Das Wichtigste in Kürze
- Wer außerorts zu schnell fährt, kann wie im Ort geblitzt werden.
- Es gilt außerhalb von Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
- Die Blitzer-Punkte in Flensburg können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
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Jetzt prüfenAußerhalb von Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h – es sei denn, über die Beschilderung ist etwas anderes vorgegeben. Gerade in besonderen Gefahrenbereichen, wie einmündenden Nebenstraßen, wird die erlaubte Geschwindigkeit oft auf 70 km/h reduziert. Zudem beeinflusst die Bauart der Fahrzeuge, wie hoch außerhalb geschlossener Ortschaften die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist.
Laut § 3 Abs. 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Zudem hat auch die Witterung Einfluss darauf, welche Geschwindigkeit zugelassen ist. Bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern muss diese auf 50 km/h angepasst werden. Was passiert, wenn Autofahrer außerorts geblitzt werden und dabei deutlich zu schnell sind?
Je nach Umfang der Geschwindigkeitsüberschreitung greifen gestaffelte Strafen, die mit Verwarnungsgeldern beginnen und sich über:
steigern. In letzter Konsequenz droht hier sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies ist der Fall, wenn im Verkehrszentralregister bereits Eintragungen vorhanden sind und Fahrer durch den Blitzer außerorts mehr als acht Punkte gesammelt haben.
Verstöße, die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung festgestellt werden, gehen an die zuständige Bußgeldstelle. Hier wird festgelegt, was passiert, wenn es geblitzt hat und Sie außerorts zu schnell waren. Bis zu einem erhöhten Tempo von 15 km/h kommen Sie mit einem „blauen Auge“ davon. Hintergrund: Die Geldstrafe laut Bußgeldkatalog liegt hier unter 55 Euro. Damit wird ein Verwarnungsgeld verhängt, Autofahrer erhalten quasi eine gelbe Karte.
* Wird von Autofahrern die Geschwindigkeit von 26 km/h (oder höher) innerhalb von 12 Monaten wiederholt überschritten, kann laut Bußgeldkatalog bereits hier das Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden.
Geringfügige Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit haben noch keine fahrerlaubnisrechtliche Konsequenz. Wer das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist (meist eine Woche) bezahlt, hat den Blitzer erledigt. Für das Verwarnungsgeld gibt es eine Besonderheit. Autofahrer können keinen Einspruch einlegen. Wer dagegen vorgehen will, lässt die Zahlungsfrist verstreichen, die zuständige Behörde erlässt daraufhin einen Bußgeldbescheid.
Als Autofahrer müssen Sie – wenn es geblitzt hat und außerorts eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen wurde – bei einer Überschreitung ab 16 km/h mit Punkten in Flensburg rechnen. Deren Eintragung kann aus Fahrersicht ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Es droht im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist, wie viele Punkte Sie bereits gesammelt haben.
Zusammenfassung der Konsequenzen der Eintragungen in Flensburg:
Autofahrer werden schnell geblitzt und sind außerorts zu schnell gewesen. Wird der Bußgeldbescheid zugestellt, gibt es die Möglichkeit des Einspruchs. Damit können Betroffene der Anschuldigung widersprechen und erreichen, dass die Bußgeldstelle den Bescheid noch einmal prüft. Je nach Ergebnis bleibt das Bußgeld bestehen, wird abgeändert oder ganz fallengelassen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Einhaltung der zweiwöchigen Einspruchsfrist. Innerhalb dieser muss der Einspruch zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder schriftlich eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Wichtig: Da ein Bußgeldbescheid sehr oft mit einer Zustellurkunde verschickt wird, kennt die Behörde den Zustelltag sehr genau.
Wer seinen Führerschein erhält, unterliegt als Fahranfänger einer Probezeit. Diese beläuft sich regulär auf zwei Jahre und ist mit Konsequenzen für den Fall verbunden, dass Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Eine zu hohe Geschwindigkeit von mehr als 21 km/h wird als A-Verstoß gewertet.
Sobald Fahranfänger geblitzt werden und außerorts deutlich zu schnell sind, droht neben der Verlängerung ihrer Probezeit auf vier Jahre ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Die Teilnahme daran ist verpflichtend und muss nachgewiesen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, zieht die Führerscheinstelle nach dem dritten A-Verstoß die Fahrerlaubnis ein.
Hier sind die individuellen Rahmenbedingungen entscheidend. Ein Bußgeld ohne Punkte bzw. wenn es sich um die ersten Punkte handelt anzufechten, lohnt sich nur bei klar erkennbaren Formfehlern. Drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbote oder die Entziehung des Führerscheins, sollte in jedem Fall eine fachanwaltliche Bewertung stattfinden.
Handelt es sich um einen Ersttäter, kann innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Beginn des Fahrverbots frei gewählt werden. Hierdurch ist es möglich, die Zeit mit privaten und beruflichen Belangen unter einen Hut zu bringen. Wer als Autofahrer bereits negativ aufgefallen ist, hat diese Möglichkeit nicht. Das Fahrverbot ist mit einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid anzutreten.
Nein, es gibt hier keine pauschale, bundeseinheitliche Regelung. Die Länder haben aber mitunter Festlegungen getroffen, dass Geschwindigkeitsmessungen erst mit einem gewissen Abstand zu Verkehrsschildern aufgestellt werden dürfen, welche das Tempo regeln.