Geblitzt worden: Was jetzt passiert - und was Sie tun können
Autor:
Lutz Hartmann
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Das Wichtigste in Kürze
Nach dem Blitzer dauert es in der Regel zwei bis sechs Wochen, bis der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Punkte im Fahreignungsregister (FAER) gibt es bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h zu viel, ein Fahrverbot droht Ersttätern innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen
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Wenn Sie geblitzt worden sind, wertet die Bußgeldstelle zunächst das Messfoto aus und ermittelt den Halter des Fahrzeugs. Anschließend erhalten Sie per Post entweder einen Anhörungsbogen, einen Zeugenfragebogen oder direkt einen Bußgeldbescheid - meist innerhalb von zwei bis sechs Wochen; das erste Anhörungsschreiben dient dazu, Angaben zum möglichen Fahrer zu klären.
Der Ablauf folgt dabei immer demselben Muster: Messung → Auswertung von Foto und Messdaten → Halterermittlung über das Kennzeichen → Anhörung → Bußgeldbescheid. So beginnt in der Regel das Bußgeldverfahren. Bei kleineren Verstößen kann statt eines Bußgeldbescheids auch ein Verwarnungsgeld angeboten werden. Das ist kein Bußgeldbescheid – wer das Verwarnungsgeld fristgerecht zahlt, akzeptiert den Vorwurf und das Verfahren ist beendet.
Übrigens:
Eine Geschwindigkeitsmessung muss nicht zwingend mit einer stationären Messanlage erfolgen. Gerade auf deutschen Autobahnen sind oft Fahrzeuge der Polizei im Einsatz, die mit einer ProVida-Anlage ausgestattet sind und Geschwindigkeiten im laufenden Verkehr ermitteln. Der Vorteil: Ein Blitzer auf der Autobahn birgt immer ein gewisses Unfallrisiko durch die Schrecksekunde, welche mit dem Kamerablitz verbunden ist.
2Wann kommt der Bußgeldbescheid nach dem Blitzer?
Der Bußgeldbescheid kommt in der Regel zwei bis sechs Wochen nach dem Blitzer, spätestens jedoch innerhalb der Verfolgungsverjährung von drei Monaten. Maßgeblich sind dabei immer Fristen und Tabellen nach der letzten Aktualisierung, weil sich der relevante Stand ändern kann.
Diese Drei-Monats-Frist beginnt am Tag des Verstoßes. Sie kann allerdings unterbrochen werden, etwa durch die Anordnung der Anhörung oder die Versendung des Anhörungsbogens, dann beginnt sie neu zu laufen. Nach Erlass des Bußgeldbescheids verlängert sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate. Ein vermeintlich „zu spät“ zugestellter Bescheid ist deshalb nicht automatisch verjährt, sondern sollte immer im Einzelfall geprüft werden.
Erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen, gilt: Sie sind nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern und sollten es ohne rechtliche Prüfung auch nicht vorschnell tun.
3Welche Strafen drohen, wenn man geblitzt wurde?
Wer geblitzt wurde, muss je nach Schwere des Verstoßes mit Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkten im Fahreignungsregister (FAER) und einem Fahrverbot rechnen. Entscheidend sind die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Ort des Verstoßes (innerorts oder außerorts).
Die wichtigsten Schwellenwerte nach dem Bußgeldkatalog im Überblick:
Geschwindigkeits-überschreitung
Bußgeld innerorts (in EUR)
Bußgeld außerorts (in EUR)
bis 10 km/h
30
20
11–15 km/h
50
40
16–20 km/h
70
60
21–25 km/h
115
100
26–30 km/h
180
150
31–40 km/h
260
200
41–50 km/h
400
320
51-60 km/h
560
480
61–70 km/h
700
600
über 70 km/h
800
700
Wie hoch Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot konkret ausfallen, hängt vor allem davon ab, wo Sie geblitzt wurden. Die vollständigen Bußgeldtabellen mit allen Beträgen finden Sie in unseren Detail-Ratgebern: Alle Sätze für Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften stehen im Ratgeber innerorts geblitzt, die Werte für Landstraße und Autobahn im Ratgeber außerorts geblitzt.
4Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Das Fahrverbot ist befristet auf ein bis drei Monate, danach erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dagegen unbefristet: Die Fahrerlaubnis erlischt, und Sie müssen sie neu beantragen, oft verbunden mit Wartefristen oder einer MPU.
Bei einem einzelnen Blitzer-Verstoß droht in aller Regel höchstens ein Fahrverbot. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird vor allem dann relevant, wenn sich acht Punkte im Fahreignungsregister angesammelt haben oder bei Straftaten im Straßenverkehr.
