Mobbing am Arbeitsplatz: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
geprüft von
Magnus Kaminski
Legal Tech Experte
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste zum Thema "Mobbing am Arbeitsplatz"
Mobbing ist eine besondere fiese Form der Schikane, da es oft im Verborgenen geschieht und Betroffene vermeintlich nur wenige Möglichkeiten haben, sich gegen die Anfeindungen zu wehren
Suchen Sie sich als Betroffener unbedingt Hilfe. Gehen Sie mit allen Mitteln – insbesondere strafrechtlich – gegen die Täter vor
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen, wenn Sie wegen Mobbing nicht mehr imstande sind, Ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nehmen Sie diese Möglichkeit in jedem Fall wahr
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht.
Das Thema Mobbing ist sehr komplex, vielschichtig und wird oft erst viel zu spät erkannt. Allerdings lässt sich ein Mobbingfall bereits in der Anfangsphase an zwei Faktoren identifizieren:
System: Die Schikane durch den Chef oder Kollegen erfolgt zielgerichtet gegen einen oder mehrere Arbeitnehmer und lässt dabei ein bestimmtes Muster erkennen
Wiederholung: Die Vorfälle treten wiederholt und in gleicher oder steigender Intensität auf. „Ausrutscher“ sind, sofern es tatsächlich bei ihnen bleibt, noch kein Mobbing
Klassischerweise liegt eine Schikane eines oder mehrerer Arbeitnehmer vor, wenn Leistungen herabgewürdigt werden. Auch bei wiederholten Kontrollen, für die es keinen sachlichen Grund gibt, ehrverletzenden „Strafarbeiten“ oder beim Herbeiführen eines Erklärungsnotstandes durch bewusste Irreführung liegt Mobbing vor.
Leider trifft Mobbing oft rücksichtsvolle, leistungsfähige, zurückhaltende oder allgemein eher „stille“ Mitarbeiter. Denn an ihnen lassen sich Frust und Unzufriedenheit, häufige Auslöser für Mobbingvorfälle, vermeintlich am besten auslassen.
2Warum kommt es überhaupt zu Mobbing?
Zu Mobbing kommt es meist an Orten, an denen Menschen eng zusammenarbeiten – sowohl räumlich als auch bedingt durch die Tätigkeit. Opfer geraten oft völlig unverschuldet in die Situation, was die Suche nach dem Auslöser erschwert bis unmöglich macht. Psychologen haben folgende häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz festgestellt:
Leistung: Kollegen, die neidisch auf Ihre Leistungen, Beförderungen oder sonstige Erfolge sind und damit nicht umgehen können, wählen schnell den Weg des aggressiven Widerstands
Lebenssituation: Sie unterscheiden sich durch Ihre Lebenssituation von Ihren Kollegen, arbeiten etwa als junger Berufseinsteiger in einer Abteilung mit vielen älteren Mitarbeitern oder andersherum. Auch Ihre familiären Umstände, die etwa eine Teilzeitbeschäftigung zur Folge haben, können ein Auslöser für Mobbing sein
Stand im Betrieb: Sie haben ein „Standing“ im Unternehmen erreicht, von dem andere Mitarbeiter – auch solche, die schon länger als Sie dabei sind – nur träumen können. Möglicherweise bringen Sie auch bestimmte Kenntnisse mit, die Sie für den Betrieb sehr wertvoll machen
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Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nichts dafür, dass es zu Mobbingvorfällen kommt. Umso wichtiger ist es, sich nicht unterkriegen zu lassen und mithilfe des Betriebsrats und möglicherweise auch strafrechtlich gegen das Mobbing vorzugehen!
3Beispiele und Formen: So äußert sich Mobbing am Arbeitsplatz
Im allgemeinen Verständnis bringen viele Menschen Mobbing mit offenen Beleidigungen, Sticheleien und Tratsch hinter dem Rücken in Verbindung. Leider ist Mobbing am Arbeitsplatz aber deutlich facettenreicher. Einige Beispiele für Mobbingvorfälle im Betrieb.
