Police

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was ist eine Police?

Der Versicherungsschein – auch Police oder Versicherungsurkunde genannt – ist das Kernstück einer jeden Versicherung. In ihm fasst der Versicherer alle Regelungen, insbesondere die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien, zusammen.  Sie muss dem Versicherungsnehmer zwingend in Schriftform übermittelt werden. 

Anspruch auf die Police 

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie nach § 3 Abs.1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einen Anspruch darauf, die Vereinbarungen mit dem Versicherer in Form des Versicherungsscheins schriftlich zu erhalten. Im Versicherungsschein werden alle Leistungen, der Vertragsbeginn und das Vertragsende sowie die versicherten Fälle beschrieben. Außerdem werden Sie als Versicherungsnehmerin und Versicherungsnehmer über rechtliche Hintergründe informiert.

Der Versicherungsschein ist sehr wichtig. Er ist der Nachweis der Versicherungsgesellschaft über den Versicherungsschutz. Außerdem muss er ggf. beim Finanzamt vorgelegt werden, um gezahlte Beiträge steuerlich berücksichtigen zu können. 

Was passiert, wenn ich meine Police verliere?

Generell ist der Verlust des Versicherungsscheins kein großes Problem. Melden Sie den Vorfall einfach Ihrem Versicherer, der Ihnen daraufhin eine neue Police ausstellen wird. 

Lediglich bei Lebensversicherungen ist mit dem Verlust des Versicherungsscheins ein größerer Aufwand verbunden. Denn beim Versicherungsschein dieser Versicherungen handelt es sich um ein sogenanntes Legitimationspapier nach § 808 BGB. Der Versicherer zahlt die Leistung an die Person aus, die den Versicherungsschein besitzt bzw. diesen der Gesellschaft vorlegen kann. Daher besteht hier das Risiko, dass ein fremder Dritter Leistungen aus Ihrer Lebensversicherung geltend macht.

Hier gilt:

Melden Sie den Verlust der Lebensversicherungspolice sofort Ihrem Versicherer! Die meisten Gesellschaften stellen dafür entsprechende Formulare zur Verfügung. 

Um die Leistung der Lebensversicherung zu erhalten, muss die Police im Original an den Versicherer gesendet werden. Durch die Verlustmeldung kann die Gesellschaft dieses ursprüngliche Original für kraftlos erklären. Selbst wenn jemand unter Vorlage der Police Leistungen beantragt, werden diese nicht ausgezahlt. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer erhalten Sie eine neue Police, die an die Stelle des früheren Versicherungsscheins tritt. Die Kosten, die durch diese Neuerstellung entstehen, müssen Sie in der Rege selbst tragen. 

Achtung: Bewahren Sie Lebensversicherungspolicen so sicher wie möglich auf und geben Sie sie niemals in die Hände von Personen, denen Sie nicht zu 100 Prozent vertrauen. Hier kann Leichtfertigkeit schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen! 

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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