Kurzarbeit

Magnus Kaminski
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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist die Kurzarbeit? 

Die Kurzarbeit ist eine Form der staatlichen Unterstützung für Unternehmen, die vorübergehend mit einem erheblichen Auftragsrückgang und dadurch eingeschränkten Beschäftigungsmöglichkeiten ihrer Mitarbeiter zu kämpfen haben. Durch die Kurzarbeit verhindert der Gesetzgeber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betriebsbedingt entlassen werden müssen, indem er ihnen das sogenannte Kurzarbeitergeld auszahlt.

Die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld 

Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten können, müssen mindestens zehn Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall von zehn Prozent oder mehr betroffen sein. Außerdem dürfen – abgesehen von wenigen Ausnahmen – keine Zeitguthaben oder Überstunden mehr auf dem Arbeitszeitkonto sein. Diese müssen also abgebaut werden, bevor das Kurzarbeitergeld beantragt werden kann.

Wie lange die Beschäftigten dabei tatsächlich arbeiten, spielt keine Rolle, wenn die genannten Grenzen erreicht sind. Bei einem Arbeitsausfall von 50 Prozent müssen Mitarbeiter also nur noch die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit tätig sein.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld beträgt in den ersten drei Monaten 60 Prozent für Angestellte ohne Kinder und 67 Prozent für Angestellte mit Kindern. Bemessungsgrundlage für diese Prozentsätze ist der „pauschalierte Nettoentgeltausfall“. 

Der Entgeltausfall wird wie folgt ermittelt: Gehaltsanspruch des Mitarbeiters bei normaler Vollzeitbeschäftigung abzüglich des Gehalts, das infolge der Kurzarbeit tatsächlich erzielt wird. 

Liegt der Entgeltausfall bei mehr als 50 Prozent, beträgt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat der Kurzarbeit 70 oder 77 Prozent des Nettoentgeltausfalls. Ab dem siebten Monat wird es ein weiteres Mal auf 80 bzw. 87 Prozent erhöht. Arbeitgeber erhalten die Sozialversicherungsbeiträge, die sie für ihre Angestellten entrichten müssen, von der Agentur für Arbeit in Höhe von 50 Prozent erstattet. 

Welche Unternehmen können Kurzarbeit anmelden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen, für alle gewerblichen Unternehmen – egal, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie beschäftigen. Sofern mindestens ein Beschäftigter vorhanden ist und die genannten Voraussetzungen vorliegen, besteht auch die Möglichkeit der Kurzarbeit. 

Übrigens:

Unternehmen des öffentlichen Dienstes haben nur in besonders dringlichen Fällen die Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen. 

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