Datenleck und Rechtsschutzversicherung: Schadensersatz erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzer verschiedenster Online-Plattformen, darunter insbesondere Deezer und Facebook (Meta), wurden in den letzten Jahren und Monaten Opfer von Datenpannen. Hacker konnten unter anderem durch das sogenannte Scraping sensible Daten entwenden und diese anschließend für Betrugs- und Werbezwecke im Darknet weiterverkaufen 
  • Ein Datenleck führt üblicherweise zu Schadensersatzansprüchen der Userin oder des Users. Sie lassen sich aber bei den meisten Anbietern nur mithilfe einer Rechtsschutzversicherung, die bei Eintritt der Datenpanne bereits bestand, geltend machen 
  • Bei helpcheck fordern Sie Ihre Ansprüche aus einem Datenleck mit oder ohne Rechtsschutzversicherung ein. Durch unsere Erfolgsgarantie fällt nur dann ein Honorar an, wenn wir Ihre Forderungen auch tatsächlich durchsetzen können

Sind auch Sie von einem Datenleck betroffen?

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1Schadensersatz durch Datenleck: bekannte Datenpannen im Überblick 

Gerade in den letzten Jahren wurden zahlreiche Datenlecks insbesondere bei großen, international tätigen Konzernen bekannt. Erwähnenswert sind hier insbesondere die Datenpannen bei Facebook beziehungsweise Meta, Deezer und dem sozialen Karrierenetzwerk LinkedIn. 

All diese Unternehmen sind auch in Deutschland aktiv und fallen damit – wie auch in anderen EU-Staaten – unter die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung. Wer von einem Datenleck betroffen ist, hat nach Artikel 34 DSGVO umfangreiche Auskunftsansprüche gegen das jeweilige Unternehmen. Kommt der jeweilige Konzern seinen Auskunfts- und Pflichten zur Schadensbegrenzung nicht nach, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO. 

Der Haken:

Viele Anbieter setzen Schadensersatzansprüche aufgrund von Datenlecks nur mit einer Rechtsschutzversicherung der Betroffenen durch. Fehlt es an einer solchen Police oder wurde sie zu spät abgeschlossen, ist eine Vertretung häufig nicht möglich. 

Werfen wir zunächst aber einen Blick auf die drei größten und bekanntesten Datenlecks der vergangenen Jahre!

Die Facebook-Datenpanne: Mehr als 530 Millionen Userdaten im Internet veröffentlicht 

Im April 2021 wurde das Facebook-Datenleck weltweit bekannt. Hacker haben hierbei rund 530 Millionen Nutzerdaten durch das sogenannte Scraping, eine Schwachstelle in der Suchfunktion des sozialen Netzwerks, abgegriffen. Betroffen sind auch rund 6 Millionen Menschen aus Deutschland, die ihre Daten im Facebook-Account hinterlegt haben. 

Die tatsächliche Datenpanne bestand allerdings darin, dass auch die nicht öffentlich dargestellten Informationen in fremde Hände gelangten. So kamen Kriminelle, die User beispielsweise durch perfide Betrugsmaschen um ihr Geld bringen wollten, über das Darknet an Handynummern und E-Mail-Adressen, verbunden mit dem Namen der Userin oder des Users. Betroffene erhalten seitdem gefälschte SMS vom Zoll, Anrufe aus dem Ausland oder Werbe-Mails. 

Facebook muss Betroffene nach Artikel 34 DSGVO umfassend über das Datenleck und die individuellen Auswirkungen informieren. Dieser Verpflichtung ist der Konzern, das zeigen zahlreiche Fälle, überwiegend nicht nachgekommen. So haben beispielsweise die Landgerichte Stuttgart, München und Chemnitz den Meta-Konzern zur Zahlung von Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO verurteilt. 

