1871 Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre 1871 Rentenversicherung kündigen. Der Versicherer kann das Kündigungsrecht nur im Hinblick auf Form und Frist einschränken, es aber nicht generell ausschließen
  • Bei Kündigung der Rentenversicherung zahlt der Versicherer automatisch den Rückkaufswert der Police aus. Rechnen Sie hier aufgrund zahlreicher Abzüge mit hohen Verlusten, die bei bis zu 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen können
  • Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ist der „ewige Widerruf“ insbesondere bei Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 möglich. Hier können Sie den gesamten Vertrag rückabwickeln und erhalten in der Regel deutlich mehr als den Rückkaufswert

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1Was unterscheidet Lebens- und Rentenversicherungen voneinander? 

Grundsätzlich gehören alle Versicherungen auf „biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität“ oder solche, die der Altersvorsorge dienen, zu den Lebensversicherungen. Hieran erkennen Sie bereits, dass es sich auch bei der 1871 Rentenversicherung um eine Form der Lebensversicherung handelt. Relevante Unterschiede zur klassischen Kapitallebensversicherung bestehen dabei nicht, denn auch die Rentenversicherung unterteilt sich in eine Ein- und eine Auszahlungsphase. 

Am Ende der Einzahlungsphase beinhalten beide Versicherungsvarianten ein bestimmtes Vertragsvermögen, dass sich aus der Summe der Beiträge, Überschüsse und Zinsen zusammensetzt. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung erhalten Sie dieses Vermögen in einer Summe ausgezahlt, der Rentenversicherer verrentet es und zahlt die berechnete Leibrente dann lebenslang aus. 

Wie lange Sie noch leben, kann auch der Versicherer nicht bereits im Vorfeld wissen. Er arbeitet daher mit statistischen Daten, der sogenannten Sterbetafel. Sie gibt das durchschnittliche Lebensalter von Personen bestimmten Alters und Geschlecht an und ermöglicht der Versicherungsgesellschaft daher eine realistische Kalkulation. Der Fokus der privaten Rentenversicherung besteht daher in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, da die Rente auch dann weitergezahlt wird, wenn das Vertragsvermögen rein rechnerisch bereits aufgebraucht ist. 

Eine 1871 Rentenversicherung hat damit durchaus ihre Daseinsberechtigung, sofern die übrigen Konditionen – vor allem Laufzeit, Kosten und Rendite – passen. Informieren Sie sich hier immer im Vorfeld, da Sie Vertragsänderungen später in der Regel kaum oder gar nicht mehr vornehmen können. 

2Kündigungswelle: Weshalb immer mehr Menschen ihre Rentenversicherung kündigen

Seit einigen Jahren fällt auf, dass immer mehr Menschen ihre 1871 Rentenversicherung kündigen. Oft hat das persönlich, insbesondere finanzielle, Gründe. In Statistiken stechen jedoch auch drei andere Gründe hervor, die für eine Welle an Kündigungen sorgen:

  • Zum einen ist das die mangelnde Flexibilität bei klassischen, zinsgebundenen Rentenversicherungen. Es können während der Vertragslaufzeit kaum Anpassungen vorgenommen werden und die Vorschriften des Versicherers müssen Sie immer einhalten. Auch bei den Auszahlungen ist Ihr Mitspracherecht begrenzt. Besonders junge Menschen möchten sich nicht so an eine Versicherung binden und entscheiden sich deshalb für eine Kündigung
  • Zudem ist der Leitzins in den letzten 20 Jahren immer weiter gesunken. Während dieser 2000 noch bei vier Prozent lag, hat die EZB ihn mittlerweile auf 0,25 Prozent abgesenkt. Im gleichen Zeitraum haben jedoch auch die Versicherer die Kosten für ihre Police stark erhöht – im Zusammenspiel mit der Inflation ergibt sich für Versicherte ein Minusgeschäft. Rechnen Sie als Nachweis doch einfach einmal aus, wie viel Sie bisher in Ihre Rentenversicherung eingezahlt haben und wieviel sich tatsächlich gerade darin befindet
  • Wer sich für eine private Rentenversicherung entscheidet, der muss außerdem mit hohen Kosten rechnen. Diese liegen je nach Versicherer zwischen zwei und drei Prozent, während die Rendite bei meist nur einem Prozent liegt. Im Großen und Ganzen zahlen Sie also am Ende mehr, als Sie verdienen – auch hier machen Sie fast immer einen Verlust

Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen. Moderne Policen ermöglichen beispielsweise das Investieren in Aktien und ETFs, mit denen Sie deutlich besser aufgestellt sind als mit der klassischen privaten Rentenversicherung. Informieren Sie sich hier zu den Konditionen immer zur Sicherheit bei Ihrem Versicherer!

