Gesundheitsfragen

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz
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Was sind Gesundheitsfragen?

Beim Abschluss nahezu aller Personenversicherungen führen Versicherer eine sogenannte Gesundheitsprüfung durch, in deren Rahmen Gesundheitsfragen gestellt werden. Auf dieser Grundlage schätzt die Versicherungsgesellschaft das Risiko, das sie durch die Versicherung eingeht, ab. Diese Risikoeinschätzung wiederum ist die Grundlage für den später festgesetzten Beitrag, die Versicherungsprämie. 

Bei welchen Policen werden Gesundheitsfragen gestellt?

Gesundheitsfragen spielen bei allen Versicherungen eine Rolle, bei denen die Leistung in irgendeiner Weise vom körperlichen Zustand der versicherten Person abhängt. Relevant ist die Prüfung daher unter anderem bei diesen Versicherungen: 

  • Berufsunfähigkeitsversicherung 
  • Private Krankenversicherung 
  • Private Krankentagegeldversicherung 
  • Risikolebensversicherung 
  • Private Unfallversicherung 
  • Zusatzversicherungen aller Art, etwa die „Zahnzusatz“ 

Je nach Art des zu versichernden Risikos können die Fragen dabei umfangreicher oder weniger umfangreich ausfallen. Bei Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen stellen Versicherer tendenziell die meisten Fragen, da hier die zu erbringenden Leistungen im Versicherungsfall am höchsten ausfallen. 

Wie läuft eine Gesundheitsprüfung ab?

Generell gilt: Eine echte „Prüfung“ in Form eines Arztbesuchs fordern Versicherer nicht unmittelbar an. Das ist nur dann der Fall, wenn sich aus dem ausgefüllten Fragebogen (= den Gesundheitsfragen) ein Anlass zur weiteren Nachforschung ergibt. 

Die Gesundheitsfragen werden im Laufe des Antragsprozesses gestellt. Zunächst lassen Sie sich vom Versicherer ein Angebot zusenden. Sagt es Ihnen zu, teilen Sie das Ihrer Versicherung mit, und erhalten den auszufüllenden Fragebogen. Klassische Gesundheitsfragen sind etwa: 

  • Waren Sie in den letzten fünf Jahren in stationärer Behandlung? 
  • Wurden Sie in den letzten zehn Jahren ambulant behandelt, insbesondere wegen psychischer Probleme? 
  • Nehmen Sie aktuell Medikamente ein und falls ja, aus welchem Grund? 
  • Haben Sie innerhalb des letzten Jahres geraucht? 

Der Versicherer verschafft sich auf diese Weise einen möglichst umfassenden Eindruck vom gesundheitlichen Zustand der zu versichernden Person. 

Tipp:

Stellen Sie nie direkt den Versicherungsantrag! Entscheiden Sie sich zunächst für einen Versicherer und fragen Sie im Rahmen einer „anonymen Vorabanfrage“ an, ob Sie mit Ihren bestehenden Vorerkrankungen aufgenommen werden können. So verhindern Sie, dass Sie in der zentralen Datenbank der Versicherer den Status „abgelehnt“ erhalten!

Folgen und Ergebnis der Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsfragen sind maßgeblich für die Entscheidung des Versicherers. Daher kommen vier Möglichkeiten infrage, wie es nach der Gesundheitsprüfung weitergeht: 

  1. Der Versicherer nimmt den Antrag entsprechend des Angebots ohne Einschränkungen, insbesondere ohne Beitragszuschlag, an. 
  2. Der Antrag wird zwar angenommen, allerdings nur mit einem Beitragszuschlag – etwa, weil Sie rauchen oder an einer chronischen Erkrankung leiden. 
  3. Ihr Versicherungsantrag wird aufgrund Ihrer Krankheitsgeschichte nur mit Ausschlüssen angenommen. So sind Sie etwa bei allen Ereignissen versichert, nicht aber, wenn der Versicherungsfall infolge einer psychischen Erkrankung eintritt. 
  4. Der Versicherer lehnt den Antrag wegen eines zu schlechten gesundheitlichen Zustands ab. 

Insbesondere im vierten Fall lässt sich mit dem Versicherer oft eine Einigung erzielen, die Versicherung durch Ausschluss bestimmter Leistungen „abschlussfähig“ zu machen. Geben Sie besonders bei existenzsichernden Policen wie der BU nicht ohne Weiteres auf! 

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Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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