Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Zurich Rentenversicherung kündigen. Der Versicherer darf zwar Form und Frist vorgeben, das Kündigungsrecht per se aber nicht weiter einschränken
Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung führt zwar zur Auflösung des Vertrags, oft aber auch zu spürbaren Verlusten. Grund dafür sind vor allem die hohen Kosten, die der Versicherer vom Vertragsvermögen abziehen kann
Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind viele Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 noch heute widerrufbar. Beim Widerruf darf der Versicherer kaum Kosten abziehen und muss die gesamte erzielte Rendite auszahlen, sodass Sie mit erheblichen Gewinnen rechnen können
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
Klassische, kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherungen sind in den meisten Fällen nahezu identisch aufgebaut. Denn beide Policen sehen zunächst eine Einzahlungsphase, in der Sie beispielsweise 200 Euro monatlich in die Versicherung einzahlen, vor. Anschließend folgt die Auszahlung des Vertragsvermögens, entweder in einer Summe (Kapitallebensversicherung) oder als lebenslange Rente (Rentenversicherung).
Beide Versicherungsformen gehören zu den Lebensversicherungen im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Möchten Sie Ihre Zurich Rentenversicherung kündigen, gelten entsprechend dieselben Grundsätze wie bei einer Zurich Lebensversicherung.
Der wesentliche Unterschied der kapitalbildenden zur privaten Rentenversicherung besteht in der Art der Auszahlung. Denn die Rentenversicherung sichert das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Weder Sie noch der Versicherer wissen, wie lange Sie voraussichtlich leben werden. Beim privaten Vermögensaufbau, auch im Rahmen einer Kapitallebensversicherung, kann es daher passieren, dass das Kapital bereits vor Ihrem Tod aufgebraucht ist.
Durch die lebenslange Leibrente der Versicherung kann dies nicht passieren. Denn Sie erhalten die Rente auch dann weiter, wenn das entsprechende Kapital rein rechnerisch bereits aufgebraucht wurde. Im Übrigen gibt es keine bis wenig Unterschiede zur klassischen Lebensversicherung.
2Warum immer mehr Kunden ihre Zurich Rentenversicherung kündigen
Bereits seit einigen Jahren entscheiden sich immer mehr Kunden dafür, ihre ZurichRentenversicherung zu kündigen. Gründe dafür sind in erster Linie:
Hohe Kosten: Gerade in den ersten Vertragsjahren zieht der Versicherer hohe Gebühren von den Einzahlungen ab. Mitunter haben Sie über die gesamte Laufzeit der Rentenversicherung keine Möglichkeit mehr, diese immensen Abzüge auszugleichen. Die Police wird dann insgesamt zum Verlustgeschäft.
Niedrige Zinsen: Die Zinsen befinden sich bereits seit mehreren Jahren auf einem Rekordtief. Gerade zusammen mit steigenden Kosten ergibt sich ein Effekt, der für Ihre Zurich Rentenversicherung respektive das enthaltene Vertragsvermögen doppelt negativ ist.
Keine bis wenig Flexibilität: Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind Sie an die Anlageentscheidungen der Versicherungsgesellschaft gebunden. Anpassungsmöglichkeiten, insbesondere bei der Art des Investments, gibt es kaum.
„Unterm Strich“ können private Rentenversicherungen bereits aufgrund der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos eine gute Wahl sein. Allerdings sollten Sie auf eine niedrige Kostenquote, viel Flexibilität und eine angemessene Verzinsung achten. Policen, die die eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt investieren, sind hier beispielsweise oft eine gute Wahl.
3Zurich Rentenversicherung kündigen: So gehen Sie richtig vor!
