Süddeutsche Lebensversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihre Süddeutsche Lebensversicherung kündigen. Beachten Sie aber die dreimonatige Kündigungsfrist und die Schriftform, die zwingend einzuhalten ist
  • Bei der Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert und damit oft weniger als die Summe der eingezahlten Beiträge aus. Grund sind hohe Abzüge, die laufend und teilweise aus Anlass der Kündigung vorgenommen werden
  • Mit dem Widerruf haben Sie wesentlich bessere Chancen auf eine hohe Auszahlung. Er ist bei vielen Versicherungen noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Abschluss möglich. Grund ist das „ewige Widerrufsrecht“ wegen fehlerhafter Belehrungen

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Die Kündigungsgründe der meisten Kunden 

Mehr und mehr Kunden entscheiden sich dazu, ihre Süddeutsche Lebensversicherung zu kündigen. Außerdem sind die Beitragsfreistellungen in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Von der Beitragszahlung befreite Policen werden nicht mehr aktiv bespart, sondern das Vertragsvermögen vermehrt sich nur noch durch Überschüsse und Zinsen. Insgesamt sind es rund 50 Prozent aller Lebensversicherungen, die auf irgendeine Weise vor dem regulären Ende ausgelöst werden. 

Die Gründe für diese Entwicklung werden immer wieder statistisch erfasst. Bei den Kündigungen sind es vor allem die folgenden Top drei, die für Kunden ausschlaggebend sind: 

  1. Hohe Kosten: Nicht nur in den ersten Jahren, sondern auch über die gesamte Laufzeit verursachen Lebensversicherungen immense Kosten. Sie gehören zu den teuersten Anlageprodukten auf dem deutschen Markt, wobei die Gebühren in keinem Verhältnis zur Rendite stehen. Bei vielen Policen führen die Abzüge sogar dazu, dass Sie am Ende weniger als Ablaufleistung erhalten, als Sie in Form von Prämien eingezahlt haben. 
  2. Niedrige Zinsen: Der Leitzins liegt aktuell bei 0,25 Prozent (Stand: 2022) und ist damit in den letzten Jahren um mehrere Prozentpunkte abgefallen. Denn im Jahr 2000 lag er noch bei circa vier Prozent pro Jahr. Dass sich eine Police hier nicht mehr lohnt, liegt auf der Hand, wird aber auch bei einem Blick auf die jährlichen Wertestandsmitteilungen der Versicherer deutlich. Hinzu kommt, dass Sie immer weniger Überschussbeteiligungen erhalten. Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass die Versicherer ihre Jahresgewinne in Rücklagen einstellen müssen, um die Zinsversprechen der Altverträge weiterhin halten zu können.
  3. Keine Anpassungsmöglichkeiten: Wenn Sie mit den Konditionen Ihrer Lebensversicherung nicht mehr zufrieden sind, können Sie nichts dagegen tun. Sie sind an die Entscheidungen des Versicherers gebunden. Damit gehören die Policen nicht nur zu den unrentabelsten, sondern auch zu den teuersten Produkten, was den Vermögensaufbau angeht.

Unser Tipp daher: Schließen Sie wegen der zahlreichen Nachteile heute keine Kapitallebensversicherung mehr ab. Haben Sie bereits einen solchen Vertrag, lassen Sie ihn vom Experten prüfen! 

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Nicht von der negativen Entwicklung betroffen sind Formen der Lebensversicherung, die nicht dem Aufbau von Vermögen dienen. Dazu gehört etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung, die für viele Menschen weiterhin existenzsichernd ist. 

2Süddeutsche Lebensversicherung rechtssicher kündigen – Form und Inhalt 

Möchten Sie Ihre Süddeutsche Lebensversicherung kündigen, müssen Sie dabei die Form einhalten, die der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Versicherungsschein (= der eigentlichen Police) vorgibt. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen: 

  • Schriftform, die nur Brief und Fax umfasst
  • Textform, die neben Brief und Fax auch E-Mails an den Versicherer zulässt

Es gilt:

Bei der Süddeutsche Lebensversicherung ist die Schriftform vorgegeben.

Halten Sie diese Form unbedingt ein, da Ihre Kündigung sonst unwirksam ist. Leider weisen nur wenige Versicherer ihre Kunden auf diesen Umstand hin, was häufig dazu führt, dass die Kündigungsfrist versäumt wird. Kündigen Sie, wenn Sie Ihre Vertragsunterlagen nicht mehr finden oder sich nicht sicher sind, immer schriftlich. Denn die Schriftform akzeptieren alle Versicherungsgesellschaften in Deutschland.

