Colonia Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist immer Ihnen selbst überlassen, ob und wann Sie Ihre private Rentenversicherung kündigen möchten. Geben Sie Ihre Kündigung ab, endet der Vertrag in der Regel zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode 
  • Als Alternativen zur Kündigung bleiben Ihnen noch die Beitragsfreistellung oder der Verkauf Ihrer Police. Diese können Sie beispielsweise dann in Anspruch nehmen, wenn der Widerruf Ihres Vertrages einmal nicht möglich ist 
  • Lesen Sie vor Ihrer Kündigung unbedingt die Konditionen Ihres Versicherers. Oftmals entsteht durch die hohen Abzüge bei der Berechnung des Rückkaufwertes ein hoher Verlust für Sie als Kunden 

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1Was ist eine private Rentenversicherung? 

Die private Rentenversicherung ist eine Form der Lebensversicherung. Sie dient in erster Linie dazu, Sie gegen verschiedene biometrische Risiken abzusichern, also beispielsweise Tod, Langlebigkeit oder auch Invalidität. Sie bekommen von der privaten Rentenversicherung eine lebenslange, monatliche Rente ausbezahlt, sobald Sie das im Vertrag festgelegte Alter erreicht haben. Die Höhe dieser Auszahlungen können Sie selbst festlegen, denn sie richten sich nach der Vertragssumme, also Ihrem angesparten Vermögen.

Im Rentenfaktor fasst der Versicherer zusammen, wie hoch Ihre spätere, monatliche Rente sein wird. Ein Rentenfaktor von 50 beispielsweise bedeutet, dass Sie pro angesparten 10.000 Euro später einmal 50 Euro von Ihrer Versicherung im Monat erhalten werden. Bei einer Vertragssumme von 400.000 Euro sind das bereits 2.000 Euro pro Monat.

Die Vorschriften für die private Rentenversicherung sind weitestgehend die gleichen wie für alle anderen Formen der Lebensversicherung. Das liegt daran, dass sich die Rentenversicherung nur in der Auszahlung von einer ,,normalen“ Kapitallebensversicherung unterscheidet. Abgesehen von diesem Punkt sind beide Policen beinahe identisch aufgebaut. 

2Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Colonia Rentenversicherung 

Bei der Art Ihrer Kündigung haben Sie je nach Situation entweder eine oder zwei Möglichkeiten, aus der Police auszusteigen. Es gibt die ordentliche und die außerordentliche Kündigung, zweitere ist nur bei gewissen Bedingungen möglich. Maßgeblich in allen Fällen ist immer das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG.

Colonia Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Die ordentliche Kündigung der Colonia Rentenversicherung ist der Regelfall, wenn Sie aus Ihrer Police aussteigen möchten. Sie kann immer ausgesprochen werden, Sie müssen sich lediglich an die Kündigungsfrist halten, welche in Deutschland gesetzlich geregelt zwischen einem und drei Monaten liegen muss. 

Die Colonia Rentenversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende der jeweiligen Versicherungsperiode. 

Die Versicherungsperiode beschreibt den Zeitraum, der mit Abschluss der Police beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Sie dauert 12 Monate, viele Versicherungen legen in Ihren AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) fest, dass die erste Periode bereites mit dem Kalenderjahr endet. So haben Sie den Vorteil, dass die nächsten Jahre mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, was die Verwaltung für beide Seiten enorm erleichtert.

Hierzu ein Beispiel: Sie haben Ihre Police am 08.11. abgeschlossen. Ihr Versicherungsjahr beginnt also an diesem Tag und endet am 07.11. des Folgejahres, wenn nicht in den AVB anders festgelegt. Ihre Kündigung müsste also spätestens am 07.08. eingehen, damit diese zum Ende der Periode gültig ist. Sollte Ihr Schreiben zu spät ankommen, müssten Sie ein Jahr weiter Beiträge leisten. 

Eine außerordentliche Kündigung ist nur beim Vorliegen wichtiger Gründe möglich – diese gibt es bei der privaten Rentenversicherung selten, sie sind eher bei einer Kombipolice aus Renten- und Lebensversicherung zu finden. Daher bleibt die ordentliche Kündigung der Regelfall, wenn Sie aus dem Vertrag aussteigen möchten.

Colonia Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Die außerordentliche Kündigung der Colonia Rentenversicherung ist eher ein Ausnahmefall. Für sie muss ein wichtiger Grund nach § 40 Abs.1 und Abs.2 vorliegen. Zu diesen gehört beispielsweise, wenn der Versicherer

  • die Leistungen kürzt, ohne auch die Beiträge anzupassen oder
  • die Preise erhöht, ohne auch das Leistungsspektrum zu erweitern 

Sollte einer der beiden Fälle eintreten, ist die Colonia verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Konditionen darüber zu informieren und Sie über das Sonderkündigungsrecht aufzuklären. Dementsprechend haben Sie dann einen Monat Zeit, Ihre außerordentliche Kündigung abzugeben. Die Vorgaben für eine außerordentliche Kündigung unterscheiden sich meist nicht von denen einer ordentlichen, werfen Sie hierfür jedoch immer noch einmal einen Blick die Versicherungsbedingungen. 

