Prozessfinanzierung

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist eine Prozessfinanzierung?

Bei der Prozessfinanzierung handelt es sich um eine kommerzielle Finanzdienstleistung, die gleichzeitig eine juristische Komponente hat. Auf der einen Seite steht der Verbraucher oder Gewerbekunde, auf der anderen Seite das Finanzierungsunternehmen. Letzteres übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe und erhält dafür in der Regel eine erfolgsabhängige Vergütung. Damit handelt es sich um ein klassisches – wenn Sie es so wollen – Provisionsmodell

Funktionsweise der Prozessfinanzierung 

Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung ist bei allen größeren Finanzierern ein Streitwert, der in der Regel nach unten begrenzt und nach oben unbegrenzt ist. So stellt der Prozessfinanzierer sicher, dass er im Erfolgsfall eine ausreichend hohe Beteiligung am erzielten Erfolg (= Mehrwert) erhält. Da diese in der Regel prozentual ermittelt wird, lässt sich anhand des Streitwerts direkt die Mindestvergütung des Finanzierers errechnen. 

Um eine Prozessfinanzierung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie ein Verfahren mit Gegenstands- oder Streitwert. Hier bieten sich ausschließlich zivilrechtliche Sachverhalte an, da es im Strafrecht – abgesehen von zivilrechtlichen Nebenfolgen – keinen echten Streitwert gibt. 

Beispiel: Ein Mensch wird verletzt. Im Raum steht eine Körperverletzung, wobei diese nicht in Geld bemessen werden kann. Ermittelbar ist aber der Streitwert des folgenden Zivilverfahrens, in dem es um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. 

Vor der Inanspruchnahme der Prozessfinanzierung durchlaufen Antragsteller in der Regel einen immer ähnlichen Prozess: 

  1. Zunächst stellen Sie einen Antrag auf Prozessfinanzierung beim gewünschten Prozessfinanzierer. Hierbei schildern Sie den exakten (!) Sachverhalt, legen alle geforderten Dokumente und Unterlagen vor. 
  2. Der Finanzierer sichtet und prüft die eingereichten Unterlagen. Dazu beschäftigt er entweder eigene Juristen oder beauftragt sogenannte Partnerkanzleien mit der Prüfung. Ist Letzteres der Fall, wird die Partnerkanzlei meist gleichermaßen an der Erfolgsvergütung beteiligt. 
  3. Anhand der Prüfung und unter Einbezug der aktuellen Rechtssprechung zum Thema ermittelt der Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten des Verfahrens. Liegt die Quote bei über 50 Prozent, ist die Wahrscheinlichkeit einer Annahme hoch. Liegt sie hingegen darunter, wird Ihr Antrag in den meisten Fällen abgelehnt. 
  4. Der Finanzierer teilt Ihnen seine Entscheidung mit. Wird das Verfahren angenommen, unterhalten Sie sich mit dem entsprechenden Anwalt, der Ihr Anliegen am Ende durchsetzt. Hier beginnt eine mehr oder weniger „klassische“ juristische Zusammenarbeit. 
  5. Sie bestreiten nun ein außergerichtliches Verfahren, das – kommt keine Einigung zustande – ins gerichtliche Verfahren übergeht. Dabei kommt auch eine Vertretung durch mehrere Instanzen infrage. 

Bei der Prozessfinanzierung übernimmt der Finanzierer, sofern er Ihren Antrag bewilligt, alle Anwalts- und Gerichtskosten. Ebenfalls inklusive sind die Honorare für Gutachter und Sachverständige, soweit deren Rat benötigt wird. 

Der Ausgang des Prozesses 

Indem er das Verfahren als Prozessfinanzierer übernimmt, trägt er auch das Kostenrisiko. Sie bleiben also in keinem Fall auf den Aufwendungen, die der Prozess verursacht, sitzen. Verlieren Sie, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Aufwendungen. Gewinnen Sie hingegen das Verfahren, werden die Anwalts- und Gerichtskosten im Regelfall von der Gegenseite (= Verlierer) getragen. 

Gleichzeitig wird in der Prozessfinanzierung fast immer mit einem Provisionsmodell gearbeitet, weshalb auch der Streitwert so wichtig ist. Denn der Finanzierer erhält im Erfolgsfall eine im Vorfeld vereinbarte Quote des erzielten Mehrwerts.

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Für den Kunden liegen die Vorteile der Prozessfinanzierung auf der Hand: 

  • Sie tragen keinerlei Kostenrisiko, da der Prozessfinanzierer alle anfallenden Aufwendungen in voller Höhe übernimmt 
  • Verlieren Sie das Verfahren, entstehen keine Mehrkosten. Der Prozess ist für Sie dann vollständig kostenneutral 
  • Auch im Erfolgsfall verbleibt Ihnen der „Löwenanteil“ des erzielten Mehrwerts. Die einbehaltene Provision wäre in vielen Fällen bei einem „normalen Anwalt“ bereits durch Honorare für Beratung und Vertretung angefallen. Hier tragen Sie allerdings das volle Kostenrisiko, wenn Sie den Prozess verlieren 

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