Wenn Sie Ihre Zurich Rentenversicherung kündigen, müssen Sie in erster Linie die vom Versicherer vorgegebene Form beachten. Diese finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie im Versicherungsschein, der eigentlichen Police. Unterschieden wird zwischen schriftlichen Kündigungen und solchen in Textform:
Schriftform: Kündigungen sind nur mit „echten Schreiben“, also Brief und Fax, zulässig; andere Formen entfalten keine Wirksamkeit
Textform: Neben Brief und Fax können Sie Ihre Zurich Rentenversicherung auch elektronisch, also zum Beispiel per Mail, kündigen
Hinweis:
Bei der Zurich Rentenversicherung ist in der Regel die Schriftform vorgegeben, neuere Verträge lassen sich aber auch elektronisch kündigen. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, kündigen Sie schriftlich.
Halten Sie die entsprechende Form unbedingt ein. Denn Ihre Kündigung ist sonst unwirksam – eine Tatsache, auf die nur wenige Versicherer ihre Kunden hinweisen. Im Zweifel haben Sie die Kündigungsfrist bereits verpasst, wenn Sie den Fehler bemerken. Der Vertrag und die mit ihm verbundenen Kosten laufen dann für mindestens ein Jahr weiter, was sich vergleichsweise einfach vermeiden lässt.
Als Absenderin oder Absender tragen Sie grundsätzlich die Beweislast, was den Zugang der Kündigung beim Versicherer angeht. Versenden Sie sich daher entweder mit Faxbericht oder als Einschreiben mit Rückschein. Bei Mails und anderen Varianten der elektronischen Kündigung gilt Ihr Schreiben als zugegangen, behauptet der Versicherer das Gegenteil, muss er es beweisen. Hier sind Sie also auf der sicheren Seite.
Heben Sie den Zugangsnachweis mindestens auf, bis Sie die Kündigungsbestätigung der Versicherungsgesellschaft erhalten haben!
4Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Zurich Rentenversicherung
Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre Zurich Rentenversicherung sowohl ordentlich als auch außerordentlichkündigen. Welche Kündigung dabei infrage kommt, richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und den individuellen Vereinbarungen mit dem Versicherer. Eine der beiden Kündigungsformen ist allerdings immer möglich.
Die ordentliche Kündigung
Der Regelfall, die ordentliche Kündigung, ist bei den meisten Versicherungsnehmern einschlägig. Eine reguläre Kündigung ist nach § 168 Absatz 1 VVG immer zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Sie dauert nach § 12 VVG 12 Monate und beginnt mit dem Abschluss der Rentenversicherung. Versicherer und Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben allerdings die Möglichkeit, eine abweichende, kürzere, Versicherungsperiode zu vereinbaren.
Beispiel: Sie haben Ihre Zurich Rentenversicherung am 01.08. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet am 31.07. des jeweiligen Folgejahres und wird daher auch „Versicherungsjahr“ genannt.
Die Kündigung muss dann innerhalb der Kündigungsfrist, die ein bis drei Monate beträgt und sich nach der Versicherungsperiode richtet, beim Versicherer eingehen (§ 11 Absatz 3 VVG). Die vertraglich vereinbarte Frist muss sich zwingend in diesem Rahmen befinden, anderslautende Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft sind in allen Fällen unwirksam.
Es gilt:
Bei der Zurich Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate.
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang Ihres Schreibens bei der Versicherungsgesellschaft. Wann Sie es absenden oder wann es bearbeitet wird, spielt hingegen keine Rolle. Im Zweifel zählt das auf Ihrem Zugangsnachweis genannte Datum.
Halten Sie die Kündigungsfrist unbedingt ein, da der Vertrag sonst bis zum Ende der folgenden Versicherungsperiode weiterläuft. Erstellen Sie sich beispielsweise eine Erinnerung auf dem Smartphone oder kündigen Sie deutlich zu früh.
Die außerordentliche Kündigung
Eine Zurich Rentenversicherung können Sie nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG außerordentlich kündigen, wenn
der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen nach oben anzupassen, oder
die Leistungen reduziert, die Beiträge aber gleich bleiben.