Tipp: Verwenden Sie in Ihrem Schreiben immer die Formulierung ,,außerordentliche Kündigung“. So kann es nicht passieren, dass der Versicherer den Brief als reguläre Kündigung auslegt und Sie so länger Beiträge leisten müssen. 

Die außerordentliche Kündigung der Colonia Rentenversicherung ist immer sofort wirksam. Auszahlungstag ist der Tag, an dem die angekündigten Änderungen in Kraft getreten wären. Es kann etwa zwei Wochen dauern, bis der Rückkaufwert der Police auf Ihrem Bankkonto ankommt, genaueres erfahren Sie hier jedoch von Ihrem Versicherer. 

3Kündigung der Colonia Rentenversicherung: So gehen Sie vor 

Bevor Sie Ihre ordentliche oder außerordentliche Kündigung beim Versicherer abgeben, sollten Sie sich immer über die Konditionen genaustens informieren. In Altverträgen aus den 90er und frühen 2000er Jahren beispielsweise ist es gut möglich, dass eine Kündigung nur in Schriftform, also per Brief oder Fax erledigt werden kann. Die moderne Textform dagegen ermöglicht auch eine Kündigung per Mail. 

Beachten Sie:

Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen immer, einen Brief an Ihren Vertragspartner zu senden. So riskieren Sie nicht die Ungültigkeit Ihrer Kündigung und haben im Ernstfall einen gerichtsfesten Nachweis. 

Hierzu ein Nachtrag: Als Absender der Kündigung stehen Sie immer in der Pflicht, die Zustellung Ihrer Kündigung im Zweifelsfall nachzuweisen. Versenden Sie diese daher immer nur als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit Faxbericht. Bei einer elektronischen Kündigung in Form einer E-Mail geht der Gesetzgeber automatisch von der Zustellung aus, hier muss der Versicherer im Zweifelsfall das Gegenteil beweisen. 

Die Gültigkeit Ihrer Kündigung wird immer daran bemessen, an welchem Tag sie dem Versicherer zugestellt wurde. Wann dieser mit der Bearbeitung begonnen hat oder wann Sie eine Rückmeldung erhalten, spielt dagegen keine Rolle. Selbstverständlich müssen jedoch die formalen Vorgaben für die Kündigung eingehalten worden sein. 

Rechtlich gesehen gibt es keine genauen Vorgaben, was in der Kündigung stehen muss. Damit Sie jedoch schnell eine Rückmeldung erhalten und somit auch schneller Ihr Geld bekommen, empfehlen wir, die folgenden Punkte zu integrieren oder zumindest anzuschneiden:

  1. Persönliche Informationen und Kontaktmöglichkeiten: Name, Telefonnummer und Anschrift sollten Sie auf Ihre Kündigung schreiben. So kann der zuständige Arbeiter die Kündigung schnell zuordnen und Sie auch erreichen 
  2. Kundennummer und Vertragsinformationen: Geben Sie immer beides an, gerade wenn Sie mehrere Policen bei diesem Versicherer abgeschlossen haben. Denn alle Ihre Versicherungen werden unter einer Kundennummer gespeichert, so kann Sie schnell gefunden werden 
  3. Kündigung der Rentenversicherung: Verwenden Sie am besten immer genau diese Formulierung, damit Ihr Schreiben nicht ignoriert oder falsch ausgelegt werden kann
  4. Bitten Sie die Colonia am Ende um eine Kündigungsbestätigung sowie um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufwertes 
  5. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch. Eine gedruckte oder kopierte Unterschrift reicht hier nicht aus 

Wenn Sie diese Aspekte in die Kündigung integriert haben, dann kann diese schnell bearbeitet werden und Sie sind bei Rückfragen erreichbar. Zudem kann sie durch die persönlichen Daten auch dann zugeordnet werden, wenn Sie sich beispielsweise bei der Kundennummer verschrieben haben – Sie sind also auf der sicheren Seite! 

