Deutsche Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist immer Ihre Entscheidung, ob und wann Sie Ihre Deutsche Rentenversicherung kündigen. Sobald Sie die Kündigung abgegeben haben, endet die Police in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode 
  • Die Alternativen der Kündigung sind die Beitragsfreistellung und der Verkauf der Police. Diese können Sie beispielsweise dann nutzen, wenn sich eine Kündigung nicht lohnt oder wenn ein Widerruf nicht möglich ist 
  • Vor Ihrer Kündigung sollten Sie sich immer über die Konditionen Ihres Versicherers informieren. Oftmals entstehen durch die Berechnung des Rückkaufwertes immense Abzüge, die Ihnen einen großen Teil des angesparten Geldes wieder abnehmen 

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Was ist eine private Rentenversicherung? 

Die private Rentenversicherung gehört zu den Lebensversicherungen. Sie dient in erster Linie dazu, Sie und Ihre Angehörigen vor biometrischen Risiken wie Tod, Langlebigkeit oder Invalidität abzusichern. Die private Rentenversicherung zahlt Ihnen eine lebenslange, monatliche Rente aus, sobald Sie das vorher im Vertrag vereinbarte Alter erreicht haben. Die Höhe dieser Auszahlungen richtet sich nach der angesparten Summe, dem sogenannten Vertragsvermögen – Sie können Ihre spätere Rente also selbst festlegen. 

Der Versicherer fasst im sogenannten ,,Rentenfaktor“ zusammen, wie hoch Ihre spätere Rente ausfallen wird. Ein Rentenfaktor von 35 beispielsweise bedeutet, dass Sie später pro angesparten 35 Euro eine monatliche Auszahlung von 35 Euro erhalten. Bei einer angesparten Summe von 300.000 Euro sind das bereits 1.050 Euro pro Monat.

Die Vorschriften für die private Rentenversicherung weichen kaum von denen für die reguläre Kapitallebensversicherung ab. Das hat den Grund, dass die Rentenversicherung weitestgehend gleich aufgebaut ist wie andere Formen der Lebensversicherung. Lediglich in der Auszahlung unterscheiden sich die beiden Policen, sonst sind sie weitestgehend gleich. 

2Der Rückkaufwert bei Kündigung der Deutsche Rentenversicherung 

In § 169 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist geregelt, dass der Versicherer Ihnen nach der Kündigung den Rückkaufwert der Police auszahlen muss. Dieser ist der mathematisch berechnete Restwert Ihres Vertrages aus Sicht der Versicherungsgesellschaft. Die Formel zu dieser Berechnung ist in § 169 Absatz 3 des VVG genau geregelt, lässt sich aber wie folgt vereinfacht ausdrücken: 

Auszahlungssumme = Summe eingezahlter Beiträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale 

Risikoanteile aller Art werden abgezogen, da Sie einen entsprechenden Schutz, etwa gegen Berufsunfähigkeit, bereits erhalten haben. Die Stornopauschale wird nicht bei jedem Versicherer fällig, sie muss vertraglich vereinbart und vor allem in erster Linie verhältnismäßig sein. Sie gehört zu den zusätzlichen Gebühren nach § 169 Absatz 5, welche bei einer Kündigung anfallen. 

Den Rückkaufwert ermittelt der Versicherer immer nach dem Stichtagsprinzip, also auf den letzten Tag der Versicherungsperiode. Der Restwert kann dementsprechend auch erst dann ausbezahlt werden, in der Regel dauert es bis zu 14 Tage, bis das Geld dann tatsächlich auf Ihrem Bankkonto eingeht. Sollte die Auszahlung sich länger verzögern, fragen Sie am besten direkt noch einmal bei Ihrem Versicherer nach!

Wichtig:

In Deutschland gibt es für die minimale Höhe des Rückkaufwertes die sogenannte ,,Untergrenze“. Diese liegt bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, das ist der Teil, der Ihnen mindestens zusteht. 

3Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Deutsche Rentenversicherung 

Wenn Sie sich für die Kündigung Ihrer Police entschieden haben, dann haben Sie je nach Situation eine oder sogar zwei Möglichkeiten, dies zu tun: die außerordentliche und/oder die ordentliche Kündigung. Zweitere ist immer möglich, für die außerordentliche Kündigung dagegen müssen wichtige Gründe vorliegen. Maßgeblich in allen Fällen ist in Deutschland hierbei immer das Versicherungsvertragsgesetz

Deutsche Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Die ordentliche Kündigung ist der häufigste Fall, wenn Sie aus der Deutsche Rentenversicherung aussteigen möchten. Sie kann immer ausgesprochen werden und der Vertrag endet in der Regel dann zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode. Für sie müssen Sie sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten, welche in Deutschland zwischen einem und drei Monaten liegen muss. 

Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende der Versicherungsperiode. 

Als ,,Versicherungsperiode“ bezeichnet man den Zeitraum, der mit Abschluss des Vertrages beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Sie dauert 12 Monate, viele Versicherer legen jedoch in ihren AVB fest, dass die erste Versicherungsperiode bereits mit dem Kalenderjahr endet. Dadurch stimmen die darauffolgenden Versicherungsperioden mit dem Kalenderjahr überein und die Verwaltung des Vertrages wird für beide Seiten enorm erleichtert. 

Hierzu ein praktisches Beispiel: Sie haben Ihre Deutsche Rentenversicherung am 09.10. abgeschlossen. Ihre Versicherungsperiode beginnt somit an diesem Tag und endet am 08.10. des Folgejahres, wenn es in den Versicherungsbedingungen nicht anders geregelt wurde. Ihre Kündigung muss dementsprechend spätestens am 08.07. beim Versicherer eingehen, damit der Vertrag zum Ende der Periode ausläuft. Sollte das Schreiben zu spät ankommen, müssten Sie noch ein Jahr länger Beiträge leisten. 

Die außerordentliche Kündigung ist immer nur beim Vorliegen wichtiger Gründe möglich – daher ist die ordentliche der Regelfall. Eine außerordentliche Kündigung kommt eher dann zustande, wenn Sie sich für eine Kombipolice aus Renten- und Lebensversicherung entschieden haben.

Deutsche Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Nur in wenigen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Deutsche Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Hierfür muss ein wichtiger Grund nach § 40 Absatz 1 und Absatz 2 des VVG vorliegen, welcher beispielsweise dann gegeben ist, wenn der Versicherer 

  • seine Beiträge erhöht, ohne auch die Leistungen zu erweitern oder
  • seine Leistungen kürzt, ohne auch die Beiträge zu senken

Sollte es zu einem dieser beiden Fälle kommen, dann ist die Deutsche verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten dieser neuen Regelungen über Ihr Sonderkündigungsrecht aufzuklären. Dementsprechend haben Sie danach immer mindestens einen Monat Zeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Vorgaben unterscheiden sich meist nicht von denen einer normalen Kündigung, werfen Sie zur Sicherheit aber noch einmal einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Wichtiger Tipp:

Bei Ihrer außerordentlichen Kündigung sollten Sie am besten immer genau die Formulierung ,,außerordentliche Kündigung“ verwenden. So kann es nicht passieren, dass der Versicherer das Schreiben als reguläre Kündigung auslegt oder es sonst zu Missverständnissen kommt.

Sollten Sie die Möglichkeit haben, die Deutsche Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen, dann ist diese Kündigung immer sofort wirksam. Auszahlungstag ist dann der Tag, an dem die Änderungen eigentlich wirksam geworden wären. Auch hier dauert es in der Regel bis zu zwei Wochen, bis das Geld auf Ihrem Konto ankommt. Genaueres erfahren Sie direkt von Ihrem Versicherer

4Kündigung der Deutsche Rentenversicherung: So gehen Sie vor 

Wenn Sie sich für die ordentliche oder außerordentliche Kündigung Ihrer Deutsche Rentenversicherung entschieden haben, dann sollten Sie sich in einem nächsten Schritt zuerst über die genauen Konditionen Ihres Versicherers informieren. Mache Versicherungen akzeptieren die Kündigung beispielsweise nur in Schriftform, also per Post oder als Fax. Die etwas modernere Textform würde auch eine Kündigung per Mail ermöglichen.

Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass Sie am besten immer einen Brief an Ihren Vertragspartner senden sollten. So haben Sie im Zweifelsfall einen gerichtsfesten Nachweis und die Gültigkeit garantieren. 

Denn als Absender einer Kündigung stehen Sie auch immer in der Pflicht, die Zustellung Ihres Schreibens nachzuweisen. Versenden Sie diese daher immer nur als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit anschließendem Faxbericht, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Bei einer abgesendeten E-Mail geht der Gesetzgeber automatisch von der Zustellung aus, hier müsste der Versicherer im Zweifelsfall das Gegenteil beweisen. 

Wichtig:

Ob Ihre Kündigung gültig ist, wird neben der Erfüllung der Vorgaben des Versicherers daran bemessen, wann diese zugestellt wurde. Es ist dagegen egal, wann die Bearbeitung begonnen wurde oder wann Sie eine Rückmeldung erhalten haben. 

