Twitter Datenskandal: Schadensersatz sichern!

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Hacker konnten am 26.12.2022 mehrere hundert Millionen Userdaten von Twitter entwenden. Nachdem diese Elon Musk zum „Rückkauf“ angeboten wurden, dieses Angebot aber nicht angenommen wurde, gerieten die Daten an die Öffentlichkeit und an Kriminelle 
  • Beim Twitter Datenleck kam das sogenannte Scraping zum Einsatz. Hacker hatten die entsprechende Methode bereits im Jahr 2019 bei Facebook angewandt. Auch hier wurden über 700 Millionen Userdaten entwendet 
  • Betroffene erhalten Spamanrufe, Werbemails und gefälschte Nachrichten angeblicher Behörden. Das Ziel der Kriminellen ist dabei stets, sensible persönliche Informationen und Zahlungsdaten abzugreifen 

Sind auch Sie vom Datenleck betroffen?

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1Twitter und Schadensersatz: Was ist beim Datenskandal passiert?

Gegen Ende Dezember 2022 wurde durch das Online Portal Bleeping Computer berichtet, dass sich Hacker wohl unberechtigt Zugang zu zahlreichen Nutzerdaten Twitters verschafft haben. Diese Informationen stünden online zum Verkauf, teilte das Portal weiter mit. Und tatsächlich boten die Hacker ihre durch Scraping abgegriffenen Daten zunächst Elon Musk an. Durch Zahlung von 200.000 Euro könne dieser verhindern, dass der Verkauf an dritte Personen oder Kriminelle erfolgte. 

Musk ging auf das Angebot allerdings nicht ein. So gelangten die durch Scraping gewonnenen Daten, bestehend in der Regel aus Name, Telefonnummer und Mailadresse, in fremde Hände

Seitdem – und das ist auch der Auslöser des Twitter Schadensersatzes – werden Betroffene mit Spamnachrichten und Werbemails geradezu bombardiert. Auch sind viele gefälschte SMS, beispielsweise vom Zoll, im Umlauf. User werden hier dazu aufgefordert, insbesondere ihre Zahlungsdaten preiszugeben. 

Die Daten wurden Recherchen zufolge bereits im Frühjahr 2022 abgegriffen, Informationen über entsprechende Sicherheitslücken gelangten aber nicht an die Öffentlichkeit. Bis zum Bekanntwerden hatten die Hacker Zeit, mehr als 400 Millionen Twitter-Userdaten abzugreifen. Weltweit sind entsprechend viele Userinnen und User betroffen. 

Unser Tipp daher:

Seien Sie im Zuge der aktuellen Datenskandale besonders vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten, insbesondere keine Zahlungsdaten, an Ihnen unbekannte Personen weiter. Beantworten Sie keine Mails vom Zoll oder anderen Behörden, denn diese nehmen üblicherweise nicht auf diesen Wegen Kontakt zu Ihnen auf. Fordern Sie noch heute von Twitter Schadensersatz ein! 

2Twitter – Schadensersatz nach der DSGVO möglich? 

Weitgehend analog zum Facebook Datenskandal, bei dem Userdaten ebenfalls mithilfe von Scraping abgegriffen wurden, haben Sie auch gegen Twitter Ansprüche auf Schadensersatz. Relevant sind dabei insbesondere die folgenden zwei Artikel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): 

Artikel 25 Absatz 1:

„Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Verantwortliche sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen – wie z. B. Pseudonymisierung –, die dafür ausgelegt sind, die Datenschutzgrundsätze wie etwa Datenminimierung wirksam umzusetzen und die notwendigen Garantien in die Verarbeitung aufzunehmen, um den Anforderungen dieser Verordnung zu genügen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.“

Artikel 82 Absatz 1:

„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“

Sie können mit 300 bis 5.000 Euro Schadensersatz rechnen, wenn Sie Ihre Ansprüche gegen Twitter geltend machen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

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Twitter hat darüber hinaus eine umfassende Auskunftspflicht nach Artikel 32 Absatz 1 DSGVO. Das Unternehmen muss Betroffene über Art und Umfang des Datenskandals informieren, insbesondere also die konkreten Vorfälle erläutern und darlegen. Verweigert das Unternehmen eine entsprechende Auskunft oder ist diese nicht ausreichend, so ergibt sich auch hieraus wieder ein Anspruch auf Twitter Schadensersatz. 

Zahlreiche Entscheidungen im Facebook Datenskandal lassen sich eins zu eins auf das Twitter Datenleck übertragen. Einige Gerichtsurteile, wobei täglich neue dazukommen: 

  • Landgericht Stuttgart, Az. 8 O 38/23: Der vom Facebook Datenleck Betroffene erhielt Schadensersatz in Höhe von 400 Euro 
  • Landgericht München, Az. 15 O 4507/22: Verstöße gegen die DSGVO führten bei diesem User dazu, dass insgesamt 600 Euro an Schadensersatz zu zahlen war
  • Landgericht Stuttgart, Az. 3 O 220/22: Hier wurden wegen des Facebook Datenlecks sogar 1.000 Euro Schadensersatz gezahlt. Der Betroffene war Opfer gleich mehrerer DSGVO-Verstöße, weil Facebook keinerlei Auskunft zum Sachverhalt erteilte 

Eine Person hält ein Handy, auf dem die Twitter App geöffnet ist.

Häufige Fragen zu Twitter Schadensersatz

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Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
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Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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