Abfindung Anspruch: Wie berechnet sich die Höhe

Das Wichtigste zum Thema "Anspruch auf Abfindung"

  • Ein grundsätzlicher gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Dennoch sind viele Arbeitgeber bereit, im Rahmen einer Kündigung eine Abfindung zu zahlen
  • Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern eine Abfindung an, um Rechtssicherheit zu erlangen. So lässt sich ein langwieriges Verfahren mit ungewissem Ausgang vermeiden
  • Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Als grobe Faustregel gilt jedoch eine Abfindungshöhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr

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1Was ist eine Abfindung?

Bei einer Abfindung handelt es sich um einen Geldbetrag, den Arbeitgeber an Arbeitnehmer zahlen. Dies erfolgt typischerweise im Rahmen einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Je nach Konstellation kommt es jedoch auch vor, dass eine Abfindungszahlung in Betracht kommt, wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird.

Teilweise ist die Zahlung einer Abfindung vorgeschrieben, sodass Ihnen tatsächlich ein Anspruch auf eine Abfindung zusteht. Im Regelfall gibt es jedoch keine Pflicht seitens des Arbeitgebers, eine Abfindung zu zahlen.

Das Ziel einer Abfindung besteht zumeist darin, den Arbeitnehmer daran zu hindern, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Besonders dann, wenn es schwierig ist, das Arbeitsverhältnis auf regulärem Wege zu beenden, kann dies zur Zahlung einer kleinen oder auch einer etwas höheren Abfindung führen.

2Der Anspruch auf Abfindung – diese Regeln gelten

Ein Anspruch auf Abfindung kann Ihnen aus verschiedenen Gesichtspunkten zustehen. Dies kann sowohl bei einer betriebsbedingten Kündigung als auch bei einer im Tarifvertrag oder im Sozialplan festgelegten Regelung der Fall sein.

Ebenfalls möglich ist es, dass Ihnen im Rahmen eines Arbeitsgerichtsverfahrens eine Abfindung zugesprochen wird.

In den nächsten Abschnitten erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf eine Abfindung entstehen kann.

Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

§ 1a KSchG (Kündigungsschutzgesetz) sieht die direkte Möglichkeit einer Abfindungszahlung bei einer betriebsbedingten Kündigung vor. Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Kündigung erfolgt wegen dringender betrieblicher Erfordernisse
  • der Arbeitnehmer erhebt keine Kündigungsschutzklage
  • der Arbeitgeber gibt in der Kündigung einen Hinweis, dass eine Abfindung beansprucht werden kann

Nur wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie als Arbeitnehmer einen gesetzlich feststehenden Anspruch auf eine Abfindung.

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Es folgt:

Wie Sie anhand der Auflistung sehen, liegt es also im Ermessen Ihres Arbeitgebers, ob dieser Ihnen die Zahlung einer Abfindung anbietet. 

Kollektive Abfindungen aus dem Sozialplan oder dem Tarifvertrag

Im Rahmen einer größeren betrieblichen Veränderung, bei der der Verlust von Arbeitsplätzen unvermeidbar ist, müssen sich der Betriebsrat sowie der Arbeitgeber auf einen Sozialplan verständigen.

Regelmäßig werden im Rahmen eines Sozialplans auch Abfindungen vereinbart. Die Höhe der Abfindungszahlung wird dabei typischerweise anhand sozialer Kriterien ausgerichtet.

Die wichtigste Rolle im Hinblick auf die Höhe der Abfindung haben dabei folgende Aspekte:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter (vor allem in der Nähe der Renteneintrittsalters)
  • Familienstand (insbesondere kleine Kinder)
  • Grad der Schwerbehinderung (sofern vorhanden)

Die verschiedenen Faktoren werden üblicherweise mittels einer Formel in Punkte umgerechnet, aus denen sich wiederum die Höhe der Abfindung ergibt.

Tipp:

Höhere Abfindungen können Ihnen vor allem dann zustehen, wenn Sie leitende Funktionen übernommen haben. Diesbezüglich kann es daher besonders interessant sein, auf anwaltlichen Rat zurückzugreifen. 