Eine Anpassung zu Ihren Ungunsten löst also ein Sonderkündigungsrecht aus, auf das Sie die Versicherungsgesellschaft nach § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG hinweisen muss. Der Hinweis muss spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen erfolgen. Entsprechend lange haben Sie dann Zeit, Ihre Zurich Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen.
Beachten Sie die entsprechenden Formvorgaben des Versicherers, die Sie ebenfalls dem Versicherungsschein entnehmen können. Im Übrigen führt die Sonderkündigung ebenfalls zur Auszahlung desRückkaufswerts, die in der Regel mit hohen Verlusten verbunden ist.
Versäumen Sie die Sonderkündigungsfrist oder üben Sie das Recht nicht aus, läuft der Vertrag mit den Änderungen weiter. Eine Kündigung ist dann nur noch regulär zum Ende der Versicherungsperiode möglich.
Übrigens: § 40 VVG betrifft in der Regel nur Rentenversicherungen, die gemeinsam mit Risikopolicen wie einem BU-Schutz abgeschlossen wurden, bei denen der Zusatzbaustein nicht ohne die Hauptpolice gekündigt werden kann. Denn in diesen Fällen bezieht sich as Sonderkündigungsrecht auf das gesamte Kombiprodukt.
5Auszahlung der Zurich Rentenversicherung: Der Rückkaufswert
Wenn Sie Ihre Zurich Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert der Police ausgezahlt (§ 169 Absatz 1 VVG). Er entspricht allerdings nicht der Summe von Einzahlungen und Zinsen, sondern dem Wert des Vertragsvermögens aus Sicht der Versicherungsgesellschaft. Er beinhaltet also neben den eingezahlten Beiträgen und den Erträgen auch die anfallenden und angefallenen Kosten.
Der Rückkaufswert wird nach den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) der Versicherungsgesellschaft entsprechend der versicherungsmathematischen Grundsätze des § 169 Absatz 3 VVG berechnet. Die Ermittlung muss für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar und prüfbar sein, dies gilt insbesondere auch für die Gerichte.
Der Versicherer ermittelt den Auszahlungsbetrag nach der folgenden – vereinfacht dargestellten – Berechnungsformel:
Formel:
Auszahlungsbetrag = Summe der eingezahlten Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten = Rückkaufswert – Stornopauschale
Eine Stornopauschale darf der Versicherer nach § 169 Absatz 5 VVG nur abziehen, wenn sie vertraglich und im Vorfeld vereinbart wurde. Außerdem muss die Kündigungsgebühr der Höhe nach angemessen sein. Nach Abzug aller Kosten muss der Auszahlungsbetrag bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen.
In den eingezahlten Beiträgen enthaltene Risikoanteile für Zusatzversicherungen wie einen BU- oder Todesfallschutz bleiben bei der Berechnung außen vor. Denn die vereinbarte Gegenleistung in Form des Versicherungsschutzes haben Sie bereits erhalten.
6Todesfall beim Versicherungsnehmer: Was passiert mit der Zurich Rentenversicherung?
Anders als beispielsweise eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung, löst der Versicherer die Rentenversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers nicht einfach auf. Vielmehr bleibt der Vertrag bestehen und geht – im Rahmen der individuell vereinbarten oder gesetzlichen Erbfolge – auf die Erben über. Sie führen die Zurich Rentenversicherung mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus der Police ergeben, fort.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen regulären und abweichenden Bezugsrechten. Das Bezugsrecht gibt an, wem die versicherten Leistungen (Rentenzahlung) im Versicherungsfall zustehen:
Reguläres Bezugsrecht: Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter sind identisch
Abweichendes Bezugsrecht: Versicherungsnehmer, versicherte Person und bezugsberechtigte Person weichen voneinander ab. Sie haben die Police beispielsweise auf Ihren Namen abgeschlossen, aber Ihren Ehepartner begünstigt
Wurde nach § 159 Absatz 1 und 2 VVG ein abweichendes Bezugsrecht vereinbart, bleibt dieses auch dann bestehen, wenn sich der Versicherungsnehmer ändert. Haben Sie beispielsweise Ihren Ehemann zum Leistungsbezug berechtigt und geht der Versicherungsvertrag auf Ihre Kinder über, steht die Versicherungsleistung weiterhin dem Ehemann zu.
