Das Wichtigste in Kürze
- Geblitzt werden Autofahrer wegen der Geschwindigkeit und an Ampeln.
- Auf den Straßen gelten klare Regeln zur Höchstgeschwindigkeit.
- Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
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Jetzt prüfenEs passiert in Deutschland täglich: Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit und es blitzt. Entweder im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsmessung oder weil eine Ampel auf Rot umschaltet. Bei Autofahrern macht sich nach der Schrecksekunde ein mulmiges Gefühl breit. War ich so schnell, dass es schon Punkte gibt oder muss ich vielleicht sogar laufen?
Wer geblitzt worden ist, macht sich Gedanken und fährt in nächster Zeit etwas achtsamer – womit der Blitzer ja ein Ziel (zumindest vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit) schon erreicht hat. Wie teuer es am Ende wird, erfahren Autofahrer durch den Bußgeldbescheid. Hintergrund: Die Bildauswertung und das Anfertigen des Bescheids passieren nicht sofort.
Zwischen einigen Tagen und Wochen kann es dauern, bis der Bescheid im Briefkasten landet. Grundsätzlich heißt es im Zusammenhang mit dem Bußgeldbescheid immer: Ruhe bewahren. Hektisch zu reagieren führt oft nur zu falschen Entscheidungen – was die Situation selten besser, in der Regel aber schlimmer macht.
Im Zusammenhang mit einem Blitzer geht es entweder um eine Verletzung der geltenden Geschwindigkeitsregeln oder einen sogenannten Rotlichtverstoß. Beide gehen in ihren Konsequenzen im schlimmsten Fall bis zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wie hoch die Strafen nach dem Bußgeldkatalog ausfallen, hängt von der Schwere der Ordnungswidrigkeit ab.
Autofahrer müssen, wenn sie geblitzt worden sind, zwischen dem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug unterscheiden. Während das Verbot eine klare Fristbindung hat, wird der Entzug unbefristet ausgesprochen. Autofahrer müssen den Führerschein wieder neu beantragen, während beim Fahrverbot nach Ablauf der Frist wieder am Straßenverkehr hinterm Steuer Platz genommen werden darf.
Autofahrer, die mit einer zu hohen Geschwindigkeit geblitzt worden sind, müssen innerorts bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften mit:
rechnen. Außerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, in geschlossenen Ortschaften von 50 km/h. Zudem kann durch die Beschilderung und Fahrzeugart eine andere Geschwindigkeit vorgegeben werden.
* Wird von Autofahrern die Geschwindigkeit von 26 km/h (oder höher) in einem Zeitraum von 12 Monaten wieder überschritten, kann hier ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden.
Hinsichtlich der Sanktionen für den Blitzer außerorts ist die Höhe der Bußgelder etwas geringer und es werden Fahrverbote bei Erstverstößen ab 41 km/h verhängt.
Hier ist die Frage zu stellen, ob der Autofahrer Ersttäter ist. Handelt es sich um einen Wiederholungsfall, muss das Fahrverbot normalerweise mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid angetreten werden. Ist es der erste Verstoß, bleiben vier Monate.
Beruft sich der Bußgeldbescheid auf ein Verkehrsschild, welches zu stark verschmutzt oder aus anderen Gründen nicht objektiv erkennbar war, kann dies durchaus ein triftiger Grund sein, das Bußgeld fallenzulassen. Aber: Dafür braucht es Nachweise, wie Bilder oder Wettergutachten. Auch Ortskundige haben es oft schwerer mit diesem Argument.
Die Verfolgungsverjährung beläuft sich auf drei Monate. Allerdings gibt es Situationen, welche deren Ablauf hemmen bzw. sie sogar neu beginnen lassen. Die Sachverhalte rund um einen vermeintlich zu späten Bußgeldbescheid sind daher immer zu prüfen.