3Die Form: Wie Sie Ihre 1871 Rentenversicherung richtig kündigen 

Möchten Sie Ihre 1871 Rentenversicherung kündigen, sollten Sie zunächst einen Blick in den für Sie gültigen Versicherungsschein (die Police selbst) oder in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, werfen. Denn hier regelt der Versicherer, welche Form Sie bei Ihrer Kündigung einhalten müssen: 

  • Schriftform: Bei der Schriftform ist eine Kündigung nur per Brief und Fax, insbesondere aber nicht auf elektronischem Wege (also zum Beispiel per E-Mail) möglich
  • Textform: Neben schriftlichen Kündigungen ermöglicht die Textform eine Kündigung auch auf elektronischem Wege, neben der Mail also zum Beispiel auch über das Online-Portal der Versicherungsgesellschaft 

Wichtig:

Bei älteren Verträgen der 1871 Rentenversicherung ist die Schriftform vorgeschrieben. Neuere Policen können Sie auch elektronisch kündigen!

Denken Sie unbedingt daran, dass die Form, die der Versicherer für die Kündigung vorgibt, für Sie als Kundin oder Kunde bindend ist. Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigung – einen Tatsache, auf die Sie nur von wenigen Versicherungsunternehmen hingewiesen werden. Kündigen Sie Ihre 1871 Rentenversicherung daher bestenfalls direkt schriftlich, denn diese Form akzeptieren alle Versicherungsgesellschaften

Sorgen Sie außerdem für einen wirksamen Zugangsnachweis. Denn als Absenderin oder Absender müssen Sie den Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer im Zweifel beweisen. Gelingt Ihnen dies nicht, kann das Versicherungsunternehmen einfach behaupten, Ihre Kündigung nicht erhalten zu haben. helpcheck empfiehlt daher den Versand via Fax oder Einschreiben mit Rückschein. 

Neben der Form gibt es rund um die Kündigung nur wenige Vorgaben. Dies gilt einmal weniger für den Inhalt der Kündigung, da Sie hier weitgehend selbst entscheiden, wie Sie das Schreiben ausgestalten. Allerdings sollten Sie auch daran denken, dass der Versicherer Ihr Anliegen ohne Rückfragen verstehen sollte. helpcheck empfiehlt daher, im Kündigungsschreiben mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen: 

  1. Nennen Sie Ihre Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung direkt dem richtigen Vertrag zugeordnet werden kann. 
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass der Versicherer Ihr Anliegen falsch auslegt respektive versteht und zum Beispiel von einem Antrag auf Freistellung von der Beitragszahlung ausgeht. 
  3. Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin. Wenn Sie Ihre 1871 Rentenversicherung zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen, endet der Vertrag unter Beachtung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode. 
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine Bestätigung der Kündigung, die er Ihnen bestenfalls schriftlich zusendet.
  5. Fordern Sie die Auszahlung des Rückkaufswertes vom Versicherer; geben Sie bei Bedarf direkt Ihre Bankverbindung an.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, wenn Sie Ihre 1871 Rentenversicherung schriftlich kündigen.

Sofern bei Ihrer 1871 Rentenversicherung eine Kündigung in Textform möglich ist und Sie sich entsprechend für die E-Mail entscheiden, liegt die Beweislast für den Zugang beim Versicherer. Er muss, wenn er Entsprechendes behauptet, darlegen, dass und aus welchem Grund Ihre Kündigung nicht rechtzeitig angekommen ist. 

Sofern Sie keine zeitnahe Rückmeldung von der Versicherungsgesellschaft erhalten, fragen Sie einfach persönlich nach. In der Regel erhalten Sie bereits am Telefon eine Auskunft zum Bearbeitungsstand Ihrer Kündigung. 

4Ordentliche oder außerordentliche Kündigung der Rentenversicherung? 

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt für Versicherungsverträge einheitliche Rahmenbedingungen, vor allem mit Blick auf die Kündigungsfrist, vor. Dabei unterscheiden Sie zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite. Wir zeigen, welche Unterschiede es gibt und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre 1871 Rentenversicherung außerordentlich kündigen können! 

Die 1871 Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Eine ordentliche Kündigung der laufenden Rentenversicherung ist immer zum Ende einer sogenannten Versicherungsperiode möglich – so regelt es § 168 Absatz 1 VVG. Sie wird auch „Versicherungsjahr“ genannt, weil sie 12 Monate dauert und mit dem Abschluss der Lebens- oder Rentenversicherung beginnt (§ 12 VVG). Die Versicherungsperiode entspricht daher in der Regel nicht dem Kalenderjahr. 

Beispiel: Sie haben Ihre 1871 Rentenversicherung am 01.04. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet am 31.03. des Folgejahres, am 01.04. beginnt das nächste Versicherungsjahr, und so weiter. 

