Continentale Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, wann Sie Ihre Continentale Lebensversicherung kündigen. Der Versicherer darf nur wenige Einschränkungen machen, etwa bei Form und Frist 
  • Die Kündigung hat zur Folge, dass Sie den Rückkaufswert der Lebensversicherung ausgezahlt bekommen. Damit verbunden ist aber meist ein Verlust, denn bei der Berechnung bringt der Versicherer zahlreiche Gebühren in Abzug 
  • Der Widerruf ist eine Alternative zur Kündigung und bei vielen Versicherungen wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen noch Jahrzehnte nach dem Abschluss möglich. Lassen Sie Ihre Chancen am besten anwaltlich prüfen

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1Continentale Lebensversicherung kündigen: Die Gründe der meisten Kunden

Anfang 2022 waren rund ein Drittel aller laufenden Lebensversicherungen in Deutschland beitragsfrei gestellt. Diese Policen werden nicht mehr aktiv bespart, sondern das Vertragsvermögen vermehrt sich nur noch durch Überschüsse und Zinsen. Außerdem denken immer mehr Kunden darüber nach, ihre Continentale Lebensversicherung vollständig zu kündigen. Dafür gibt es mehrere Gründe, vor allem aber folgende: 

  1. Niedrige Zinsen: Die Niedrigzinspolitik der EZB führt dazu, dass die Garantiezinsen auf Lebensversicherungen seit dem Jahr 2000 immer weiter sinken. Bis 2022 sind sie von rund vier Prozent auf 0,25 Prozent abgefallen. Auch die Versicherungsgesellschaften erzielen weniger Gewinne und müssen darüber hinaus einen Großteil davon in Rücklagen für höher verzinste Altverträge einstellen – entsprechend weniger bleibt für die Auszahlung als Überschussbeteiligung.
  2. Hohe Kosten: Lebensversicherungen verursachen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die sich unmittelbar im Vertragsvermögen niederschlagen. Dieses wird entsprechend niedriger und kann – als Folge der niedrigen Zinsen – nicht mehr ausgeglichen werden. Viele Versicherungsverträge erzielen selbst über die gesamte Laufzeit der Police keinen Gewinn, sondern einen Totalverlust. 
  3. Fehlende Flexibilität: Klassische Kapitallebensversicherungen lassen sich nur eingeschränkt an geänderte Lebensvorstellungen anpassen. Die Verträge sind gewissermaßen für die Ewigkeit gemacht, Anpassungen nur mit hohen Zusatzkosten oder gar nicht möglich. 

Beachte:

Klassische kapitalbildende Lebensversicherungen haben heutzutage deutlich mehr Nach- als Vorteile. Daher raten wir Ihnen grundsätzlich vom Abschluss einer solchen Police ab. Wenn Sie Ihre laufende Continentale Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie aber zunächst die möglichen Alternativen vom Anwalt prüfen lassen. So gehen Sie auf Nummer sicher.

2So läuft die Kündigung der Continentale Lebensversicherung ab

Um Ihre Continentale Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie den Versicherer mit einem Schreiben über Ihren Wunsch in Kenntnis setzen. Da die Versicherungsgesellschaft in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die Schriftform vorschreibt, sind Kündigungen nur per Fax oder auf dem Postweg zulässig. Wäre hingegen die Textform vorgegeben, könnten Sie auch per E-Mail kündigen. 

Wichtig: Halten Sie die Form unbedingt ein. Ihre Kündigung ist sonst unwirksam, worauf Sie der Versicherer nur auf Nachfrage hinweisen wird! 

Beachten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben folgende Punkte

  • Achten Sie auf die korrekte Adressierung und nennen Sie Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten, vor allem Versicherungs- und Kundennummer 
  • Nennen Sie den Kündigungstermin. Sie können auch zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen, dadurch endet der Vertrag mit Ablauf der Versicherungsperiode 
  • Bitten Sie um eine Bestätigung Ihrer Kündigung und um Berechnung sowie Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes
  • Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um zu vermeiden, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt
  • Unterschreiben Sie die Kündigung händisch 

So stellen Sie sicher, dass bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung keine zeitaufwendigen Rückfragen vonseiten der Versicherungsgesellschaft auftreten.