Eine Änderung des Bezugsrechts ist nur durch einen entsprechenden Antrag beim Versicherer möglich. Wurde das Bezugsrecht hingegen unwiderruflich vereinbart, müssen Sie neben der Antragsstellung auch die Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten einholen (§ 159 Absatz 3 VVG). Liegt letztere nicht vor, scheidet eine Umschreibung des Anspruchs auf eine andere Person aus.
Davon unberührt bleibt allerdings das Recht der Erben, die Zurich Rentenversicherung zu kündigen. Da der Todesfall kein Sonderkündigungsrecht auslöst, gelten hierfür die regulären Vorschriften für die ordentliche Kündigung. Durch den Eintritt in die Stellung des Rechtsvorgängers führen Sie bereits begonnene Fristen fort, sodass sich auch die laufende Versicherungsperiode nicht ändert.
Beachten Sie bei der Kündigung einer geerbten oder verschenkten Lebens- oder Rentenversicherung aber zusätzlich die folgenden Punkte:
Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall. Legen Sie, soweit sie Ihnen bereits zugegangen sind, direkt die entsprechenden Dokumente (insbesondere den Erbschein) vor
Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern es bei einer anderen Person liegt und widerruflich vereinbart wurde
Teilen Sie der Versicherungsgesellschaft Ihre Bankverbindung mit, da möglicherweise das bereits aufgelöste Konto des Erblassers gespeichert ist
So stellen Sie auch hier sicher, dass es nicht zu zeitaufwendigen Rückfragen kommt und dass der Versicherer Ihre Kündigung zeitnah bearbeiten kann. Denken Sie in jedem Fall daran, dass der Rückkaufswert immer der bezugsberechtigten Person zusteht – dies gilt einmal mehr, wenn das Bezugsrecht unwiderruflich festgelegt wurde.
7Zurich Rentenversicherung: Kündigen oder widerrufen?
Viele Kunden, die ihre Zurich Rentenversicherung loswerden möchten, entscheiden sich dabei direkt für die Kündigung – dem bekanntesten und in der Regel auch komfortabelsten Weg. Allerdings ist die Kündigung meist mit hohen Verlusten verbunden, sodass Sie am Ende weniger ausgezahlt bekommen, als Sie über die Beiträge an den Versicherer gezahlt haben. Besser ist der Widerruf – helpcheck zeigt, welche Optionen Sie nutzen können!
Die Kündigung – Sie riskieren hohe Verluste!
Bei einer Kündigung der Zurich Rentenversicherung zahlt der Versicherer in allen Fällen den Rückkaufswert aus – so ist es in § 169 Absatz 1 VVG gesetzlich normiert. Weder Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer noch die Versicherungsgesellschaft selbst haben hier einen Entscheidungsspielraum. Vielmehr hat der Gesetzgeber eine absolute Vorgabe geschaffen, von der keine der beiden Seiten abweichen darf.
Die Kündigung ist dabei vergleichsweise komfortabel, denn ein einfaches Schreiben an den Versicherer reicht aus. Problematisch wird der Rückkauf aber dadurch, dass die Versicherungsgesellschaft bei der Berechnung der Auszahlungssumme alle bisher angefallenen Kosten von den Einzahlungen abzieht. Je früher Sie Ihre Zurich Rentenversicherung dabei kündigen, desto weniger Rendite konnte bisher erzielt werden.