4Der Rückkaufwert bei Kündigung der Colonia Rentenversicherung 

In § 169 Absatz 1 VVG ist geregelt, dass der Versicherer Ihnen nach der Kündigung den Rückkaufwert der Police auszahlen muss. Dieser beschreibt den mathematisch berechneten Restwert der Police aus Sicht des Versicherers, und wird am Stichtag (=letzter Tag der Versicherungsperiode) ermittelt. Die Formel zur Berechnung ist in § 169 Absatz 3 VVG genau geregelt, lässt sich aber wie folgt vereinfacht ausdrücken: 

Auszahlungssumme = Summe eingezahlter Beiträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale 

Die Risikoanteile werden deswegen abgezogen, da Sie einen entsprechenden Schutz bereits erhalten haben, etwa gegen Berufsunfähigkeit. Eine Stornopauschale wird nicht spontan bei jedem Versicherer fällig, diese muss vertraglich vereinbart und verhältnismäßig sein. Sie gehört zu den zusätzlichen Gebühren, die bei einer Kündigung anfallen, geregelt in §169 Absatz 5 VVG.

Der Rückkaufwert wird immer nach dem sogenannten Stichtagsprinzip ermittelt, also auf den letzten Tag der Versicherungsperiode. Demnach kann er auch erst ab diesem Tag ausbezahlt werden, auch hier müssen Sie bei der Bearbeitung mit bis zu 14 Tagen rechnen. Wenn es hier länger dauert, sollten Sie sicherheitshalber bei Ihrem Versicherer nachfragen.

Wichtig:

Die Mindesthöhe des Rückkaufwertes ist in Deutschland auf 50 Prozent der eingezahlten Beiträge gedeckelt. Das ist die sogenannte Untergrenze, welche Ihnen mindestens zusteht. 

5Sollte ich die Colonia Rentenversicherung bei Todesfall des Versicherten kündigen? 

Sollte es zu dem Fall kommen, dass der aktuelle Versicherungsnehmer verstirbt, dann geht die Police automatisch auf die gesetzlich oder im Testament bestimmten Erben über. Durch die Gesamtrechtsnachfolge übernimmt der Erbe die Police immer mit allen Rechten und Pflichten. Auch wenn auf dem Verstorbenen ein Bezugsrecht lag, geht dieses auf die Erben über. 

Achtung:

Hierbei gibt es nur eine mögliche Ausnahme. Wenn der Verstorbene ein abweichendes und unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart hat, dann bleibt dieses auch nach seinem Tod bei der bezugsberechtigten Person. Die Erbschaft ändert an dieser Situation ebenfalls nichts.

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann nur dann geändert werden, wenn ein schriftliches Einverständnis des aktuellen Bezugsberechtigten vorliegt. Zusammen mit einem Änderungsantrag muss dieses beim Versicherer eingereicht werden. Ohne eine solche Einverständnis lassen sich nur widerrufliche Bezugsberechtigungen ändern.

Selbstverständlich haben Sie auch als Erbin oder Erbe das Recht, die Rentenversicherung zu kündigen. Hierbei müssen Sie dem Versicherer einen Nachweis über Ihre Erbschaft, am besten den Erbschein, zusammen mit der ordnungsgemäßen Kündigung vorliegen. Ohne ein entsprechender Nachweis kann Ihre Kündigung nicht bearbeitet werden.

6Warum immer mehr Kunden ihre Colonia Rentenversicherung kündigen

In den letzten zehn Jahren ist die Menge der Kündigungen bei der Colonia Rentenversicherung immer weiter angestiegen. Bei der Lebensversicherung insgesamt sind es knapp 70 Prozent aller Verträge, welche vorzeitig wieder aufgelöst werden. Oft hat die Kündigung persönliche Gründe, jedoch sind auch alle Versicherte gleichermaßen von verschiedenen Änderungen der Ausgangslage betroffen: 

  • In den letzten Jahren sind die Zinsen immer weiter gefallen. 2000 lag der Leitzins der europäischen Zentralbank (EZB) noch bei vier Prozent, im Jahr 2022 waren es bereits nur noch 0,25 Prozent. Zusammen mit der hohen Inflation lohnen sich die Policen schlicht und ergreifend heute kaum noch, weshalb viele Kunden lieber auf lukrativere Anlagemöglichkeiten mit besserer Rendite umsteigen
  • Zusätzlich zu den sinkenden Zinsen wurden die Policen in den letzten 20 Jahren auch immer teurer, das Leistungsspektrum blieb jedoch das gleiche beziehungsweise es wurde gekürzt. Bereits jetzt liegen die Kosten einer Police bei etwa drei Prozent der Versicherungssumme, während die zu erwartende Rendite nur selten ein Prozent überschreitet. Im Großen und Ganzen also ein Verlustgeschäft für den Kunden, welches viele Versicherte nicht mehr hinnehmen wollen 
  • Auch die Intransparenz der meisten Versicherer trägt dazu bei, dass viele Menschen lieber auf andere Anlagemöglichkeiten umsteigen. Bei Vertragsabschluss bekommen Sie in der Regel nie deutlich erklärt, wann Sie mit welcher Rendite rechnen können oder wieviel Sie nun konkret insgesamt bezahlen müssen. Bei anderen Vorsorgemöglichkeiten sieht das anders aus und es ist so auch möglich, damit zu planen, was viele Kunden noch vor Vertragsende abspringen lässt

Nicht für alle Rentenversicherungen gelten diese Nachteile, denn Sie beziehen sich in erster Linie auf zinsgebundene Altverträge wie sie in den 80er und 90er Jahren verkauft wurden. Mit einer modernen Rentenversicherung ist es auch heute noch möglich, sein Geld gut anzulegen, beispielsweise in Aktien und ETFs. Informieren Sie sich zu einem solchen, modernen Vertrag am besten direkt bei Ihrem Versicherer vor Ort! 