Da Sie Ihre Continentale Lebensversicherung schriftlich kündigen müssen, sollten Sie für einen Zugangsnachweis sorgen. Denn im Zweifel müssen Sie als Absender beweisen, dass Ihr Schreiben bei der Versicherungsgesellschaft angekommen ist. Beim Fax bietet sich hier der Faxbericht an, kündigen Sie hingegen per Post, sollten Sie das Einschreiben wählen. Den entsprechenden Beleg bewahren Sie mindestens bis zum Erhalt der Kündigungsbestätigung auf. 

3Continentale Lebensversicherung kündigen: Diese Fristen sind einzuhalten

Bei der Kündigung Ihrer Continentale Lebensversicherung müssen Sie außerdem die vom Versicherer in den AVB vorgegebene Kündigungsfrist einhalten. Grundsätzlich besteht hier ein gesetzlicher Rahmen von einem bis drei Monaten (§ 11 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz; VVG), den der Versicherer einhalten muss.

Hinweis:

Wie bei den meisten Versicherungsgesellschaften, ist auch bei der Continentale Lebensversicherung eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorgeschrieben.

Ihre Kündigung wird grundsätzlich zum Ende der Versicherungsperiode wirksam (§ 168 Abs.1 VVG). Dazu muss sie drei Monate vorher beim Versicherer eingehen. Die Versicherungsperiode ist ein Ein-Jahres-Zeitraum, der mit dem Abschluss der Lebensversicherung beginnt (§ 12 VVG).

Beispiel: Sie haben Ihre Continentale Lebensversicherung am 01.07. abgeschlossen. Am 30.06. des Folgejahres endet entsprechend die Versicherungsperiode. Bei einer dreimonatigen Frist muss der Versicherer Ihr Schreiben spätestens am 31.03. erhalten haben. Kommt die Kündigung zu spät an, endet der Vertrag automatisch erst ein Jahr später. 

Ausnahme: Die fristlose Kündigung nach § 40 Abs.1 VVG. Sie ist möglich, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, Sie aber im Gegenzug nicht entsprechend mehr Leistungen erhalten. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, Sie einen Monat vorher auf die geplanten Anpassungen und das mit ihnen verbundene Sonderkündigungsrecht aufmerksam zu machen (§ 40 Abs.2 VVG). 

4Die Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswerts

Wenn Sie Ihre Continentale Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG den Rückkaufswert auszahlen. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und spiegelt den Wert der Versicherung aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wider (§ 169 Abs.3 VVG). Durch die versicherungsmathematische Berechnung ist sichergestellt, dass ein sachkundiger Dritter sie nachprüfen kann. 

Folgende (vereinfacht dargestellte) Formel findet Anwendung: Rückkaufswert = Summe der Beiträge – Risikoanteile (BU-Schutz etc.) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornogebühr

Eine Stornogebühr darf der Versicherer nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 169 Abs.5 VVG abziehen. Demnach muss der Abzug der Höhe nach vereinbart, angemessen und beziffert sein. „Unter dem Strich“ darf der Rückkaufswert nicht weniger als 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen, selbst wenn er nach versicherungsmathematischen Grundsätzen niedriger anzusetzen wäre.

Für die Berechnung des Rückkaufswerts der Continentale Lebensversicherung gilt außerdem das Stichtagsprinzip, durch das sie erst am Ende der Versicherungsperiode erfolgen kann. Entsprechend dauert es im Schnitt einige Tage bis maximal eine Woche, bis Sie das Geld auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Fragen Sie im Zweifel einfach beim Versicherer nach, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten. 

5Todesfall beim Versicherten: Continentale Lebensversicherung kündigen

Leider kommt es immer wieder vor, dass der Versicherungsnehmer stirbt, bevor das Vertragsvermögen der Lebensversicherung zur Auszahlung kommt. Lebensversicherungen gehören zum übertragbaren Vermögen und werden daher auch bei einem Todesfall nicht einfach aufgelöst, sondern im Rahmen der gesetzlichen oder durch Testament bestimmten Erbfolge auf den Erben übertragen. Neben der Erbschaft gibt es weitere Möglichkeiten, eine Police anderen Personen zuzuschreiben, etwa durch Schenkung oder Verkauf der Lebensversicherung.