Wichtig:

Nach § 11 Absatz 3 VVG kann der Versicherer zusätzlich eine Kündigungsfrist bestimmen, die ein bis drei Monate dauern darf. Die für Ihren Vertrag geltende Kündigungsfrist finden Sie dabei im Versicherungsschein; üblicherweise sind es bei der LV 1871 drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. 

Beispiel: Die Versicherungsperiode endet am 31.03. und Ihre Kündigungsfrist dauert drei Monate. In diesem Fall muss die Kündigung der Versicherungsgesellschaft spätestens am 31.12. des Folgejahres zugehen. 

Beachten Sie, dass der Versicherer nach § 12 VVG auch eine abweichende (kürzere, niemals längere) Versicherungsperiode vorgeben kann. In diesen Fällen endet das Versicherungsjahr zum Beispiel immer am 31.12., auch im Jahr des Abschlusses. Die Kündigungsfrist verschiebt sich entsprechend nach vorne oder hinten – ein Punkt, den Sie im Hinterkopf behalten sollten, wenn Sie Ihre 1871 Rentenversicherung kündigen.

Die Kündigungsfrist ist eingehalten, wenn Ihr Schreiben dem Versicherer rechtzeitig zugeht. Es spielt keine Rolle, wann Sie die Kündigung absenden oder zu welchem Zeitpunkt sie beim Versicherer bearbeitet wird. 

1871 Rentenversicherung außerordentlich kündigen (Sonderkündigung)

Um Ihre 1871 Rentenversicherung außerordentlich kündigen zu können, benötigen Sie einen der gesetzlich geregelten Kündigungsgründe. Einige Versicherer lassen darüber hinaus weitere Gründe und Härtefälle gelten, grundsätzlich gilt nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG aber, dass eine Vertragsänderung zu Ihren Ungunsten stattfinden muss. Der Versicherer muss also entweder Beitrag oder Leistung zu Ihren Ungunsten anpassen.

Beispiel: Der Beitrag steigt um fünf Prozent, die Leistung bleibt gleich. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht. Würde die Leistungserhöhung ebenfalls fünf Prozent betragen, hätten Sie kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. 

Plant der Versicherer eine solche Anpassung zu Ihrem Nachteil, muss er Sie entsprechend darauf hinweisen. Dieser Hinweis muss mit einer Vorlaufzeit von mindestens einem Monat (gerechnet zum Wirksamwerden der geplanten Änderungen) erfolgen, § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG. Entsprechend lange besteht dann auch Ihr Sonderkündigungsrecht. Die entsprechende Form, die es bei der Kündigung einzuhalten gilt, bekommen Sie vom versicherungsunternehmen mitgeteilt. 

Achtung:

Versäumen Sie die Sonderkündigungsfrist von in der Regel einem Monat, gelten Sie als mit den Änderungen einverstanden. Der Vertrag läuft dann entsprechend weiter und kann erst wieder im Rahmen der ordentlichen Kündigung aufgelöst werden.

Im Übrigen unterscheidet sich die außerordentliche nicht von der ordentlichen Kündigung. Auch hier erhalten Sie nach § 169 VVG den Rückkaufswert zum jeweiligen Stichtag, an dem Ihre Kündigung wirksam wird, ausgezahlt. Er steht der bezugsberechtigten Person nach § 159 VVG zu.

51871 Rentenversicherung kündigen: Auszahlung des Rückkaufswertes 

Das Prozedere rund um die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung ist gesetzlich weitgehend standardisiert. Wenn Sie Ihre 1871 Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nach § 169 Absatz 1 VVG daher immer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Er wird vom Versicherungsunternehmen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und stets an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt (§§ 169 Absatz 3 und 159 Absatz 1 VVG). 

Die Berechnung erfolgt dabei nach dieser – stark vereinfacht dargestellten und von Versicherer zu Versicherer etwas unterschiedlichen – Formel

Summe der eingezahlten Beiträge – enthaltene Risikoanteile, zum Beispiel für einen BU-Schutz – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale (soweit fällig) = Auszahlungsbetrag 

Dabei gelten nach § 169 VVG die folgenden Grundsätze

  • In den gezahlten Prämien enthaltene Risikoanteile fließen in die Berechnung des Auszahlungsbetrages nicht mit ein. Dies liegt daran, dass Sie für diesen Teil der Beiträge bereits den entsprechenden Versicherungsschutz und damit die vereinbarte Gegenleistung erhalten haben, selbst wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist
  • Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen. Auch hier bleiben Risikoanteile, zum Beispiel für einen Berufsunfähigkeits- oder Todesfallschutz, außen vor 
  • Eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf der Versicherer nach § 169 Absatz 5 VVG nur abziehen, soweit sie angemessen, vertraglich und im Vorfeld vereinbart ist. In allen anderen Fällen ist der Abzug einer Kündigungsgebühr ausgeschlossen; dies gilt insbesondere, wenn dadurch die 50-Prozent-Grenze unterschritten wird