Unfaire Bewertungen
Systematisches Mobbing zeichnet sich oft dadurch aus, dass Ihre Leistungen nicht wertgeschätzt und völlig falsch – nämlich erheblich schlechter – beurteilt werden. Diesen Zustand erkennen Sie an zwei Merkmalen:
Ihre Arbeit, die zu Beginn des Arbeitsverhältnisses durchwegs wertgeschätzt wurde, ist plötzlich nichts mehr wert – und das, obwohl Sie sich sogar laufend verbessert und weitergebildet haben
Ihre Arbeitsergebnisse sind objektiv mit denen Ihrer Kollegen vergleichbar oder sogar besser, werden vom Vorgesetzten aber dennoch schlechter bewertet
Laute Kritik
Konstruktive und sachliche Kritik gehört dazu – soviel ist klar. Sie müssen es sich aber nicht gefallen lassen, regelmäßig und möglicherweise sogar vor Ihren Kolleginnen und Kollegen angeschrien zu werden. Seriöse Mitarbeitergespräche finden, sofern nicht das gesamte Team beteiligt werden muss, unter vier Augen und in einem der Situation angepassten Tonfall statt.
Klatsch, Tratsch und Lügen
Achten Sie darauf, was im Unternehmen über Sie erzählt wird. Bis zu einem gewissen Punkt ist „Flurfunk“ kein Problem und sogar förderlich für das Arbeitsklima. Die Grenze wird aber spätestens dann überschritten, wenn Behauptungen und Lügen über Sie verbreitet werden, die frei erfunden sind. Besonders kritisch wird es, wenn Sie feststellen, dass sich der gesamte Tratsch aktiv gegen Sie richtet – etwa um Ihrem Ruf im Betrieb Schaden zuzufügen.
Tipp:
Dokumentieren Sie alle Vorfälle, die Sie mitbekommen. So können Sie Ihre Kollegen nicht nur mit ihnen konfrontieren, sondern haben auch ein starkes Beweismittel in der Tasche.
4Was kann ich bei Mobbing tun?
Die psychischen Folgen des Mobbings am Arbeitsplatz sind nicht zu unterschätzen. Der Verlust des Selbstwertgefühls, Ess- und Schlafstörungen, Schmerzen und vieles mehr führen langfristig zur Arbeitsunfähigkeit und im schlimmsten Fall sogar zum Verlust des Jobs. Wehren Sie sich daher unbedingt gegen die Intrigen Ihrer Vorgesetzten und Kollegen, sobald Sie etwas von ihnen mitbekommen.
Wichtig:
Nehmen Sie das Mobbing auf keinen Fall einfach hin oder „beobachten“ die Entwicklung länger, ohne etwas dagegen zu unternehmen!
Die einzelnen Handlungen der Täter können verschiedene Straftatbestände erfüllen. Dazu gehören:
Beleidigung
Üble Nachrede und Verleumdung
Körperverletzung
Außerdem haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Möglichkeit der fristlosen Kündigung nach § 626 Abs.1 BGB – Mobbing stellt hier einen von allen Arbeitsgerichten anerkannten wichtigen Grund dar. Nach § 628 Abs.2 BGB haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, wenn Sie aufgrund des Mobbings am Arbeitsplatz zur Kündigung gezwungen waren.
Ihre Forderung setzt sich dabei aus dem entgangenen Entgelt, möglicherweise Schmerzensgeld für die psychische Belastung und weiteren Ansprüchen zusammen. Kontaktieren Sie unbedingt einen Rechtsanwalt, um sich zum konkreten Vorgehen und zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu informieren. Lassen Sie Ihren Arbeitgeber keinesfalls ohne angemessenen Ausgleich für die entstandenen Schäden davonkommen!
Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.