Aus rechtlicher Sicht gibt es keine konkreten Vorgaben dafür, was in Ihrer Kündigung stehen muss. Damit Sie jedoch bei Rückfragen schnell erreichbar sind und Ihre Kündigung auch zweifelsfrei zugeordnet werden kann, empfehlen wir, folgende Punkte zu integrieren oder zumindest anzuschneiden: 

  • Persönliche Daten: Ihr Name, Ihre Adresse und auch eine Telefonnummer sollten auf der Kündigung stehen. So kann sie auch dann zugeordnet werden, wenn Sie in der Kundennummer einen Tippfehler haben. Bei Rückfragen sind Sie hierdurch außerdem schnell erreichbar
  • Kundennummer und Vertragsinformationen: Geben Sie hier immer beides an, denn alle Ihre Policen werden beim Versicherer unter einer Kundennummer gespeichert 
  • Kündigung der Rentenversicherung: Diese Formulierung sollten Sie immer verwenden. So kann es nicht passieren, dass der Versicherer das Schreiben falsch auslegt oder ignoriert 
  • Am Ende bitten Sie die Deutsche um eine Kündigungsbestätigung sowie um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufwertes. So können Sie besser planen
  • Die Kündigung müssen Sie auf jeden Fall händisch unterschreiben. Eine kopierte oder gedruckte Unterschrift reicht hier nicht aus

Wenn Sie diese Punkte in die Kündigung integriert haben, dann weiß der zuständige Bearbeiter sofort, was zu tun ist. Die Kündigung kann schnell bearbeitet werden. Bei Rückfragen sind Sie erreichbar, also bekommen Sie auch den Rückkaufswert etwas schneller ausbezahlt – Sie sind also auf der sicheren Seite! 

5Sollte ich die Deutsche Rentenversicherung bei Todesfall des Versicherten kündigen? 

Sollte es zu dem Fall kommen, dass der aktuelle Versicherungsnehmer stirbt, dann geht die Police im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge an den oder die Erben über. Diese werden im Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt und übernehmen den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Auch wenn auf der verstorbenen Person ein Bezugsrecht lag, geht dieses auf den Erben über. 

Ausnahmen hierbei gibt es nur dann, wenn durch den verstorbenen ein abweichendes und unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde. Dieses bleibt auch dann bei der bezugsberechtigten Person, wenn sich der Versicherungsnehmer, etwa durch Erbschaft, ändert. Hierbei gibt es keine Ausnahmen. 

Achtung:

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann nur geändert werden, wenn ein schriftliches Einverständnis des aktuellen Bezugsberechtigten vorliegt. Diese muss dann zusammen mit einem Änderungsantrag dem Versicherer vorgelegt werden, ohne dieses Einverständnis können Sie nur widerrufliche Bezugsberechtigungen ändern. 

Auch als Erbin oder als Erbe haben Sie selbstverständlich immer das Recht, eine Rentenversicherung zu kündigen. Hierzu müssen Sie einen Nachweis über die Erbschaft zusammen mit der Kündigung beim Versicherer abgeben, im besten Falle den Erbschein. Liegt dieser Nachweis allerdings nicht vor, kann die Kündigung auch nicht bearbeitet werden.

6Warum immer mehr Menschen ihre Deutsche Rentenversicherung kündigen 

Seit einigen Jahren steigt die Menge der Kündigungen bei der Deutsche Rentenversicherung immer weiter an. Insgesamt werden knapp 70 Prozent aller Lebensversicherungen vorzeitig wieder gekündigt, wozu auch die Rentenversicherung zählt. Oftmals haben die Kündigungen persönliche Gründe, doch in der Statistik fallen drei allgemeine Ursachen auf: 

  • Die private Rentenversicherung zählt zu den teuersten Anlagemöglichkeiten. Die Kosten liegen bei knapp drei Prozent der Vertragssumme, in den letzten 20 Jahren wurden die Verträge zudem immer teurer bei gleichem Leistungsspektrum. Zusammen mit der hohen Inflation lohnen sich die Verträge kaum noch, und Versicherte suchen sich lieber eine Alternative auf dem Markt 
  • Dazu kommt erschwerend, dass die Versicherungsgesellschaften sehr intransparent sind, und keine genauen Angaben bei Vertragsabschluss machen. Die erfahren beispielsweise nicht, wann Sie genau welche Rendite erhalten oder welche Kosten nun konkret auf Sie zukommen, was viele Versicherte verunsichert. Die Versicherungen selbst begründen dieses Vorgehen mit dem Prinzip des kollektiven Ansparens, wo alle Beteiligten gleichermaßen von den Policen profitieren 
  • Die sinkenden Zinsen kommen als Belastung für alle Anleger der privaten Rentenversicherung dazu. Im Jahr 2000 lag der Leitzins der EZB noch bei vier Prozent, 2022 waren es schon nur noch 0,25 Prozent. Die Anlage des eigenen Geldes zahlt sich also kaum noch aus und immer weniger Menschen vertrauen auf die Rentenversicherung, um lieber in andere Dinge zu investieren 

Diese Nachteile beziehen sich in erster Linie auf die klassische, zinsgebundene Rentenversicherung wie sie in den 80er und 90er Jahren meist verkauft wurde. Mit einer modernen Police dagegen haben Sie oft beispielsweise die Möglichkeit, in Aktien und ETFs zu investieren und den Vertrag mitzugestalten. Informieren Sie sich zu Ihren Optionen mit einem solchen, modernen Vertrag am besten direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft

7Deutsche Rentenversicherung: Kündigung oder Widerruf? 