Der Übernehmer (meist Erbe) der Lebensversicherung führt den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort. Dadurch hat er auf der einen Seite alle Rechte, die sich aus der Police ergeben, trägt aber auf der anderen Seite auch die mit ihr verbundenen Pflichten, insbesondere zur Zahlung der Beiträge. Zu den wichtigsten Rechten gehört das Bezugsrecht, also der Anspruch auf Auszahlung der Vertragssumme. 

Als Erbe können Sie die Continentale Lebensversicherung aber auch kündigen oder widerrufen. Beachten Sie bei der Kündigung für einen reibungslosen Ablauf ergänzend folgende Punkte:

  • Weisen Sie den Versicherer rechtzeitig auf den Erbfall und darauf hin, dass Sie die Police übernommen haben
  • Denken Sie an einen entsprechenden Nachweis, etwa den Erbschein vom Amtsgericht 
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern Sie dieses nicht vom Versicherungsnehmer übernommen haben und es widerruflich ist 
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit, wenn er bisher nur die des Verstorbenen gespeichert hat 

Hinweis: Wurde in der Lebensversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten einer dritten Person vereinbart, können Sie es als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer nur mit deren Zustimmung ändern (§ 159 Abs.3 VVG). 

6Lebensversicherung kündigen oder widerrufen – Ihre Optionen im Überblick

Wenn Sie mit Ihrer laufenden Police nicht mehr zufrieden sind, haben Sie grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Auf der einen Seite können Sie die Continentale Lebensversicherung schlicht kündigen. Auf der anderen Seite besteht unter Umständen ein Widerrufsrecht, sodass Sie mit deutlich weniger Verlusten oder sogar einem lukrativen Gewinn aus dem Vertrag aussteigen können. Wir geben einen Überblick.

Die Kündigung der Lebensversicherung

Bei der Kündigung wird der Versicherungsvertrag zu den mit dem Versicherer vereinbarten Bedingungen im Nachhinein aufgelöst. Dadurch ist er zur Auszahlung des Rückkaufswerts verpflichtet, von dem unter Umständen ein zusätzlicher Stornoabschlag abgezogen wird. Die einzelnen Kostenpunkte können bei der Kündigung schnell dazu führen, dass ein spürbarer Verlust entsteht – wie das folgende Beispiel zeigt: 

Sie lösen Ihre Lebensversicherung nach 8 Jahren auf. Eingezahlt wurden 15.000 Euro, davon entfallen 2.000 auf einen mitversicherten Todesfallschutz. Zinsen hat der Versicherer mit 1.200 Euro gutgeschrieben. Die Abschluss- und Verwaltungskosten liegen in der Summe bei 3.000 Euro, der Stornoabschlag bei 800 Euro. Ihr Rückkaufswert beträgt 9.600 Euro – ein Verlust von über 5.000 Euro, ausgehend von den eingezahlten Prämien!

Der Verlust wäre „real“ sogar noch höher, da wir die Inflation (= Kaufkraftverlust) hier bewusst außen vor gelassen haben. Ähnlich sieht es bei den meisten Kapitallebensversicherungen besonders in den ersten Vertragsjahren aus.

Daher raten wir Ihnen von einer vorschnellen Kündigung Ihrer Continentale Lebensversicherung ab. Lassen Sie zunächst die Alternativen prüfen und treffen Sie auf Grundlage objektiver Berechnungen dann Ihre Entscheidung!

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Der Widerruf – nutzen Sie Ihr Ass im Ärmel!

Beim Widerruf wird der Vertrag nicht wie im Fall der Kündigung nachträglich aufgelöst, sondern Sie ziehen Ihre Vertragserklärung zurück. Der Versicherer muss Sie infolge des Widerrufs so stellen, als hätten Sie die Continentale Lebensversicherung nie abgeschlossen. Alle Vorschriften zur Kündigung, sowohl in den AVB als auch im VVG, finden beim Widerruf keine Anwendung. Insbesondere wird kein Rückkaufswert im Sinne des § 169 Abs.3 VVG gezahlt. 

