Lebensversicherung: Geld zurück mit neuem BGH Urteil

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Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

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1Neues BGH-Urteil zur Lebensversicherung vom 15.03.2023: Mängel sind nur selten „geringfügig“! 

Der gewinnbringende Widerruf einer Lebensversicherung ist oft noch Jahrzehnte nach ihrem eigentlichen Abschluss möglich. Grund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, durch die die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden konnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 15.03.2023 (Az. IV ZR 40/21) nun einmal mehr zur Fehlerhaftigkeit dieser Belehrungen entschieden. Im Fokus steht die Feststellung, dass auch geringfügige Fehler oder Unklarheiten bereits zu einem „ewigen Widerrufsrecht“ führen können. Schauen wir uns das aktuelle BGH-Urteil zur Lebensversicherung daher einmal etwas genauer an! 

2Hintergrund des BGH-Urteils zur Lebensversicherung vom 07.05.2014: Mängel in der Widerrufsbelehrung 

Ein Versicherungsunternehmen muss seine Kunden bei Abschluss einer Lebensversicherung ausführlich über das Widerrufsrecht informieren. Von Bedeutung ist dabei insbesondere das Deutlichkeitsgebot, geregelt in § 8 Absatz 2 VVG. So muss eine Widerrufsbelehrung deutlich hervorgehoben, klar verständlich, rechtlich fehlerfrei und vollständig sein. Der Versicherungsnehmer muss durch die Belehrung die Möglichkeit haben, sein Recht vollumfänglich auszuüben. 

Fehlt es an einer solchen Belehrung oder ist sie nicht deutlich genug, liegt eine der für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlichen Voraussetzungen nicht vor. Da eine Frist, die keinen Beginn hat, aber auch nicht enden kann, steht dem Verbraucher mitunter ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu. 

Fehlerhaft ist eine Widerrufsbelehrung bereits dann, wenn sie beispielsweise 

  • keine genaue Angabe darüber enthält, ob für die Einhaltung der Widerrufsfrist der Absende- oder Eingangszeitpunkt des Schreibens maßgeblich ist;
  • Beginn und Ende der Widerrufsfrist nicht genau bestimmt, etwa durch die Angabe von „30 Tagen“ anstelle „eines Monats“;
  • nicht genau definiert, ob eine Kündigung per Mail die Textform wahrt oder nicht. 

Im aktuellen BGH-Urteil zur Lebensversicherung hat dieser nun klargestellt: Auch der fehlende Hinweis auf die Form ist ein Belehrungsfehler, der zum „ewigen Widerruf“ führen kann. Mit dieser Begründung wurde das gesamte Verfahren zur erneuten Entscheidung ans Berufungsgericht, hier das LG Berlin, zurückverwiesen. 

Die Begründung:

Der Kunde hatte im vorliegenden Fall keine unzweifelhafte Möglichkeit, das Widerrufsrecht ohne Fehler auszuüben. Denn durch den fehlenden Hinweis auf die Form hätte ein Anruf beispielsweise nicht für den wirksamen Widerruf ausgereicht – der Verbraucher hätte aber davon ausgehen können.

Ein Foto des Bundesgerichtshofes

3BGH-Urteile zur Lebensversicherung – holen Sie mehr aus Ihrer Police!

Bereits mit der initialen Entscheidung des BGH zum „ewigen Widerrufsrecht“ am 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) war klar: Der Widerruf ist für Kunden eine lukrative und legale Möglichkeit, mit einer deutlich höheren Auszahlung aus dem ungeliebten Versicherungsvertrag herauszukommen. Denn bereits in diesem BGH-Urteil zur Lebensversicherung wurde festgestellt, dass der fehlende Fettdruck einer Widerrufsbelehrung einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot darstellt. 

Betroffen sind und waren vor allem Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 (Abschlussdatum). Denn hier haben viele Versicherungsunternehmen einheitliche, fehlerhafte Textbausteine als Widerrufsbelehrung verwendet. Eine Entscheidung des EuGH hat dann, ebenfalls 2014, dazu geführt, dass das ursprünglich auf ein Jahr beschränkte Widerrufsrecht tatsächlich „ewig“ gilt. 

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Häufige Fragen zu Neues BGH-Urteil zur Lebensversicherung

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Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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