7Colonia Rentenversicherung: Kündigung oder Widerruf?

Eine Kündigung ist immer der leichteste Weg, aus der Police auszusteigen. Für sie reicht ein einfacher Brief, eine E-Mail oder ein Fax aus, und der Vertrag endet in der Regel zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode. Durch die Berechnung des Rückkaufwertes entstehen jedoch oftmals hohe Abzüge, welche Sie sogar einen Verlust machen lassen, oder zumindest einen Großteil des Vermögens wieder wegnehmen. 

Durch kleinere Fehler in der Widerrufsbelehrung lassen sich viele Verträge auch nach Jahren und Jahrzehnten noch widerrufen. So können Sie viel Geld einsparen, helpcheck zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen! 

Die Kündigung – teuer, aber unkompliziert 

Die Kündigung der Colonia Rentenversicherung ist im Handumdrehen erledigt. Sie müssen lediglich in einem kurzen Zweizeiler Ihren Kündigungswunsch formulieren, und schon sind Sie den Vertrag zum Ende der Versicherungsperiode los. Was viele jedoch nicht bedenken: durch die Formel zur Berechnung des Restwertes entstehen hohe Abzüge, die Ihnen das Vermögen größtenteils wegnehmen.

Die Colonia berechnet zudem alle Kosten immer direkt bei Abschluss der Versicherung und auf die volle Laufzeit. Das bedeutet, Sie müssen diese auch dann bezahlen, wenn Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchten. Eine Anpassung an die verkürzte Laufzeit gibt es also nicht. 

Bei den allermeisten anderen Formen der Lebensversicherung sieht es ähnlich aus. Prüfen Sie also immer sorgfältig Ihre Alternativen, denn sonst verschenken Sie in der Regel bares Geld! 

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Eine Illustration zum Thema Altersvorsorge

Der Widerruf – Ihr Joker in der Hinterhand 

In Deutschland ist jeder Versicherer verpflichtet, seinen Kunden bei Vertragsabschluss bestimmte Unterlagen zukommen zu lassen. Das VVG regelt hierbei genau, welche Papiere das sein müssen: 

  • Pflichtinformationen nach der VVG-Grundverordnung 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht 
  • Basisdaten zu Laufzeit, Kostenquote und Beiträgen 
  • Versicherungsschein, also der Vertrag selbst 

,,Deutlichkeitsgrundsatz“ bedeutet, dass alle wichtigen Informationen eindeutig hervorgehoben sein müssen. Zudem dürfen sich in keinem Teil der Ausführungen rechtliche Fehler befinden. 

Im Zeitraum von 1994 bis 2007 haben jedoch viele Versicherer Policen verkauft, welche fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beinhaltet haben. Diese sind jedoch die Grundlage für die 30-tägige Widerrufsfrist, welche so nie begonnen hat. 

Der BGH hat in seinem Urteil vom 07.05.2014 beschlossen, dass in diesen Fällen ein Widerrufsrecht besteht (Az. IV ZR 76/11).

Infolge eines Widerrufs muss der Versicherer die gesamte Police rückabwickeln, auch in einem solchen Fall, wo der Abschluss bereits viele Jahre oder Jahrzehnte her ist. Er muss also Beiträge, Storno- und auch Verwaltungsgebühren komplett zurückzahlen. Sollten Sie Ihre Colonia Rentenversicherung bereits gekündigt haben, steht Ihnen dennoch der Differenzbetrag zwischen beiden Auszahlungssummen zu.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und nehmen Sie den ,,ewigen Widerruf“ Ihrer Police in Anspruch. Unsere helpcheck-Partneranwälte wissen genau, worauf Sie bei einem ordnungsgemäßen Widerruf achten müssen. 

In einem ersten Schritt reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen voll digital bei helpcheck ein. Wir prüfen im Anschluss, ob ein Widerruf grundsätzlich möglich wäre, und geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Bei helpcheck profitieren Sie von einer Erfolgsgarantie – unser Honorar wird immer nur dann fällig, wenn Sie auch wirklich alle Forderungen erhalten haben.

Zögern Sie nicht und lassen Sie noch heute Ihre Colonia Rentenversicherung prüfen! 

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Häufige Fragen zu Colonia Rentenversicherung kündigen

Was ist die ,,Schriftform“?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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