Nicht nur größere Veränderungen des Unternehmens können zu einer Entlassung führen. Um jedoch nicht jeden Fall einzeln verhandeln zu müssen, werden teils vorab umfassende Tarifverträge geschlossen, die automatisch Anwendung finden.

Abfindung im Gerichtsverfahren

Die generelle Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, steigt, wenn Sie ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht einleiten.

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf eine Abfindung dabei aus zwei Gründen entstehen:

  • Urteil: Sind die Fronten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber verhärtet und lässt sich keine sinnvolle Lösung finden, kann das Gericht das Verfahren durch ein Urteil beenden. In diesem kann das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden und Ihr Arbeitgeber gleichzeitig zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden.
  • Vergleich: Ein Vergleich kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Kündigungsschutzklage potenziell erfolgreich sein könnte, Sie also weiterhin im Betrieb arbeiten dürften. Da das Verhältnis jedoch in aller Regel nach einem Prozess nicht mehr das Beste sein dürfte und Ihr Arbeitgeber unter Umständen eine hohe Nachzahlung des Lohns befürchten muss, hilft ein Vergleich meist beiden Seiten. Als Arbeitnehmer profitieren Sie oftmals von einer recht üppigen Abfindung.

Sie sind sich unsicher, inwieweit es sich lohnt, eine Klage einzureichen? Kein Problem, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung von helpcheck.de, um zu erfahren, wie gut es um Ihre Chancen bestellt ist.

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3Der Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung

Neben einer Kündigung ist es auch möglich, gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

Geht die Initiative dabei von Ihnen als Arbeitnehmer aus, so werden Sie im Hinblick auf die Zahlung einer Abfindung eher schlechte Karten haben. Dennoch kann es in diesem Fall sinnvoll sein, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, um beispielsweise schneller eine neue (besser bezahlte) Stelle antreten zu können.

Besonders lukrativ kann es sich hingegen erweisen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet, da eine Kündigung auf regulärem Wege kompliziert oder aber rechtlich nur schwer durchsetzbar wäre.

Beachten Sie:

Da ein Aufhebungsvertrag jedoch automatisch mit dem Verlust Ihres derzeitigen Arbeitsplatzes verbunden ist, sollten Sie sehr genau überlegen, ob die Höhe der Abfindungszahlung Ihren Nachteil ausgleicht.

4Arbeitslosengeld nach der Abfindung

Wenn Sie nach einer Kündigung oder aber einem Aufhebungsvertrag eine Abfindungszahlung erhalten und nicht sofort einen neuen Job finden, so müssen Sie sich zunächst arbeitslos melden.

Die Auswirkungen der Abfindungszahlung sollten Sie jedoch nicht unterschätzen.

Droht durch die Abfindung eine Sperre des Arbeitslosengelds?

Grundsätzlich erfolgt auf eine reguläre Kündigung keine Sperre des Arbeitslosengelds. Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn die Abfindung zum Teil dafür verwendet wird, um die an sich bestehende Kündigungsfrist zu verkürzen.

Erhalten Sie beispielsweise zwei Monatsgehälter als Abfindungszahlung, damit die Kündigungsfrist ebenfalls zwei Monate kürzer ausfallen kann, so zieht dies in aller Regel eine Sperre des Arbeitslosengelds nach sich.

Der Anspruch auf den Erhalt von Arbeitslosengeld ruht in dieser Zwischenphase. Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Zeit auch nicht über die Bundesagentur für Arbeit versichert sind.

Klären Sie daher im Fall der Fälle mit Ihrer Krankenversicherung, wie es sich in der Zwischenzeit mit der Zahlung Ihrer Beiträge verhält.

Dazu:

Die Höhe der Abfindung wird jedoch gem. § 158 Abs. 2 Nr. 1 SGB III zu maximal 60 % berücksichtigt.

Sofern Sie zwei Monatsgehälter an Abfindung erhalten und sich die Kündigungsfrist um zwei Monate verkürzt, wirkt sich die Sperre dementsprechend nicht voll auf diese Zeitspanne aus.