Das Widerrufsrecht besteht für 30 Tage ab Abschluss der Versicherung (§§ 8 Abs.1, 152 Abs.1 VVG). Diese Frist beginnt, wenn Ihnen folgende Unterlagen zugegangen sind (bei zeitversetztem Zugang kommt es auf das letzte Dokument an, erst hier beginnt die Widerrufsfrist):

  • Versicherungsschein (= die eigentliche Police)
  • Auszug aus den geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV
  • Deutliche Widerrufsbelehrung nach § 8 Abs.2 Nr.2

Nur wenn alle Dokumente vollständig zugehen und außerdem den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, kann die Widerrufsfrist beginnen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt, wenn der Versicherer beispielsweise eine unwirksame Widerrufsbelehrung in seinen Versicherungsverträgen nutzt.

Übrigens:

Hier kommt das „Ass im Ärmel“: Zwischen 1994 und 2007 wurden zahlreiche Lebensversicherungen mit fehlenden oder unwirksamen Widerrufsbelehrungen verkauft. Diese Policen lassen sich noch heute widerrufen, da es nie zu einem Beginn der Widerrufsfrist kam.

Im Vergleich zur Kündigung bietet der Widerruf Ihrer Continentale Lebensversicherung verschiedene Vorteile. Dazu gehören unter anderem: 

  • Die Versicherungsgesellschaft darf keine Abschluss- und Stornokosten einbehalten, sondern nur die eventuelle Risikoanteile für BU- oder Todesfallschutz. Auch der Abzug von Verwaltungskosten ist in fast allen Fällen unzulässig
  • Sie erhalten die tatsächliche Rendite, die der Versicherer mit Ihren Prämien erwirtschaftet hat, ausgezahlt
  • Der Vertrag endet nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode, da es sich nicht um eine Kündigung handelt, sondern sofort mit Eingang des Widerrufsschreibens 

Besonders der fehlende Abzug der hohen Abschluss- und Kündigungsgebühren wirkt sich positiv auf das Vertragsvermögen aus. Allerdings kann es auch Nachteile geben, etwa, wenn der Versicherer tatsächlich weniger Rendite erzielt hat, als Sie im Rahmen der Garantieverzinsung erhalten haben. Daher ist beim Widerruf immer eine sorgfältige Prüfung aller Unterlagen und eine versicherungsmathematische Berechnung der Unterschiedsbeträge zur Kündigung notwendig. 

Im Schnitt erhalten Kundinnen und Kunden beim Widerruf bis zu 150 Prozent ihrer Beiträge bzw. mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Die Prüfung lohnt sich daher in jedem Fall! 

Mann recherchiert am Laptop

7Continentale Lebensversicherung kündigen: Jetzt Vertragsunterlagen prüfen lassen!

Bei helpcheck lassen Sie von erfahrenen Anwälten prüfen, wie Sie Ihre Continentale Lebensversicherung am besten loswerden. Dazu reichen Sie uns einfach die Vertragsdokumente wie den Versicherungsschein, die geltenden AVB und das Begleitschreiben des Versicherers ein. Unsere Partnerkanzleien prüfen, ob ein Widerruf möglich ist, und berechnen dann die mögliche Auszahlungssumme.

Ist die Berechnung abgeschlossen, machen wir den Widerruf gemeinsam mit Ihnen geltend. Dazu legen wir die Ermittlung der Versicherungsgesellschaft vor. Ein Honorar fällt nur dann an, wenn der Versicherer unsere Forderung akzeptiert und die Auszahlung tatsächlich höher als der Rückkaufswert ist. Diese erfolgsabhängige Vergütung richtet sich prozentual nach der Differenz.

Ihr Vorteil: Sie lassen Ihre Continentale Lebensversicherung kostenfrei prüfen und tragen keinerlei Kostenrisiko! Ein Honorar fällt ausschließlich dann an, wenn Sie tatsächlich mehr als bei der Kündigung ausgezahlt bekommen. Ist das nicht der Fall, berechnen wir Ihnen keinen Cent!

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Häufige Fragen zu Continentale Lebensversicherung kündigen

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Über den Autor
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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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