Für Ersttäter gibt es beim Fahrverbot eine wichtige Erleichterung: Wurde in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt, können Sie den Antrittszeitpunkt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen, etwa um das Verbot in den Urlaub zu legen.
5Geblitzt in der Probezeit - was gilt?
In der Probezeit gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zu viel als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an – zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot. Für fahranfänger gelten dabei besonders strenge Regeln. In dieser Form der Eskalation können drei A-Verstöße in der Probezeit zum Führerscheinentzug führen.
Verstöße bis 20 km/h bleiben dagegen ohne probezeitspezifische Folgen. Alle Details und Eskalationsstufen im Ratgeber Geblitzt in der Probezeit.
6Was tun nach dem Blitzer? Schritt für Schritt
Nach dem Blitzer gilt für Verkehrsteilnehmer: Ruhe bewahren, nichts unterschreiben oder zugeben – und Fristen im Blick behalten. So gehen Sie konkret vor:
Ruhe bewahren und nichts zugeben. Weder an der Messstelle noch gegenüber der Behörde sind Sie verpflichtet, sich zum Vorwurf zu äußern.
Anhörungsbogen prüfen, nicht vorschnell ausfüllen. Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Aussagen zur Fahrereigenschaft können Sie später nicht mehr zurücknehmen.
Bußgeldbescheid vollständig kontrollieren. Stimmen Datum, Ort, Kennzeichen, Foto und Toleranzabzug? Formfehler sind häufiger, als viele denken.
Einspruchsfrist notieren: zwei Wochen ab Zustellung. Nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig – inklusive Punkten und Fahrverbot.
Bescheid kostenlos prüfen lassen. Mit dem Bußgeldcheck erfahren Sie in wenigen Minuten, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen – oder wenn konkrete Anhaltspunkte für Mess- oder Formfehler bestehen; gerade beim Thema Einspruch ist das besonders relevant, wenn hohe Kosten im Raum stehen.
Typische Angriffspunkte sind:
Fahreridentität nicht eindeutig erkennbar: Wenn nicht zweifelsfrei feststeht, wer gefahren ist, kann der Bescheid angreifbar sein.
Messfehler: Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen müssen nach strengen Vorgaben durchgeführt werden.
Formfehler: Fehlerhafte Angaben zu Tatzeit, Tatort, Kennzeichen oder Person können den Bescheid angreifbar machen.
Verjährung oder Fristfehler: Wenn Behörden Fristen nicht einhalten, ist der Bescheid unwirksam.
Falsche Rechtsfolge: Auch wenn der Vorwurf stimmt, werden Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot häufig falsch berechnet.
Ob einer dieser Punkte in Ihrem Fall greift, lässt sich anhand von Bescheid und Messdaten prüfen.
Der kostenlose Bußgeldcheck zeigt Ihnen unverbindlich, ob sich rechtliche Schritte lohnen – auf Wunsch übernimmt ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht aus einer Partnerkanzlei den Einspruch.
Hier ist die Frage zu stellen, ob der Autofahrer Ersttäter ist. Handelt es sich um einen Wiederholungsfall, muss das Fahrverbot normalerweise mit dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid angetreten werden. Ist es der erste Verstoß, bleiben vier Monate.
Gilt ein Bußgeld, wenn das Schild nicht zu sehen war?
Ein verdecktes, stark verschmutztes oder nicht erkennbares Verkehrsschild kann einen Einspruch begründen. Sie brauchen dafür aber Nachweise, etwa Fotos oder Zeugen. Ortskundigen Fahrern wird dieses Argument von Gerichten seltener abgenommen.
Muss ich ein Fahrverbot sofort antreten?
Nicht unbedingt: Wurde gegen Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2a StVG). Bei Wiederholungstätern wird das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bescheids wirksam. Nicht unbedingt: Wurde gegen Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Bei Wiederholungstätern wird das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bescheids wirksam.
Was kostet es, geblitzt worden zu sein?
Das hängt davon ab, wo Sie geblitzt wurden. Eine vollständige Übersicht aller Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bekommen Sie für innerörtliche Verstöße im Ratgeber innerorts geblitzt und für Verstöße außerhalb von Ortschaften im Ratgeber außerorts geblitzt.
Timo Schell ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
Lutz Hartmann ist Rechtsanwalt mit Sitz in Düsseldorf und spezialisiert auf Verkehrsrecht. Als Autor zahlreicher Artikel im helpcheck Ratgeber und Lexikon bringt er fundiertes juristisches Fachwissen ein, insbesondere zu Bußgeldbescheiden. Mit seiner Erfahrung unterstützt er Leser dabei, rechtliche Hintergründe besser zu verstehen und gezielt gegen unrechtmäßige Bescheide vorzugehen.
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