Bei der Annahme, dass die Abfindung für genau 60 Tage ausreicht, gilt die Sperre also maximal bis zum 36. Tag.

Je älter Sie sind und je länger Sie im jeweiligen Unternehmen tätig sind, desto geringer wirkt sich der Einfluss der Abfindung auf die Dauer der Sperre des Arbeitslosengelds aus.

Pro 5 Beschäftigungsjahre sinkt die Berücksichtigung um 5 %. Zugleich verringert sich der Wert ab dem 35. Lebensjahr pro 5 Lebensjahre um zusätzliche 5 %.

Sind Sie also beispielsweise seit 12 Jahren im Betrieb tätig und 42 Jahre alt, so verringert sich der Faktor um 15 % auf 45 %.

In jedem Fall werden jedoch mindestens 25 % der Abfindung berücksichtigt.

Wirkt sich die Höhe der Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Die Zahlung einer Abfindung hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Arbeitslosengelds. Etwas anderes gilt lediglich, wenn Sie nicht bereits seit mindestens einem Jahr regelmäßig arbeiten und so in den Bereich der Grundsicherung fallen.

Ist dies abzusehen, so wird eine Abfindung im Rahmen Ihres Vermögens mitberücksichtigt. Insbesondere dann, wenn Sie sich mit Ihren Vermögensverhältnissen bereits im Grenzbereich bewegen, kann eine Abfindung somit dazu führen, dass Sie Ihr Vermögen zu einem gewissen Teil zunächst aufbrauchen müssen, bevor Sie von der Grundsicherung des Staats profitieren können.

5Berechnung: Wie hoch ist meine Abfindung?

Da Sie gesetzlich nur in seltenen Fällen tatsächlich einen Anspruch auf eine Abfindung haben, gibt es auch keine einheitlichen Regeln zur Höhe der Abfindung.

Hat Ihr Arbeitgeber jedoch von sich aus im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung die Zahlung einer Abfindung in Aussicht gestellt, so findet § 1a Abs. 2 KSchG Anwendung. Danach beträgt die Höhe der Abfindung 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.

Arbeiten Sie mehr als ein halbes Jahr, so wird die Dauer stets auf ein volles Jahr aufgerundet. Bei einer Beschäftigungszeit von einem Jahr und 7 Monaten stünde Ihnen entsprechend der Formel somit ein Monatsgehalt als Abfindung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei diesen Werten lediglich im Fall der o.g. Voraussetzungen um eine rechtliche Regel handelt.

Im Übrigen erfolgt die Gestaltung der Abfindung meist frei, sodass Ihnen durchaus auch eine höhere Abfindung zur Verfügung gestellt werden kann.

Justita Figur auf einem Schreibtisch

Hinweis:

Generell richtet sich die Höhe der Abfindung stark nach den Erfolgsaussichten einer potenziellen Kündigungsschutzklage. Ist es wahrscheinlich, dass diese vor Gericht Erfolg hat, so ist das Interesse Ihres Arbeitgebers sehr hoch, Ihnen eine höhere Abfindung anzubieten.

Ist es hingegen recht wahrscheinlich, dass die Kündigung auch einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht standhalten wird, sinkt das Risiko für Ihren Arbeitgeber. Dementsprechend schlecht fällt auch Ihre Verhandlungsposition aus.

Dank des kostenlosen Beratungsservice von helpcheck.de können Sie leicht herausfinden, ob es sich lohnt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Nicht selten gelingt es Arbeitnehmern dank anwaltlicher Hilfe, eine höhere Abfindung herauszuschlagen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, einen Prozess tatsächlich zu führen.

Teils genügt auch die bloße Absicht, um der Verhandlungsbereitschaft Ihres Arbeitgebers ein wenig auf die Sprünge zu helfen.

Häufige Fragen zu Abfindung Anspruch

Habe ich immer Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung?

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Warum werden Abfindungen vereinbart, obwohl es keinen Anspruch gibt?

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Ab wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

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