Zu schnell unterwegs: Bußgeld innerorts bei Tempo 30

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bußgeld innerorts fällt in einer 30er-Zone schnell hoch aus: Die Strafen reichen von 30 € (bis 10 km/h zu viel) bis zu 800 € (über 70 km/h zu viel).
  • Ab 31 km/h zu viel drohen innerorts zusätzlich zum Bußgeld zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten.
  • In der Probezeit gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß - mit Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und einem verpflichtenden, kostenpflichtigen Aufbauseminar.

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1Was kostet zu schnelles Fahren innerorts in einer 30er-Zone?

In einer 30er-Zone kostet eine Überschreitung bis 10 km/h 30 €, ab 21 km/h kommt ein Punkt hinzu, und ab 31 km/h zu viel drohen 260 €, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Innerorts gilt in Deutschland grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 3 Abs. 3 StVO). In besonders sensiblen Bereichen senken Kommunen dieses Limit jedoch häufig auf 30 km/h, etwa vor Schulen und Kindergärten, in verkehrsberuhigten Wohngebieten oder an Baustellen; solche Tempo-30-Zonen sind eine zusätzliche Begrenzung auf bestimmten Straßen in Ortschaften, deren Tempolimits nach klaren Regeln dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen. Wer die Beschilderung in einer 30-Zone übersieht, muss bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts innerhalb geschlossener Ortschaften mit Sanktionen rechnen, die sich nach denselben Stufen wie bei jeder innerörtlichen Überschreitung bemisst:

Diese Bußgeldtabelle zeigt die Folgen für Geschwindigkeitsverstöße; bei Geschwindigkeitsverstößen von 11 bis 15 km/h werden 50 € fällig.

Überschreitung (km/h)
Bußgeld
(Euro)
Punkte
in Flensburg
Fahrverbot?
bis 10
30
0
nein
11 - 15
50
0
nein
16 - 20
70
0
nein
21 - 25
115
1
nein
26 - 30
180
1
1 Monat*
31 - 40
260
2
1 Monat
41 - 50
400
2
1 Monat
51 - 60
560
2
2 Monate
61 - 70
700
2
3 Monate
über 70
800
2
3 Monate

Bis zu einer Überschreitung von 10 km/h handelt es sich um ein Verwarnungsgeld, darüber um ein Bußgeld. Ab 21 km/h zu viel wird der Verstoß zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister (FAER) geahndet, ab 31 km/h kommt ein Fahrverbot hinzu.

Wichtig:

In den Bescheid fließt nicht die gemessene, sondern die um einen Toleranzwert bereinigte Geschwindigkeit ein. Die Toleranzregelung soll Messungenauigkeiten ausgleichen. Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen (bei einer ProViDa-Messung 5 km/h), darüber 3 bzw. 5 Prozent. Wer also mit 65 km/h in einer 30er-Zone gemessen wird, dem werden 32 km/h Überschreitung zur Last gelegt – das entspricht 260 €, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Bei 72 km/h in einer 50er-Zone gelten nach Abzug 69 km/h.

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2Ab wann droht innerorts bei 30 km/h zu viel ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot droht innerorts ab 31 km/h zu viel (ein Monat), ab 51 km/h zu viel zwei Monate und ab 61 km/h zu viel drei Monate. Bei einer Wiederholung innerhalb eines Jahres kann es bereits ab 26 km/h verhängt werden.

In einer 30er-Zone ist diese Schwelle schnell erreicht: Schon bei gemessenen 65 km/h liegt – nach Abzug der Toleranz – eine Überschreitung von 32 km/h vor, also 260 €, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Wer mit 85 km/h gemessen wird, kommt auf rund 52 km/h Überschreitung und muss mit etwa 560 €, zwei Punkten und einem zweimonatigen Fahrverbot rechnen. Das macht deutlich, wie schnell aus einer übersehenen Tempo-30-Beschilderung eine schwere Ordnungswidrigkeit wird.

Was bedeutet ein Bußgeld innerorts bei 30 km/h in der Probezeit?

In der Probezeit gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar wird verpflichtend.

Jeder Fahranfänger erhält die Fahrerlaubnis auf Probe. Grundlage ist § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz). Innerhalb der Probezeit werden bestimmte Verstöße besonders streng bewertet. Dies betrifft unter anderem das Überfahren einer roten Ampel, aber auch Abstandsverstöße und die Geschwindigkeit.

Eingeteilt werden die Verstöße in A- und B-Verstöße. Ein weniger schwerwiegender B-Verstoß wäre das Überziehen der HU (Hauptuntersuchung). A-Verstöße wiegen sehr viel schwerer und haben deutlich umfassendere Konsequenzen. Dazu gehören:

  • Verlängerung der Probezeit (von bestehenden 24 Monaten auf 48 Monate),
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar (verpflichtend; bei Weigerung oder nicht fristgerechter Teilnahme droht eine Entziehung der Fahrerlaubnis)

Wo ordnet sich das Bußgeld innerorts für 30 km/h ein? Wer als Fahranfänger mit 19 km/h in einem 30er-Bereich geblitzt wird, kommt noch mit einem blauen Auge davon. Ab 20 km/h gilt die Ordnungswidrigkeit als A-Verstoß. Mit 30 km/h zu schnell müssen sich Fahranfänger also in jedem Fall auf das Aufbauseminar vorbereiten – welches zusätzlich zum Bußgeld noch einmal mehrere hundert Euro kostet.

Achtung:

Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht einem Autofahrer innerhalb der Probezeit auch dann, wenn es zu mehreren A-Verstößen kommt. Beim zweiten Mal wird eine Verwarnung ausgesprochen, beim dritten Verstoß (es muss sich nicht zwangsläufig um eine zu hohe Geschwindigkeit handeln) wird der Führerschein wieder entzogen.

Ein Zone 30 Schild.
Ein Zone 30 Schild

3Kann ich das Fahrverbot bei einem Bußgeld innerorts umwandeln?

Ein Fahrverbot kann in Härtefällen, etwa bei drohendem Jobverlust, in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden, sofern keine Voreintragungen bestehen. Alternativ lässt sich der Antritt zeitlich flexibel (z. B. in den Urlaub) legen. Nach einem Bußgeldbescheid kann unter Umständen auch ein Einspruch sinnvoll sein.

Gerade das Thema Fahrverbot hat für einige Personengruppen erhebliche Konsequenzen. Bei Berufskraftfahrern oder einer beruflichen Nutzung des Führerscheins (zum Beispiel in der Pflege oder bei Rettungssanitätern) bedeutet es, den Beruf zwischen einem und drei Monaten nicht auszuüben. Wer dann im öffentlichen Verkehr ein Fahrzeug führen muss, ist davon besonders betroffen.

Eine Möglichkeit: Das Fahrverbot wird in der Urlaubszeit angetreten (unter gewissen Umständen haben Autofahrer einen Gestaltungsspielraum zum Antritt des Fahrverbots). Option Nummer 2 wäre die Umwandlung in eine Geldstrafe. Dieser Schritt setzt allerdings das Vorliegen eines Härtefalls voraus und dass betroffene Antragsteller bisher nicht negativ im Straßenverkehr aufgefallen sind. Der Einspruch muss schriftlich und innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bis zu 56 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, und ein Rechtsmittel kann die Strafe oft mindern oder ganz aufheben.

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Häufige Fragen zu „Bußgeld innerorts 30”

Warum werden zusätzlich 28,50 Euro neben dem Bußgeld erhoben?

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Kann ich nicht einfach Bekannte Punkte und Bußgeld übernehmen lassen?

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