzt Probezeit”
Muss ich nach einem Fahrverbot in der Probezeit wegen eines Blitzers den Führerschein neu beantragen?
Nein, ein grundlegender Unterschied zwischen dem Fahrverbot und dem Entziehen der Fahrerlaubnis ist die Tatsache, dass im Anschluss an ein abgeleistetes Fahrverbot wieder am Straßenverkehr teilgenommen werden kann. Bei der Entziehung kann der Führerschein nur auf Antrag wieder gewährt werden.
Müssen Fahranfänger für den Einspruch in der Probezeit gegen einen Blitzer etwas beachten?
Wer sich als Fahranfänger mit einem Blitzer konfrontiert sieht, kann dagegen wie jeder andere Autofahrer Einspruch erheben. Dieser bedarf der Schriftform (auch als Niederschrift in der Bußgeldstelle). Wichtig ist, dass für den Einspruch nur zwei Wochen nach Bekanntgabe als Frist verbleiben. Um rechtlich alle Details zu berücksichtigen, ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll.
Pausiert die Probezeit bei einem Fahrverbot?
Nein, grundsätzlich ist das Fahrverbot keine Situation, in der die Probezeit pausiert und erst nach Ablauf des Verbots weiterläuft. Etwas anderes ist die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Timo Schell ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
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