Hinsichtlich des Inhalts der Kündigung macht der Versicherer keine besonderen Vorgaben. Für eine schnellere Bearbeitung gibt helpcheck dennoch einige Empfehlungen: 

  1. Achten Sie auf die richtige Adressierung und nennen Sie Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer. 
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“; so vermeiden Sie eine abweichende Auslegung Ihres Schreibens durch den Versicherer.
  3. Geben Sie den Kündigungsgrund an, wenn Sie außerordentlich nach § 40 VVG kündigen.
  4. Entscheiden Sie sich für einen konkreten Kündigungstermin. Eine „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ wird zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
  5. Bitten Sie den Versicherer um Auszahlung des Rückkaufswerts und um eine Kündigungsbestätigung.
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.

Denken Sie außerdem an einen Zugangsnachweis. Denn im Zweifel muss der Absender beweisen, dass der Versicherer die Kündigung erhalten hat. Beim Fax heben Sie bestenfalls den Faxbericht auf, bei einer Kündigung auf dem Postweg wählen Sie das Einschreiben. So sind Sie auf der sicheren Seite. Den Nachweis können Sie entsorgen, sobald Ihnen der Versicherer die Kündigung verbindliche bestätigt hat. 

3Die Kündigungsfristen – unterscheiden Sie zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung 

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Süddeutsche Lebensversicherung zu kündigen. Auf der einen Seite steht die außerordentliche Kündigung, für die bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. Auf der anderen Seite steht die ordentliche Kündigung, die ohne besonderen Grund möglich ist. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und werden durch Vorgaben des Versicherers im Versicherungsschein konkretisiert. 

Die außerordentliche Kündigung 

Außerordentliche Kündigungen betreffen Lebensversicherungen fast ausschließlich dann, wenn sie mit einem Zusatzbaustein – etwa dem üblichen BU-Schutz – kombiniert wurden. Die außerordentliche Kündigung ist dann zulässig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist (§ 40 Abs.1 und 2 VVG):

  • Der Versicherer plant eine Beitragserhöhung, passt die Leistungen aber nicht entsprechend an 
  • Der Versicherer möchte die Leistungen oder deren Umfang, nicht aber die Prämien reduzieren 

Er ist verpflichtet, Sie einen Monat vorher auf diese geplanten Änderungen hinzuweisen (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Sie haben dann Zeit bis zum Wirksamwerden der Anpassungen, Ihre Süddeutsche Lebensversicherung außerordentlich zu kündigen. Verpassen Sie die Frist, erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder.

Achtung:

Geben Sie bei einer Sonderkündigung stets den Grund an. Denn der Versicherer wird sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen.

Im Übrigen unterscheiden sich die Folgen einer außerordentlichen nicht von denen der ordentlichen Kündigung. Auch bei ihr erhalten Sie den Rückkaufswert zum jeweiligen Zeitpunkt ausgezahlt. 

Die ordentliche Kündigung

Sie ist stets zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Abs.1 VVG). Die Versicherungsperiode wird auch als „Versicherungsjahr“ bezeichnet und dauert im Grundsatz 12 Monate (§ 12 VVG). Sie beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung. Allerdings hat der Versicherer die Möglichkeit, eine abweichende Versicherungsperiode festzulegen. 

So kann er etwa bestimmen, dass die erste Versicherungsperiode bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dann dem Kalenderjahr, was die Verwaltung des Vertrags erleichtert. 

Zusätzlich legt die Versicherungsgesellschaft eine Frist zwischen ein und drei Monaten fest (§ 11 Abs.3 VVG). Sie bezieht sich immer auf das Versicherungsjahr.

Dazu:

Bei der Süddeutsche Lebensversicherung dauert die Kündigungsfrist – wie bei fast allen Versicherern – drei Monate. 

Beispiel: Sie haben Ihre Lebensversicherung am 01.12. abgeschlossen. Mangels abweichender Vereinbarungen endet das Versicherungsjahr am 30.11. des Folgejahres. Drei Monate vorher, also am 31.08., muss der Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben.

Versäumen Sie die Kündigungsfrist, wird Ihre Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam. Der Vertrag verlängert sich also automatisch um ein weiteres Jahr. Für die Einhaltung der Frist ist stets der Zugang der Kündigung maßgeblich. Es spielt also keine Rolle, wann Sie Ihr Schreiben absenden oder wann der Versicherer tatsächlich mit der Bearbeitung beginnt. Im Zweifel gilt das Datum des Einschreibens bzw. Faxberichts. 

