Das Wichtigste zum Thema "Als Arbeitnehmer krankmelden"
Sie entscheiden selbst, ob Sie sich telefonisch, schriftlich oder persönlich krankmelden. Wichtig ist, dass die Krankmeldung unverzüglich erfolgt – also unmittelbar, nachdem Sie wissen, dass Sie nicht arbeitsfähig sind
Kündigen Sie eine Krankheit niemals an, auch dann nicht, wenn Sie sicher wissen, dass Sie am nächsten Tag nicht auf die Arbeit kommen werden! Sie riskieren eine Abmahnung wegen vorsätzlichen Nichterbringens der Arbeitsleistung
In vielen Fällen, etwa im Urlaub, ist eine Krankschreibung vom Arzt zwingend erforderlich. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage an, brauchen Sie ebenfalls ein ärztliches Attest – denn Sie fehlen sonst unentschuldigt
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht
Für eine Krankmeldung reicht es aus, wenn Sie den Arbeitgeber telefonisch über Ihre Krankheit informieren. Rufen Sie daher stets am ersten Tag des „Ausfalls“ und möglichst früh beim Arbeitgeber an. Ist Ihnen eine persönliche Krankmeldung nicht möglich, können Sie auch Ihren Arzt oder ein Familienmitglied damit beauftragen. Relevant ist nur, dass der Arbeitgeber von der Arbeitsunfähigkeit Kenntnis erlangt.
Neben der bekanntesten Form – der telefonischen Krankmeldung – können Sie diese auch per Fax oder Mail versenden. Sorgen Sie hier zu Beweiszwecken für einen Zugangsnachweis, indem Sie etwa den Faxbericht aufbewahren.
Achtung:
Rückwirkende Krankmeldungen sind nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Auch ein Arzt darf Sie nur rückwirkend krankschreiben, wenn Sie ihm nachweisen, dass Ihnen ein Arztbesuch vorher unmöglich war!
2Ist ein „gelber Schein“ immer notwendig?
Kurze Frage, kurze Antwort: Nein, ein ärztliches Attest – die sogenannte AU-Bescheinigung oder der „gelbe Schein“ – ist nicht zwingend erforderlich. In folgenden Fällen brauchen Sie allerdings unbedingt eine ärztliche Bescheinigung:
Die Arbeitsunfähigkeit dauert sicher oder voraussichtlich länger als drei Tage an. Hier gelten nicht nur Arbeitstage, sondern alle Wochentage. Sind Sie von Freitag bis Sonntag krank, brauchen Sie ab Montag ein Attest
Sie werden im Urlaub krank und möchten die genommenen Urlaubstage zurückerhalten, soweit sie auf Krankheitstage entfallen
Ihr Arbeitgeber hat Sie verpflichtet, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen
Wir empfehlen, nach Möglichkeit immer dann eine Krankschreibung vorzulegen, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen könnte, dass Sie „nicht wirklich krank“ sind. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie bereits häufiger für wenige Tage ausgefallen sind oder sich Krankheiten an bestimmten Wochentagen (Freitag oder Montag) häufen. Sorgen Sie hier lieber selbst vor, bevor Sie sich mit Verdachten des Arbeitgebers konfrontiert sehen!
Jetzt unseren Arbeitsrecht Newsletter abonnieren
Als Arbeitnehmer ist es heutzutage unerlässlich seine Rechte zu kennen. Unser kostenloser Newsletter hält Sie bei allen wichtigen Themen rund um Ihre Rechte als Arbeitnehmer auf dem Laufenden.
Danke für Ihre Anmeldung! Bitte bestätigen Sie diese noch mit einem Klick auf den Bestätigungslink, den wir Ihnen soeben per Mail zugeschickt haben.
Oops! Leider ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es erneut.
3Darf der Arbeitgeber aufgrund einer Krankmeldung kündigen?
Bei dieser Frage spielt das Thema „krankheitsbedingte Kündigung“ die Hauptrolle. Eine solche darf der Arbeitgeber unter folgenden Voraussetzungen aussprechen:
Sie sind krankgeschrieben
Es besteht keine Aussicht darauf, dass die Arbeitsfähigkeit in naher Zukunft wiederhergestellt ist
Aus Erfahrungswerten der letzten (regelmäßig drei) Jahre kann der Arbeitgeber herleiten, dass Sie auch in Zukunft nur stark eingeschränkt arbeitsfähig sein werden
Die Rechtsprechung hat hier die Faustregel etabliert, dass die Fehlzeiten des betroffenen Arbeitgebers erheblich über dem Durchschnitt der anderen Beschäftigten liegen müssen. Dies ist der Fall, wenn Sie im Schnitt pro Jahr 45 bis 60 Tage krankgeschrieben sind. Die wirtschaftlichen Interessen überwiegen im Einzelfall dann die des Arbeitgebers.
Beispiele:
Sie sind drei Jahre in Folge wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben und im Schnitt über 60 Tage pro Jahr krank. Hier kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzt – eine krankheitsbedingte Kündigung könnte in Frage kommen
Sie sind ebenfalls drei Jahre lang überdurchschnittlich oft krank, allerdings nicht mit derselben Ursache. Der Arbeitgeber kann also nicht davon ausgehen, dass Ihnen auch im vierten Jahr etwas zustößt – die Wahrscheinlichkeit einer wirksamen krankheitsbedingten Kündigung ist entsprechend gering
Der Arbeitgeber muss bei einer krankheitsbedingten Kündigung (= Form der ordentlichen Kündigung) nicht nur die Kündigungsfristen einhalten, sondern auch eine Sozialauswahl vornehmen. Konkret hat er zu beurteilen, wie schwer die Folgen der Kündigung für den Arbeitgeber sind. Eine Schwerbehinderung, ein hohes Lebensalter oder bestehende Unterhaltspflichten wirken sich hier zugunsten der Beschäftigten aus.
Tipp: Sie wurden krankheitsbedingt gekündigt? Denken Sie an die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage!
Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.