Die Kündigung ist für Sie als Kunde meist der einfachste Weg, aus der Police auszusteigen. Für sie reicht oft eine kurze Mail aus und Sie können zum Ende der Versicherungsperiode aus dem Vertrag aussteigen – dies ist jedoch mit immensen Kosten verbunden. Durch die Berechnung des Rückkaufwertes geht Ihnen eine Menge Geld verloren, und der Vertrag lohnt sich nicht. 

In den 90er und 2000er Jahren haben viele Versicherer Policen verkauft, welche fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten haben. Durch diese kleinen Fehler lassen sich viele Verträge auch Jahre und Jahrzehnte später noch rückabwickeln, helpcheck zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen!

Die Kündigung – teuer, aber unkompliziert

Die Kündigung der Deutsche Rentenversicherung haben Sie in wenigen Minuten erledigt. Sie müssen dem Versicherer lediglich einen kurzen Zweizeiler zukommen lassen, entweder als Mail, als Brief oder auch als Fax. Was viele hierbei jedoch nicht bedenken: Durch die Berechnung des Rückkaufwertes entstehen auch nach Jahren und Jahrzehnten hier riesige Verluste, die einen Großteil des Geldes auffressen.

Die Deutsche berechnet zudem alle Kosten für Ihre private Rentenversicherung bereits beim Abschluss der Police und auf die volle Laufzeit. Wenn Sie sich nun entscheiden, den Vertrag vorzeitig zu beenden, erhalten Sie dennoch keine Rückerstattung und tragen die vollen Kosten.

Bei den allermeisten Formen der Lebensversicherung sieht es sehr ähnlich aus. Prüfen Sie also immer Ihre genauen Alternativen, denn sonst verschenken Sie viel Geld! 

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Der Widerruf – Ihr Joker in der Hinterhand

Bei Abschluss einer Police ist jeder Versicherer in Deutschland verpflichtet, seinen Kunden verschiedene Informationen zukommen zu lassen. Im VVG ist dabei genau geregelt, welche Informationen Ihnen zugehen müssen: 

  • Pflichtinformationen nach der VVG-Grundverordnung 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht 
  • Basisdaten zu Laufzeit, Kostenquote und Beiträgen 
  • Versicherungsschein, also der Vertrag selbst 

Der Deutlichkeitsgrundsatz sagt aus, dass in der Widerrufsbelehrung alle wichtigen Informationen deutlich hervorgehoben werden müssen. Zudem darf sie keinerlei rechtliche Fehler enthalten. 

Im Zeitraum von 1994 bis 2007 haben jedoch viele Versicherer Policen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verkauft. Hierdurch hat die 30-tägige Widerrufsfrist nie begonnen, welche durch die Belehrung normalerweise beginnt. 

Der BGH hat in seinem Urteil vom 07.05.2014 beschlossen, dass in diesen Fällen ein Widerrufsrecht besteht (Az. IV ZR 76/11).

Bei einem Widerruf muss der Versicherer die gesamte Police bis zum Anfang rückabwickeln. Sie erhalten Beiträge, Storno- und Verwaltungsgebühren und auch sonstige Kosten zurückerstattet. Sollten Sie Ihre Deutsche Rentenversicherung bereits gekündigt haben, steht Ihnen dennoch die Differenz der beiden Auszahlungsbeträge zu.

Lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen und nehmen Sie den ,,ewigen Widerruf“ wahr. Unsere helpcheck-Partneranwälte wissen genau, worauf sie achten müssen, damit dieser vor Gericht durchgesetzt werden kann. 

Im ersten Schritt reichen Sie die Vertragsunterlagen ein und wir prüfen, ob ein Widerruf überhaupt möglich wäre – im Anschluss geben wir Ihnen eine erste Rückmeldung. Entscheiden Sie sich dann für den Widerruf, erledigen wir den Rest für Sie! 

Wir bei helpcheck bieten eine Erfolgsgarantie. Das Honorar für unsere Leistungen wird also nur dann fällig, wenn wir den Widerruf auch wirklich durchsetzen konnten.

Zögern Sie nicht und lassen Sie noch heute Ihre Deutsche Rentenversicherung unverbindlich prüfen!

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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