Das Deezer-Datenleck: bedeutendes Partnerunternehmen gehackt 

Im Jahr 2019 wurden zahlreiche Userinnen und User des Musik-Streamingdienstes Deezer ebenfalls Opfer einer Datenpanne. Hacker griffen die sensiblen Daten von einem Partnerunternehmen, das unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktinformationen speicherte, ab. So gelangten rund 230 Millionen Datensätze in falsche Hände. Die Folgen für die Betroffenen sind mit denen des Facebook-Datenlecks vergleichbar. 

Auch Deezer kommt seinen Informationspflichten nach Artikel 34 DSGVO nur unzureichend bis gar nicht nach. Hieraus resultiert ein Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO, den zahlreiche Gerichte Usern bereits zugesprochen haben. 

Sie sind vom Datenleck betroffen, haben aber keine Rechtsschutzversicherung? Brauchen Sie auch nicht! Bei helpcheck lassen Sie Ihre Ansprüche auf Erfolgsbasis prüfen – ein Honorar fällt nur an, wenn Sie Recht bekommen!

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LinkedIn-Datenpanne – wie 93 % der Userdaten ins Darknet gelangten

Auch das Karrierenetzwerk LinkedIn wurde im Jahr 2021, konkret im Juni dieses Jahres, Opfer von Angriffen. Die Hacker nutzten eine Schwachstelle in verschiedenen Schnittstellen, sogenannten APIs, gezielt aus, um rund 93 % der Daten sämtlicher User auf der ganzen Welt abzugreifen. Auch diese sensiblen Informationen wurden im Darknet veröffentlicht und insbesondere an Kriminelle weiterverkauft. 

2Warum alte Rechtsschutzversicherungen bei Datenlecks nun Gold wert sind

Schadensersatzforderungen fallen in der Regel unter das allgemeine Zivilrecht, auch wenn sie den Daten- oder Verbraucherschutz betreffen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen leisten daher auch bei einem Datenleck, es gibt aber eine wesentliche Einschränkung. Denn nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen muss die Versicherung regelmäßig bereits bestanden haben, als es zu dem entsprechenden Vorfall kam.

Dies bedeutet im Umkehrschluss:

Wird die Rechtsschutzversicherung erst nach Eintritt des Datenlecks abgeschlossen, sind die entsprechenden Streitigkeiten nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

„Alte“ Rechtsschutzversicherungen sind im Hinblick auf Datenlecks und -pannen daher mitunter Gold wert. Selbst wenn Sie die Police bislang nie benötigt haben, kann sie nun eine echte Hilfe werden. Denn die meisten Anbieter, die ihre Kunden bei Datenpannen verteidigen, setzen eine entsprechende Versicherung voraus. Diese muss im Vorfeld eine Deckungszusage erteilen, also schriftlich bestätigen, dass sie die anfallenden Verfahrenskosten übernehmen wird. 

Ein Schloss mit Code im Hintergrund

3Schadensersatz nach DSGVO – Datenleck auch ohne Rechtsschutzversicherung prüfen lassen! 

Viele Betroffene haben allerdings keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen oder sich erst nach Bekanntwerden der Datenlecks zum Abschluss entschieden. Sie können von einem Großteil der Anbieter nicht vertreten werden.

Mit helpcheck kann Ihnen das nicht passieren. Wir übernehmen die Vertretung bei Datenlecks auch dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Dabei überprüfen unsere Partneranwälte für Datenschutz- und Zivilrecht zunächst die Rechtslage. Bestehen realistische Erfolgsaussichten, setzen wir Ihre Ansprüche nach der DSGVO vor Gericht durch. 

Das Beste dabei: Zunächst fällt kein Honorar an. Erst wenn der Fall erfolgreich, also zu Ihren Gunsten, entschieden wurde, entrichten Sie eine erfolgsabhängige Vergütung an helpcheck. Diese liegt bei 25 % der erhaltenen Schadensersatzzahlung.

So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, können Ihre Interessen aber gleichzeitig von erfahrenen Anwälten vertreten lassen. Lassen Sie noch heute prüfen, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind!

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Häufige Fragen zu Datenleck und Rechtsschutzversicherung

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Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
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Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
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Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
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Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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