Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
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In der heutigen Zeit ist der Verlust des Arbeitsplatzes die größte Angst von Arbeitnehmern. Bei Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer zwar keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung, jedoch werden Abfindungen häufig vom Arbeitgeber geleistet, da dieser das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden möchte.

Dabei werden üblicherweise Zahlungen von einem halben bis zu einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vereinbart. Die tatsächlich gezahlte Höhe der Abfindung ist allerdings von der Branche des Unternehmens sowie von dem Geschick des Anwalts bei der Verhandlung abhängig. Sollten an der Rechtmäßigkeit der Kündigung grundlegende Zweifel bestehen, steigt die Chance auf eine hohe Abfindung.

Mit einer Abfindung soll der Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes und dem damit verbundenen Verdienstausfall entschädigt werden.

Bei jedem Prozess vor dem Arbeitsgericht geht der Arbeitgeber das Risiko ein, den Lohn nachzahlen zu müssen. Dies birgt ein beträchtliches Risiko, da sich die Verfahren vor dem Arbeitsgericht länger hinziehen können. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber den Lohn möglicherweise bis zum Urteil weiter zahlen, obwohl der Arbeitnehmer nur bis zum Ende der Kündigungsfrist gearbeitet hat.

Die betriebsbedingte Kündigung gehört zu den häufigsten Kündigungsarten und bedeutet, dass dem Arbeitnehmer wegen Wegfall des Arbeitsplatzes gekündigt wird. Dabei muss die Kündigung im Rahmen einer Sozialauswahl erfolgt sein. Diese Sozialauswahl legt fest, wer zuerst gehen muss, da die Kündigung sozial ausgewogen sein muss. Sollte der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden können, wäre die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz unbegründet.

Sollten Sie durch eine betriebsbedingte Kündigung betroffen sein, ist es wichtig, dennoch Ruhe zu bewahren. Das Kündigungsschreiben sollte zuerst genau geprüft werden, denn nicht jede Kündigung ist rechtlich einwandfrei. Wichtig für Sie sind die Fristen: Innerhalb von drei Wochen muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob gegen die Kündigung vorgegangen werden soll.