1Handy am Steuer: Welche Regeln gelten in Deutschland?
Das Smartphone ist aus dem Alltag der meisten Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Schätzungen gehen dahin, dass inzwischen knapp 70 Millionen Menschen die Geräte im Alltag nutzen. Das Spektrum reicht dabei vom Grundschüler bis zu hochbetagten Senioren. Was Smartphones besonders macht: Sie sind keine reinen Kommunikationsmedien mehr, sondern ersetzen den Videoplayer und die Spielekonsole.
Es gibt im Alltag Situationen, in denen die „Handys“ allerdings nichts zu suchen haben – wie zum Beispiel beim Autofahren. Hier sorgt das Smartphone für Ablenkung und ist damit potenziell verkehrsgefährdend. Handys werden so zu einem Sicherheitsrisiko, dem sich der Gesetzgeber mit klaren Regelungen bereits angenommen hat. Das Bußgeld fürs Handy am Steuer ist eine Sache. Wie sieht es aber beim Thema Fahrverbot aus?
Gut zu wissen:
Die StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) regelt in Zusammenhang mit dem Handy am Steuer, in welcher Weise das Gerät genutzt werden darf – und wo es zu Ordnungswidrigkeiten kommt. Hier hat der Gesetzgeber über das Smartphone hinaus gedacht, da in § 23 Abs. 1a StVO nicht nur vom Handy die Rede ist, sondern von elektronischen Geräten (zur Kommunikation und dem Empfang von Informationen dient). Grundsätzlich lässt sich diese Definition auch auf Tablets, Navigationsgeräte oder den Laptop ausdehnen.
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Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen elektronische Geräte benutzt werden dürfen:
Es muss nicht in die Hand genommen werden.
Es verfügt über eine Sprachsteuerung.
Die Bedienung erfordert nur eine sehr kurze Aufmerksamkeitsspanne.
Autofahrer denken gern, dass an einer Ampel (die auf Rot geschaltet hat) das Handy schnell zur Hand genommen werden darf. Leider ist § 23 StVO auch in diesem Zusammenhang eindeutig. Die elektronischen Geräte dürfen nur aufgenommen werden, wenn:
Fahrzeuge vollständig zum Stehen gekommen sind und
der Motor abgestellt wurde.
Heißt: Sowohl an einer roten Ampel als auch bei einem kurzen Halt mit laufendem Motor am Straßenrand begehen Sie immer noch eine Ordnungswidrigkeit – und müssen damit theoretisch auch auf entsprechende Konsequenzen (wie dem Bußgeldbescheid) vorbereitet sein.
Ein Smartphone gehört während der Fahrt nicht in die Hand!
2Wie teuer ist ein Bußgeld beim Handy am Steuer?
Das Handy am Steuer zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich, Autofahrer müssen an dieser Stelle auch mit:
Eintragungen im FAER (Zentralregister in Flensburg)
Fahrverbot oder
dem Verlust der Fahrerlaubnis
rechnen. Hintergrund: Der Handyverstoß kann mit bis zu zwei Punkten in Flensburg bestraft werden. Wer bereits sechs Punkte in seiner Verkehrssünderkartei hat, würde dann mit acht Punkten in der kritischen Zone für den Führerscheinentzug landen.
Welche Strafen verhängt werden, richtet sich letztlich nach der konkreten Ordnungswidrigkeit. Die bloße Handynutzung zieht 100 Euro Bußgeld und einen Punkt nach sich. Ein Fahrverbot wird noch nicht verhängt. Dies ist erst der Fall, wenn der Griff zum Handy andere Verkehrsteilnehmer gefährdet .
Verstoß
Bußgeld (Euro)
Punkte in Flensburg
Fahrverbot?
Handy am Steuer (einfacher Verstoß)
100
1
Nein
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
150
2
1 Monat
mit Unfallfolge (Sachbeschädigung)
200
2
1 Monat
Achtung:
Im Zusammenhang mit der Unfallfolge kann es natürlich auch zu einem Personenschaden kommen. Hier geht es nicht mehr um das Bußgeld oder Punkte. Betroffene Autofahrer sehen sich auch dem Vorwurf der Körperverletzung gegenüber.
Das Thema Bußgeld ist übrigens nicht nur von Interesse, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Auch auf dem Fahrrad ist der Griff zum Handy eine Ordnungswidrigkeit. Im Bußgeldkatalog werden Strafen ab 55 Euro verhängt. Und auch hier erhöht sich das Bußgeld, wenn die Ordnungswidrigkeiten – beispielsweise durch eine Verkehrsgefährdung – schwerwiegender werden (mit Punkten müssen Radfahrer bei Handyverstößen übrigens nicht rechnen).
Neben dem Bußgeld führt der Bescheid in der Regel zusätzlich Verwaltungsgebühren und Zuschläge für die Zustellung (mit Zustellungsurkunde, persönlich durch Bedienstete oder Einschreiben) auf. Die Basis dafür ist § 107 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz), der für die Verwaltungsgebühr von fünf Prozent des festgesetzten Bußgeldes – aber mindestens 25 Euro – festlegt (die Zustellung ist mit 3,50 Euro veranschlagt).
Übrigens:
Fahrverbote können unter gewissen Umständen in höhere Geldstrafen umgewandelt werden. Dazu muss allerdings ein Härtefall vorliegen – etwa durch den Beruf auf den Führerschein angewiesen zu sein. Es handelt sich dabei immer um gerichtliche Einzelfallentscheidungen.
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Was passiert beim Bußgeld fürs Handy am Steuer in der Probezeit?
Fahranfänger müssen neben dem Bußgeld mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen. Es kommt in diesem Zusammenhang zu einer Verlängerung der Probezeit - die ursprünglich zweijährige Probezeit dehnt sich um weitere zwei Jahre, also auf insgesamt vier Jahre (§ 2a Abs. 2 Satz 1 StVG). Zusätzlich zur verlängerten Probezeit wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. Die Teilnahme ist verpflichtend und muss innerhalb einer gesetzten Frist nachgewiesen werden. Ein Versäumnis riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.
Wie lange kann ich gegen den Bußgeldbescheid widersprechen?
Grundsätzlich haben Verkehrsteilnehmer, die mit einem Bußgeld wegen Handyverstößen am Steuer konfrontiert sind, zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Dieser kann sich neben Formfehlern auch auf den Ablauf der Verfolgungsverjährung stützen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Frist auch eingehalten wird, da die Bußgeldstelle durch einen Versand per Zustellurkunde oder den dokumentierten Einwurf das Zustelldatum sehr genau eingrenzen kann.
Macht bei einem Blitzer das Handy am Steuer mein Bußgeld höher?
Es besteht die Möglichkeit, dass die Handynutzung beim Autofahren nicht durch eine Verkehrskontrolle, sondern durch einen Geschwindigkeitsverstoß ans Licht kommt. Hier treffen zwei Ordnungswidrigkeiten aufeinander. Auch, wenn viele Autofahrer denken, dass sich die Strafen addieren – in der Praxis ist dies durch die sogenannte Tateinheit oft nicht der Fall. Bußgeldstellen werten vorrangig die schwerer wiegende Ordnungswidrigkeit. Allerdings gibt es einen gewissen Entscheidungsspielraum.
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