4Die Auszahlung des Rückkaufswerts bei der Süddeutsche Lebensversicherung

Wenn Sie Ihre Süddeutsche Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt (§ 169 Abs.1 VVG). Denn rein rechtlich ist es so, dass der Versicherer bei einer Kündigung den Vertrag vom Versicherungsnehmer „zurückkauft“. Die entsprechende Auszahlung wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet (§ 169 Abs.3 VVG).

Durch die Anwendung der Versicherungsmathematik ist sichergestellt, dass auch ein sachkundiger Dritter die Berechnung des Rückkaufswerts nachvollziehen kann. In den Technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers beschreibt dieser, wie er den jeweiligen Auszahlungsbetrag berechnet. 

Grundsätzlich finden folgende Formeln, die wir hier vereinfacht darstellen, Anwendung: 

Formel 1:

Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge (ohne Risikoanteile für BU-Schutz etc.= - Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen 

Formel 2:

Auszahlungssumme = Rückkaufswert – Stornopauschale 

Der Rückkaufswert wird immer identisch berechnet. Allerdings ziehen nicht alle Versicherer eine sogenannte Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) vom Vertragsvermögen ab. Denn ihr Abzug ist nur zulässig, wenn er angemessen, beziffert und vertraglich vereinbart ist (§ 169 Abs.5 VVG). Ohne entsprechende Vereinbarung im Versicherungsvertrag kommen daher keine weiteren Abzüge infrage. 

Außerdem muss der Versicherer beachten, dass der Auszahlungsbetrag nach allen Abzügen nicht weniger als 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen darf. Haben Sie etwa 10.000 Euro eingezahlt, erhalten Sie bei Kündigung mindestens 5.000 Euro zurück – auch wenn nach der Berechnung des Versicherers etwa nur 3.500 Euro für die Auszahlung zur Verfügung stehen. 

Der Rückkaufswert wird am letzten Tag der Versicherungsperiode nach dem Stichtagsprinzip berechnet. Erst hier erfolgt die Auszahlung. Im Schnitt warten Sie rund eine Woche auf Ihr Geld. Fragen Sie im Zweifel aber einfach beim Versicherer nach und holen Sie so eine verbindliche Auskunft ein. 

5Versicherungsnehmer verstorben: So geht’s jetzt weiter!

Stirbt der Versicherungsnehmer der Süddeutsche Lebensversicherung, passiert Folgendes

  1. Anders als bei einer Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung, wird der Vertrag nicht aufgelöst. Auch besteht kein Sonderkündigungsrecht. 
  2. Stattdessen ermittelt das Gericht, wer den Verstorbenen beerbt. Der Erbe übernimmt dann auch die Lebensversicherung.
  3. Der Vertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Sie sind also insbesondere zur Zahlung der Beiträge verpflichtet und erhalten im Versicherungsfall die Ablaufleistung der Police.
  4. Ausnahmen gelten bei einem abweichenden Bezugsrecht im Sinne des § 159 VVG. Es bleibt bestehen und muss aktiv angepasst werden. 

Daher können Sie Ihre geerbte Süddeutsche Lebensversicherung auch kündigen, denn Sie werden in vollem Umfang „neuer Versicherungsnehmer“. Beachten Sie aber, dass Sie den Versicherer unter Vorlage des Erbscheins zeitnah auf den Erbfall hinweisen. Außerdem sollten Sie die Bankverbindung anpassen, wenn das Konto des Verstorbenen bereits aufgelöst wurde und die vorhandenen Guthaben bereits übertragen wurden.

Selbiges gilt für das Bezugsrecht. Wurde ein abweichendes vereinbart, müssen Sie es persönlich anpassen. Nur bei einem widerruflichen Bezugsrecht ist dies ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich. Hat der Versicherungsnehmer das abweichende Bezugsrecht aber unwiderruflich vereinbart, muss der bisherige Bezugsberechtigte der Übertragung auf eine andere Person zustimmen (§ 159 Abs.3 VVG). Legen Sie die entsprechende Erklärung direkt mit vor. 

6Süddeutsche Lebensversicherung kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Süddeutsche Lebensversicherung kündigen oder widerrufen möchten. Wir empfehlen allerdings, einen erfahrenen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Denn nur so finden Sie heraus, welcher der beiden Wege der tatsächlich beste für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist. 

Die Kündigung: Denken Sie an mögliche Verluste!