Der Versicherer berechnet die Abschluss- und Verwaltungskosten bereits bei Vertragsunterzeichnung. Als Grundlage nimmt er das voraussichtliche Endvermögen, das sich über Beiträge und Zinsen in Ihrem Versicherungsvertrag befindet. Auch wenn Sie die Police nun vorzeitig kündigen oder die Prämien reduzieren, bleiben die erstmalig berechneten Kosten gleich. Dadurch kann sich die Kostenquote erheblich verschlechtern – und der Auszahlungsbetrag wird nur noch durch die 50-Prozent-Grenze auf ein Minimum gedeckelt.
Lassen Sie daher von einem erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen, ob die Kündigung tatsächlich der für Sie beste Weg ist. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich zunächst mit den Alternativen beschäftigen und nur im Notfall auf die Kündigung zurückkommen. So lassen sich hohe Verluste vermeiden.
Der Widerruf – denken Sie an den Joker in der Hinterhand!
Anstelle der teuren Kündigung ist bei zahlreichen Policen, so auch bei der Zurich Rentenversicherung, oft ein „ewiger Widerruf“ möglich. Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die der Versicherer bei Vertragsabschluss an die Versicherungskunden ausgehändigt hat. Denn für einen wirksamen Beginn der in der Regel 30-tägigen Widerrufsfrist (§ 152 Absatz 1 VVG) müssen nach § 8 Absatz 2 VVG folgende Dokumente vorliegen:
Der Versicherungsschein, also die eigentliche Police
Verbraucherinformationen nach der VVG-InfoV, insbesondere zu den Kosten
Eine Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entspricht
Bei vielen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 mangelt es an der dritten Voraussetzung. Entweder wurde die Widerrufsbelehrung von der Versicherungsgesellschaft gänzlich weggelassen oder sie entsprach nicht den geltenden Vorgaben. Der BGH hat unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden, dass es in diesen Fällen nicht zu einem Ende der Widerrufsfrist und damit zu einem „ewigen Widerrufsrecht“ der Verbraucherin oder des Verbrauchers kommt.
Wichtig:
Experten schätzen, dass bundesweit rund 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen vom ewigen Widerrufsrecht betroffen sind.
Der Widerruf hat – vor allem im direkten Vergleich mit der unrentablen Kündigung – folgende Vorteile:
Sie erhalten alle eingezahlten Versicherungsbeiträge (ohne Risikoanteile) wieder ausgezahlt. Da der Versicherer keine Kosten einbehalten darf, bekommen Sie auch Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls bereits gezahlte Stornogebühren wieder zurück
Alle Zahlungen werden entsprechend der vom Versicherer erzielten Rendite verzinst. Es gilt keine Begrenzung auf einen eventuell vereinbarten Garantiezins
Der Widerruf wird, anders als die Kündigung, sofort und nicht erst zum Ende der laufenden oder folgenden Versicherungsperiode wirksam
Im Schnitt erhalten Kunden, die ihre Zurich Rentenversicherung nicht kündigen und die Police stattdessen widerrufen, mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt.
Der Widerruf, der auch bei bereits gekündigten Verträgen möglich ist, ist damit eine echte und rentable Alternative zur teuren Kündigung. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und Ihre Police noch heute von erfahrenen Anwälten prüfen!
Bei helpcheck tragen Sie dabei kein Kostenrisiko. Denn wir berechnen nur im Erfolgsfall ein Honorar, das sich prozentual nach dem gegenüber der Kündigung erzielten Mehrwert (Gewinn) richtet. Scheidet ein Widerruf aus oder kommen wir nach der Prüfung der Unterlagen zum Ergebnis, dass er sich nicht lohnt, fallen keinerlei Kosten an.
Laden Sie noch heute Ihre Vertragsunterlagen hoch oder senden Sie sie per Post an helpcheck. Sie erhalten nach wenigen Tagen eine erste Rückmeldung und Einschätzung zu den Erfolgsaussichten. Auf Wunsch setzen wir den Widerruf dann gegenüber der Zurich Rentenversicherung durch!
Häufige Fragen zu Zurich Rentenversicherung kündigen
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