Das Wichtigste zum Thema "Anwalt für Arbeitsrecht"
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Jetzt kostenlos prüfenEgal ob Sie aus betrieblichen, persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurden: Der Arbeitgeber braucht einen triftigen Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Selbst in der Probezeit dürfen Sie nicht willkürlich entlassen werden – entsprechend gut stehen Ihre Chancen, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren. Neben dem Kündigungseinspruch beim Betriebsrat besteht hier die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als akzeptiert und zulässig, selbst wenn es eigentlich gar keinen wirksamen Kündigungsgrund gab.
Sowohl im Arbeits- als auch im Aufhebungsvertrag finden sich immer wieder Klauseln und Formulierungen, die so nicht zulässig sind. In den meisten Fällen werden Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dadurch benachteiligt, etwa, wenn keine feste Wochenarbeitszeit vereinbart wird. Ein erfahrener helpcheck Online-Anwalt für Arbeitsrecht weiß, welche Klauseln problematisch sind und beteiligt sich auf Ihren Wunsch auch an der Nachverhandlung mit dem Arbeitgeber.
Besonders wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen, möchten Sie durch ihn besser gestellt werden als durch eine vergleichbare Kündigung. Immerhin nehmen Sie auch wesentliche Nachteile, etwa den völlig fehlenden Kündigungsschutz, in Kauf. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München kümmert sich darum, dass alles mit rechten Dingen zugeht – und setzt gemeinsam mit Ihnen einen eigenen Aufhebungsvertrag auf.
Arbeitsverträge unterliegen diversen gesetzlichen Vorgaben, auch wenn für sie grundsätzlich die Vertragsfreiheit gilt. Soweit das Gesetz also keine Regelung vorsieht oder eine Ausnahme zulässt, entscheiden Sie und der Arbeitgeber selbst, welchen Inhalt der Vertrag hat und zu welchen Konditionen Sie beschäftigt werden. Verboten sind etwa folgende Vereinbarungen: Wochenarbeitszeit dauerhaft über 40 Stunden; Kein Geld- oder Zeitausgleich für Überstunden; Benachteiligung Schwerbehinderter; Arbeitsschutzverstöße bzw. unzureichende Schutzmaßnahmen
Ist der Vertrag einmal unterschrieben, wird es schwer, einzelne Klauseln anzufechten, ohne das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gefährden. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag daher bereits im Vorfeld von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Eine Kündigung darf, sofern das Beschäftigungsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht, nur betriebs-, personen- und verhaltensbedingt ausgesprochen werden. Der Arbeitgeber braucht einen dieser Kündigungsgründe, da die Entlassung sonst von vorne herein unwirksam ist. Mit einem helpcheck Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie auch in München unterstützt, gehen Sie professionell und zeitnah gegen eine unwirksame Kündigung vor!