Zu schnell gewesen? Bußgeld in 30er-Zone – Höhe & Einspruch

Das Wichtigste in Kürze

  • 30er-Zonen werden in Deutschland nur innerhalb von Ortschaften eingerichtet.
  • Neben Bußgeldern werden für Verstöße auch Punkte und Fahrverbote verhängt.
  • Es besteht die Möglichkeit, bei einem Fahrverbot die Umwandlung in eine Geldstrafe anzustreben.

erhalten durch bgh-urteil

130er-Zone – Geschwindigkeitsverstoß innerorts

Wer als Autofahrer in einer 30er-Zone unterwegs ist, sollte damit rechnen, unerfreuliche Post zu bekommen. Der Grund: Viele Kommunen richten 30er-Zonen in Bereichen ein, für die bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h immer noch ein hohes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer verbunden ist – etwa im Bereich von Schulen oder Kindertagesstätten. Für die Kontrolle der Geschwindigkeit sind mobile und stationäre Blitzer im Einsatz.

Übrigens:

Grundsätzlich sind Verstöße innerhalb einer 30er-Zone immer Ordnungswidrigkeiten innerorts. Hintergrund: Die Einrichtung der 30er-Zonen ist nur innerhalb von Ortschaften zulässig. Auf Bundes- oder Landesstraßen werden diese geschwindigkeitsbeschränkten Bereiche nicht eingerichtet.

Warum ist die Unterscheidung zwischen einem Geschwindigkeitsverstoß innerhalb bzw. außerhalb einer Ortschaft so wichtig? Es kommt bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Überschreitungen der Geschwindigkeit in Ortschaften schneller zu einem Fahrverbot. Während dies (bei Ersttätern) außerhalb von Kommunen erst ab 41 km/h der Fall ist, reichen bei Übertretungen innerorts schon 31 km/h.

Zusätzlich ist die Geldstrafe aus dem Bußgeldbescheid in diesem Zusammenhang mit 260 Euro höher. Gerade in Verbindung mit der 30er-Zone wird die Unterscheidung wichtig. 31 km/h zu schnell bedeutet, dass nach Abzug der Messtoleranz 61 km/h gefahren wurden. Gegenüber der gewöhnlich zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h entspräche die Differenz 11 Kilometern pro Stunde – und wäre „nur“ ein Verwarnungsgeld.

Innerhalb der 30er-Zone winken ein Bußgeld von 260 Euro, Punkte (2) in Flensburg und das einmonatige Fahrverbot. Sollten Sie bereits innerhalb der letzten 12 Monate mit 26 km/h zu viel erwischt worden sein, spricht die zuständige Bußgeldstelle das Fahrverbot schon ab 26 km/h bis 30 km/h Überschreitung aus.

Gut zu wissen:

Zwischen der gemessenen und für den Verstoß relevanten Geschwindigkeit gibt es einen Unterschied – durch den Toleranzabzug. Dieser bildet unter anderem Messfehler ab und wird zugunsten des Autofahrers angerechnet. Wie hoch der Abzug am Ende ist, richtet sich nach der Geschwindigkeit und dem Messsystem. Bis 100 Kilometer pro Stunde werden 3 km/h, danach drei Prozent (für die 30er-Zone wahrscheinlich nur im Ausnahmefall relevant) abgezogen. ProViDa-Messungen ziehen 5 km/h bzw. fünf Prozent Abzug nach sich.

Ein Schild mit Aufschrift Radar Kontrolle in einer 30er-Zone

2Was droht neben einem Bußgeld?

Wenn Sie in einer 30-Zone zu schnell unterwegs sind und geblitzt werden, drohen Ihnen nicht nur Bußgelder von mehreren hundert Euro. Autofahrer sind mit „Nebenstrafen“ konfrontiert, zu denen:

  • Fahrverbote
  • Eintragungen im FAER
  • Verlust der Fahrerlaubnis

gehören. Letzteres droht beispielsweise dann, wenn durch den Verstoß das Punktekonto in Flensburg über die 8-Punkte-Marke springt.

Da es für den Eintrag bzw. dessen Wirksamkeit nicht auf die Zustellung und Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids ankommt, sondern das Tattagprinzip greift, haben Verzögerungstaktiken durch Einsprüche o. ä. selten Erfolg. Zusätzlich greift auch noch die Überliegefrist, Punkte bleiben nach Ablauf der Gültigkeit im Zentralregister beim KBA damit über 12 Monate vermerkt.

Weiterhin droht beim Bußgeld in der 30er-Zone ein Fahrverbot. Dies ist besonders bei Berufskraftfahrern einschneidend. Es kann in diesem Fall der Versuch unternommen werden, das Fahrverbot umzuwandeln. Aber: Dafür gibt es auf der einen Seite keinen Rechtsanspruch und andererseits muss immer ein Härtefall vorliegen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Prozess der Umwandlung von einem juristischen Experten begleiten zu lassen – was in diesem Fall ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wäre – der die Erfolgsaussichten bewerten kann.

Überschreitung (km/h)
Bußgeld
(Euro)
Punkte
in Flensburg
Fahrverbot?
bis 10
30
0
nein
11 - 15
50
0
nein
16 - 20
70
0
nein
21 - 25
115
1
nein
26 - 30
180
1
1 Monat*
31 - 40
260
2
1 Monat
41 - 50
400
2
1 Monat
51 - 60
560
2
2 Monate
61 - 70
700
2
3 Monat
über 70
800
2
3 Monate

* Wenn innerhalb eines Jahres bereits ein Verstoß begangen wurde.

Strafen für Verstöße in der 30er-Zone im Überblick:

Das Bußgeld erhöht sich durch Verwaltungsgebühren und Zuschläge nach § 107 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz). Die Verwaltungsgebühr wird in Höhe von fünf Prozent des festgesetzten Bußgeldes – aber mindestens 25 Euro – auf die Geldstrafe aufgeschlagen. Zusätzlich können für die Zustellung (mit Zustellungsurkunde, persönlich durch Bedienstete oder Einschreiben) 3,50 Euro angesetzt werden.

Häufige Fragen zu Bußgeld in 30er-Zone

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Was passiert, wenn ich nicht nur zu schnell gewesen bin?

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