Kündigung Probezeit: Das gilt es zu beachten

Magnus KaminskiGeprüft Symbol
geprüft von 
Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht.

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Kündigung des Minijobs durch den Arbeitnehmer 

Auch bei einem Minijob schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen regulären Arbeitsvertrag. Auf ihn finden alle Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Anwendung. Die Folge ist, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei der Kündigung keinerlei Besonderheiten beachten müssen.

Hinweis:

Von Ihrer Seite kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt. 

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Arbeitsvertrag auch mit sofortiger Wirkung auflösen. Eine fristlose Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn es Ihnen nicht zugemutet werden kann, die reguläre, vierwöchige Kündigungsfrist einzuhalten (§ 626 Abs.1 BGB). Das ist etwa der Fall, wenn Sie gemobbt werden oder der Arbeitgeber Ihr Gehalt über mehrere Monate nicht bzw. verspätet auszahlt. 

Während der Probezeit, maximal aber für sechs Monate, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. 

Achtung:

Zwei Wochen sind 14 Tage, vier Wochen sind 28 Tage. Ein Monat ist hingegen immer unterschiedlich lang – achten Sie hier genau auf die Formulierung im Arbeitsvertrag oder Gesetz. 

2Kündigung eines Minijobs durch den Arbeitgeber

Auch der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis kündigen. Während der Probezeit und in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung gibt insbesondere bei den Voraussetzungen keine Unterschiede. Wichtig ist lediglich, dass eine Kündigung nicht wirksam ist, wenn sie willkürlich ausgesprochen wurde.

Ab dem zweiten Beschäftigungsjahr muss der Arbeitgeber zusätzlich § 622 Abs.2 BGB beachten. Hier sind die Kündigungsfristen, gestaffelt nach Beschäftigungsjahren (Betriebszugehörigkeit), geregelt. Je länger Sie beschäftigt sind, desto länger wird auch die Kündigungsfrist, ihre Maximallänge beträgt sieben Monate. 

Außerdem hat der Arbeitgeber das KSchG zu beachten, wenn er mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und der Vertrag des zu kündigenden Mitarbeiters seit mindestens sechs Monaten besteht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, benötigt er einen in § 1 Abs.2 KSchG geregelten Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber darf also nur betriebsbedingt, personen- oder verhaltensbedingt kündigen. 

Lupe

Jetzt unseren Arbeitsrecht Newsletter abonnieren

Als Arbeitnehmer ist es heutzutage unerlässlich seine Rechte zu kennen. Unser kostenloser Newsletter hält Sie bei allen wichtigen Themen rund um Ihre Rechte als Arbeitnehmer auf dem Laufenden.

Danke für Ihre Anmeldung! Bitte bestätigen Sie diese noch mit einem Klick auf den Bestätigungslink, den wir Ihnen soeben per Mail zugeschickt haben.
Oops! Leider ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es erneut.

3Vorgehensweise bei einer Kündigung? 

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich gegen eine unzulässige Kündigung mithilfe der Kündigungsschutzklage zu wehren. Dieser Weg steht auch dann offen, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch nicht mindestens sechs Monate besteht, da § 4 Abs.1 KSchG ungeachtet der Betriebszugehörigkeit anzuwenden ist. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. 

Mehrere Personen diskutieren über ein Dokument

Wichtig:

Verpassen Sie die dreiwöchige Anrufungsfrist auf keinen Fall! Die Folge wäre, dass Sie als mit der Kündigung einverstanden gelten und sich nicht mehr gegen sie wehren können, selbst wenn sie unzulässig war!

Auch bei einer Kündigung im Minijob stehen Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer alle rechtlichen Möglichkeiten eines regulären Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.

Machen Sie daher in jedem Fall von Ihrem Recht Gebrauch, wenn Sie sich unverhältnismäßig behandelt fühlen!

Jetzt prüfen

Häufige Fragen zu Kündigung Minijob

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon

Unsere Kunden bewerten helpcheck.de mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4.86 von 5 Sternen, basierend auf 1040 Bewertungen.