Das Wichtigste zum Thema "Anwalt für Arbeitsrecht"
- Ortsunabhängige, optimierte Online-Unterstützung
- Kostenfreie, unverbindliche Ersteinschätzung
- Faires, erfolgsabhängiges Honorar
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht.
Jetzt kostenlos prüfenWenn Sie bei helpcheck einen Anwalt im Arbeitsrecht für Nürnberg beauftragen, profitieren Sie vom gesamten Leistungsportfolio eines „klassischen“ Rechtsanwalts. Es gibt also – abgesehen von der Tatsache, dass die Beratung selbst zunächst online stattfindet – keine Unterschiede.
Dabei unterstützt Sie Ihr Anwalt für Arbeitsrecht unter anderem bei folgenden (klassischen arbeitsrechtlichen) Fragestellungen und Problemen:
Dabei treffen Sie mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht für Nürnberg individuelle Vergütungsvereinbarungen. Bei Kündigungsschutzprozessen bietet sich beispielsweise eine erfolgsabhängige Vergütung an, sodass der Anwalt nur dann ein Honorar erhält, wenn er Ihre Interessen erfolgreich vertreten konnte. So profitieren beide Seiten von einem reduzierten Kostenrisiko.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht einfach kündigen. Vielmehr braucht er einen Kündigungsgrund, sofern das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. Neben dem KSchG müssen außerdem die Vorschriften des BGB zur Kündigungsfrist eingehalten werden. Generell wird zwischen drei Formen unterschieden:
Jeder Kündigungsgrund muss vom Arbeitgeber spätestens im gerichtlichen Verfahren genannt werden, da die Kündigung sonst unbegründet und damit nicht zulässig ist. So hat ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg die Möglichkeit, die Einhaltung der Voraussetzungen in vollem Umfang nachzuprüfen und Ihre Interessen passgenau zu verteidigen!
Unsere Partneranwälte unterscheiden sich nicht von „normalen“ Anwälten. Lediglich die Beratung findet online statt; wird aber die persönliche Anwesenheit des Anwalts für Arbeitsrecht in Nürnberg benötigt, steht er Ihnen sofort zur Seite.
Sie vereinbaren direkt mit dem Anwalt, wie dieser vergütet wird. Meist bietet sich ein erfolgsabhängiges Honorar an.
Selbstverständlich. Da Sie Ihre Rechnung vom Anwalt selbst erhalten und diese dem RVG entspricht, kann sie vollständig von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Wichtig: In Ihrer Versicherung sollten Sie mit dem Baustein „Beruf“ Streitigkeiten im Arbeits- oder Dienstverhältnis mitversichert haben.