Das Wichtigste zum Thema "Anwalt für Arbeitsrecht"
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Jetzt kostenlos prüfenEgal ob Arbeits-, Aufhebungs- oder Änderungsvertrag: Arbeitgeber setzen gerne auf versteckte Klauseln, die Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter vermeintlich schwer verstehen oder nicht entdecken. Daher sollten Sie sich jegliche Verträge immer vollständig durchlesen, auf fehlende Klauseln hin überprüfen und im Zweifel einen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin hinzuziehen. Er schaut ein weiteres Mal über den Vertrag und sieht auf den ersten Blick, wo etwas faul ist. Durch unser Online-Beratungsangebot spielt es dabei keine Rolle, wenn Sie und Ihr Anwalt nicht in derselben Stadt sitzen!
Besonders bei Aufhebungsverträgen ist Vorsicht geboten. Denn mit diesen Vereinbarungen versuchen Arbeitgeber gerne, teure oder schwer kündbare Mitarbeiter auf günstigerem Weg loszuwerden. Hier sollten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Ihre starke Verhandlungsposition ausnutzen und gemeinsam mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin auf folgende Punkte setzen:
Kündigungen sind der mit Abstand häufigste Grund für Verfahren vor dem Arbeitsgericht, dicht gefolgt von Klagen auf Zahlung von Gehalt, Boni und Abfindung. In der Tat ist die Kündigung ein schwerer Schock für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da mit dem Job immerhin die finanzielle Existenzgrundlage wegfällt.
Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht ohne weiteres kündigen. Vielmehr braucht er einen dezidierten Kündigungsgrund, den das Gesetz auch abschließend vorgibt. Selbst in der Probezeit darf der Arbeitgeber keine willkürlichen Kündigungen aussprechen. Suchen Sie daher im Zweifel einen Anwalt für Arbeitsrecht auf und vereinbaren Sie über helpcheck eine kostenfreie Online-Erstberatung. So bekommen Sie einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Ein Arbeitsvertrag ist immer dann unwirksam, wenn er eine Klausel enthält, die nicht den gesetzlichen Vorgaben (etwa zur Arbeitszeit oder zum Urlaub) entspricht. Hat der Arbeitgeber eine sogenannte „salvatorische Klausel“ in den Arbeitsvertrag eingebaut, wird aber nicht der ganze Vertrag, sondern nur der jeweilige Passus unwirksam. Hier kommt es schlicht auf den Einzelfall an.
Der Arbeitgeber braucht für jede Kündigung einen Kündigungsgrund, bei der fristlosen Kündigung sogar einen besonders schwerwiegenden. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie diesen Grund auch mitgeteilt bekommen – tut der Arbeitgeber dies nicht, gilt die Kündigung vor Gericht automatisch als unbegründet und Sie gewinnen das Verfahren. Tipp: Ziehen Sie bei einer Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzu und lassen Sie sich in Berlin online beraten. So sind Sie auf der sicheren Seite und können rechtzeitig Kündigungsschutzklage erheben.
Als Arbeitnehmer können Sie jederzeit selbst kündigen. Abgesehen von der Kündigungsfrist müssen Sie dabei nichts beachten, da die Kündigungsschutzvorschriften nur für den Arbeitgeber gelten.