Facebook Entschädigung: Schadensersatz sichern!

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Facebook Datenklau 2019 wurden zahlreiche persönliche Userdaten durch Hacker entwendet. Durch die anschließende Veröffentlichung in verschiedensten Foren hatten vor allem Kriminelle die Möglichkeit, diese Daten für ihre Zwecke zu missbrauchen 
  • Der Abruf der Daten erfolgte mithilfe des sogenannten Scrapings. In die Facebook Suchleiste wurden zufällig generierte Handynummern eingegeben. War die Nummer in einem Profil gespeichert, zeigte Facebook den entsprechenden Klarnamen des Users an
  • Durch Artikel 82 DSGVO haben User einen Anspruch auf Schadensersatz. Zahlreiche Gerichte haben diesen bereits bestätigt und den Betroffenen zwischen 300 und 5.000 Euro zugesprochen. Dabei ist der Aufwand, der bei der Durchsetzung dieser Ansprüche entsteht, äußerst gering

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1Was ist beim Facebook Datenleck passiert?

Im Zuge des Facebook Datenleck konnten Hacker durch das Ausnutzen einer Sicherheitslücke unbefugt verschiedene Nutzerdaten abgreifen. Die 2019 noch bestehende Lücke ist zwar mittlerweile geschlossen, sie reichte aber aus, um weltweit mehrere hundert Millionen Datensätze abzugreifen. Konkret nutzten die Hacker eine Methode namens „Scraping“, mit der sie über die Suchfunktion an die einzelnen Userdaten gelangten. Die Facebook Entschädigung, die mittlerweile vielen Nutzern zugesprochen wurde, gründet sich auf die Folgen dieser Datenpanne.  

Hintergrund ist zunächst der hinter einem Facebook-Profil stehende Datensatz, bestehend in der Regel mindestens aus Name, Handynummer und E-Mail-Adresse. Je nach Einstellung ist für fremde Dritte lediglich der Klarname sichtbar. Die übrigen Informationen sind – auf den ersten Blick nicht erkennbar – nur im Hintergrund abgespeichert. 

Und hier kommt das sogenannte Scraping ins Spiel. Denn die Hacker nutzten einen Zufallsgenerator, um unzählige Handynummern in die Facebook-Freundesuche einzugeben. Passte die Nummer zu einem bestehenden Account, wurde der Nutzername angezeigt – und das auch dann, wenn der User seine Handynummer gar nicht veröffentlicht hatte. Durch die entsprechende Sicherheitslücke konnten die Hacker an den Klarnamen inklusive der telefonischen Erreichbarkeit zahlreicher User gelangen. 

Die Sicherheitslücke wurde durch Facebook zwar umgehend geschlossen, dennoch konnten innerhalb kürzester Zeit mehr als 500 Millionen Datensätze abgerufen werden. 

2Facebook Entschädigung – wo sind meine Daten gelandet?

Die von den Hackern entwendeten Daten wurden in erster Linie für kriminelle Zwecke sowie für Spam-Anrufe genutzt. Dadurch, dass die jeweiligen Personen neben dem Klarnamen auch die Handynummer und oft die Mailadresse vorliegen hatten, konnten sie die User sogar mit ihren persönlichen Daten ansprechen. Besonders häufig waren – und auch das ist für die Facebook Entschädigung von Bedeutung – gefälschte Nachrichten von Post, Polizeibehörden oder dem Zoll. 

Unser Tipp daher:

Seien Sie, vor allem wenn Sie vom Facebook Datenleck betroffen sind, besonders vorsichtig. Geben Sie keinesfalls Ihre persönlichen Daten heraus und verifizieren Sie stets, dass eine Nachricht auch tatsächlich vom angegebenen Absender kommt. 

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass persönliche Daten nach wie vor in verschiedenen Foren unterwegs sind. So ist es insbesondere möglich, dass in Zukunft weitere Methoden der Kontaktaufnahme/des Spams dazukommen.

Eine Grafik zum Thema Datenschutz bei Facebook

3Facebook Entschädigung – Ihre Ansprüche nach dem Datenschutzrecht

Grundsätzlich können Sie auf vielfältige Weisen eine Entschädigung von Facebook erhalten. In erster Linie werden Ansprüche dabei aber auf Artikel 15 des Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützt. Denn als Userin oder User haben Sie ein Recht auf umfassende Auskunft zum Datenleck. Facebook muss Ihnen also mitteilen, wie genau es zum entsprechenden Vorfall kam und was mit Ihren persönlichen Daten passiert ist. 

Verstößt Facebook gegen diese Auskunftspflicht, entsteht mitunter ein Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 82 Absatz 1 der DSGVO. Denn Ihnen ist durch den Datenskandal zumindest ein immaterieller Schaden in Form von Belästigungen entstanden. In einigen Fällen konnten Kriminelle sogar an die Zahlungsdaten ihrer Opfer geraten – dies ist de facto ein Einfallstor, das zu deutlich umfangreicheren (materiellen) Schäden führen kann. 

Im letzten Jahr wurden von deutschen Gerichten immer mehr Klagen auf eine Facebook Entschädigung bestätigt. Betroffene erhalten dabei zwischen 300 und 5.000 Euro, je nach Art und Umfang im Einzelfall. Einige Entscheidungen im Überblick

  • Landgericht Stuttgart, Az. 8 O 38/23: Der vom Facebook Datenleck Betroffene erhielt Schadensersatz in Höhe von 400 Euro 
  • Landgericht München, Az. 15 O 4507/22: Verstöße gegen die DSGVO führten bei diesem User dazu, dass insgesamt 600 Euro an Schadensersatz zu zahlen war
  • Landgericht Stuttgart, Az. 3 O 220/22: Hier wurden wegen des Facebook Datenlecks 1.000 Euro Schadensersatz gezahlt. Der Betroffene war Opfer gleich mehrerer DSGVO-Verstöße, weil Facebook keinerlei Auskunft zum Sachverhalt erteilte

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Häufige Fragen zu Facebook Entschädigung

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Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Gesprächsblase
August 2023
“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

Darius T., Emden
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Gesprächsblase
Juli 2023
“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
Alexandra M., Tübingen
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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