Der Versicherer berechnet den schlussendlichen Auszahlungsbetrag am Ende der Versicherungsperiode, zu dem auch Ihre Kündigung wirksam wird. Bei der außerordentlichen Kündigung ist der individuelle Wirksamkeit maßgeblich. Die Summe wird an die bezugsberechtigte Person überwiesen, wobei die finale Auszahlung im Schnitt rund zwei Wochen – gerechnet ab dem Ende des Versicherungsjahres – in Anspruch nimmt. 

6Todesfall beim Versicherungsnehmer – was gilt für den Rentenversicherungsvertrag?

Generell entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob und wann Sie Ihre 1871 Rentenversicherung kündigen. Allerdings ist die Kündigung dabei in den wenigsten Fällen der Weg, mit dem Sie am meisten aus Ihrem Vertrag herausholen. Vielmehr gibt es attraktive Alternativen, zum Beispiel den „ewigen Widerruf“, mit denen Sie deutlich mehr als den Rückkaufswert überwiesen bekommen. 

Meist mit Verlusten verbunden: Die Kündigung der Rentenversicherung 

Wenn Sie Ihre 1871 Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert – so regelt es § 169 VVG und auch der Versicherer selbst hat hier kein relevantes Mitspracherecht. Er ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und berechnet den Rückkaufswert nach den entsprechenden versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel, dieser Komfort steht aber in einem schlechten Verhältnis zu den potenziellen Verlusten.

Hintergrund ist die Berechnungsmethode der Auszahlungssumme. Der Versicherer hat alle Vertragsgebühren bereits beim Abschluss der Rentenversicherung ermittelt. Am Ende wird der Kostenblock auch dann in voller Höhe abgezogen, wenn Ihr Vertragsvermögen noch lange nicht da ist, wo es beispielsweise in 20 Jahren stehen würde. Die Folge ist ein unverhältnismäßig hoher Abzug. 

Dadurch entsteht bei der Kündigung fast immer ein Verlust – und besonders dann, wenn Sie den Vertrag bereits kurz nach dem Abschluss wieder kündigen.

Lassen Sie daher stets die Alternativen prüfen und senden Sie Ihre Vertragsunterlagen noch heute an helpcheck. Wir nehmen Ihre 1871 Rentenversicherung genau unter die Lupe und zeigen Ihnen, wie Sie die Police am besten auflösen! 

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Nutzen Sie den „Joker“: Der Widerruf der 1871 Rentenversicherung

Nach § 8 Absatz 1 und § 152 Absatz 1 VVG ist der Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Zugang der Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer möglich. Die Widerrufsfrist beginnt über die reinen Dokumente hinaus erst zu laufen, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Sie muss dem Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entsprechen. 

Der "Joker":

Zahlreiche Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten eine unwirksame Widerrufsbelehrung. Dies sorgt dafür, dass diese Policen noch heute rückabgewickelt werden können – denn rein rechtlich kam es nie zu einem Beginn und damit auch nicht zum Ende der Widerrufsfrist! 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das „ewige Widerrufsrecht“ bereits mit mehreren Urteilen bestätigt. Eine relevante Grundsatzentscheidung ist insbesondere die vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11). In diesem Fall hat der Versicherer eine Widerrufsbelehrung genutzt, in denen wichtige Informationen fehlten. Außerdem war sie für den Kunden nicht deutlich erkennbar und verstieß damit gegen das Deutlichkeitsgebot des § 8 VVG.

Der Widerruf hat vor allem im direkten Vergleich mit der meist teuren und unrentablen Kündigung einige Vorteile für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer: 

  • Sie erhalten alle Beiträge wieder ausgezahlt. Kosten darf der Versicherer nicht einbehalten, sodass Ihnen auch diese Gebühren als Rückzahlung zustehen. Risikoanteile werden hier nicht einbezogen
  • Der Versicherer ist verpflichtet, die gesamte Auszahlung (und damit auch die einbehaltenen Kosten) anhand der Rendite, die er selbst erzielt hat, zu verzinsen. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins bleibt ohne Beachtung
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende einer Versicherungsperiode wirksam 

Kunden, die ihre 1871 Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten schnell mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und Ihre Police noch heute von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen! Ein Honorar fällt bei helpcheck nur an, wenn der Widerruf tatsächlich zu einer höheren Auszahlung führt. 

Häufige Fragen zu 1871 Rentenversicherung kündigen

Wie läuft der Widerruf einer Rentenversicherung ab?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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