Mit der Kündigung der Süddeutsche Lebensversicherung sind in der Regel Verluste von bis zu 50 Prozent der eingezahlten Beiträge verbunden. Hintergrund ist, dass der Versicherer die gesamten Abschlusskosten und eine Stornopauschale vom Vertragsvermögen abzieht. Insbesondere die Abschlusskosten stehen dabei außer Verhältnis zum tatsächlichen Vertragsvermögen, da Sie bei Vertragsunterschrift auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens berechnet werden.

Das folgende Beispiel zeigt, warum die Kündigung einer Lebensversicherung schnell zum Verlustgeschäft wird:

Beispiel:

Sie lösen Ihren Vertrag nach 10 Jahren auf. Der Versicherer hat Abschluss- und Verwaltungskosten in Höhe von 3.500 Euro abgezogen, eingezahlt wurden 9.000 Euro. Zinsen haben Sie in Höhe von 600 Euro erhalten. Der Rückkaufswert beträgt 6.100 Euro. 

Sie nehmen hier bereits bei einem niedrigen Vertragsvermögen hohe Verluste von 2.900 Euro in Kauf. Je höher das Vertragsvermögen und je früher Sie Ihre Süddeutsche Lebensversicherung kündigen, desto höher sind auch die entsprechenden Abzüge. Daher raten wir Ihnen von einer vorschnellen Kündigung ab. Lassen Sie die Police lieber anwaltlich prüfen und treffen Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Kündigung dann auf einer objektiven Berechnungsgrundlage.

Ein Versicherungskunde unterschreibt einen Vertrag mit einem Makler

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Der Widerruf: Nutzen Sie Ihren „Joker“ in der Hinterhand!

Grundsätzlich ist der Widerruf einer abgeschlossenen Lebensversicherung bzw. der Vertragserklärung nur innerhalb der ersten 30 Tage möglich (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Die Frist beginnt, wenn Sie alle Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben und über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurden (§ 8 Abs.2 Nr.1 und 2 VVG). Kommen Unterlagen zeitversetzt bei Ihnen an, beginnt die Frist erst mit Zugang der letzten Dokumente.

Der Versicherer muss Sie in der Widerrufsbelehrung ausführlich und rechtlich einwandfrei über das Widerrufsrecht informieren. Dazu hat die Belehrung dem sogenannten „Deutlichkeitsgrundsatz“ zu entsprechen. Verstöße, insbesondere gegen das Deutlichkeitsgebot, führen dazu, dass die Widerrufsbelehrung als Ganzes unwirksam ist. 

Eine unwirksame Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass es nicht zu einem Beginn der Widerrufsfrist kommt. Denn die Belehrung ist eine der zwingenden Voraussetzungen für den Beginn des Fristlaufs. Fristen, die nicht beginnen, können auch nicht enden – die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer hat dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. 

Der „Joker“:

Das ewige Widerrufsrecht können Sie zeitlich unbeschränkt und auch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Versicherung noch ausüben. Dies hat der BGH unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 – Az. IV ZR 76/11 – entschieden. 

Beim Widerruf kommen Sie – besonders im Vergleich mit der Kündigung – in den Genuss verschiedenster Vorteile

  • Sie erhalten alle Kosten, die der Versicherer einbehalten hat, wieder ausgezahlt. Denn weder Abschluss-, noch Verwaltungs- und Kündigungsgebühren dürfen vom Vertragsvermögen abgezogen werden. Zulässig ist lediglich der Abzug von anteiligen Beiträgen für versicherte Risiken, etwa im Rahmen eines mitversicherten BU-Schutzes
  • Ihnen steht die tatsächliche Rendite, die vom Versicherer erzielt wurde, zu. Der Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst mit Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode wirksam 

Zwischen 1994 und 2007 wurden nach Schätzungen von Experten mehr als 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen, bei denen die Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Diese Verträge lassen sich noch heute in vollem Umfang rückabwickeln.

Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie bis zu 150 Prozent der Beiträge zurück. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und Ihre Süddeutsche Lebensversicherung noch heute prüfen! 

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Reichen Sie dazu einfach Ihre Vertragsunterlagen online oder per Post bei helpcheck ein. Unsere Partneranwälte nehmen die Dokumente unter die Lupe und berechnen, wie viel Sie bei einem Widerruf erhalten könnten. Ein Honorar fällt dann schlussendlich nur an, wenn Sie tatsächlich eine Auszahlung über dem Rückkaufswert erhalten haben. 

Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko. Außerdem übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung, sofern Sie eine haben, die gesamten Aufwendungen! 

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Häufige Fragen zu Süddeutsche Lebensversicherung kündigen

Wann erhalte ich die Auszahlung bei einer Süddeutsche Lebensversicherung?

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Über den Autor

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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